Rechtsprechung
BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kündigung wegen Strafanzeige
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Strafanzeige gegen Arbeitgeber oder Mitarbeiter
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bzw. eines hilfsweise gestellten Auflösungsantrags; Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder einen seiner Repräsentanten durch den Arbeitnehmer; Erfordernis wissentlich unwahrer oder leichtfertiger falscher ...
- bag-urteil.com
Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Vorgesetzten
- hensche.de
Strafanzeige, Kündigung: Strafanzeige , Whistleblowing
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 1, 2
Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer von ihm veranlassten Strafanzeige gegen seinen Vorgesetzten; "whistle-blower" - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen Strafanzeige gegen den Arbeitgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kündigung wegen Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen Vorgesetzten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kündigung wegen Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen Vorgesetzten
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung bei Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ist zulässig; Allgemeines Zivilrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Strafanzeige gegen Vorgesetzten - Darf der Arbeitgeber deshalb einem Arbeitnehmer kündigen?
- heuking.de , S. 7 (Kurzinformation)
Strafanzeige gegen Vorgesetzte kann fristlose Kündigung rechtfertigen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen einer Strafanzeige gegen den Vorgesetzten
- 123recht.net (Pressemeldung, 3.7.2003)
Vor Strafanzeige gegen Vorgesetzten mit der Betriebsspitze reden // Ohne Klärungsversuch riskieren Arbeitnehmer ihren Job
- 123recht.net (Kurzinformation)
Wann verstoßen Wistleblower, oder Hinweisgeber, gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten? // Wann darf einem Arbeitnehmer, der mit einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber Missstände anprangert, gekündigt werden?
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 07.02.2001 - 5 Ca 418/00
- LAG Hessen, 27.11.2001 - 15 Sa 411/01
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
- LAG Hessen, 18.01.2005 - 15 Sa 496/04
Papierfundstellen
- BAGE 107, 36
- NJW 2004, 1547
- MDR 2004, 693
- NZA 2004, 1547
- NZA 2004, 427
- BB 2004, 1172
- BB 2004, 1964
- DB 2004, 878
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) könne eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber oder Vorgesetzten eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur sozial rechtfertigen, wenn die Strafanzeige wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben enthalte.a) Ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2001 (- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188) hat das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen, dass den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers durch das Verfassungsrecht Grenzen gesetzt werden.
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "freiwillig" bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen (BVerfG 2. Juli 2001 aaO; davor bereits BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74).
Dementsprechend nimmt der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein von der Rechtsordnung eingeräumtes Grundrecht (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG) wahr (BVerfG 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188).
- BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 80/91
Außerordentliche Kündigung - Anzeige des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber "freiwillig" bei der Strafverfolgungsbehörde an, so kann die darin liegende Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren regelmäßig nicht zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten führen und eine deswegen erklärte Kündigung sozial rechtfertigen (…BVerfG 2. Juli 2001 aaO; davor bereits BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74).Mit dem Rechtsstaatsprinzip ist es regelmäßig unvereinbar, wenn eine Anzeige und Aussage im Ermittlungsverfahren zu zivilrechtlichen Nachteilen für den anzeigenden Arbeitnehmer bzw. Zeugen führen würde, es sei denn, er hat wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht (BAG 4. Juli 1991 aaO).
dd) Unter Berücksichtigung dieses Rahmens sind die vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dahin zu konkretisieren, dass sich die Anzeige des Arbeitnehmers nicht als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellen darf (Senat 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74;… MünchArbR-Blomeyer 2. Aufl. § 53 Rn. 70).
Erfolgt die Erstattung der Anzeige ausschließlich um den Arbeitgeber zu schädigen bzw. "fertig zu machen", kann - unter Berücksichtigung des der Anzeige zugrunde liegenden Vorwurfs - eine unverhältnismäßige Reaktion vorliegen (BAG 4. Juli 1991 - 2 AZR 80/91 - RzK I 6 a Nr. 74;… LAG Köln 7. Januar 2000 - 4 Sa 1273/99 - MünchArbR-Bloymeyer 2. Aufl. § 53 Rn. 70).
