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   BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03   

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https://dejure.org/2004,2218
BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 (https://dejure.org/2004,2218)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 (https://dejure.org/2004,2218)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 (https://dejure.org/2004,2218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antragsberechtigung des Zentralverbandes der Physiotherapeuten und Krankengymnasten (ZVK); Voraussetzung für die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Befugnis einer Partei, die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit in einem Beschlussverfahren ...

  • Judicialis

    ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 4; ; ArbGG § 97 Abs. 1; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 1; ; ArbGG § 97 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Prozessrecht - Antragsbefugnis bei Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streit über Tarifzuständigkeit einer Vereinigung: Antragsbefugnis des § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG ? Beschränkung auf Parteien und Inhalt der Vorfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 164
  • NZA 2004, 1236
  • BB 2004, 2308
  • DB 2004, 2224
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
    Die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG beschränkt sich jedoch für diese auf die Vorfrage, wegen derer das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat (BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 2, zu B II 1 b der Gründe).

    Dies zu beurteilen, ist vielmehr ausschließlich Sache des aussetzenden Gerichts (vgl. BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - aaO, zu B II 1 c der Gründe; GMPM-G/Matthes ArbGG § 97 Rn. 13).

    Solange der Aussetzungsbeschluss besteht, haben die Parteien des ausgesetzten Verfahrens ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Entscheidung der Vorfrage, wegen derer das Verfahren ausgesetzt wurde (BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - aaO).

    Sie richtet sich nach der Verbandssatzung (vgl. BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr allein die Satzung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrags (vgl. BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - aaO, zu B II 2 e der Gründe).

    Auch der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband können für sich allein nicht dessen satzungsmäßige Tarifzuständigkeit erweitern (vgl. BAG 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - aaO, zu B II 2 d der Gründe).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Auszug aus BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
    Nach dem Sinn der Vorschrift kann - über den Gesetzeswortlaut hinaus - auch ein einzelner Arbeitgeber antragsbefugt sein, wenn über die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft zum Abschluss von Tarifverträgen mit diesem Arbeitgeber gestritten wird (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, 91 = AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7, zu B II 2 der Gründe; GK-ArbGG/Leinemann § 97 Rn. 31).

    Diese können bei der Auslegung Berücksichtigung finden (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, 95 = AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 14 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 7, zu B III 2 b bb der Gründe mwN).

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00

    Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität

    Auszug aus BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
    Wie sich aus diesen ergibt, hängt die Entscheidung des ausgesetzten Rechtsstreits nach Auffassung des Hessischen Landesarbeitsgerichts davon ab, ob der - nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts gegenüber dem VTV speziellere (aA insoweit BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - BAGE 98, 263, 270 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 242 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 111, zu II 3 der Gründe) - MTV wirksam ist, "soweit er in seinem fachlichen Geltungsbereich auch solche Betrieb erfasst, die den Einbau industriell gefertigter und von Dritten fertig bezogener Fenster in Gebäuden durchführen".

    Darüber, ob diese Beurteilung des Hessischen Landesarbeitsgerichts zutrifft oder ob nicht die Entscheidung des ausgesetzten Rechtsstreits von der Auslegung der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung des VTV abhängt (vgl. dazu BAG 25. Juli 2001 - 10 AZR 599/00 - aaO, zu III der Gründe), hatte der Senat nicht zu befinden.

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
    Dabei ist auch die Vereinigung antragsbefugt, über deren Tariffähigkeit gerade gestritten wird (vgl. BAG 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, 78 = AP GG Art. 9 Nr. 24 = EzA TVG § 2 Nr. 12, zu II 2 der Gründe; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347, 351 = AP TVG § 2 Nr. 36 = EzA TVG § 2 Nr. 17, zu B I 2 der Gründe; GMPM-G/Matthes ArbGG § 97 Rn. 15 f.; GK-ArbGG/Leinemann § 97 Rn. 18 ff.; ArbGV-Koch § 97 Rn. 5).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Auszug aus BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 14/03
    Dabei ist auch die Vereinigung antragsbefugt, über deren Tariffähigkeit gerade gestritten wird (vgl. BAG 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, 78 = AP GG Art. 9 Nr. 24 = EzA TVG § 2 Nr. 12, zu II 2 der Gründe; 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - BAGE 53, 347, 351 = AP TVG § 2 Nr. 36 = EzA TVG § 2 Nr. 17, zu B I 2 der Gründe; GMPM-G/Matthes ArbGG § 97 Rn. 15 f.; GK-ArbGG/Leinemann § 97 Rn. 18 ff.; ArbGV-Koch § 97 Rn. 5).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Diese ist lediglich ausführendes Organ zur Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen, ohne insoweit eigene Rechte geltend machen zu können (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 ArbGG: BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 111, 164) .

