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   BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02   

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BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02 (https://dejure.org/2003,3018)
BAG, Entscheidung vom 07.05.2003 - 5 AZR 256/02 (https://dejure.org/2003,3018)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 (https://dejure.org/2003,3018)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Zeitgutschrift bei Schichtarbeit - Wochenfeiertag

  • IWW

    Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) § 4 Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) § 5

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zeitgutschrift bei Arbeitsausfall wegen Arbeitsunfähigkeit; Zeitgutschrift für die Arbeit an einem Wochenfeiertag; Korrekte Führung eines Arbeitszeitkontos

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) § 4; ; Tarifvertrag zur Regelung einer Jahresarbeitszeit für die Arbeitnehmer der DB AG (JazTV) § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Entgeltfortzahlung Krankheit; Feiertagsvergütung; Arbeitszeitrecht - Arbeitszeitkonto; Jahresarbeitszeit; Zeitgutschrift; Schichtarbeit; Wochenfeiertag; Arbeitsausfall wegen Arbeitsunfähigkeit; Lohnausfallprinzip; pauschale Bewertung des Feiertags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 132
  • NZA 2004, 49
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 539/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Unentgeltliche Nacharbeit; Kürzung des

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos klageweise geltend machen; denn das Arbeitszeitkonto bildet die Grundlage für sein Entgelt und seine weitere Arbeitsverpflichtung (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1, zu II 2 der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 57 = EzA EntgFG § 4 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Der Antrag, das Konto um eine bestimmte Stundenzahl zu erhöhen, ist gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt (vgl. BAG 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu A der Gründe).
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos klageweise geltend machen; denn das Arbeitszeitkonto bildet die Grundlage für sein Entgelt und seine weitere Arbeitsverpflichtung (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1, zu II 2 der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 57 = EzA EntgFG § 4 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Der Arbeitnehmer kann diesen Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos klageweise geltend machen; denn das Arbeitszeitkonto bildet die Grundlage für sein Entgelt und seine weitere Arbeitsverpflichtung (vgl. BAG 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1, zu II 2 der Gründe; 26. September 2001 - 5 AZR 539/00 - BAGE 99, 112; 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 57 = EzA EntgFG § 4 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 356/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Freischichten

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Bei Arbeitsunfähigkeit haben die Tarifvertragsparteien auch für Schichtarbeitnehmer - anders als etwa in dem Tarifvertrag, der der Senatsentscheidung vom 9. Oktober 2002 (- 5 AZR 356/01 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 63) zugrunde lag - auf den konkreten Arbeitsausfall abgestellt.
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 2 Sa 1199/01

    Anrechnung eines mit einem gesetzlichen Feiertag zusammenfallenden Ruhetags als

    Auszug aus BAG, 07.05.2003 - 5 AZR 256/02
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Dezember 2001 - 2 Sa 1199/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 118/17

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen

    Die Tarifbestimmung rückt vom konkreten Entgeltausfallprinzip des § 2 EFZG zugunsten einer pauschalierenden Bewertung ab, um zu gewährleisten, dass alle Arbeitnehmer für die auf Montag bis Freitag fallenden Wochenfeiertage die durchschnittliche Vergütung erhalten, auch wenn der konkrete Arbeitsausfall aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeit zufällig ist (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 2b JazTV BAG 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - zu II 4 b der Gründe, BAGE 106, 132) .
  • BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05

    Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen

    Im Ergebnis bezwecken und erreichen die Regelungen in Buchst. a und Buchst. b des § 5 Abs. 2 Nr. 2 JazTV bei der Arbeitszeitgutschrift für Wochenfeiertage gerade eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern im Schichtdienst mit solchen Arbeitnehmern, die mit regelmäßigen Arbeitszeiten in der Fünf-Tage-Woche beschäftigt werden (vgl. BAG 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132,139 f.).
  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Korrektur eines für ihn geführten Arbeitszeitkontos verlangen, wenn der Arbeitgeber auf dem Konto unberechtigt Abzüge vornimmt oder zu Unrecht Gutschriften unterlässt (vgl. 5. September 2002 - 9 AZR 244/01 - BAGE 102, 321, zu A der Gründe; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132, zu I 1 der Gründe mwN; 6. November 2003 - 6 AZR 166/02 - BAGE 108, 281, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.12.2007 - 18 Sa 1071/07

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Zeitgutschrift; Arbeitszeitkonto;

    Das Arbeitszeitkonto 1 bildet die Grundlage für die weitere zusätzliche Arbeitsverpflichtung der Arbeitnehmer, so auch des Klägers (vgl. BAG Urteil vom 13.12.2002 - 5 AZR 470/00 - NZA 2002, 636 -. BAG Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 - NZA 2003, 726 -. BAG Urteil vom 07.05.2003 - 5 AZR 256/02 - NZA 2004, 49).