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Dazu gehört insbesondere die vertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 242 BGB; jetzt ausdrücklich § 241 Abs. 2 BGB nF; vgl. zuletzt BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 58;… MünchArbR-Blomeyer 2. Aufl. § 51 Rn. 19 ff.;… ErfK/Preis 3. Aufl. § 611 BGB Rn. 906).cc) Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (zuletzt BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 44 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 58).
Kollidiert das dem Arbeitgeber als Ausfluss seiner grundrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zustehende Recht, vom Arbeitnehmer die Einhaltung eines gewisses Maßes von Rücksicht auf seine Interessen zu verlangen, mit grundrechtlich geschützten Positionen des Arbeitnehmers, so ist das Spannungsverhältnis im Rahmen der Konkretisierung und Anwendung der Generalklausel des § 242 BGB (jetzt auch § 241 Abs. 2 BGB nF) grundrechtskonform auszugleichen und sind die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten entsprechend zu konkretisieren (BAG 10. Oktober 2002 aaO).
Dabei sind die kollidierenden Grundrechte in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass die bei der Ausformung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht geschützten Rechtspositionen für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (praktische Konkordanz; zuletzt BAG 10. Oktober 2002 aaO mwN).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Dies kann auch dadurch geschehen, dass der betreffende Mitarbeiter in eine Stellung berufen wird, mit der das Kündigungsrecht regelmäßig verbunden ist, beispielsweise als Leiter der Personalabteilung oder Generalbevollmächtigter des Betriebs (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13, 22; 7. November 2002 - 2 AZR 493/01 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 18 = EzA BGB § 174 Nr. 1).Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung ist auf der Grundlage der Einzelfallumstände festzustellen, ob für einen objektiven Betrachter mit einer derartigen Stellung eine Kündigungsbefugnis regelmäßig verbunden zu sein pflegt (BAG 7. November 2002 aaO).
- BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86
Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, auf die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und sie im zumutbaren Umfang zu wahren (zusammenfassende Übersicht bei BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 - BB 1989, 649; Müller NZA 2002, 424, 427 ff. jeweils mwN;… Erman-Hanau BGB 10. Aufl. § 611 Rn. 508;… MünchArbR-Blomeyer 2. Aufl. § 51 Rn. 19 ff.).Dies gilt umso mehr, als auch die vertragliche Verpflichtung des Arbeitnehmers im Raum steht, den Arbeitgeber vor drohenden Schäden durch andere Arbeitnehmer zu bewahren (BGH 23. Februar 1989 - IX ZR 236/86 - BB 1989, 649, 650).
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
(1) Mit der Erstattung einer Strafanzeige nimmt der Arbeitnehmer eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahr (so bereits BVerfG 25. Februar 1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257).Die (nicht wissentlich unwahre oder leichtfertige) Strafanzeige eines Bürgers liegt im allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und an der Aufklärung von Straftaten; der Rechtsstaat kann darauf bei der Strafverfolgung nicht verzichten (BVerfG 25. Februar 1987 - 1 BvR 1086/85 - BVerfGE 74, 257).
