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   BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03   

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https://dejure.org/2004,523
BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03 (https://dejure.org/2004,523)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2004 - 5 AZR 405/03 (https://dejure.org/2004,523)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 (https://dejure.org/2004,523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs; Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer Kommanditgesellschaft für Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitnehmers der Gesellschaft; Voraussetzung der Entstehung der Verbindlichkeit vor dem Ausscheiden des ...

  • Judicialis

    HGB § 160 Abs. 1; ; EGHGB Art. 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 160 Abs. 1; EGHGB Art. 35
    Gesellschaftsrecht - Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs ? Keine Haftungsbegrenzung i. S. der zur früheren Rechtslage entwickelten Kündigungstheorie ? Haftung bis fünf Jahre nach Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Lohnansprüche; Aufgabe der "Kündigungstheorie"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 372
  • NJW 2004, 3287
  • ZIP 2004, 1905
  • MDR 2004, 1301
  • MDR 2004, R8
  • NZA 2004, 1045
  • BB 2005, 336
  • DB 2004, 1889
  • NZG 2004, 1105
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 356/98

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Sie sind damit begründet iSv. § 160 Abs. 1 HGB, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden (BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324 = AP HGB § 160 Nr. 1; Stuhlfelner in HK-HGB § 128 Rn. 11, 14; Baumbach/Hopt HGB § 128 Rn. 29; Schaub ArbR-Hdb. § 81 Rn. 191; Hörstel in Sudhoff Personengesellschaften II M Rn. 20; Karsten Schmidt Gesellschaftsrecht § 51 I 3.).

    Deshalb ist nach dem In-Kraft-Treten des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes eine weitere Haftungsbegrenzung im Sinne der zur früheren Rechtslage entwickelten Kündigungstheorie nicht mehr gerechtfertigt (BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324 = AP HGB § 160 Nr. 1; 29. April 2002 - II ZR 330/00 - BGHZ 150, 373 = NJW 2002, 2170).

  • BGH, 29.04.2002 - II ZR 330/00

    Rechtsfolgen einer Verlängerungsklausel in einem Mietvertrag

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Deshalb ist nach dem In-Kraft-Treten des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes eine weitere Haftungsbegrenzung im Sinne der zur früheren Rechtslage entwickelten Kündigungstheorie nicht mehr gerechtfertigt (BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324 = AP HGB § 160 Nr. 1; 29. April 2002 - II ZR 330/00 - BGHZ 150, 373 = NJW 2002, 2170).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Der Beklagte zu 2) haftet nach § 128 Satz 1, § 161 Abs. 2 HGB gesamtschuldnerisch mit dem weiteren früheren Gesellschafter und wie ein Gesamtschuldner mit der Beklagten zu 1) (vgl. dazu BGH 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341, zu B der Gründe).
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76

    Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Nach dieser vom Bundesgerichtshof zur Rechtslage vor In-Kraft-Treten des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes vom 18. März 1994 (BGBl. I S. 560) entwickelten Theorie beschränkte sich die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters für Verbindlichkeiten aus einem vor seinem Ausscheiden begründeten Dauerschuldverhältnis auf den Zeitraum bis zum ersten auf das Ausscheiden folgenden Kündigungstermin (BGH 19. Dezember 1977 - II ZR 202/76 - BGHZ 70, 132).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.2003 - 8 (18) Sa 939/02
    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Die Revision des Beklagten zu 2) gegen das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 2003 - 8 (18) Sa 939/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte zu 2) als Gesamtschuldner mit der Beklagten zu 3) und wie ein Gesamtschuldner neben der Beklagten zu 1) verurteilt wird, an den Kläger 15.049,88 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins aus 4.926,30 Euro seit dem 1. Februar 2001 sowie aus jeweils 5.061,79 Euro seit dem 1. Juni 2001 und seit dem 1. Juli 2001 zu zahlen.
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 405/03
    Deshalb kommt es auf die Begründung des Dauerschuldverhältnisses und nicht auf das Entstehen und die Fälligkeit der einzelnen Forderungen an (ebenso bereits BAG 28. November 1989 - 3 AZR 818/87 - BAGE 63, 260).
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    Altverbindlichkeiten in diesem Sinne sind vielmehr alle Schuldverpflichtungen, deren Rechtsgrundlage bis zum Ausscheiden des Gesellschafters gelegt worden ist, auch wenn die einzelnen Verpflichtungen erst später entstehen und fällig werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1970 - II ZR 258/67, BGHZ 55, 267, 269 f.; Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 356/98, BGHZ 142, 324, 329; Urteil vom 29. April 2002 - II ZR 330/00, BGHZ 150, 373, 376; Urteil vom 17. Januar 2012 - II ZR 197/10, ZIP 2012, 369, 370 Rn. 14; BAG NJW 2004, 3287, 3288).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Daraus wird im Hinblick auf Dauerschuldverhältnisse gefolgert, dass es für die Begründing der hieraus resultierenden Forderungen auf den Abschluss des Dauerschuldvertrages und nicht auf die daraus hervorgehenden Einzelverbindlichkeiten ankommt (siehe hierzu Senat, BGHZ 154, 370, 375; Urt. v. 29. April 2002 - II ZR 330/00, ZIP 2002, 1251, 1252; BAG ZIP 2004, 1905, 1906; MünchKommHGB/K. Schmidt § 128 Rdn. 49 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

    Solche Verbindlichkeiten sind im Sinne von § 133 Abs. 1 UmwG begründet, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung erfüllt werden (vgl. BAGE 145, 163 Rn. 23; BAG, NZA 2015, 106 Rn. 48; Maier-Reimer/Seulen in Semler/Stengel, UmwG, 3. Aufl., § 133 Rn. 21; Hörtnagl in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, aaO, § 133 UmwG Rn. 11; Simon in KK-UmwG, aaO, § 133 Rn. 23; vgl. zur entsprechenden Problematik bei § 160 HGB: BGH, Urteil vom 17. Januar 2012 - II ZR 197/10, NZG 2012, 221 Rn. 14; BAGE 110, 372, 375, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 29. April 2002 - II ZR 330/00, BGHZ 150, 373, 376, juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 356/98, BGHZ 142, 324, 329, juris Rn. 15).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Sie sind mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet iSv. § 156 Satz 1 UmwG, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden, insbesondere, wenn sie erst später fällig werden (Semler/Stengel/Maier-Reimer/Seulen UmwG § 133 Rn. 21; Hörtnagl in Schmitt/Hörtnagl/Stratz UmwG/UmwStG 5. Aufl. § 133 UmwG Rn. 11; vgl. jeweils für § 160 HGB: BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 110, 372; BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 142, 324) .
  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 30 U 13/06

    Nachhaftung des in Kommanditistenstellung gewechselten OHG-Gesellschafters im

    Die zu diesem Zeitpunkt der Begründung der Gesellschaftsverbindlichkeiten vorhandenen Gesellschafter haften nach § 128 S. 1 HGB für sämtliche daraus resultierenden und erst sukzessive fällig werdenden Einzelschulden (BAG NJW 2004, 3287, 3288; NJW 1978, 1268; BGH NJW 1978, 636; 2000, 208, 2002, 2170; Staub/Habersack, a.a.O., § 128, Rn. 65; MünchKomm/K.Schmidt a.a.O.).
  • LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12

    Betriebsübergang nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Haftung

    Die Anspruchsvoraussetzung der " bis dahin [= bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters] begründeten Verbindlichkeiten " legt die höchstrichterliche Rechtsprechung für Dauerschuldverhältnisse so aus, dass es nicht darauf ankomme, wann die einzelne Forderung entstanden und fällig geworden sei, sondern es komme auf den Zeitpunkt der Begründung des Dauerschuldverhältnisses an (BAG vom 19.05.2004, NZA 2004, 1045 ff.; BAG vom 28.11.1989, BAGE 63, 260; BGH vom 27.09.1999, NJW 2000, 208 ff.; BGH NJW 2006, 765; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 736 Rdnr. 10).

