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   BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03   

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BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
BAG, Entscheidung vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
BAG, Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 (https://dejure.org/2004,105)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingetragene Lebenspartnerschaft in dem System des Ortszuschlages nach § 29 BAT; Behandlung einer unbewußten nachträglichen Regelungslücke für tarifliche Regelungen, die an den Familienstand der eingetragenen Lebenspartnerschaft knüpfen; Tarifvertragliche Angleichung der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Ortszuschlag

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1... ; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 33; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 1353 Abs. 1; ; BGB § 1360a; ; BGB § 1360b; ; BBesG § 40; ; LPartG § 1; ; LPartG § 2; ; LPartG § 5; ; LPartG § 15 Abs. 1; ; BAT § 26 Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt A Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt B Abs. 1; ; BAT § 29 Abschnitt B Abs. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (Abl. Nr. L 303/16) Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft; Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft ? Anwendung der für verheiratete Angestellte geltenden Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag Stufe 2 für homosexuellen Angestellten? - Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet Unterhaltspflichten wie eine Ehe

  • lsvd.de PDF (Kurzinformation)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • 123recht.net (Pressebericht, 29.4.2004)

    Tarifliche Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner gefordert // Krankenpfleger "Verheiratetenzuschlag" zugesprochen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtige Änderungen beim Ortszuschlag - auch für Chefärzte finanziell vorteilhaft

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 277
  • MDR 2004, 1241
  • NZA 2005, 57
  • FamRZ 2004, 1869 (Ls.)
  • DB 2004, 2757
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    aa) Das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gegenüber dem Familienstand "ledig" ein anderer Personenstand (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 338, 345 f.).

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Sie ist keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 346).

    Das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG richtet sich an den Staat (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 346).

    Darin unterscheidet sich die Lebenspartnerschaft wesentlich von anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 352 f.).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2001 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 342; 29. Juli 1959 - 1 BvR 205, 332, 333, 367/58, 1 BvL 27, 100/58 - BVerfGE 10, 59, 66; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    Nr. 4 erfasst danach solche Lebens- oder verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften, die formlos begründet werden, den Familienstand des Angestellten unverändert lassen und deren Eingehen keine eigenständigen gesetzlichen Unterhaltspflichten zur Folge hat (vgl. BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 378).

    cc) Entgegen einer in der Entscheidung des Senats vom 15. Mai 1997 (- 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375, 379) nicht tragend geäußerten Rechtsaufassung, verfolgt die Typisierung der Nr. 1 nicht das Ziel, die Ehe als eine im Normalfall präsumtiv reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft zu begünstigen.

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Mit In-Kraft-Treten des 49. Änderungstarifvertrages zum BAT am 17. Mai 1982 haben sie die bis dahin sinngemäß anzuwendenden besoldungsrechtlichen Vorschriften durch die Tarifregelung des § 29 BAT ersetzt (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Das diente dem Ziel, durch Schaffung einer eigenständigen Tarifregelung und der damit verbundenen Abkoppelung von einseitig abänderbaren Regelungen des Besoldungsrechts einer Aushöhlung der Tarifautonomie entgegenzuwirken (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Für die Gewährung dieses Vergütungsbestandteils konnten die Tarifvertragsparteien in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise an die mit einem gesetzlichen Familienstand typischerweise verbundenen Unterhaltslasten abstellen und bei sonstigen Lebensgemeinschaften den Bezug des höheren Ortszuschlags von besonderen Voraussetzungen abhängig machen (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878).

    aa) Bei dem in § 29 BAT in Anlehnung an § 40 BBesG geregelten Ortszuschlag handelt es sich um eine soziale Komponente des Arbeitseinkommens (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung;

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Der Begriff des Familienstandes bezeichnet den Personenstand des Angestellten, aus dem sich ergibt, ob dieser ledig oder verheiratet ist oder in einem anderen familienrechtlichen Status lebt (vgl. BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - NVwZ 2004, 626).

    Gegenüber dem Familienstand "ledig" ist die Lebenspartnerschaft ein aliud (BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - NVwZ 2004, 626).

