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   BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04   

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https://dejure.org/2005,624
BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 (https://dejure.org/2005,624)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 AZR 49/04 (https://dejure.org/2005,624)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 (https://dejure.org/2005,624)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung im Falle des Verlustes des Arbeitsplatzes vor dem Abschluss der Betriebsvereinbarung; Notwendigkeit der Berücksichtigung des Gleicheitssatzes beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung ; Verletzung des Gleichheitssatzes durch ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Beachtung des allgemeinem Gleichheitssatzes bei Betriebsvereinbarungen - Vermeidung von Härten bei Stichtagsregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsvereinbarung über Produktivitätsprämie: Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Gruppenbildung? ? Strengere Anforderungen an eine personenbezogene Ungleichbehandlung als an eine sachverhaltsbezogene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 179
  • MDR 2005, 1057
  • NZA 2005, 773
  • BB 2005, 2360
  • DB 2005, 1467
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regelbildung auszuschließen (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 b der Gründe).

    Dagegen ist bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung der Gleichheitssatz bereits dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 3 c cc der Gründe mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 365/02

    Jahressonderzuwendung - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Insbesondere kann dahinstehen, ob der Kläger in einem solchen Fall als Mitglied der gleichheitswidrig benachteiligten Gruppe einen unmittelbaren Anspruch auf die der bevorzugten Gruppe versprochenen Leistungen hätte (vgl. etwa zur Korrektur einzelner gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen zuletzt BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, 328, zu IV der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II und III der Gründe; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Dieser ist Ausdruck des Gerechtigkeitsgedankens im Grundgesetz und fundamentales Rechtsprinzip (vgl. BVerfG 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 - BVerfGE 78, 232, 248, zu C II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 Sa 1455/03

    Ausnahme von vor Betriebsänderung aufgelösten Arbeitsverhältnissen vom bei

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 7. Januar 2004 - 12 Sa 1455/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Maßgeblich für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. für die betriebliche Altersversorgung BAG 19. März 2002 - 3 AZR 229/01 -, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Insbesondere kann dahinstehen, ob der Kläger in einem solchen Fall als Mitglied der gleichheitswidrig benachteiligten Gruppe einen unmittelbaren Anspruch auf die der bevorzugten Gruppe versprochenen Leistungen hätte (vgl. etwa zur Korrektur einzelner gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen zuletzt BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, 328, zu IV der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II und III der Gründe; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Insbesondere kann eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirken (vgl. BVerfG 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53, 69, zu C I 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 AZR 268/99

    Abfindung aus einem Sozialplan - Allgemeiner betriebsverfassungsrechtlicher

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (vgl. zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 -, zu II 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 21.10.2003 - 1 AZR 407/02

    Erziehungsurlaub und Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Insbesondere kann dahinstehen, ob der Kläger in einem solchen Fall als Mitglied der gleichheitswidrig benachteiligten Gruppe einen unmittelbaren Anspruch auf die der bevorzugten Gruppe versprochenen Leistungen hätte (vgl. etwa zur Korrektur einzelner gegen § 75 Abs. 1 BetrVG verstoßender Sozialplanbestimmungen zuletzt BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, 328, zu IV der Gründe; 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II und III der Gründe; zur Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers BAG 19. März 2003 - 10 AZR 365/02 - BAGE 105, 266, 270, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher

    Auszug aus BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 49/04
    Stichtagsregelungen, die häufig mit Härten verbunden sind, müssen sich am jeweiligen Sachverhalt orientieren (vgl. zu Stichtagsregelungen in Sozialplänen BAG 16. Oktober 1996 - 10 AZR 276/96 -, zu II 2 b der Gründe; 14. Dezember 1999 - 1 AZR 268/99 -, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    aa) Die Betriebsparteien haben bei Sozialplänen - wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen - den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten, dem wiederum der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegt (vgl. zuletzt BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu 3 a der Gründe).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (vgl. BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - aaO).

    b) Zweck der BV Outplacement ist zum anderen, für die Beklagte auch unabhängig von einer Teilnahme am Outplacementprogramm Planungssicherheit durch die alsbaldige "Bereinigung" der mit Kündigungsschutzklagen verbundenen Unsicherheit zu schaffen (vgl. zu einer einem ähnlichen Leistungszweck dienenden Produktivitätsprämie BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zVv.).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Die Betriebsparteien haben hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und der Folgen der von ihnen gesetzten Regeln einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative (BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179; Fitting § 77 Rn. 53).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12

    Dienstkleidung - Gleichbehandlung

    Eine Gruppenbildung kann auch dadurch erfolgen, dass für eine Arbeitnehmergruppe eine Regelung getroffen wird und für eine andere unterbleibt (BAG 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 114, 179) .
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