Rechtsprechung
BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Änderungskündigung
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Beendigungskündigung mangels sozialer Rechtfertigung; Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Beendigungskündigung; Abgrenzung einer Beendigungskündigung von einer Änderungskündigung; Voraussetzungen ...
- Judicialis
KSchG § 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 2
Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung vor einer Beendigungskündigung; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Ausspruch einer Änderungskündigung trotz vorangegangener Ablehnung eines Änderungsangebots durch den Arbeitnehmer; Verhandlungslösung gemäß Senatsurteil vom 27. ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorrang der Änderungskündigung vor einer Beendigungskündigung ? Überlegungsfrist bei Unterbreitung eines Änderungsangebots ohne Kündigung von lediglich einer Woche bedenklich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorrang der Änderungskündigung vor ordentlicher betriebsbedingter Beendigungskündigung ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Änderungskündigung: - Auch wenn der Arbeitnehmer ablehnt, gibt es keinen einfachen Rausschmiss
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsrecht - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf anderem Arbeitsplatz: Rechtsprechungsänderung des BAG
- stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)
§§ 1, 2 KSchG
Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 25.02.2003 - 5 Ca 2499/02
- LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
- BAG, 30.11.2005 - 2 AZR 622/05
Papierfundstellen
- BAGE 114, 243
- NJW 2006, 398 (Ls.)
- MDR 2006, 214
- NZA 2005, 1289
- BB 2005, 2691
- DB 2005, 2528
Wird zitiert von ... (109) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Es unterliegt Bedenken, in derartigen Fällen fiktiv zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen bei einem entsprechenden Angebot vor oder mit Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (gegen BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).Die Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) nicht als ultima ratio geboten.
Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv möglich und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).
Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit darauf, sie sei den Vorgaben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) gefolgt.
aa) Die in der Entscheidung vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) aufgestellten Grundsätze lassen sich wie folgt zusammenfassen:.
Ein Änderungsangebot ohne den damit verbundenen Hinweis, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stehe, rechtfertige im Fall der Ablehnung nicht bereits den Ausspruch einer Beendigungskündigung (27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 39 f.).
Dem Arbeitnehmer sei es dann verwehrt, den Arbeitgeber bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38; 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
bb) Zunächst ist klarzustellen, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, in jedem Fall mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung zu suchen (…so KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 18d;… APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 146;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1010; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8).
Es ist schon fraglich, ob der bisherigen Rechtsprechung (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) mit dem Gebot einer fiktiven Überprüfung der Bereitschaft des Arbeitnehmers, zu den neuen Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten, zu folgen ist.
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Die Revision berücksichtigt im Übrigen bei ihrer Kritik am Vorgehen des Landesarbeitsgerichts zu wenig, dass der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Dezember 2000 (- 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108) die frühere Rechtsprechung nur noch mit Einschränkungen auf Fälle wie den vorliegenden angewandt hat.Dem Arbeitnehmer sei es dann verwehrt, den Arbeitgeber bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38; 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
Bereits in der Entscheidung vom 7. Dezember 2000 (- 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108, zu B III 5 a der Gründe) setzt der Senat nicht ein obligatorisches Gespräch vor der Kündigung voraus, sondern formuliert lediglich abgeschwächt: "Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch, dem Arbeitnehmer das Änderungsangebot bereits vor der Kündigung zu unterbreiten, ...".
Für eine vorbehaltlose und endgültige Ablehnung in diesem Sinne ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer bei der Ablehnung des Änderungsangebots unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108;… KR-Rost § 1 KSchG Rn. 18h und 105a mwN).
In dem Ausgangsfall der Entscheidung vom 7. Dezember 2000 (- 2 AZR 391/99 - aaO) hatte der Arbeitnehmer beispielsweise "aus grundsätzlichen Erwägungen heraus" abgelehnt, für die Beklagte (auch) zu den geänderten Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten; dies hat der Senat als emotionale Blockadehaltung angesehen.
Allein die Ablehnung eines der Kündigung vorangegangenen Angebots auf einvernehmliche Abänderung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer enthebt den Arbeitgeber hingegen grundsätzlich nicht von der Verpflichtung, das Änderungsangebot mit einer nachfolgenden Beendigungskündigung erneut zu verbinden (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO;… KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 105).
Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe;… APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628).
Nur für den Fall, dass der Arbeitnehmer bei der Ablehnung des Änderungsangebots unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er unter gar keinen Umständen - auch nicht unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung - bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten, kann der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aussprechen (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 230;… KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 18c und 105, jeweils mwN).
- BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Zur Kündigungserklärung muss als zweites Element ein bestimmtes bzw. bestimmbares, somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (BAG 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 2 Rn. 8;… KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 16).Eine unbedingte Kündigungserklärung ohne gleichzeitiges oder vorausgegangenes Änderungsangebot, auf das in der Kündigung Bezug genommen wird, ist nicht als Änderungskündigung, sondern als Beendigungskündigung zu werten (BAG 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3;… ErfK/Ascheid 5. Aufl. § 2 KSchG Rn. 10;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1258).
- ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98
Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die …
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
cc) Es bestehen auch erhebliche Bedenken, dass dem Arbeitnehmer bei einem Änderungsangebot ohne gleichzeitige Kündigung eine Überlegungsfrist von nur einer Woche eingeräumt werden soll, während ihm bei einer Änderungskündigung die in der Regel deutlich längere Frist des § 2 Abs. 2 KSchG zur Verfügung steht (ArbG Gelsenkirchen 13. November 1998 - 3 Ca 2219/98 - NZA-RR 1999, 134;… v. Hoyningen-Huene/Link KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 146;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1010). - LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des …
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Denn die Ablehnung der einverständlichen Abänderung schließt nicht aus, dass der Arbeitnehmer bereit ist, zu den geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzverfahren die Berechtigung der Änderung herausstellt (…BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - aaO; LAG Hamm 4. Februar 2003 - 7 Sa 1624/02 - NZA-RR 2003, 357, zu I der Gründe;… APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628). - BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01
Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe). - LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03
Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. November 2003 - 6 Sa 645/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. - BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, weil dringende betriebliche Erforderniisse einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb entgegenstehen, handelt es sich um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Senatsrechtsprechung zB 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 36, zu II der Gründe; 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 -AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 126, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04
Auslegung einer Kündigungserklärung
Auszug aus BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Hinweise des Senats: vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 -. - BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs, …
- BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08
Abmahnung - Weisungsrecht
bb) Die von der Beklagten herangezogene und inzwischen weitgehend aufgegebene Rechtsprechung des Senats zum "Wochengespräch" (vgl. 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243) betraf keine Pflicht des Arbeitnehmers, sondern eine Obliegenheit des Arbeitgebers. - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Scheidet eine Umsetzungsmöglichkeit aus, kann sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung auch eine Änderungskündigung - und sei es mit dem Ziel einer Weiterbeschäftigung zu schlechteren Arbeitsbedingungen - als vorrangig erweisen (vgl. BAG 23. April 2008 - 2 AZR 1012/06 - Rn. 28; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II der Gründe, BAGE 114, 243) . - BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12
Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers
Ihr Verhalten wäre nur dann widersprüchlich, wenn sie zuvor hätte erkennen lassen, sie werde ein entsprechendes Angebot unter keinen Umständen, auch nicht bei Ausspruch einer Änderungskündigung und auch nicht unter dem Vorbehalt des § 2 KSchG annehmen (vgl. BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c ee der Gründe, BAGE 114, 243) .Auf eine abgelehnte Weiterbeschäftigungsmöglichkeit vermöchte er sich im Rechtsstreit nicht mehr widerspruchsfrei als eine den bisherigen Vertragsbedingungen näher kommende Alternative zu berufen (vgl. zu diesem Erfordernis der Widerspruchsfreiheit BAG 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 46; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c gg der Gründe mwN, BAGE 114, 243) .
- ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers wegen Persönlichkeitsverletzung im …
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses schafft jedoch für einen Arbeitnehmer, der schließlich zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die wirtschaftliche Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist, eine existenzgefährdende Lebenssituation, deretwegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als ultima ratio Prinzip des Kündigungsrechts die Unabweisbarkeit der Kündigung verlangt (vgl. zum ultima ratio Prinzip BAG vom 21.04.2005 2 AZR 132/04 NZA 2005, 1289). - BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf …
Für eine Beendigungskündigung liegen hingegen keine dringenden betrieblichen Erfordernisse iSd. § 1 Abs. 2 KSchG vor (29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a Nr. 4; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).Es mag gute Gründe geben (lange Bindung an den Arbeitgeber, die Region oder den örtlichen Bekanntenkreis, familiäres Umfeld, Hoffung "auf Besserung" im Arbeitsverhältnis uä.), warum sich ein Arbeitnehmer mit den schlechteren Arbeitsbedingungen arrangieren will (st. Rspr. seit BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - aaO; 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 80 = EzA KSchG § 2 Nr. 52).
