Rechtsprechung
   BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 278/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,664
BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 278/60 (https://dejure.org/1961,664)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1961 - 1 AZR 278/60 (https://dejure.org/1961,664)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 278/60 (https://dejure.org/1961,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufig vollstreckbares Urteil - Beitreibung eines Geldbetrags - Aufhebung des Urteils - Zurückzahlung - Wegfall der Bereicherung - Ausgabe des Geldes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 202
  • NJW 1961, 1989
  • MDR 1961, 966
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.10.1942 - VII 41/42

    1. Ist beim Bemessen der Bereicherung die dem Bereicherten durch die grundlos

    Auszug aus BAG, 14.07.1961 - 1 AZR 278/60
    Dieselbe Auffassung hat es in RGZ 170, 65 vertreten, wo gesagt ist, daß da Gesetz vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an eine Verschärfung der Haftung des Bereicherten eintreten lasse, so daß schon nach diesen Grundsätzen der Bereicherte sich für diese Zeit nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen könne.
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

    Der folgende Satz drei betrifft die Frage, wie weit die einmal entstandene Erstattungspflicht reicht (RGZ 139, 17, 21 f; BAGE 11, 202, 206; 12, 158, 167; Becker-Eberhardt in Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhardt, aaO § 15 Rn. 34; Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl., Rn. 15.37).

    cc) Der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO lässt sich vielmehr ebenso wie derjenige aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Grundsatz zurückführen, dass der Gläubiger, der von einem noch nicht endgültig rechtsbeständigen Vollstreckungstitel Gebrauch macht, dies auf eigene Gefahr unternimmt und die Folgen zu tragen hat, falls der Titel letztlich keinen Bestand hat (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 166/75, BGHZ 69, 373, 378; vom 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96, BGHZ 136, 199, 205; BAGE 11, 202, 206; BAGE 12, 158, 167 f).

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Das Reichsgericht (JW 1928, 2444, 2445) und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 10, 176, 181; 11, 202, 205) sowie eine im Schrifttum weitverbreitete Meinung (Erman/H.P. Westermann, BGB, 7. Aufl., § 818 Rdn. 50; Jauernig-Schlechtriem, BGB, 2. Aufl., § 818 Anm. 8; Emmerich in MünchKomm, BGB, § 279 Rdn. 4; Palandt/Thomas, aaO, § 818 Anm. 7 c; Staudinger/Lorenz, aaO, § 818 Rdn. 50; Fikentscher, Schuldrecht, 6. Aufl., § 100 VII 1 b; Canaris, JZ 1971, 560, 562 [BGH 07.01.1971 - VII ZR 9/70]; Frank, JuS 1981, 102, 105; Flessner, Wegfall der Bereicherung, S. 22) halten § 279 BGB für anwendbar, weil die in § 818 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen "allgemeinen Vorschriften" alle allgemeinen Regeln des Schuldrechts umfassen, d.h. die Bestimmungen, die im 2. Buch, 1. bis 6. Abschnitt des BGB enthalten sind (so BAGE 10, 176, 181).
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 05.04.1962 - 5 AZR 486/60

    Revisionsinstanz - Zulässigkeit eines Rechtsmittels - Amtsprüfung - Zulässigkeit

    In den Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, auf die gemäß § 62 Abs, 2 ArbGG hin sichtlich der Zwangsvollstreckung die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung finden, entsprechen den in § 717 Abs, 3 ZPO genannten Urteilen der Oberlandesgerichte die Urteile der Landesarbeitsgerichte, die als mit der Revision anfechtbare Berufungsurteile den gleichen prozessualen Typ wie die oberlandesgerichtlichen Urteile im ordentlichen Verfahren darstellen (vgl, die Entscheidung des Ersten Senats vom 14» Juli 1961 - 1 AZR 278/60 - AP Nr, 1 zu § 717 ZPO mit zustimmender Anmerkung von Pohle und mit weiteren Nachweisen)" Durch die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Verwerfung der Berufung als unzulässig steht fest, daß die erfolgte Vermögensverschiebung zwischen den Parteien infolge Wegfalls der Vollstreckungsgrundlage zu einer unberechtigten geworden ist.
  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
    Auch wenn damit die Bestimmungen des Zwangsvollstreckungsrechts vom Arbeitsgerichtsgesetz nicht unmittelbar erfaßt sind, ist gleichwohl § 717 Abs. 3 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbar, weil Landesarbeitsgerichte und Oberlandesgerichte hinsichtlich ihrer Bedeutung auf einer Stufe stehen (BAG, Urteil vom 14. Juli 1961 - 1 AZR 778/60 - NJW 1961, 1989, 1990; ebenso Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 21. Aufl., § 717 Rz. 73).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2023 - 3 Sa 63/22

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Denn der Erstattungsanspruch gemäß § 717 Abs. 3 S. 3 ZPO unmittelbar oder analog ist zwar nur auf Bereicherung gerichtet, also auf Rückgabe des Empfangenen, § 818 Abs. 3 BGB ist in diesem Zusammenhang aber nicht anwendbar (s. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 717 Rn. 17; Münchner Komm./Götz, § 717 ZPO Rn. 30; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, § 717 Nr. 21; s. BAG NJW 1961, 1989).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht