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   BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01   

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BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01 (https://dejure.org/2002,800)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 2 AZR 270/01 (https://dejure.org/2002,800)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 (https://dejure.org/2002,800)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Wartezeit für allgemeinen Kündigungsschutz; Betriebsinhaberwechsel; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten beim Betriebsveräußerer; Kurzfristige Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Betriebsübergangs; Enger sachlicher Zusammenhang der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsschutz Betriebsübergang

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 613 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 1, 2; BGB § 613a Abs. 1
    Betriebsübergang; Kündigung - Berechnung der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wartezeit des §1 Abs. 1 KSchG bei Betriebsübergang ? Berechnung bei kurzer Unterbrechung (hier zwei Tage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang und Beschäftigungszeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 58
  • NJW 2003, 773
  • NZA 2003, 145
  • BB 2003, 583
  • DB 2003, 452
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, wegen des sozialen Schutzzwecks des Kündigungsschutzgesetzes Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses - mit demselben Arbeitgeber - auf die Wartezeit dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (zuletzt Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307).

    Maßgeblich sind vielmehr neben der Dauer und dem Anlaß der Unterbrechung die Art der Weiterbeschäftigung (Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO).

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91

    Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß -

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Danach soll den Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Unternehmens die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613 a BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH 10. Februar 1988 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 "Daddy´s Dance Hall"; 15. Juni 1988 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000 6659 "Collino, Chiappero").

    Die gesetzlichen Regelungen gewähren einen Inhaltsschutz und wollen insbesondere verhindern, daß eine Betriebsveräußerung zum Anlaß eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen wird (BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 = EzA BGB § 613 a Nr. 130; KR-Pfeiffer aaO).

  • LAG Nürnberg, 11.04.2001 - 4 Sa 315/00

    Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht beendet wird,

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 11. April 2001 - 4 Sa 315/00 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
  • EuGH, 15.06.1988 - 101/87

    Bork International / Foreningen af Arbejdsledere i Danmark

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Danach soll den Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Unternehmens die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613 a BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH 10. Februar 1988 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 "Daddy´s Dance Hall"; 15. Juni 1988 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000 6659 "Collino, Chiappero").
  • EuGH, 14.09.2000 - C-343/98

    Collino und Chiappero

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Danach soll den Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Unternehmens die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613 a BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH 10. Februar 1988 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 "Daddy´s Dance Hall"; 15. Juni 1988 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000 6659 "Collino, Chiappero").
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Danach soll den Arbeitnehmern bei einem Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Unternehmens die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet bleiben (zum Sinn und Zweck des § 613 a BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 3; zum Ziel der Richtlinie EuGH 10. Februar 1988 - 324/86 - Slg. 1988, 739, 754 "Daddy´s Dance Hall"; 15. Juni 1988 - 101/87 - Slg. 1988, 3057, 3076 "Bork International"; 14. September 2000 - Rs. C-343/98 - EuGHE I 2000 6659 "Collino, Chiappero").
  • BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Die gesetzlichen Regelungen gewähren einen Inhaltsschutz und wollen insbesondere verhindern, daß eine Betriebsveräußerung zum Anlaß eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen wird (BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 11. Juli 1995 - 3 AZR 154/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 56 = EzA BGB § 613 a Nr. 130; KR-Pfeiffer aaO).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Die zwingende Regelung des § 613 a BGB darf beispielsweise nicht durch eine Kündigung und eine nachfolgende Wiedereinstellung umgangen werden (BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - BAGE 39, 208; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613 a BGB Rn. 7).
  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, wegen des sozialen Schutzzwecks des Kündigungsschutzgesetzes Zeiten eines früheren Arbeitsverhältnisses - mit demselben Arbeitgeber - auf die Wartezeit dann anzurechnen, wenn das neue Arbeitsverhältnis in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem früheren Arbeitsverhältnis steht (zuletzt Senat 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 und - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01
    Ist eine Anrechnung der früheren Beschäftigungszeiten bei der Gemeinschuldnerin bei der Berechnung der Wartezeit im vorliegenden Fall schon auf Grund der vorstehenden Überlegungen geboten, kann dahinstehen, ob der Kläger die Wartezeit nicht auch deshalb erfüllt hat, weil er zumindest auf Grund einer im Zuge des Betriebsübergangs zu realisierenden (Wieder-) Einstellung einen Anspruch auf Abschluß eines Arbeitsvertrags zu unveränderten Arbeitsbedingungen und unter Wahrung seines Besitzstandes (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP BGB § 613 a Nr. 169 = EzA BGB § 613 a Nr. 154; Hergenröder AR-Blattei 500.1 Rn. 464 und 472; Preis/Steffan DB 1998, 309, 312) gehabt hätte, damit aber auch seine bisherigen Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen wären.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Wäre im Verhältnis zu diesem die rechtliche Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses unschädlich, gilt dies nach dem Schutzzweck von § 613a BGB und Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG auch gegenüber dem Betriebserwerber (vgl. BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 54/12 - Rn. 26 f.; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - zu B 3 der Gründe, BAGE 102, 58) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Im Fall eines Betriebsübergangs sind jedoch schon wegen § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB die beim Veräußerer zurückgelegten Beschäftigungszeiten vom Erwerber zu berücksichtigen (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 639/02 - zu II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 102, 58) .
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

    Schon auf Grund der nahtlosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses am bisherigen Arbeitsplatz des Klägers liegt ein hinreichend enger innerer Zusammenhang zwischen den beiden - rechtlich getrennten - Arbeitsverhältnissen vor (BAG 23. September 1976 - 2 AZR 309/75 - BAGE 28, 176, 181; 6. Dezember 1976 - 2 AZR 470/75 - BAGE 28, 252, 256; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49; - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307; zuletzt 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Nr. 55).

    Die Beschäftigungszeiten sind bei einem Betriebsübergang zusammenzurechnen, wenn die Identität des Betriebes gewahrt ist (Senat 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Nr. 55).

    c) Nur ein solches Verständnis entspricht - worauf der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - aaO hingewiesen hat - dem Schutzzweck des § 613a Abs. 1 BGB und der Richtlinie 77/187 EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen bzw. deren Ergänzung durch die Richtlinie EG 98/50.

    Die gesetzlichen Regelungen gewähren einen Inhaltsschutz und wollen insbesondere verhindern, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass eines Abbaus der erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer genommen wird (BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - aaO).

    Die zwingende Regelung des § 613a BGB darf beispielsweise nicht durch eine Kündigung und nachfolgende Wiedereinstellung umgangen werden (BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - BAGE 39, 208; 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - aaO).

    Dementsprechend sind bei einem Betriebsinhaberwechsel die Beschäftigungszeiten zusammenzurechnen (HK-KSchG/Dorndorf § 1 Rn. 78 ff.; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 27; ErfK/Ascheid 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 89; APS/Dörner § 1 KSchG Rn. 46; KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 119; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 613a BGB Rn. 68 f.; Senat 27. Juni 2002 - 2 AZR 270/01 - aaO).

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