Die - verspätete - Berufung auf eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erscheint dann nicht mehr widerspruchsfrei (vgl. Senat 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 656/08
Kündigungsschutz - Betriebsratsmitglied
Der Arbeitnehmer soll grundsätzlich selbst entscheiden können, ob er eine Weiterbeschäftigung unter ggf. erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen annimmt oder nicht (st. Rspr., vgl. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 130 = EzA KSchG § 2 Nr. 62; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zu B II 4 c der Gründe, BAGE 114, 243).Dies indiziert, dass der Arbeitnehmer das betreffende Angebot schon vor Ausspruch der Kündigung nicht - auch nicht unter Vorbehalt - angenommen hätte (…Senat 21. September 2006 - 2 AZR 607/05 - Rn. 46, aaO; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - aaO).
- BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04
Änderungskündigung
Hinweise des Senats: teilweise parallel zu BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - zVv. - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
Das Angebot einer Weiterbeschäftigung zu geänderten (schlechteren) Bedingungen kann lediglich in Extremfällen unterbleiben (zB bei einer völlig unterwertigen Beschäftigung; vgl. Senat 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243). - ArbG Zwickau, 17.10.2012 - 9 Ca 632/12
Arbeitsrecht: Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
Der Arbeitgeber hat daher dem Arbeitnehmer - bei Wegfall dessen Arbeitsplatzes aus betriebsbedingten Gründen - vor Ausspruch einer Beendigungskündigung die Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz, auch zu geänderten - schlechteren - Arbeitsbedingungen anzubieten (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - AP Nr. 80 zu § 2 KSchG 1969;… KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 224;… SPV/Preis, a.a.O., Rdnr. 992;… HaKo-KSchR/Pfeiffer, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 179).Lehnt der Arbeitnehmer ein entsprechendes Änderungsangebot des Arbeitgebers ab, hat der Letztere dennoch dem Arbeitnehmer eine Änderungskündigung auszusprechen, deren Bestandteil das nochmalige Angebot des betreffenden freien Arbeitsplatzes ist (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.; BAG, Urteil vom 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06 - AP Nr. 174 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 227;… HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 714).
Denn die Ablehnung einer freiwilligen Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags durch den Arbeitnehmer hin zu den Bedingungen des durch den Arbeitgeber unterbreiteten Änderungsangebots bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer nicht bereit ist, zu den geänderten Bedingungen zu arbeiten, wenn sich in einem Änderungsschutzrechtsstreit die soziale Rechtfertigung der Änderung herausstellt (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.;… KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 227;… HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 714).
Klargestellt sei, dass der Arbeitgeber nicht gehalten ist, vor Ausspruch einer Änderungskündigung dem Arbeitnehmer stets ein Änderungsangebot zu unterbreiten - dies aber jedenfalls tun kann; er darf vielmehr auch unmittelbar die Änderungskündigung aussprechen (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.;… SPV/Preis, a.a.O., Rdnr. 995).
Einer Änderungskündigung als milderes Mittel vor Ausspruch einer Beendigungskündigung bedarf es aber dann nicht, wenn der Arbeitnehmer auf ein durch den Arbeitgeber unterbreitetes Änderungsangebot unmissverständlich zu erkennen gibt, dass er unter gar keinen Umständen - auch nicht unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung - bereit ist, zu den geänderten Arbeitsbedingungen zu arbeiten (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.;… KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 227;… SPV/Preis, a.a.O., Rdnr. 996;… HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 714).
Eine solche unmissverständliche Ablehnung liegt nur vor, wenn auch die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der geänderten Vertragsbedingungen durch einen Änderungsschutzrechtsstreit Gegenstand des Gesprächs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der von Letzterem angebotenen Änderung des Arbeitsvertrags gewesen ist und der Arbeitnehmer auch in Kenntnis dessen zur Weiterarbeit zu geänderten Bedingungen nicht bereit ist (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.; Bauer/Winzer, BB 2006, 266 ff. (268);… KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 227 und 613a;… HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 714).
Spricht der Arbeitgeber eine Beendigungskündigung aus, ohne dass die zuvor angesprochenen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese - wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrund - sozial ungerechtfertigt (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 244/04 - a.a.O.; BAG…, Urteil vom 13.02.2008, a.a.O.;… KR-Griebeling, a.a.O., Rdnr. 227;… SPV/Preis, a.a.O., Rdnr. 997).
