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   BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02   

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https://dejure.org/2003,4469
BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02 (https://dejure.org/2003,4469)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 AZR 391/02 (https://dejure.org/2003,4469)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 (https://dejure.org/2003,4469)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Leiterin einer Kindertagesstätte nach Tarifvertrag bei einer Eingruppierung nach Schwellenwerten; Voraussetzungen für die Vergütungsgruppe (VergGr.) IV b Bundesangestelltentarif-Ost (BAT-O); Methode zur Berechnung der Eingruppierung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte; niedrigere Eingruppierung bei Veränderung der Durchschnittsbelegung; tarifvertragliche Festlegung des Referenzzeitraums für die Bestimmung der Durchschnittsbelegung; Ausnahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 291
  • BB 2004, 500
  • DB 2005, 342
  • NZA-RR 2004, 220
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02
    IV b BAT-O in den Änderungsvertrag vom 9. April 1997 ist, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, eine für einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst typische Vereinbarung, die grundsätzlich nicht dahingehend ausgelegt werden kann, daß dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zusteht (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1).
  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02
    a) Nach der auch vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die für eine tarifvertraglich vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen auf Grund tatsächlicher Umstände zwingend den Ausspruch einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG vorschreibt (7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, für den Fall der Veränderung der einem Filialleiter unterstellten Mitarbeiter; BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02
    a) Nach der auch vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die für eine tarifvertraglich vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen auf Grund tatsächlicher Umstände zwingend den Ausspruch einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG vorschreibt (7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, für den Fall der Veränderung der einem Filialleiter unterstellten Mitarbeiter; BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02
    Weil somit nach der einschlägigen tariflichen Regelung die Eingruppierung der Klägerin als Leiterin einer Kindertagesstätte von der Durchschnittsbelegung im tariflich festgelegten Referenzzeitraum abhängt, ist die von der Revision herangezogene Rechtsprechung nicht einschlägig, wonach ein Arbeitnehmer, für dessen Arbeitsverhältnis ungeachtet seiner Verbandszugehörigkeit auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung die einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden sollen, auch einen vertraglichen Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe erwirbt, deren Voraussetzungen er durch die auf Dauer übertragene Tätigkeit erfüllt (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27).
  • LAG Sachsen, 15.04.2002 - 9 Sa 1123/01

    Vergütung der Leiterin einer Kindertagesstätte, keine Notwendigkeit einer

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 2002 - 9 Sa 1123/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    in einem Änderungsvertrag eine für einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst typische Vereinbarung, die grundsätzlich nicht dahin gehend ausgelegt werden kann, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zusteht (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 493/12

    Eingruppierung einer Leiterin einer Kindertagesstätte - Durchschnittsbelegung

    bb) Diese typisierende tarifliche Regelung verzichtet im Interesse der Klarheit und Handhabbarkeit der Eingruppierungsregelung darauf, bei der Bestimmung der maßgeblichen durchschnittlichen Belegungszahlen noch weitere sonstige Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - zu I 1 e aa der Gründe, BAGE 105, 291) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    (a) Nach dem Tarifwortlaut knüpft die Entgeltstaffelung bei der Leitung von Kindertagesstätten ausschließlich an die Zahl der vergebenen Plätze an, nämlich an die Durchschnittsbelegung einer Mindestzahl von Plätzen im letzten Quartal des Vorjahres (Referenzzeitraum; vgl. zu diesem näher BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291, 295 f.) .
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 745/13

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    b) Diese typisierende und pauschalierende tarifliche Regelung verzichtet im Interesse der Klarheit und Handhabbarkeit der Eingruppierungsregelung darauf, bei der Bestimmung der maßgebenden durchschnittlichen Belegungszahl noch weitere sonstige Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 493/12 - Rn. 17; vgl. auch 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - zu I 1 e aa der Gründe, BAGE 105, 291) .
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Sie hat lediglich Anspruch auf die ihr vom Beklagten gewährte regelungskonforme Vergütung (vgl. zur Tarifautomatik: Senat 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 -BAGE 99, 295; 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 859/12

    Eingruppierung der Leiterin einer Kindertagesstätte

    bb) Dementsprechend hat der Senat (vgl. BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - zu I 1 e aa und bb der Gründe, BAGE 105, 291) zu der mit dem Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 9 des Anhangs zu der Anlage C TVöD-BT-V/VKA identischen Vorgängerregelung ua. ausgeführt, dass die Tarifvertragsparteien für die Eingruppierung der Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten die Durchschnittsbelegung vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember des Vorjahres als maßgebend festgelegt haben.
  • LAG Niedersachsen, 04.04.2012 - 2 Sa 1327/11

    Eingruppierung einer Kindergartenleiterin; Feststellungsklage bei Nichterreichen

    Der Streit darüber, welche Belegungszahlen in welchem erst noch zu bestimmenden Referenzzeitraum für die Eingruppierung maßgeblich sein sollen, soll gerade vermieden werden (BAG, 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • LAG München, 16.11.2005 - 10 Sa 455/05

    Arbeitsvertragliche Verweisung auf einen Firmentarifvertrag in der jeweils

    cc) Verweisen die Parteien im Arbeitsvertrag hinsichtlich der Vergütung auf die einschlägigen Regelungen eines Tarifvertrags oder auf Richtlinien oder sonstige Vorschriften außerhalb des Vertrages, kommt der Angabe einer konkreten Vergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BAG vom 19.03.2003 - 4 AZR 391/02 = ZTR 2004, 153; BAG vom 06.09.2001 - 8 AZR 26/01 = AP Nr. 92 zu §§ 22, 23 BAT "Lehrer").
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Sie hat lediglich Anspruch auf die ihr vom Beklagten gewährte regelungskonforme Vergütung (vgl. zur Tarifautomatik: Senat 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295; 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Sie hat lediglich Anspruch auf die ihr vom Beklagten gewährte regelungskonforme Vergütung (vgl. zur Tarifautomatik: Senat 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295; 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Sachsen, 10.03.2006 - 5 (10) Sa 1000/03

    Bestehen eines Anspruchs auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe II a

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

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