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   BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02   

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https://dejure.org/2003,2257
BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02 (https://dejure.org/2003,2257)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2003 - 5 AZB 37/02 (https://dejure.org/2003,2257)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 (https://dejure.org/2003,2257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung des Beschwerdeverfahrens vom Landesarbeitsgericht an das Arbeitsgericht; Führung eines Getränkemarktes auf der Grundlage einer als Handelsvertretervertrag bezeichneten Vereinbarung; Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und selbständiger Tätigkeit; ...

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b; ; ArbGG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 68; ; ArbGG § 78; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Rückverweisung an das ArbG ? Vorrang des Beschleunigungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 1
  • NZA 2003, 517
  • NZA 2003, 518
  • DB 2003, 1004
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Auf Grund der vom Kläger angekündigten, jeweils als Einheit gemeinten, Klageanträge ist im Rechtsstreit nicht nur zu entscheiden, ob das Vertragsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen beendet worden ist, sondern auch, ob dieses Vertragsverhältnis ein Arbeitsverhältnis ist (vgl. Senat 17. Januar 2001 - 5 AZB 18/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 53).

    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).

  • LAG Nürnberg, 17.06.2002 - 2 Ta 175/01

    Begriffsbestimmung Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Juni 2002 - 2 Ta 175/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Februar 1973 - 1/72 - BGHZ 60, 392, 396), entfaltet der Beschluß vom 9. August 2001 keine derartige Bindungswirkung, weil er in rechtswidriger Weise ergangen ist.
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Andernfalls wäre die Klage schon deshalb als unbegründet abzuweisen (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - BAGE 95, 324; 26. Mai 1999 - 5 AZR 664/98 - AP GmbHG § 35 Nr. 10; 17. Januar 2001 aaO).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Unabhängig von der hier nicht zu entscheidenden Frage, ob ein Berufungs- oder Beschwerdegericht an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung einer vorinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegt, bei erneuter Berufung oder Beschwerde selbst gebunden ist und, sofern die Sache nach erneuter Berufung oder Beschwerde in die Revisions- oder Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt, diese Bindungswirkung auch für das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht gilt (vgl. dazu BGH 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 - BGHZ 15, 122, 125; 18. September 1957 - V ZR 153/56 - BGHZ 25, 200, 203 f.; 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68 - BGHZ 51, 131, 135; 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831; GmS-OGB 6.
  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 227/91

    Bindung des Berufungsgerichts an Rechtsauffassung des ersten Berufungsurteils

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Unabhängig von der hier nicht zu entscheidenden Frage, ob ein Berufungs- oder Beschwerdegericht an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung einer vorinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegt, bei erneuter Berufung oder Beschwerde selbst gebunden ist und, sofern die Sache nach erneuter Berufung oder Beschwerde in die Revisions- oder Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt, diese Bindungswirkung auch für das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht gilt (vgl. dazu BGH 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 - BGHZ 15, 122, 125; 18. September 1957 - V ZR 153/56 - BGHZ 25, 200, 203 f.; 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68 - BGHZ 51, 131, 135; 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831; GmS-OGB 6.
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Unabhängig von der hier nicht zu entscheidenden Frage, ob ein Berufungs- oder Beschwerdegericht an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung einer vorinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegt, bei erneuter Berufung oder Beschwerde selbst gebunden ist und, sofern die Sache nach erneuter Berufung oder Beschwerde in die Revisions- oder Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt, diese Bindungswirkung auch für das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht gilt (vgl. dazu BGH 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 - BGHZ 15, 122, 125; 18. September 1957 - V ZR 153/56 - BGHZ 25, 200, 203 f.; 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68 - BGHZ 51, 131, 135; 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831; GmS-OGB 6.
  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Der Klageerfolg hängt bei dieser Antragstellung folglich auch von den Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

    Auszug aus BAG, 17.02.2003 - 5 AZB 37/02
    Unabhängig von der hier nicht zu entscheidenden Frage, ob ein Berufungs- oder Beschwerdegericht an die von ihm vertretene Rechtsauffassung, die der Aufhebung einer vorinstanzlichen Entscheidung zugrunde liegt, bei erneuter Berufung oder Beschwerde selbst gebunden ist und, sofern die Sache nach erneuter Berufung oder Beschwerde in die Revisions- oder Rechtsbeschwerdeinstanz gelangt, diese Bindungswirkung auch für das Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht gilt (vgl. dazu BGH 28. Oktober 1954 - IV ZB 48/54 - BGHZ 15, 122, 125; 18. September 1957 - V ZR 153/56 - BGHZ 25, 200, 203 f.; 18. Oktober 1968 - X ZB 1/68 - BGHZ 51, 131, 135; 23. Juni 1992 - XI ZR 227/91 - NJW 1992, 2831; GmS-OGB 6.
  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Der Klageerfolg hängt dann auch von den Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind (BAG 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 1) .
  • BAG, 24.04.2018 - 9 AZB 62/17

    Rechtsweg - Leiharbeit

    Der Klageerfolg hängt dann auch von den Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind ( BAG 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02  - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 1 ) .
  • BAG, 17.09.2014 - 10 AZB 4/14

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung von Lohn- und Annexsteuern

    Das Hauptsacheverfahren darf nicht bereits im Rechtswegbestimmungsverfahren durch Zurückverweisungen von zweiter zu erster Instanz verzögert werden (vgl. BAG 17. Februar 2003 - 5 AZB 37/02 - zu II 3 der Gründe, BAGE 105, 1; GMP/Müller-Glöge § 78 Rn. 35) .
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