Hierzu hat der Arbeitgeber - bei einer vorhandenen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - vorzutragen, welches konkrete Angebot er dem Arbeitnehmer zur Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz unterbreitet hat (…HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 716) und weiter darzutun, dass der Arbeitnehmer dieses Angebot endgültig und vorbehaltlos abgelehnt hat (BAG, Urteil vom 21.04.2005 - 2 AZR 132/04 - a.a.O.;… HaKo-KSchR/Gallner/Mestwerdt, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 716) sowie das entsprechende Vorbringen gegebenenfalls auch zu beweisen.
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06
Änderungskündigung
Das Merkmal der Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer grundsätzlich eine Beschäftigung auf einem geeigneten freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen anbieten muss (st. Rspr. des Senats 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, zu B II 3 c der Gründe; 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243, zu B II 2 der Gründe).Aus dem späteren Verhalten des Klägers kann nicht in der notwendigen Eindeutigkeit geschlossen werden, der Kläger hätte das Angebot definitiv bereits im Vorfeld abgelehnt und auch eine entsprechende Änderungskündigung damit überflüssig werden lassen (vgl. Senat 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - BAGE 114, 243, zu B II 4 c ee der Gründe).
- BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach verlorenem Prozess
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1041/06
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Baden-Württemberg, 06.04.2018 - 11 Sa 40/17
Sittenwidrige Vergütungsvereinbarung - verwerfliche Gesinnung - Sonderzahlung - …
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 20.06.2023 - 4 Sa 20/23
Betriebsbedingte Kündigung; Vorrang der Änderungskündigung; freier Arbeitsplatz
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12
Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz
- LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 879/07
Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung - Ausnahmeregelung - …
- BAG, 30.11.2005 - 2 AZR 622/05
Anhörungsrüge
- LAG Köln, 21.04.2006 - 11 Sa 108/06
Sozialauswahl, Vorrang der Änderungskündigung, Verhältnismäßigkeit
- LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1751/11
Beendigungskündigung - Änderungsangebot; Beendigungskündigung - Änderungsangebot
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 8 Sa 192/19
Betriebsbedingte Kündigung - Vorrang der Änderungskündigung - Abkürzung der …
- LAG Niedersachsen, 17.04.2009 - 12 Sa 1553/08
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Beendigungskündigung bei …
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05
Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz
- LAG Hessen, 08.09.2010 - 3 Sa 2008/09
Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - verhaltensbedingte Kündigung …
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2023 - 8 Sa 60/23
Änderungskündigung; Annahmeverzug; Direktionsrecht; krankheitsbedingte Kündigung; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2014 - 3 Sa 128/13
Vorrang einer Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06
Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 496/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 208/05
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06
Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung
- LAG Hamm, 16.02.2006 - 15 Sa 1903/05
Notwendigkeit des Ausspruchs einer Änderungskündigung zur Vermeidung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- LAG Düsseldorf, 19.02.2013 - 16 Sa 1652/12
Kein Kündigungsschutz für Organ-Geschäftsführer -Rechtsmissbrauch bei …
- ArbG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 26 Ca 3842/19
Einzelfallentscheidung zum räümlichen Geltungsbereich des …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 117/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 127/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 590/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 130/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 495/04
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Düsseldorf, 05.07.2012 - 15 Sa 485/12
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 606/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Köln, 14.09.2005 - 7 Sa 242/05
Betriebsbedingte Kündigung; Umorganisation; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 Sa 528/05
Teilzeitarbeit - Lehrkraft - Nichtteilnahme am Lehrerpersonalkonzept …
- ArbG Nürnberg, 26.01.2022 - 13 Ca 2381/21
Elternzeit, Arbeitsvertrag, Arbeitnehmer, Teilzeit, Arbeitgeber, Wirksamkeit, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2015 - 11 Sa 578/15
Betriebsbedingte Kündigung - anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit - …
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 155/05
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
- LAG Baden-Württemberg, 18.11.2013 - 1 Sa 12/13
Postulationsfähigkeit eines Kammerrechtsbeistands - Zurechnung von Verschulden …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 36/05
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2014 - 2 Sa 47/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Vorrang der …
- LAG München, 11.10.2006 - 5 Sa 411/06
