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   BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01   

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https://dejure.org/2002,1584
BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01 (https://dejure.org/2002,1584)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2002 - 4 AZR 393/01 (https://dejure.org/2002,1584)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 (https://dejure.org/2002,1584)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen einschlägigen Tarifvertrag

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

  • Judicialis

    BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 151 157
    Tarifrecht - Bezugnahme auf Tarifvertrag; Ergänzende Vertragsauslegung; "Einschlägiger Tarifvertrag" bei einer ungewöhnlichen Fallgestaltung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 364
  • NZA 2003, 1039
  • BB 2003, 1512
  • BB 2003, 2012
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

    Auszug aus BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01
    Es geht vielmehr um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - AP BGB § 612 Nr. 57 mwN).

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97 - aaO).

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364 mwN).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364 mwN).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Die Antwort auf diese Frage muss innerhalb des durch den Vertrag selbst gezogenen Rahmens gesucht werden und darf nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag ausgesuchten Parteiwillen stehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - mwN, BAGE 103, 364).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Dies sind zunächst in sachlicher Hinsicht die Regelungen, die bei kongruenter Tarifgebundenheit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG zwingend und unmittelbar gelten würden, weil die Parteien von dem Geltungsbereich des Tarifvertrages in räumlicher, fachlicher und persönlicher Hinsicht erfasst werden (vgl. dazu BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    Dementsprechend ist der Senat stets davon ausgegangen, dass eine sog. Gleichstellungsabrede auch dann vorliegen kann, wenn arbeitsvertraglich nur einzelne Regelungsbereiche in Bezug genommen wurden oder tarifvertragliche Bestimmungen lediglich "im Übrigen" anzuwenden sind und/oder "soweit nicht abweichende arbeitsvertragliche Regelungen bestehen" (vgl. bspw. BAG 23. Januar 2008 - 4 AZR 602/06 -; 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40; 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 - BAGE 103, 141; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120) .
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Für die Beurteilung, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten (vgl. BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364, 371), ist ebenso wie für die Feststellung des gewöhnlich nicht ausdrücklich geäußerten Willens die spezifische Fallgestaltung entscheidend.
  • LAG Hamm, 17.02.2009 - 12 Sa 529/08

    Eingruppierung eines Chefarztes in einem kommunalen Krankenhaus

    Vielmehr ist der Vertragsinhalt auch in solchen Punkten festzustellen, zu denen die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen haben, deren Regelung aber gleichwohl zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. BAG Urteil vom 03.06.1998 5 AZR 552/97 NZA 1999, 306, 308; Urteil vom 13.11.2002 4 AZR 393/01 NZA 2003, 1039, 1041).

    Dabei darf aber das Ergebnis der ergänzenden Vertragsauslegung nicht im Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (vgl. BAG Urteil vom 13.11.2002 4 AZR 393/01 NZA 2003, 1039, 1041; BAG Urteil vom 12.12.2007 10 AZR 97/07, NJW 2008, 872, 875).

  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05

    Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung

    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97).
  • LAG Düsseldorf, 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08

    Vergütungsabrede eines Chefarztes in einem kirchlichen Krankenhaus

    Das Ergebnis einer ergänzenden Vertragsauslegung darf nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag ausgedrückten Parteiwillen stehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01 - BAGE 103, 364 mwN).
  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 192/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2004 - 6 D 11327/04

    Zulassung zum Studium; befristete Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.04.2006 - 6 D 10151/06

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Kapazitätserschöpfung und -ermittlung

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 191/05

    Vorzeitige Altersteilzeitvereinbarung, Auslegung

  • LAG Thüringen, 16.05.2006 - 7 Sa 450/05

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 11 Sa 805/04

    Lohnansprüche - einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Klagerücknahme

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05

    Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 11 Sa 2146/03

    Anspruch eines Angestellten auf eine tarifvertraglich vorgesehene

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - 6 D 11327/04

    Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung,

  • LAG Hamm, 18.04.2006 - 11 Sa 2146/03

    Anspruch auf die tarifvertraglich vorgesehenen Einmalauszahlungen der

  • ArbG Berlin, 31.05.2006 - 93 Ca 27356/05

    Wirksamkeit neuer Tarifregeln bei der BVG

  • LAG Hamm, 23.03.2004 - 6 Sa 1430/03

    Ergänzende Vertragsauslegung wegen Änderung Besoldungsrecht

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