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Dabei wird es sowohl der Empfehlung einer Hausdurchsuchung beim Arbeitgeber als auch dem fehlenden Versuch einer innerbetrieblichen Klärung als Ausdruck eines erheblichen Misstrauens gegenüber seinem Vertragspartner einerseits wie auch andererseits der Tatsache, dass der unmittelbare Vorgesetzte des Klägers nicht mehr im Unternehmen ist (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45), Beachtung schenken müssen. - LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01
Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Es reicht grundsätzlich aber allein der allgemeine Hinweis auf einen -zeitlich befristeten - Aushang am Schwarzen Brett hierfür nicht aus (vgl. dazu LAG Köln 3. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194). - BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69
Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im …
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Ob der Schutzbereich des Art. 17 GG berührt ist (siehe Senat 18. Juni 1970 - 2 AZR 369/69 - AP KSchG § 1 Nr. 82; Colneric AiB 1987, 260, 265; Graser Whistleblowing - Arbeitnehmeranzeigen im US-amerikanischen und deutschen Recht (2000) S. 126 ff.; Wendeling-Schröder Autonomie im Arbeitsrecht 1994 S. 192; zuletzt Deiseroth AuR 2002, 161, 166), kann im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen dahingestellt bleiben (offen gelassen auch BVerfG 2. Juli 2001- 1 BvR 2049/00 - AP BGB § 626 Nr. 170 = EzA BGB § 626 nF Nr. 188). - BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97
Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
a) Der Kündigungsempfänger soll nach § 174 BGB nur dann eine Kündigungserklärung wirksam zurückweisen können, wenn er keine Gewissheit hat, ob der Erklärende wirklich bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich gelten lassen muss (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 13 = EzA BGB § 174 Nr. 13). - LAG Köln, 07.01.2000 - 4 Sa 1273/99
Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 920/93
Ordentliche Kündigung (in den ersten sechs Monaten des
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- LAG Hessen, 27.11.2001 - 15 Sa 411/01
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95
Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 10/92
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflichtenkontrolle
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 609/00
Abmahnung
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01
Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte
- EGMR, 21.07.2011 - 28274/08
Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines …
Im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ging das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 3. Juli 2003 (2 AZR 235/02) näher auf das Verhältnis zwischen der Loyalitätspflicht eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber und der Ausübung seiner verfassungsrechtlich garantierten Rechte ein. - LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20
Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO; …
Auch wenn der Kläger grds. das Recht gehabt haben sollte, eine solche Meldung vorzunehmen (vgl. hierzu BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02) , resultiert hieraus nicht zugleich eine entsprechende Verpflichtung. - BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Es kann Fälle geben, in denen eine innerbetriebliche Klärung nicht zu erwarten steht oder ein entsprechender Versuch dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b dd (2) der Gründe, BAGE 107, 36) .
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
(1) Die Ausübung eines dem Arbeitnehmer grundsätzlich zustehenden Rechts kann unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung beinhalten (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 427 ff.).Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111).
Als deren Ausfluss hat der Arbeitgeber ein rechtlich geschütztes Interesse daran, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und dieses vor Schäden bewahren (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36).
(4) Deshalb kann ein Tendenzträger seine vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dadurch verletzen, dass er sich gegen eine Veröffentlichung in der Presse des eigenen Arbeitgebers mit einer Gegendarstellung wendet und sich diese als eine unverhältnismäßige Reaktion auf einen Pressebericht darstellt (vgl. für Strafanzeigen Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36).
Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion aufgrund einer Gegendarstellung können sich aus einer fehlenden Berechtigung der Gegendarstellung oder wegen eines fehlenden zumutbaren innerbetrieblichen Abhilfeversuchs in Form eines Richtigstellungsverlangens ergeben (für Strafanzeigen vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - aaO).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Dabei können als Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion sowohl die Berechtigung der Anzeige als auch die Motivation des Anzeigenden oder ein fehlender innerbetrieblicher Hinweis auf die angezeigten Missstände sprechen (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 107, 36) .Soweit ihm dies zumutbar ist (BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b dd (2) der Gründe, aaO) , ist der Arbeitnehmer wegen der sich aus der Pflicht zur Rücksichtnahme ergebenden Pflicht zur Loyalität und Diskretion gehalten, Hinweise auf strafbares Verhalten in erster Linie gegenüber Vorgesetzten oder anderen zuständigen Stellen oder Einrichtungen vorzubringen.
