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   BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02   

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BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1651)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2003 - 7 AZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1651)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 (https://dejure.org/2003,1651)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge; Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG); Vertragsverlängerung nach Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG); Verhinderung unerwünschter Befristungsketten

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • Judicialis

    BeschFG 1996 § 1 Abs. 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Verlängerung eines nach § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 befristeten Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksame Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 244
  • NZA 2003, 914
  • BB 2003, 1620
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2002 - 3 Sa 1469/01

    Anschlußverbot

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. April 2002 - 3 Sa 1469/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
    Diesem Zweck entsprechend ist die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
    Diese Vertragsverlängerung ist ein Rechtsgeschäft, dessen Wirksamkeit sich nach der bei seinem Abschluß bestehenden Rechtslage richtet (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 4 der Gründe).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
    Diesem Zweck entsprechend ist die Verlängerungsmöglichkeit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG auch auf befristete Verträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Januar 2001 auf der Grundlage des BeschFG 1996 abgeschlossen wurden und bei denen die zweijährige Höchstbefristungsdauer und die dreimalige Verlängerungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft waren (vgl. zur Verlängerung sachgrundlos nach dem BeschFG 1985 befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1996: BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BAGE 94, 118 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 1, zu B II 1 a der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - BAGE 95, 186 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 2, zu B IV 2 a der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02
    Eine Verlängerung setzt voraus, daß sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart wird und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4, zu III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, der ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unzulässig ist, weil mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, zu II 2 a der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - BAGE 104, 244 = AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Wirksamkeit einer Befristung grundsätzlich die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage maßgeblich (vgl. etwa 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - zu I der Gründe, BAGE 104, 244 = AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Seine Bestimmungen erstrecken sich auf alle Sachverhalte, die sich seit dem 1. Januar 2001 in seinem Geltungsbereich verwirklichen (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.03.2015 - 7 AZR 272/13

    Befristung - Verlängerung sachgrundlos befristeter Verträge - tarifliche Regelung

    Das gilt auch für die in einem Verlängerungsvertrag vereinbarte Befristung (vgl. BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - zu I der Gründe, BAGE 104, 244) .
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 101/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/4374) sollte die nach bisherigem Recht bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestehende Möglichkeit der unbegrenzten Aufeinanderfolge befristeter Arbeitsverträge (Kettenverträge) zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien beseitigt werden (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - BAGE 104, 244 = AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 143/15

    Befristung - Hochschulprofessoren

    Bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich auf die im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltende Rechtslage abzustellen (vgl. BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 244) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 286/04

    Befristung - Verlängerung - Änderungsvertrag

    Auch Arbeitsverträge, die gemäß § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 befristet waren, konnten nach dem 31. Dezember 2000 gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG verlängert werden (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - BAGE 104, 244 = AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, zu II 2 b der Gründe).

    Es erstreckt sich nicht auf die Verlängerung eines nach § 1 Abs. 1 BeschFG 1996 befristeten Arbeitsvertrags gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz TzBfG (BAG 13. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - BAGE 104, 244 = AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 843/11

    Angestellte Hochschulprofessoren - Gesetzgebungskompetenz

    Bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit einer Befristung ist grundsätzlich auf die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts geltende Rechtslage abzustellen (vgl. BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - zu I der Gründe mwN, BAGE 104, 244) .
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2020 - 3 Sa 23/20

    Befristung des Arbeitsverhältnisses von Musikern in Kulturorchestern;

    Das gilt auch für die in einer Verlängerungsvereinbarung vereinbarte Befristung (BAG vom 18.03.2015 - 7 AZR 272/13, juris, Rz. 47; BAG vom 15.01.2003 - 7 AZR 346/02, juris, Rz. 9).

    Diesbezüglich ist vielmehr festzustellen, dass den Befristungsabreden vom 07.04.2015, 30.05.2016, 13.04.2017 und vor allem auch vom 18.05.2018 jeweils eigenständige Verträge zugrunde liegen (vgl. insoweit auch BAG vom 15.01.2003 - 7 AZR 346/02, juris, Rz. 9), was die Annahme eines einheitlichen Zeitvertrages im Sinne von § 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 TVK a.F. ausschließt.

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 24/03

    Verbot der Entgeltdiskriminierung bei befristet Beschäftigten

    Seine Bestimmungen erstrecken sich auf alle Sachverhalte, die sich seit dem 1. Januar 2001 in seinem Geltungsbereich verwirklichen (BAG 15. Januar 2003 - 7 AZR 346/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 2 = EzA TzBfG § 14 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.07.2004 - 6 AZR 25/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • BAG, 15.12.2021 - 7 AZR 422/20

    Befristung - Vertretung - Musiker in Kulturorchester

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 19/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter - Besitzstandszulage

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2002 - 12 Sa 1028/02

    Befristungsverbot des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 245/03

    Anspruch eines Frachtzustellers auf tarifliche Besitzstandszulagen unter

  • ArbG Cottbus, 20.08.2014 - 2 Ca 186/14

    Landesgesetzliche Befristungsabrede

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