    Der Antrag, das Arbeitszeitkonto 1 um eine bestimmte Stundenzahl zu reduzieren, ist gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt (vgl. BAG Urteil vom 07.05.2003 - 5 AZR 256/01 - NZA 2004, 49 -, BAG Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 244/01 - NZA 2003, 727).

  • LAG Hessen, 24.11.2016 - 5 Sa 590/16

    Eine tarifvertragliche Pauschalierung des Feiertagsentgelts ist nicht zulässig,

    Die Pauschalabgeltung muss so gestaltet sein, dass sie geeignet ist, den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen und sie muss günstiger als die gesetzliche Regelung sein (vgl. BAG 22.10.1973 - 3 AZR 83/73 - Rn. 11 zitiert nach juris; BAG 28.02.1984 - 3 AZR 103/83 - Rn. 14, zitiert nach juris; BAG 07.05.2003 - 5 AZR 256/02 - Rn. 55, zitiert nach juris; Vogelsang, Entgeltfortzahlung, Rn. 964; Kunz/Wedde, EFZR, Rn. 109; Treber, EFZG, § 11 Rn. 19, 20).

    aa) Für die Vorgängerregelung - § 5 JazTV - hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 07.05.2003 (-5 AZR 256/02 -) für Schichtarbeiter entschieden, dass das Abrücken von dem konkreten Lohnausfallprinzip des § 2 EFZG zugunsten einer pauschalen Bewertung im Ergebnis dem zwingenden § 2 EFZG gerecht wird (Rn. 55, zitiert nach juris).

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 166/02

    Zusätzliche Zeitgutschrift für Zeitguthaben

    Die Leistungsanträge zu 1) und 3), mit denen der Kläger jeweils eine Zeitgutschrift in Höhe einer bestimmten Stundenzahl auf dem von der Beklagten für ihn fortlaufend geführten Freizeitkonto verlangt, sind gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt (vgl. BAG 14. August 2002 - 5 AZR 417/01 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 10 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 4; 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 13 = EzA TVG § 4 Deutsche Bahn Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf korrekte Führung des Arbeitszeitkontos klageweise geltend machen, da das Arbeitszeitkonto die Grundlage für sein Entgelt und seine weitere Arbeitsverpflichtung bildet (BAG 7. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - aaO mwN).

  • LAG Saarland, 03.11.2004 - 2 Sa 34/04

    Vergütung für ausgefallene Schicht zwischen Silvester und Neujahr nach

    Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer an dem Feiertag nicht gearbeitet hat, denn die Bestimmung trägt der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Rechnung (dazu BAG, Urteil vom 7. Mai 2003, 5 AZR 256/02, NZA 2004, 49 in einem ebenfalls § 5 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b des Tarifvertrages zur Regelung der Jahresarbeitszeit betreffenden Verfahren).

    Sie hat daher dem Kläger nach § 280 Absatz 1 BGB Schadensersatz in Höhe der Vergütung für fünfeinhalb Arbeitsstunden zu leisten, denn sie hat ihre Verpflichtung, das Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers entsprechend der geleisteten und der tariflich anzurechnenden Arbeitszeit zu führen (zu dieser Verpflichtung: BAG, Urteil vom 7. Mai 2003, 5 AZR 256/02, NZA 2004, 49), verletzt.

  • LAG Hessen, 27.11.2009 - 3 Sa 659/09

    Verlängerung der Arbeitsphase des Altersteilzeitverhältnisses bei

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - folge nichts anderes.

    Nicht anderes folgt aus der von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( 07. Mai 2003 - 5 AZR 256/02 - BAGE 106, 132 ).

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.02.2016 - 4 Ca 7036/15

    § 41 FGr 6-TV§ 2 EFZGEinzelfallentscheidung Tarifauslegung

    Es ist anerkannt, dass das Arbeitszeitkonto die Grundlage für das Entgelt des Arbeitnehmers und seine weitere Arbeitsverpflichtung bildet (BAG 07.05.2003, AZ.: 5 AZR 256/02).
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2009 - 10 Sa 95/09

    Schichtlohnzulage für Busfahrer nach Übergangsrecht; Begriff der

    Ausgeurteilt wurde vielmehr die definitive Verpflichtung zur Korrektur des Arbeitszeitkontos um ein konkret benanntes Zeitkontingent von 7, 36 Stunden, weil der dortige Kläger aus den näher ausgeführten Gründen eben auf diese konkrete Korrektur einen Rechtsanspruch hatte (BAG vom 07.05.2003 - 5 AZR 256/02, dokumentiert bei juris).
  • ArbG Stuttgart, 02.10.2008 - 1 Ca 3100/08

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

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