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   BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02   

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https://dejure.org/2003,795
BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 (https://dejure.org/2003,795)
BAG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 (https://dejure.org/2003,795)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 (https://dejure.org/2003,795)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Insolvenzkündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenzverwalter ; Unwirksamkeit der Kündigung ; Zustimmung zur Kündigung durch Behörde; Fristbeginn für die Kündigungsschutzklage ab Bekanntgabe der Entscheidungen der Behörde; Antrag des Arbeitgebers auf behördliche ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzkündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Insolvenzkündigung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Insolvenzkündigung eines Arbeitnehmers im Erziehungsurlaub

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BErzGG § 18 Abs. 1; ; InsO § 113 Abs. 2; ; KSchG § 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Erziehungsurlaub; Insolvenzrecht; Prozeßrecht - Kündigung durch Insolvenzverwalter gegenüber einer in Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmerin ohne Zulässigkeitserklärung nach § 18 BErzGG; verspätete Klageerhebung (§ 113 Abs. 2 InsO ); Anwendung von § 4 Satz 4 ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung während der Elternzeit durch Insolvenzverwalter ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde ? Geltendmachung der Unwirksamkeit grundsätzlich nur in der Frist des § 113 Abs. 2 Satz 1 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Insolvenzkündigung im Erziehungsurlaub

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer nach Zustimmung des Integrationsamtes

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Insolvenzverwalters und Elternzeit des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 50
  • NJW 2004, 244
  • ZIP 2003, 2129
  • NZA 2003, 1335
  • NZI 2004, 162
  • BB 2003, 2518
  • DB 2003, 2494
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 20.06.2002 - 12 Sa 1347/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Juni 2002 - 12 Sa 1347/01 - aufgehoben.
  • BAG, 17.02.1982 - 7 AZR 846/79

    Erfüllungsmodalitäten für die nach SchwbG § 12 erforderliche Zustimmung zur

    Auszug aus BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02
    bb) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß die Ausnahmevorschrift des § 4 Satz 4 KSchG bei dem Erfordernis der vorherigen Zustimmung einer Behörde zur Kündigung jedenfalls in dem Fall anzuwenden ist, daß etwa die Hauptfürsorgestelle die nach § 12 SchwbG erforderliche Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten (jetzt § 85 SGB IX) dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung wirksam erteilt hatte, die Entscheidung der Behörde dem Arbeitnehmer jedoch erst nach Ausspruch der Kündigung bekanntgegeben worden ist (17. Februar 1982 - 7 AZR 846/79 - BAGE 38, 42).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50.

    Der Arbeitnehmer könne deshalb ohne die Begrenzung durch die Dreiwochenfrist das Fehlen einer Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG - bis zur Grenze der Verwirkung - jederzeit geltend machen, wenn ihm die diesbezügliche Entscheidung der zuständigen Behörde - welchen Inhalts auch immer - nicht bekannt gegeben worden sei (vgl. BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50, zu II 2 b der Gründe unter Verweis auf Kübler/Prütting-Moll InsO § 113 Rn. 92).

    Komme es nicht zu einer solchen Bekanntgabe, weil der Arbeitgeber eine Zustimmung überhaupt nicht beantragt habe, sei das Recht zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung dann nur durch die Grundsätze der Verwirkung begrenzt (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50).

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Bis zur Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung weiß die Arbeitnehmerin nicht, ob der Arbeitgeber sie überhaupt beantragt und wie ggf. die Behörde entschieden hat (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - BAGE 107, 50; Bender/Schmidt NZA 2004, 358, 364).
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Sonst ist sein Recht nur durch die Grundsätze der Verwirkung begrenzt (vgl. schon zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 [BGBl. I S. 3002] am 1. Januar 2004 BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 107, 50; für das neue Recht entgegen Teilen des Schrifttums fortgeführt von BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - Rn. 38 mwN zu der Kontroverse, BAGE 125, 345 mit zust. Anm. Hergenröder/von Wickede AP SGB IX § 85 Nr. 5 und zust. Bespr.
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

    Das Recht, sich auf das Fehlen der nach § 18 Abs. 1 Satz 2 BErzGG erforderlichen Zulässigkeitserklärung zu berufen, unterliegt der Verwirkung (zuletzt BAG 3. Juli 2003 - 2 AZR 487/02 - AP BErzGG § 18 Nr. 7 = EzA InsO § 13 Nr. 14).
  • LAG Köln, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06

    Zugang bei Einwurf eines Kündigungsschreibens in ein Postfach

    Demgegenüber folgt aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.03.2003 (- 2 AZR 487/02 - NZA 2003, Seite 1335), dass bei Fällen der vorliegenden Art § 4 Satz 4 KSchG anwendbar ist.

    Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 03.07.2003 (- 2 AZR 487/02 -, NZA 2003, Seite 1335 ff.) unter II., 2., b), bb) ausdrücklich festgehalten, dass es sich bei § 4 Satz 4 KSchG um eine Ausnahmevorschrift handelt.

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05

    Rechtsschutzbedürfnis für nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei

    § 4 Satz 4 KSchG trägt einem Informationsdefizit des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Einholung bzw. den Ausgang einer erforderlichen behördlichen Zustimmung Rechnung (BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 - AP Nr. 7 zu § 18 BErzGG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08

    Kündigung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist,

    Deshalb beginnt der Lauf der Klagefrist gemäß § 4 S.4 KSchG erst ab Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung an den Arbeitnehmer (vgl. BAG v. 3.7.2003 - 2 AZR 487/02 - AP Nr. 7 zu § 18 BErzGG; vgl. Bender, Schmidt, KSchG2004: Neuer Schwellenwert und einheitliche Klagefrist, NZA 2004, 358, 364).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2006 - 12 Ta 6/06

    Kündigungsschutzklage: Nachträgliche Zulassung; Unkenntnis der gekündigten

    Im vorliegenden Verfahren ist also nicht zu prüfen, ob der Zustimmungsbescheid vom 07.07.2005 der Klägerin überhaupt, bzw. erst nach Zugang der Kündigung bekannt gegeben wurde und ob wegen § 4 Abs. 1 letzter Satz KSchG die Klagfrist am 08.09.2005, dem Datum der tatsächlichen Klagerhebung, noch offen war (BAG 03.07.2003 - 2 AZR 487/02).

    Allerdings sind Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit/Anfechtbarkeit des Zustimmungsbescheides vom 07.07.2005 nicht ersichtlich, da nicht vorgetragen wurde, dass der Zustimmungsbescheid der Klägerin nicht oder erst nach Zugang der Kündigung bekannt gegeben wurde (vgl. BAG, 03.07.2004 - Az.: 2 AZR 487/02).

  • LAG Hamm, 22.09.2005 - 8 Sa 974/05

    Kündigung, Schwerbehinderung, Klagefrist, fehlende Zustimmung des

    Die Grundsätze der (zur Rechtslage von § 113 InsO a.F. ergangenen) Entscheidung des BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02- AP Nr. 7 zu § 118 BerzGG sind unverändert auch im Geltungsbereich des § 4 KSchG n.F. anzuwenden.

    Demgegenüber hat die Beklagte geltend gemacht, die zur früheren Rechtslage ergangene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 - sei nach der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes nebst Ausdehnung der Klagefrist des § 4 KSchG auf sämtliche Unwirksamkeitsgründe gegenstandslos.

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 84/09

    Mandant Volljurist: Anwalt darf Fristangaben nicht vertrauen!

    Danach beginnt die Frist zur Klageerhebung bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer erst dann zu laufen, wenn ihm oder seinem Bevollmächtigten der Bescheid des Integrationsamtes bekannt gemacht worden ist (BAGE 125, 345 ff.; 107, 50 ff.; 38, 42 ff.; Küttner, Personalbuch 2009, "Kündigungsschutz" 263 Rn. 111 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.12.2006 - 14 Sa 873/06

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Einwurf in ein Postfach

  • LAG Hamm, 18.11.2005 - 1 Ta 571/05

    Nachträgliche Klagezulassung; Mutterschutz; missverständlicher Hinweis der

  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

  • LAG Hamm, 21.12.2006 - 15 Sa 1347/06

    Betriebsübergang und Anrechnung der Beschäftigungszeit beim früheren

  • ArbG Hannover, 17.11.2005 - 6 Ca 371/05
  • ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07

    Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft

  • LAG Niedersachsen, 01.04.2015 - 12 Ta 101/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei verspäteter Kündigungsschutzklage gegen

  • AG Leipzig, 18.11.2010 - 105 C 1421/10

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Rechtsanwaltskosten i.R.d.

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