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   BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60   

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https://dejure.org/1961,274
BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 (https://dejure.org/1961,274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung - Verfahrensrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 276
  • NJW 1962, 318
  • MDR 1962, 250
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Allerdings könnte gefragt werden, ob nicht das Revisionsgericht von Amts wegen auch eine Verletzung der Vorschrift des Art» 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu prüfen hat, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden d a r f D i e se Vorschrift hat immerhin den Charakter eines Grundrechts (Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Grundrecht III/2 (1959) Seite 556)» Im vorliegenden Falle braucht dieses Problem aber nicht näher untersucht zu werden, da nach den hier vorliegenden Anhaltspunkten ein Verstoß gegen Art" 101 GG ausscheidet" Damit dem Rechtssuchenden sein Anspruch auf den gesetzlichen Richter gegeben sei, ist es nämlich nur notwendig, daß der für seine Sache im einzelnen Fall zuständige Richter im voraus und allgemein objektiv bestimmbar ist (BVerfGE 5, 359 [364] ; 4, 412 [417]; Arndt DRiZ 59, 171; Bettermann-Nipperdey-Scheuner, III/2 S . 561 ff.).
  • RG, 24.03.1928 - V 420/27

    Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Von Amts wegen nachzuprüfen ist vom Revisionsgericht vielmehr nur das Vorliegen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen und der Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen wie Zulässigkeit des Rechtsweges, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit des Rechtsmittels« Vorschrifts mäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist keine Prozeßvoraussetzung und keine Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (vgl, RGZ 121, 5; BGH in LM Nr, 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO; BSG vom 28» Juli 1961, 8 RV 145/59; Heußner, NJW 61, 1189)« Wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wird dadurch nicht die Zulässigkeit des eingeleiteten Verfahrens im ganzen oder für einen Teilabschnitt, sondern nur die Rechtmäßigkeit der ergangenen gerichtlichen Entscheidung und des Verfahrens vor dem betreffenden Gericht betroffen, - Q -
  • BAG, 24.03.1961 - 1 AZR 222/60

    Vorsitzender einer Kammer - Arzt - Eingeholtes Gutachten - Beweismittel -

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Nur wenn es sich um besonders schwierige Fachfragen vor allem solche medizinischer oder technischer Art handelt, zu deren Beantwortung dem Gericht die notwendige Sachkunde fehlt, kann die Heranziehung eines Sacnverständigen geboten und seine Nichtanhörung unter Umständen ein Verfahrensmangel sein (BAG vom 24. März 1961 1 AZR 222/60 zur Aufnahme in das Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt), Ein solcher Ausnahmefall ist hier nicht gegeben, da kein zwingender Grund ersichtlich ist daß das Landesarbeitsgericht sich nicht selbst die notwendige Sachkunde zur Beantwortung der betreffenden Fragen Zutrauen konnte,.
  • BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 60/55

    Begründung einer Restitutionsklage - Prozeßstoff des Vorprozesses - Aufgefundene

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers durch Urteil vom 20. März 1958 zurück (2 AZR 60/55)- Während des Restitutionsprozesses hat der Kläger in mehreren jeweils auf ein Jahr abgestellten Klagen auf Zah lung von monatlich J.200 DM Gehalt hilfsweise 2.500 DM Pension für die Zeit vom 1, Januar 1952 bis 51 Dezember 1955 geklagt.
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 145/59

    Gewährung der Witwenrente - Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60
    Von Amts wegen nachzuprüfen ist vom Revisionsgericht vielmehr nur das Vorliegen der unverzichtbaren Prozeßvoraussetzungen und der Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen wie Zulässigkeit des Rechtsweges, Rechtsschutzbedürfnis, Zulässigkeit des Rechtsmittels« Vorschrifts mäßige Besetzung des erkennenden Gerichts ist keine Prozeßvoraussetzung und keine Prozeßfortsetzungsvoraussetzung (vgl, RGZ 121, 5; BGH in LM Nr, 10 zu § 551 Ziff. 1 ZPO; BSG vom 28» Juli 1961, 8 RV 145/59; Heußner, NJW 61, 1189)« Wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, wird dadurch nicht die Zulässigkeit des eingeleiteten Verfahrens im ganzen oder für einen Teilabschnitt, sondern nur die Rechtmäßigkeit der ergangenen gerichtlichen Entscheidung und des Verfahrens vor dem betreffenden Gericht betroffen, - Q -
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist keine in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses (BAG 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276; GMP/Müller-Glöge 7. Aufl. § 74 Rn. 103) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

    Die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts ist keine in der Rechtsmittelinstanz von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für die Fortsetzung des Prozesses (BAG 28. September 1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276; Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 103) .
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Wenn dieses Verfahren die ihm vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe erfüllen soll, muß das Rechtsbeschwerdegericht auch von Amts wegen darauf achten, daß in der Beschwerdeinstanz nicht unter Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richters die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzelrichter und Kollegium verschoben wird (vgl. auch BAG NJW 1962, 318).
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