    Zur Begründung führt das BAG aus, dass bei Dauerschuldverhältnissen wie dem Arbeitsverhältnis die Rechtsgrundlage für die einzelnen Schuldverpflichtungen bereits in dem Vertrag selbst angelegt seien und im Rahmen der Gesellschafterhaftung das Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit und die vorhandene Haftungsmasse bei Abschluss des Vertrages geschützt werde (BAG vom 19.05.2004, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 04.03.2009 - 2 Sa 1382/05

    Persönliche Inanspruchnahme des Gesellschafters einer GmbH & Co. KG durch den

    Der ausgeschiedene Gesellschafter haftet aber auch für Ansprüche, die vor seinem Ausscheiden begründet worden sind, wenn es sich dabei um Verbindlichkeiten handelt, die beispielsweise vertraglich bereits angelegt waren, aber erst später zur Entstehung gelangt sind (vgl. BGH vom 27.09.1999 - II ZR 356/98, NJW 2000, 208. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Rechtsgrundlage für die einzelnen Schuldverpflichtungen bereits in dem Vertrag selbst angelegt und damit begründet i.S.v. § 160 Abs. 1 HGB, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden. Für Dauerschuldverhältnisse wie dem Arbeitsverhältnis stellt die Rechtsprechung auf den Abschluss des Arbeitsvertrages ab (BAG vom 19.05.2004 - 5 AZR 405/03, NJW 2004, 3287).
  • BAG, 27.04.2022 - 10 AZR 322/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

    Sie sind zwar keine Gesamtschuldner, haften aber wie solche (BAG 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 110, 372; BGH 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - zu B der Gründe, BGHZ 146, 341; MüKoHGB/Schmidt 4. Aufl. § 128 Rn. 19 mwN) .
  • LAG Hamburg, 29.07.2009 - 5 Sa 27/09

    Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs - Erlöschen der KG

    Sie sind damit begründet iSv. § 160 Abs. 1 HGB, auch wenn die weiteren Voraussetzungen ihres Entstehens erst später erfüllt werden (BAG, 19. Mai 2004 - 5 AZR 405/03 - AP Nr. 3 zu § 160 HGB; BGH 27. September 1999 - II ZR 356/98 - BGHZ 142, 324).
  • ArbG Bonn, 07.12.2011 - 2 Ca 2330/11

    Nachhaftung eines ehemaligen Gesellschafters einer Arbeitgeber-GbR

    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht ( Urteil vom 19.05.2004, 5 AZR 405/03) im Falle des Komplementärs einer Kommanditgesellschaft ausgesprochen, dass dieser persönlich haftende Gesellschafter für Arbeitsentgeltansprüche eines Arbeitsnehmers der Gesellschaft, wenn diese vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft fällig werden, hierfür haftet - sofern, wie hier, das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Ausscheiden des Gesellschafters begründet wurde.
  • ArbG Münster, 02.09.2004 - 3 Ca 563/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf

  • ArbG Münster, 14.06.2005 - 3 Ca 563/04

    Arbeitsvertrag durch schlüssigem Verhalten, Tätigkeit im Ausland, deutsches Recht

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 1 Sa 488/11

    Lohnansprüche, Arbeitgeber, Abspaltung, Nachhaftung, Teil-Urteil,

  • LAG Hamm, 01.06.2005 - 9 Sa 1123/04

    Anspruch auf Ausbildungsvergütung als Verbindlichkeit einer GbR; Übergang des

  • ArbG Düsseldorf, 23.06.2004 - 10 Ca 1430/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Geltendmachung von arbeitsrechtlichen

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