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   BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03   

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https://dejure.org/2004,946
BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 (https://dejure.org/2004,946)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 ABR 45/03 (https://dejure.org/2004,946)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 (https://dejure.org/2004,946)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Betriebsrats zum Tätigkeitswechsel eines Arbeitnehmers; Anforderungen an die Annahme einer Versetzung des Arbeitnehmers; Voraussetzungen für den Verstoß der Versetzung eines Arbeitnehmers gegen eine gerichtliche Entscheidung im Sinne ...

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § ... 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; BetrVG § 100 Abs. 3; ; ArbGG § 81 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzung nach Beschäftigungsurteil; Anforderungen an die Darlegung eines Verweigerungsgrundes nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG; Verstoß gegen eine gerichtliche Entscheidung iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; "sonstige Nachteile" iSd. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Versetzung nach Beschäftigungsurteil gegen den Arbeitgeber: Anforderungen an Darlegung eines Verweigerungsgrunds nach § 99 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 BetrVG ? Dauer der Rechtshängigkeit eines Antrags nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 251
  • ZIP 2005, 1292
  • NZA 2005, 535
  • BB 2005, 1453
  • DB 2005, 1916
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 67 ff., zu I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 128 f., zu B IV 4 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36, 36a).

    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70, zu II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 167, zu B IV 3 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36).

    Ist dieses durch eine rechtskräftige Entscheidung beendet, endet dann automatisch auch die Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70, zu II der Gründe).

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (so bereits BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70 f., zu II der Gründe).

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 67 ff., zu I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 128 f., zu B IV 4 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36, 36a).

    In seinem Beschluss vom 19. Juni 1984 (- 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 129, zu B IV 4 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, dass sich aus § 101 BetrVG nicht das Recht des Betriebsrats ableiten lässt, die Aufhebung einer personellen Maßnahme, die - und sei es durch eine gerichtliche Entscheidung - seine Zustimmung erhalten hat, deswegen zu verlangen, weil deren vorläufige Durchführung materiellrechtlich nicht gerechtfertigt war.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    aa) "Sonstige Nachteile" sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346, 348 f., zu B I 2 a der Gründe; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 2 der Gründe; 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108, 117, zu I 2 c der Gründe); Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist die Erhaltung des status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Thüsing in Richardi BetrVG § 99 Rn. 216).

    Dazu müsste entweder ein Rechtsanspruch auf die erstrebte Veränderung bestanden oder zumindest eine tatsächliche Position sich bereits zu einer rechtlich erheblichen Anwartschaft verstärkt haben (BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - aaO).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 56/01

    Versetzung - Verletzung einer Beförderungschance

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    aa) "Sonstige Nachteile" sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346, 348 f., zu B I 2 a der Gründe; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 2 der Gründe; 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108, 117, zu I 2 c der Gründe); Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist die Erhaltung des status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Thüsing in Richardi BetrVG § 99 Rn. 216).

    Die Nichterfüllung der bloßen Erwartung eines Arbeitnehmers, selber den anderweit besetzten Arbeitsplatz zu erhalten, ist dagegen kein Nachteil iSd. § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - aaO, zu B I 2 c der Gründe; Thüsing aaO Rn. 216, 217; HWK-Ricken § 99 BetrVG Rn. 78).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Dies ist ausreichend (vgl. BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, 305, zu B IV 2 a der Gründe mwN; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, 63, zu B I 2 der Gründe).

    Zwar muss ein auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gestützter Einwand "durch Tatsachen begründet" sein, um Beachtung finden zu können; auf die Richtigkeit der entsprechenden Behauptungen kommt es dabei nicht an, bloße Vermutungen genügen indessen nicht (BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, 305 f., zu B IV 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Dem Arbeitnehmer wird ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild seiner bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine "andere" darstellt (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe; Kraft GK-BetrVG § 99 Rn. 65 mwN).

    Vielmehr können weitere Elemente hinzutreten, die die Arbeitsaufgaben inhaltlich-funktional bestimmen und sich etwa aus der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - aaO, zu B I 3 a der Gründe).

  • LAG Hessen, 06.05.2003 - 4 TaBV 101/02
    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Mai 2003 - 4 TaBV 101/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Auch hierfür bedarf es keiner Bescheidung des Feststellungsantrags nach Abs. 2 Satz 3 der Vorschrift mehr (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 70, zu II der Gründe; 27. Januar 1987 - 1 ABR 66/85 - BAGE 54, 147, 167, zu B IV 3 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    Dies ist ausreichend (vgl. BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, 305, zu B IV 2 a der Gründe mwN; 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, 63, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86

    Mitbestimmung bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03
    aa) "Sonstige Nachteile" sind nach der Rechtsprechung des Senats nicht unerhebliche Verschlechterungen in der tatsächlichen oder rechtlichen Stellung eines Arbeitnehmers (18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - BAGE 102, 346, 348 f., zu B I 2 a der Gründe; 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 130, zu II A II 2 der Gründe; 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 - BAGE 56, 108, 117, zu I 2 c der Gründe); Regelungszweck des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ist die Erhaltung des status quo der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Thüsing in Richardi BetrVG § 99 Rn. 216).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Dies kann sich aus dem Wechsel des Inhalts der Arbeitsaufgaben und der mit ihnen verbundenen Verantwortung ergeben (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - BAGE 112, 251, zu B I 1 b der Gründe mwN), kann aus einer Änderung der Art der Tätigkeit, dh.
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Dem Arbeitnehmer wird dann ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen, wenn sich das Gesamtbild der bisherigen Tätigkeit so verändert, dass sich die neue Tätigkeit als eine "andere" darstellt (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B I 1 b der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Der Senat hat dies im Beschluss vom 26. Oktober 2004 (- 1 ABR 45/03 - NZA 2005, 535, auch zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B II 3 der Gründe) im Einzelnen begründet.

    Die Einstellung war in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG auch hier auszusprechen (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - zVv., zu B II 4 der Gründe; so auch bereits 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B II der Gründe).

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