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   BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02   

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BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02 (https://dejure.org/2003,2108)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 6 AZR 348/02 (https://dejure.org/2003,2108)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 (https://dejure.org/2003,2108)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages und die ergänzenden Tarifverträge trotz Versetzung; Ausbildungsverhältnis im Tarifgebiet Ost; Arbeitsverhältnis im Tarifgebiet West; Geltungsbereich des westlichen und östlichen Tarifrechts

  • Judicialis

    Manteltarifvertrag für die Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vom 21. April 1961 (MTA); ; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (... MTA-O) vom 10. Dezember 1990 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Tarifgeltung Ost-West; Ausbildungsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 107, 72
  • NZA 2004, 269
  • BB 2004, 276
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.01.2001 - 6 AZR 530/99

    Tarifgeltung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02
    Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die arbeitsvertragliche Verweisung auf den Geltungsbereich eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes nur den Sinn hat, daß der Arbeitsvertrag das regeln soll, was nach allgemeinen Grundsätzen des Tarifrechts für tarifgebundene Angestellte gilt (vgl. BAG 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP BAT § 23a Nr. 27, zu I 3 b der Gründe mwN; 1. Juni 1995 - 6 AZR 922/94 - BAGE 80, 152, 155; 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 -, zu 2 der Gründe).

    Für sie gelten die günstigeren Bedingungen des BAT weiter (BAG 18. Januar 2001 - 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16).

    b) Diesem Ergebnis steht die Entscheidung des Senats vom 18. Januar 2001 (- 6 AZR 530/99 - EzBAT § 1 BAT Allg. Geltungsbereich Nr. 16) nicht entgegen.

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61 f.; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 206).

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 348/02
    Wird ein Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Beitrittsgebiet eingestellt und wird er auf unbestimmte Zeit dort beschäftigt, sind diese Voraussetzungen gegeben (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108).

    Für den gegenwärtigen Bezug zum Beitrittsgebiet ist grundsätzlich die Lage des Arbeitsplatzes entscheidend (BAG 24. Februar 1994 - 6 AZR 588/93 - BAGE 76, 57, 61 f.; 6. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - BAGE 78, 108, 112; 23. Februar 1995 - 6 AZR 614/94 - BAGE 79, 215, 217; 20. März 1997 - 6 AZR 10/96 - BAGE 85, 322, 327 f.; 25. Juni 1998 - 6 AZR 515/97 - AP TV Arb Bundespost § 1 Nr. 2, zu II 1 a der Gründe und - 6 AZR 475/96 - BAGE 89, 202, 206).

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    (1) Berufsausbildungsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse sind nicht generell gleichzusetzen, weil beide Vertragsverhältnisse unterschiedliche Pflichtenbindungen aufweisen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 107, 72; 16. Juli 2013 - 9 AZR 784/11 - Rn. 37, BAGE 145, 371) .
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    Berufsausbildungsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse sind nicht generell gleichzusetzen, weil beide Vertragsverhältnisse unterschiedliche Pflichtenbindungen aufweisen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 107, 72; vgl. auch 16. Juli 2013 - 9 AZR 784/11 - Rn. 37, BAGE 145, 371) .
  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

    Dem stehen die ganz unterschiedlichen Pflichtenbindungen beider Vertragsverhältnisse entgegen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - AP MTA-O § 1 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 2 bb der Gründe).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09

    Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit

    Bedienen sich die Tarifvertragsparteien eines Rechtsbegriffs, der im juristischen Sprachgebrauch eine bestimmte Bedeutung hat, ist dieser Begriff in seiner allgemeinen juristischen Bedeutung auszulegen, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 13, DB 2010, 1406; Senat 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72, 75).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - AP BetrAVG § 16 Nr. 55, zu II 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 107, 72, zu A I 2 der Gründe; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 360/10

    Tarifliche Jahressonderzahlung für Auszubildende

    Nach allgemeinem juristischen Sprachgebrauch ist ein Arbeitsverhältnis einem Berufsausbildungsverhältnis nicht gleichzusetzen, weil beide Vertragsverhältnisse ganz unterschiedliche Pflichtenbindungen aufweisen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 107, 72) .

    Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 14 BBiG darin besteht, dem Auszubildenden die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (vgl. BAG 16. November 2005 - 10 AZR 235/05 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 9; 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 107, 72; 17. August 2000 - 8 AZR 578/99 - zu 2 b der Gründe, AP BBiG § 3 Nr. 7 = EzA BBiG § 16 Nr. 3) .

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 235/05

    Rückzahlung einer Zuwendung für Auszubildende

    Demgegenüber schuldet der Auszubildende, sich ausbilden zu lassen, während die Hauptpflicht des Ausbildenden nach § 6 BBiG aF darin besteht, dem Auszubildenden die zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - BAGE 107, 72; 16. Dezember 2004 - 6 AZR 127/04 -).

    Das haben die Tarifvertragsparteien berücksichtigt und, wie im Bereich der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes üblich (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 -aaO), zwischen Tarifverträgen für Arbeitnehmer und Tarifverträgen für Auszubildende unterschieden.

  • LAG Brandenburg, 16.09.2005 - 5 Sa 229/05

    Vergütung BAT-O/ BAT

    Das Ausbildungsverhältnis stellt kein Arbeitsverhältnis im Sinne der Tarifnorm dar, so dass es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses auf die erstmalige Verwendung nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses ankommt (vgl. BAG, Urt. v.10.07.2003 - 6 AZR 348/02).

    Da es unerheblich ist, auf wessen Initiative es zu einem Wechsel in das Tarifgebiet Ost kommt (vgl. BAG, Urt. v. 10.07.2003 - 6 AZR 348/02), ist vorliegend auch nicht entscheidend, dass die Stelle nach BAT-O ausgeschrieben war.

  • LAG Hamburg, 04.11.2015 - 5 Sa 31/15

    Keine Anrechnung einer Einstiegsqualifizierung auf die Probezeit der

    Dem stehen die ganz unterschiedlichen Pflichtenbindungen beider Vertragsverhältnisse entgegen (BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 348/02 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2008 - 9 Sa 587/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Arbeitszeugnis - Verfrühungsschaden

    Demgegenüber ist der Auszubildende verpflichtet, sich ausbilden zu lassen (BAG 10.07.2003 - 6 AZR 348/02 -, EZA § 16 BBiG Nr. 3).
  • LSG Bayern, 28.08.2008 - L 8 AL 268/07

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Voraussetzungen

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