    Der weitere Einwand, die Parteien eines nach § 98 Abs. 6 ArbGG ausgesetzten Verfahrens seien nicht befugt, eine andere als die von dem aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich erachtete Frage - Wirksamkeit der jeweiligen AVE oder VO - klären zu lassen (vgl. hierzu BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) , woraus folge, dass Tariffähigkeit und -zuständigkeit in dem vorliegenden Verfahren gar nicht geprüft werden dürften, geht fehl.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Diese ist lediglich ausführendes Organ zur Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen, ohne insoweit eigene Rechte geltend machen zu können (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 ArbGG: BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 111, 164) .

    Der weitere Einwand, die Parteien eines nach § 98 Abs. 6 ArbGG ausgesetzten Verfahrens seien nicht befugt, eine andere als die von dem aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich erachtete Frage - Wirksamkeit der jeweiligen AVE oder VO - klären zu lassen (vgl. hierzu BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) , woraus folge, dass Tariffähigkeit und -zuständigkeit in dem vorliegenden Verfahren gar nicht geprüft werden dürften, geht fehl.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Aus der vom Arbeitsgericht ergänzten Begründung seines Aussetzungsbeschlusses, die bei der Auslegung der Beschlussformel zu berücksichtigen ist (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) , wird jedoch deutlich, dass dieses die Tariffähigkeit der CGZP für das Verfahren - 2 Ca 249/08 - nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses des dortigen Klägers als entscheidungserheblich ansieht.

    Diese beschränkt sich auf die Vorfrage, wegen derer das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - aaO) .

  • BAG, 18.07.2006 - 1 ABR 36/05

    Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft

    Die Arbeitnehmerinnen gehören nicht zu den dort genannten Stellen und Personen (vgl. dazu BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - BAGE 111, 164, zu B I 1 a der Gründe).

    Insbesondere ist nicht zu prüfen, ob die Vorfrage, wegen derer das Verfahren ausgesetzt wurde, tatsächlich vorgreiflich ist (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - BAGE 111, 164, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Allerdings ließe sich der von den Arbeitnehmerinnen gestellte Antrag im Wege der Auslegung dahin verstehen, dass er bezogen sein soll auf den vom Arbeitsgericht in dem ausgesetzten Verfahren als maßgeblich erachteten Zeitpunkt (vgl. zu einer entsprechenden Antragsauslegung BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - BAGE 111, 164, zu B II 2 a der Gründe).

    aa) Die Tarifzuständigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (vgl. etwa 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, zu B III 1 der Gründe; 23. Oktober 1996 - 4 AZR 409/95 (A) -BAGE 84, 238, zu II 2.1.2 der Gründe; 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - BAGE 84, 314, zu D 1 a der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - BAGE 111, 164, zu B II 2 b aa der Gründe mwN; 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    cc) Die Tarifzuständigkeit eines Verbands richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (vgl. BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 -BAGE 111, 164, zu B II 2 b aa der Gründe mwN; 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 -AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 18 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe mwN).

    Auch die tatsächliche Handhabung und die Anschauungen der beteiligten Berufskreise können bei der Auslegung von Bedeutung sein (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - aaO mwN; 27. September 2005 - 1 ABR 41/04 - aaO, zu B II 1 a bb der Gründe mwN).

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass sich die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG nach dem jeweiligen Aussetzungsbeschluss im Ausgangsrechtsstreit richtet (dazu BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    aa) Die Antragsbefugnis von Personen oder Stellen, die nach § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG eine Entscheidung über die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkoalition herbeiführen können, beschränkt sich zwar auf die Vorfrage, wegen derer das Gericht sein Verfahren ausgesetzt hat (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Sie sind nicht befugt, eine andere als die vom aussetzenden Gericht für entscheidungserheblich gehaltene Frage der Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit gerichtlich klären zu lassen (BAG 29.6. 2004 - 1 ABR 14/03 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 10); insoweit wird ihre Antragsbefugnis durch den Aussetzungsbeschluss beschränkt (ErfK/Koch Rn. 2 zu § 97 ArbGG).

