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   BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01   

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BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01 (https://dejure.org/2002,1211)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 10 AZR 180/01 (https://dejure.org/2002,1211)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 (https://dejure.org/2002,1211)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung - Masseschuld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsvergleich - Masseschuld - Konkurs - Konkurseröffnung - Insolvenz - Konkursverwalter - Abfindung - Vergleich - Fortsetzung - Kündigungsschutzprozess

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Abfindung des Arbeitnehmers als Masseschuld

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; KO § 57; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht; Konkursrecht - Abfindungsvergleich zur Beendigung eines Kündigungsschutzprozesses nach Konkurseröffnung: Masseschuld oder Konkursforderung?; Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO trotz erteilter vollstreckbarer Ausfertigung?; Möglichkeit einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 307
  • NJW 2002, 3045
  • ZIP 2002, 1495
  • MDR 2002, 1215
  • NZA 2002, 973
  • NZI 2003, 109
  • BB 2002, 2609
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 348/81

    Abfindung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01
    aa) Daß eine vor Konkurseröffnung getroffene Abfindungsvereinbarung in einem (nicht mehr widerruflichen) außergerichtlichen Vergleich keine Masseforderung zu begründen vermag (vgl. BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 348/81 - AP KO § 61 Nr. 14 = EzA KSchG nF § 9 Nr. 17), ist selbstverständlich, weil in diesem Fall nicht der Konkursverwalter gem. § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO gehandelt hat.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 187/60
    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01
    So kann die Klage gem. § 256 ZPO zwar nicht mit dem Erinnerungsverfahren gem. § 766 ZPO verbunden werden, wohl aber neben dieses treten, wenn die Auslegung des Titels streitig ist oder Streit über die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zur Konkursmasse besteht (vgl. BGH 23. Mai 1962 - V ZR 187/60 - BGH-Wam 1962, 218; Zöller/Stöber ZPO 23. Aufl. § 766 Rn. 20 mwN).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 912/98

    Kein Sozialplan im Konkurs ohne Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 180/01
    Der Konkursverwalter muß lediglich klarstellen, ob er die ins Auge gefaßte Abfindung als Masseverbindlichkeit oder im Rang einer Konkursforderung befriedigen will, denn es ist den Parteien unbenommen, für die Abfindung einen Rangrücktritt auf den Rang einer Konkursforderung zu vereinbaren (vgl. BAG 21. September 1999 - 9 AZR 912/98 - AP SozPlKonkG § 1 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 105).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Abfindung nur dann als (Neu-)Masseverbindlichkeit zu qualifizieren, wenn sie durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung bzw. nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - etwa durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs - begründet wird (zu §§ 57, 59 Abs. 1 Nr. 1 KO BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - zu II 2 der Gründe, BAGE 101, 307) .

    Abfindungsansprüche nach §§ 9, 10 KSchG sind vielmehr immer dann Masseverbindlichkeiten, wenn erstmals der Insolvenzverwalter den Auflösungsantrag stellt (L/S/S/W/Spinner KSchG 11. Aufl. § 10 Rn. 25; Giesen in Jaeger InsO Vor § 113 Rn. 62; Däubler/Deinert/Zwanziger/Zwanziger/Callsen KSchR 10. Aufl. § 10 KSchG Rn. 34 mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass der Insolvenzverwalter einen bereits anhängigen Kündigungsschutzprozess weiter betreibt - unter Verweis auf LG Detmold 12. Februar 1997 - 2 T 440/96 -; in diesem Sinne für § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO bereits BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 101, 307) .

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 364/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Nur dann, wenn die Abfindung durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters - etwa durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs nach Verfahrenseröffnung - begründet wird, ist sie als Masseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - BAGE 101, 307).

    Eine vor Eröffnung des Verfahrens begründete Verpflichtung führt nicht zu einer Masseschuld, weil in diesem Fall der Insolvenzverwalter nicht selbst gehandelt hat (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - aaO).

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 347/05

    Tarifliche Abfindung: Insolvenzrechtliche Einordnung

    Nur dann, wenn die Abfindung durch ein Verhalten des Insolvenzverwalters - etwa durch Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs nach Verfahrenseröffnung - begründet wird, ist sie als Masseverbindlichkeit zu berichtigen (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - BAGE 101, 307).

    Eine vor Eröffnung des Verfahrens begründete Verpflichtung führt nicht zu einer Masseschuld, weil in diesem Fall der Insolvenzverwalter nicht selbst gehandelt hat (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - aaO).

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

    Ein solcher Anspruch beruht dann auf einer Handlung des Konkursverwalters und ist Masseschuld nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 180/01 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 25.10.2006 - 2 Sa 1014/04

    Zur Geltendmachung von Sozialplanforderungen aus einem vor Inkrafttreten der InsO

    Ein solcher Anspruch beruht dann auf einer Handlung des Konkursverwalters und ist Masseschuld i.S.v. § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO (BAG vom 12.06.2002 - 10 AZR 180/01 - NZA 2002, 974).
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