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
a) Im Fall der Erstattung von Anzeigen bei Strafverfolgungsbehörden oder anderen zuständigen Stellen ("Whistleblowing") ist eine vertragswidrige Pflichtverletzung nicht stets schon dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer die Anzeige erstattet, ohne dabei wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben zu machen (BAG 7. Dezember 2006 - 2 AZR 400/05 - Rn. 18, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 70; 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 107, 36) . - LAG Sachsen, 27.05.2004 - 5 Sa 250/03
Rechtswirksamkeit außerordentlicher Kündigungen; Verletzung arbeitsvertraglicher …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05
Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber
Das Landesarbeitsgericht hat seinen Ausführungen die vom Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) entwickelten Maßstäbe zugrunde gelegt, die im Schrifttum überwiegend auf Zustimmung getroffen sind (vgl. mit Abweichungen im Einzelnen: Bodenstedt EWiR 2004, 613; Stein BB 2004, 1961; Peter ArbuR 2004, 429; Otto AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 45 Anmerkung; Wendeling-Schröder RdA 2004, 374; Herbert NZA 2005, 193; Gänßle FA 2005, 66; Sauer DÖD 2005, 121).Wie der Senat in der Entscheidung vom 3. Juli 2003 (- 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) ausgeführt hat, muss bei dieser Konstellation die Pflicht des Arbeitnehmers zur Rücksichtnahme regelmäßig zurückstehen.
- BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
a) Ein gemäß § 626 Abs. 1 BGB wichtiger Grund zur Kündigung kann in einer schuldhaften Verletzung von arbeitsvertraglichen Nebenpflichten liegen (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 21, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 107, 36). - OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
Haftung des Personalberaters wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflicht durch …
Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer - wie jede Person - mit der Erstattung einer Strafanzeige eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom25.2.1987, 1 BvR 1086/85 = BVerfGE 74, 247; BAG, Urteil vom 3.7.2003, 2 AZR 235/02 = NJW 2004, 1547).Im Rahmen des Arbeitsrechts ist es anerkennt, dass ein Arbeitnehmer bei Erstattung einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber dann keine verfassungsrechtlichen Rechte wahrnimmt, wenn sie sich als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellt (BAG, Urteil vom 3.7.2003, a.a.O.).
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
- LAG Berlin, 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05
Strafanzeige gegen Arbeitgeber kann fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses …
- LAG Köln, 30.09.2020 - 5 Sa 231/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik - Schriftform der …
- ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- ArbG Lörrach, 16.10.2009 - 4 Ca 248/09
Außerordentliche Kündigung - Diebstahl von 6 Maultaschen
- BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 10 Sa 691/08
Außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des …
- LAG Hessen, 18.01.2005 - 15 Sa 496/04
Kündigung durch einen Bevollmächtigten
- LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18
Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers - …
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
- LAG Berlin, 28.06.2006 - 15 Sa 632/06
Vollmacht, Kündigungsbefugnis, Zurückweisung, Schwarzes Brett, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2021 - 3 Sa 104/21
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung des Vorgesetzten - …
- LAG Köln, 05.07.2012 - 6 Sa 71/12
Anzeige gegen Arbeitgeber - ein Kündigungsgrund?
- LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur …
- ArbG Dessau-Roßlau, 12.08.2020 - 1 Ca 65/20
Kündigung wegen des Meldens der Verletzung von Quarantänebestimmungen
- LAG Hamm, 21.07.2011 - 11 Sa 2248/10
Anonyme Briefe und Strafanzeigen - Klage in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegen …
- BGH, 08.08.2023 - VIII ZR 234/22
Erstattung einer Strafanzeige = wichtiger Kündigungsgrund?