    Aus der vom Arbeitsgericht nachgeholten Begründung seines Aussetzungsbeschlusses, die bei der Auslegung der Beschlussformel zu berücksichtigen ist (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 111, 164), wird jedoch deutlich, dass dieses die Tariffähigkeit der CGZP zum 29.11.2004 als entscheidungserheblich ansieht.

  • LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05

    Streit zwischen ver.di und der "DHV - die Berufsgewerkschaft" (ehemals Deutscher

    Ihre Tariffähigkeit steht außer Streit, wobei es für die Antragsbefugnis nach § 97 Abs. 1 ArbGG auch unerheblich wäre, wenn über die Tariffähigkeit der antragstellenden Vereinigung gerade gestritten würde (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979).

    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auch die tatsächliche Handhabung und die Anschauung der beteiligten Berufskreise können bei der Auslegung von Bedeutung sein (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979).

    Der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband können für sich allein nicht dessen satzungsmäßige Tarifzuständigkeit erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit); sie können lediglich Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der Anschauungen der beteiligten Berufskreise sein und damit bei der Auslegung Berücksichtigung finden (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 14.12.1999 - 1 ABR 74/98 - AP Nr. 14 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Dass der Abschluss von Tarifverträgen oder die Aufnahme von Mitgliedern in den Verband Teil der tatsächlichen Handhabung und Ausdruck der beteiligten Berufskreise sein kann und diese Umstände bei der Auslegung Berücksichtigung zu finden haben, wurde oben unter Hinweis auf die entsprechende Literatur und Rechtsprechung (II. 3) a) (3) und (4)) bereits ausgeführt (vgl. BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Insoweit sind Tarifabschlüsse allein kein Kriterium zur Bestimmung der Zuständigkeit und für sich allein nicht geeignet, die satzungsmäßige Tarifzuständigkeit zu erweitern (BAG 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 24.07.1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit): Auch wenn der Abschluss von Tarifverträgen zwischen Tarifvertragsparteien als Indiz dafür angesehen werden mag, dass die Beteiligten selbst in dem jeweils anderen Vertragspartner denjenigen sehen, mit dem sie einen solchen Vertrag auch abschließen können und damit zugleich auch dessen Durchsetzungsfähigkeit annehmen mögen, ist damit, wie der Beteiligte zu 4) zu Recht hervorhebt, kein Beweis dafür erbracht, dass nach internem Recht den beiden Parteien des Vertrages wiederum die erforderliche Kompetenz hierfür zusteht.

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung ist aber - über den Gesetzeswortlaut hinaus - auch ein einzelner Arbeitgeber antragsbefugt, wenn über die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft zum Abschluss von Tarifverträgen mit diesem Arbeitgeber gestritten wird (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 4, zu B I 1 a der Gründe mwN).

    Maßgeblich sind insbesondere der Wortlaut, der Sinn und Zweck, die Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der Satzung (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, zu B III 2 b bb der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen , zu B II 2 b aa der Gründe).

    Die tatsächliche Handhabung und die Anschauungen der beteiligten Berufskreise können bei der Auslegung ebenfalls von Bedeutung sein (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83, zu B III 2 b bb der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 10 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 4, zVv., zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Unerheblich sind auch der tatsächliche Abschluss von Tarifverträgen oder die Praxis der Aufnahme von Mitgliedern als solche (BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 14/03 - zu B II 2 b aa der Gründe mwN, BAGE 111, 164).
  • BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14

    Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 341/20

    Beitragspflicht - Sozialkassen der Bauwirtschaft - betrieblicher Geltungsbereich

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

  • LAG Hessen, 04.09.2014 - 9 TaBV 91/14

    Tarifzuständigkeit - Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2017 - 11 Sa 1322/15

    Normative Wirkung von Tarifverträgen; die von Spitzenorganisationen abgeschlossen

  • ArbG Berlin, 29.05.2013 - 21 BV 4390/13

    Anderweitige Rechtshängigkeit - Antragsbefugnis - Tarifgemeinschaft als

  • ArbG Duisburg, 22.08.2012 - 4 BV 29/12

    Gewerkschaft BIGD ist nicht tariffähig

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2017 - 11 Sa 1323/15

    Normative Wirkung von Tarifverträgen; die von Spitzenorganisationen abgeschlossen

  • ArbG Hamburg, 15.12.2009 - 20 BV 17/08
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

  • ArbG Berlin, 16.01.2007 - 81 Ca 27913/05

    Aussetzung eines Rechtsstreits - Tarifzuständigkeit der Tarifgemeinschaft

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