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Abbau einer Hierarchieebene und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 10 Sa 533/11
Änderungskündigung als milderes Mittel zur Beendigungskündigung - …
- LAG Niedersachsen, 29.05.2006 - 5 Sa 511/05
Änderungskündigung - Treu und Glauben - Eingruppierung
- ArbG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 Ca 2685/05
Wirksamkeit der Änderungen von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigungen; …
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 548/04
Kündigung aus betriebsbedingten Gründen wegen Wegfall der …
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04
Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.2005 - 4 Sa 48/05
Massenentlassungsanzeige, Vertrauensschutz
- LAG Hessen, 31.10.2008 - 10 Sa 2096/06
Unwirksame Versetzungsklausel in einem vor dem 1.1.2002 begründeten …
- LAG Düsseldorf, 30.08.2012 - 13 Sa 1017/12
Vorrang der Änderungskündigung
- LAG Hamburg, 20.07.2010 - 4 Sa 58/09
Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher …
- LAG München, 27.02.2009 - 6 Sa 457/08
Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Unterrichtungsschreiben - …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 1050/06
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hamburg, 05.05.2010 - 5 Sa 83/09
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2019 - L 7 AL 84/18
Sperrzeit nach dem SGB III nach Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2011 - 15 Sa 1264/11
Betriebsvereinbarung mit Ablehnungsfiktion hinsichtlich Schweigens auf das …
- LAG Köln, 26.11.2009 - 7 Sa 714/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Verletzung gesetzlicher Nachweis- und …
- LAG Hamm, 21.12.2007 - 4 Sa 1892/06
Leiharbeitnehmer; betriebsbedingte Kündigung; freier Arbeitsplatz; …
- LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Begrenzte gerichtliche Überprüfung der …
- LAG Sachsen, 16.03.2016 - 8 Sa 268/15
Abgrenzung von Arbeits- und Dienstvertrag
- LAG Hamburg, 14.07.2010 - 5 Sa 83/09
Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung nach außerordentlicher …
- LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05
Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2017 - 2 Sa 249/16
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit des angebotenen anderen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - 14 Sa 1507/15
Massenentlassungsanzeige und Konsultationsverfahren im Anschluss an …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Köln, 13.02.2008 - 3 Sa 1238/07
Austauschkündigung; Aufgabenverlagerung
- LAG Köln, 12.04.2013 - 4 Sa 1119/12
Betriebsbedingte Kündigung - Anforderungen an Darlegungslast der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06
Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2007 - 6 Sa 980/06
Änderungskündigung: Vorrang vor der betriebsbedingten Beendigungskündigung; …
- LAG Hamm, 22.02.2017 - 5 Sa 331/16
Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 251/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2007 - 1 Sa 276/06
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers: Löschen von Computerdateien als …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 8 Sa 445/06
Betriebsbedingte Kündigung: Umfang der Beweislast des Arbeitgebers; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2014 - 4 Sa 335/13
Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung nach den Grundsätzen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2009 - 6 Sa 441/09
Betriebsbedingte Kündigung einer Kommissioniererin - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - 10 Sa 225/13
Betriebsbedingte Kündigung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10
Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen - …
- LAG München, 29.11.2016 - 42 Ca 11466/14
Änderungskündigung und Sozialauswahl
- ArbG Köln, 23.08.2016 - 12 Ca 232/16
Krankheitsbedingte Kündigung - Voraussetzungen
- ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 436/11
Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss
- LAG Bremen, 25.04.2012 - 2 Sa 13/11
Verhaltensbedingte Kündigung - Diebstahlverdacht - Arbeitszeitbetrug
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 2 Sa 402/10
Betriebsbedingte Kündigung - Möglichkeit der Weiterbeschäftigung zu geänderten …
- ArbG Iserlohn, 18.11.2021 - 5 Ca 546/21
- LAG Köln, 25.01.2012 - 8 Sa 1083/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verwirkung Klagerecht
- ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 376/11
Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09
Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 17 Sa 1184/14
Betriebsbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Änderungskündigung
- ArbG Brandenburg, 07.07.2016 - 4 Ca 50/16
Häufige Kurzerkrankungen - Wann ist eine Kündigung zulässig?
- ArbG Duisburg, 18.04.2011 - 3 Ca 396/11
Außerordentliche Kündigung trotz Ausschluss
- ArbG Köln, 20.11.2015 - 3 Ca 5011/15
Sachliche Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrags; Berufung des …
- ArbG Köln, 20.11.2015 - 3 Ca 5010/15
Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines bei einer …
- ArbG Cottbus, 29.04.2009 - 7 Ca 1519/08
- ArbG Hamburg, 22.11.2011 - 19 Ca 218/11
Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - …
- ArbG Cottbus, 15.07.2009 - 7 Ca 1872/08
Prüfung des Vorliegens eines dringenden betrieblichen Erfordernisses im …