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 275/16
Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Drohung
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2020 - 9 Sa 426/20
Außerordentliche Kündigung - Anfrage an Ärztekammer - Einhaltung medizinischer …
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14
Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung; …
- ArbG Aachen, 24.09.2020 - 8 Ca 3432/20
Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des …
- LAG Köln, 26.11.2014 - 3 Sa 239/10
Spesenbetrug; Rechtfertigungsgrund; Abfindung; Darlegungs- und Beweislast
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.05.2011 - L 5 AS 62/08
Zur Rückzahlungspflicht von Eingliederungszuschüssen
- LAG München, 05.08.2009 - 11 Sa 1066/08
Kündigung
- LAG Köln, 17.02.2010 - 9 Sa 1056/09
Einordnung einer Strafanzeige des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber bei …
- LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11
Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing
- LAG Hessen, 23.08.2021 - 7 Sa 1190/20
Verdachtskündigung wegen Kassenmanipulation
- LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18
Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 13 Sa 135/11
Zurückweisung eines vom Personalleiter unterschriebenen Kündigungsschreibens …
- LAG Hessen, 27.06.2012 - 2 Sa 578/11
Außerordentliche Kündigung wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hessen, 21.11.2007 - 18 Sa 367/07
Verhaltensbedingte Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Offenbarungspflicht
- ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07
Kündigung wegen Strafanzeige
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09
Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter
- LAG Niedersachsen, 13.06.2005 - 5 Sa 137/02
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Erstatttung einer Strafanzeige …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2007 - 1 Sa 374/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen nicht erfolgter Vorlage einer Vollmacht
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Hessen, 06.01.2006 - 17 Sa 1343/04
- LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2011 - 3 Sa 196/11
Eigenkündigung, Kündigung, fristlos, außerordentlich, Androhung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 265/08
Unwirksamkeit einer Kündigung nach § 174 S 1 BGB
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 7 Sa 451/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - …
- LAG Nürnberg, 08.03.2022 - 7 Sa 176/20
Betriebsrat, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Berufung, Arbeitsvertrag, Arzt, …
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- LAG Hessen, 26.10.2011 - 8 Sa 1554/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist wegen …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 22 Sa 74/09
Kündigungsbefugnis von Beamten im höheren Verwaltungsdienst - Bekanntmachung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 5 Sa 504/05
Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Hamm, 28.11.2003 - 10 Sa 1036/03
Außerordentliche Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
- LAG Düsseldorf, 16.01.2008 - 12 Sa 1524/07
Unwirksamkeit der in einem "Scheinarbeitsvertrag" erfolgten Befristung wegen …
- LAG Hamm, 28.11.2003 - 10 Sa 1024/03
Außerordentliche Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2011 - 6 Sa 490/10
Wirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2008 - 8 Sa 273/08
Kündigungserklärungsfrist - Unwirksamkeit einer Kündigung gemäß § 174 S 1 BGB
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 SaGa 9/07
Weiterbeschäftigungspflicht: Entbindung des Arbeitgebers wegen unzumutbarer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 19 Sa 2229/14
Arbeitnehmerkündigung wegen Stellung einer Strafanzeige gegen Arbeitgeber
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 3 SaGa 4/07
Weiterbeschäftigungspflicht: Vorliegen von unzumutbaren wirtschaftlichen …
- LAG München, 01.04.2010 - 4 Sa 391/09
Außerordentliche Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2014 - 6 Sa 292/14
Außerordentliche Kündigung - Erstattung einer Anzeige gegen den Arbeitgeber bei …
- ArbG Aachen, 01.03.2022 - 4 Ca 583/21
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Vielzahl von Kündigungsgründen - …
- LAG Hessen, 25.09.2014 - 19 Sa 546/14
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung im Rahmen …
- LAG Hamm, 15.03.2013 - 13 TaBV 10/13
Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hessen, 20.08.2007 - 17 Sa 1339/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Dienst unter Alkoholeinfluss - Rückfall - …
- LAG Nürnberg, 16.09.2011 - 4 Sa 297/10
Kündigung wegen ständiger Querelen mit Vorgesetzten bis hin zur gerichtlichen …
- LAG Köln, 23.08.2023 - 11 Sa 27/23
Rücksichtnahmepflicht; Abwägung
- LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 708/11
Fristlose Kündigung wegen Strafanzeige gegenüber Arbeitgeber
- ArbG München, 16.01.2020 - 12 Ca 4164/19
Wirksamkeit einer außerordentlicher Kündigung
- OLG München, 21.05.2008 - 20 W 4714/07
"Auskiesungsvertrag" als Scheingeschäft und Formbedürftigkeit des …
- ArbG Gießen, 04.06.2004 - 10 Ca 158/03