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   BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04   

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BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
BAG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 (https://dejure.org/2005,1151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Nachholung einer versehentlich nicht mitverkündeten Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils ; Möglichkeit einer Korrektur eines offensichtlichen und sofort erkannten Versehens; Gewährung von Erholungsurlaub; Anspruch auf erneute ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    ZPO § 319; ; ArbGG § ... 64 Abs. 3a; ; ArbGG § 72 Abs. 1; ; ArbGG § 74 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 1; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 9; ; BGB § 243 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 287; ; THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 § 2; ; THW-Helferrechtsgesetz vom 22. Januar 1990 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 1
    Anspruch auf erneute Urlaubsgewährung bei Einsatz für das technische Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2005)

    THW-Helfer bei Jahrhundertflut bekommen gegebenenfalls Urlaub nach // Bundesarbeitsgericht gibt Arbeitnehmer Recht

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Zusatzurlaub bei ehrenamtlichen Einsätzen im Erholungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 313
  • NZA 2006, 439
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1184/86

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Urteilsberichtigungen nach § 319 ZPO lehnte das Bundesarbeitsgericht allerdings ab und verzichtete dafür unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) auf die bisher für eine wirksame Rechtsmittelzulassung geforderte Verkündung der Zulassung (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 -BAGE 90, 273).

    § 319 ZPO schützt die Rechtsuchenden vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung (BVerfG 15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere urlaubsrechtliche Nichtanrechnungsregeln, wie zB § 9 BUrlG, setzen, sind die allgemeinen Gefahrtragungsregelungen des BGB nicht anzuwenden (BAG 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296).

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 9. August 1994 (- 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296) auch eine entsprechende Anwendung des § 9 BUrlG auf andere Fälle, wie zB den eines Beschäftigungsverbots für Schwangere, abgelehnt.

  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 372/95

    Revisionszulassung in den Gründen; Nachteilsausgleich bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Ob die Anwendbarkeit des § 319 ZPO mit dem Argument abgelehnt werden kann, ein gerichtsintern gebliebener Vorgang könne nicht als "offenbare Unrichtigkeit" iSd. § 319 ZPO bezeichnet werden, weil er für Außenstehende nicht erkennbar sei (so BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294) bzw. § 319 ZPO sei deshalb unanwendbar, weil ansonsten durch einen bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung nachgeholt werden könnte (so BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Ob die Anwendbarkeit des § 319 ZPO mit dem Argument abgelehnt werden kann, ein gerichtsintern gebliebener Vorgang könne nicht als "offenbare Unrichtigkeit" iSd. § 319 ZPO bezeichnet werden, weil er für Außenstehende nicht erkennbar sei (so BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294) bzw. § 319 ZPO sei deshalb unanwendbar, weil ansonsten durch einen bloßen Berichtigungsbeschluss zeitlich unbegrenzt die Rechtsmittelfähigkeit einer Entscheidung nachgeholt werden könnte (so BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 - AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20), kann vorliegend dahinstehen.

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).

    Urteilsberichtigungen nach § 319 ZPO lehnte das Bundesarbeitsgericht allerdings ab und verzichtete dafür unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (15. Januar 1992 - 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) auf die bisher für eine wirksame Rechtsmittelzulassung geforderte Verkündung der Zulassung (vgl. zuletzt BAG 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 -BAGE 90, 273).

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Für den mit Ablauf des Übertragungszeitraums (nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG: 31. März 2003; nach § 47 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1 BAT: 30. April 2003) untergegangenen Urlaubsanspruch hat der beklagte Landkreis nach dem Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 275 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB nF Ersatzurlaub zu gewähren (st. Rspr., vgl. BAG 18. März 2003 - 9 AZR 190/02 - AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 17 = EzA BUrlG § 1 Nr. 25).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Nach § 1 BUrlG soll der Arbeitnehmer zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93

    Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    a) Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1184/86 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 16 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 29) hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung es als ausreichend angesehen, wenn eine versehentlich nicht mitverkündete Zulassung eines Rechtsmittels in den Entscheidungsgründen des Urteils nachgeholt wurde (vgl. BAG 23. November 1994 - 4 AZR 528/92 - BAGE 78, 294; 26. April 1995 - 7 AZR 984/93 - BAGE 80, 37; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 372/95 -AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 29 = EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 20; 11. Dezember 1998 - 6 AZB 48/97 - BAGE 90, 273).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1312/03

    Nachgewährung von Urlaub wegen Teilnahme an einem Einsatz des THW

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. März 2004 - 5 Sa 1312/03 -aufgehoben.
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

    Auszug aus BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04
    Der durch die Festlegung des Arbeitgebers konkretisierte Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers ist in einem solchen Falle nach § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1 BGB ersatzlos untergegangen (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - AP BUrlG § 9 Nr. 15 = EzA BUrlG § 7 Nr. 104).
  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

    Dieses Risiko werde regelmäßig durch innere und äußere Umstände beeinflusst, die dem persönlichen Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzuordnen seien (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, Rn. 28 - 33, juris unter Hinweis auf BAG 18. März 2014, 9 AZR 669/12, Rn. 23; 10. Mai 2005, 9 AZR 251/04, Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994, 9 AZR 384/92 zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296).

    Der Arbeitnehmer soll aber nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG, Urteil vom 25.08.2020, 9 AZR 612/19, a.a.O., Rz. 26 unter Verweis auf BAG 10.5.2005, 9 AZR 251/04, Rn. 33, BAGE 114, 313 [ZTR 2006, 149]).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 612/19

    Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

    (2) Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 33, BAGE 114, 313) .

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien - wie in §§ 9, 10 BUrlG - besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296) .

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Wird der Freistellungserfolg nachträglich unmöglich, geht der durch die Festlegung des Arbeitgebers konkretisierte Freistellungsanspruch dennoch nach § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1 BGB unter (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 114, 313).
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 857/21

    COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher

    Nur soweit der Gesetzgeber oder die Tarifvertragsparteien besondere Regelungen zur Nichtanrechnung von Urlaub treffen, findet eine Umverteilung des Risikos zugunsten des Arbeitnehmers statt (vgl. BAG 18.03.2014 - 9 AZR 669/12, aaO.; 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, BAGE 114, 313; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.).

    Die Bestimmungen der §§ 9, 10 BUrlG sind daher nicht verallgemeinerungsfähige Ausnahmevorschriften (BAG 25.08.2020 - 9 AZR 612/19, aaO.; 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.; 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, aaO.; ErfK/Gallner aaO. Rn. 2; Schinz in HWK, 9. Aufl., § 9 BUrlG, Rn. 9).

    Zwar soll der Urlaub dem Arbeitnehmer die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.).

    Zudem: Auch wenn sich Arbeitsunfähigkeit und Urlaub ausschließen, weil nur einer der beiden Tatbestände die Suspendierung der Arbeitspflicht herbeiführen kann und der Gesetzgeber bei ihrem Zusammentreffen der Arbeitsunfähigkeit den Vorrang gegeben hat (vgl. ErfK-Gallner, aaO., Rn. 1), dient das Bundesurlaubsgesetz dennoch der "Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft" (BT-Drucks. IV/207, Seite 3; BT-Drucks. IV/785, Seite 1; BAG 08.03.1984 - 6 AZR 600/82, BAGE 45, 184; 23.06.1966 - 5 AZR 541/65, AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; 27.09.1962 - 5 AZR 561/61, AP Nr. 87 zu § 611 BGB Urlaubsrecht 01.03.1962 - 5 AZR 191/61, BAGE 12, 311), freilich ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet wäre, sich tatsächlich zu erholen (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.; 28.01.1982 - 6 AZR 571/79, BAGE 37, 382).

    Grundsätzlich soll der Arbeitnehmer daher nach § 1 BUrlG zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt werden, um ihm die uneingeschränkte Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung seiner Freizeit zu geben (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 251/04, aaO.).