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Demzufolge waren die Tarifvertragsparteien auch nicht gehalten, das für die Beamten ab dem 1. Juli 1997 eingeführte System der Familienzuschläge zu übernehmen oder die durch Art. 9 § 2 BBVAnpG 99 geregelte Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags ab dem dritten Kind auch für Angestellte zu vereinbaren (vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 633/01- AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 182 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 308/90

    Berechnung des Vorruhestandsgeldes im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Mit der Anknüpfung des Ortszuschlags der Stufe 2 an eine mit einem gesetzlichen Familienstand einhergehende Unterhaltspflicht verfolgen die Tarifvertragsparteien das zulässige Ziel, eine Massenerscheinung des Arbeitslebens sachgerecht zu ordnen (vgl. BAG 28. Juli 1992 - 9 AZR 308/90 - AP TVG § 1 Tarifvertrag: Senorität Nr. 10).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Soweit sie tatsächlich für einander Verantwortung tragen, kann diese Entscheidung ohne rechtlichen Hinderungsgrund jederzeit rückgängig gemacht und das Einkommen überwiegend oder ausschließlich zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwendet werden (BVerfG 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234, 264).
  • BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 931/98

    Eingruppierung bei Tariflücke

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (vgl. BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 931/98 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 276; 21. März 1991 - 2 AZR 323/84 (A) - BAGE 67, 342; ErfK/Schaub 4. Aufl. § 1 TVG Rn. 23; Däubler TVG Einl. Rn. 523 ff.).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
    Das diente dem Ziel, durch Schaffung einer eigenständigen Tarifregelung und der damit verbundenen Abkoppelung von einseitig abänderbaren Regelungen des Besoldungsrechts einer Aushöhlung der Tarifautonomie entgegenzuwirken (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Kündigungsfristen für ältere gewerbliche Arbeitnehmer

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Der Vorsitzende des Sechsten Senats hat auf die bisherigen Entscheidungen seines Senats zu Fragen der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern verwiesen (BAGE 110, 277-287; BAGE 120, 55-68).
  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Hinweise des Senats: Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277.

    Er hat die Auffassung vertreten, auch für den BAT-KF sei die bereits zu der parallelen Vorschrift des § 29 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) maßgeblich.

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) die Lücke im Ortszuschlagsrecht mutmaßlich in dem Sinne schließen würde, wie es der Senat in der Entscheidung vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277) für die entsprechende Regelung des BAT angenommen habe.

    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb auf Grund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -aaO).

    b) Die nachträgliche Regelungslücke ist bei § 29 Abschn. B BAT nach der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Wege der Rechtsanalogie in der Weise zu schließen, dass Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, der Stufe 2 des Ortszuschlages zuzuordnen sind, zu der nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT verheiratete Angestellte gehören.

    bb) Während die Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt sind und die Gewährung von Leistungen, deren Zweck es ist, Anreize zur Eheschließung oder Aufrechterhaltung der Ehe zu schaffen, außerhalb ihrer Regelungskompetenz liegt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277; Schmidt in FS Wissmann 2005, 80, 88), können derartige Leistungen im kirchlichen Bereich gerade der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dienen.

    In dem Schreiben wird im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Auftrag des Präses ausgeführt, dass es keinen durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht geschützten Grund dafür gebe, Angestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, im kirchlichen Bereich anders zu behandeln als staatliche Angestellte; Grund für den höheren Ortszuschlag seien allein die auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehenden Unterhaltsverpflichtungen.

    Durch entsprechende Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden der anderen beiden verfassten Evangelischen Kirchen, die in den Geltungsbereich des BAT-KF fallen, wird aufzuklären sein, ob ein Lückenschluss entsprechend dem Urteil des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) mit den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirchen im Einklang steht.

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Bei unbewussten Regelungslücken ist sie dann zulässig, wenn hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Ersatzregelung ausreichende Anhaltspunkte für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien bestehen (vgl. u.a. BAGE 110, 277, 284).
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