  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Mit der Festlegung des Urlaubszeitraums auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 7 Abs. 1 BUrlG) hat der Arbeitgeber als Schuldner des Anspruchs auf bezahlte Freistellung das zu seiner Leistung Erforderliche getan (BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 27, BAGE 114, 313; vgl. zur Entgeltkomponente des Urlaubsanspruchs BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 44 f., BAGE 165, 205) .

    Der Gesetzgeber hat bei den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie weder § 9 BUrlG um eine behördliche Anordnung häuslicher Quarantäne erweitert noch für die Absonderung spezielle Regelungen geschaffen, wie sie in § 24 Satz 2 MuSchG (vgl. dazu BAG 9. August 2016 - 9 AZR 575/15 - Rn. 13 ff., BAGE 156, 65) , oder § 3 Abs. 1 Satz 1 THW-Helferrechtsgesetz (vgl. dazu BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 32 ff., BAGE 114, 313) normiert sind (vgl. Hein/Tophof NZA 2021, 601; Isenhardt ArbRAktuell 2022, 281, 282) .

    Bei den geltenden Bestimmungen über die Nichtanrechnung von Urlaub handelt es sich um Ausnahmevorschriften, die sich nach nationalem Recht nicht ohne weiteres auf andere urlaubsstörende Ereignisse, aus denen sich eine Beseitigung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ergibt, übertragen lassen (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 23; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - Rn. 30, BAGE 114, 313; 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - zu 2 c der Gründe, BAGE 77, 296; NK-ArbR/Düwell BUrlG § 9 Rn. 2; ErfK/Gallner 22. Aufl. BUrlG § 9 Rn. 2) .

  • ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum; Erlöschen des

    Ein solcher kommt nach den §§ 275 Abs. 1, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 S. 1, 287 S. 2, 249 Abs. 1 BGB auch nach Ablauf des Urlaubszeitraumes bei rechtzeitiger Geltendmachung seitens des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom bereits bewilligten Urlaub aus anderen Gründen rechtlich verpflichtet war, den Arbeitnehmer bei Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei zu stellen und der Arbeitnehmer durch den ersatzlosen Wegfall des Urlaubsanspruches dem Zweck der der Freistellungsverpflichtung zugrunde liegenden Norm zuwider benachteiligt würde (BAG a.a.O.; BAG v. 10.5.2005, 9 AZR 251/04, NZA 2006, 439).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2022 - 1 Sa 208/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

    Ebenfalls seit langer Zeit, nämlich seit mehr als 25 Jahren vertritt das BAG durchgehend die Auffassung, eine analoge Anwendung des § 9 BUrlG auf andere ähnlich gelagerte Sachverhalte komme wegen des Ausnahmecharakters der Norm nicht in Betracht (BAG v. 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - zur analogen Anwendung bei einem Beschäftigungsverbot nach dem MuSchG; BAG v. 10.05.2005 - 9 AZR 251/04 - zur analogen Anwendung auf Einsatzzeiten als THW-Helfer, zuletzt: BAG v. 25.08.2020 - 9 AZR 612/19).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage

    Ob es sich dabei um einen Schadensersatzanspruch handelt (so BAG - 9 AZR 251/04 - vom 10.05.2005, AP Nr. 4 zu § 8 BUrlG ) oder eher um eine gesetzlich angeordnete Risikoverlagerung auf den Arbeitgeber anzunehmen ist, kann dabei offen bleiben.
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 760/11

    Ersatzurlaub - Verzug des Arbeitgebers mit der Urlaubsgewährung

    Wird es dem Arbeitgeber während des Verzugs infolge der Befristung des Urlaubsanspruchs unmöglich, dem Arbeitnehmer Urlaub zu gewähren, richtet sich der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gemäß § 249 Abs. 1 BGB auf die Gewährung von Ersatzurlaub (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu II 3 der Gründe, BAGE 114, 313) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    § 319 ZPO schützt die Rechtssuchenden vor den Folgen solcher im Justizalltag unvermeidlichen Fehler und ist damit Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtssuchenden und ihrer fairen Behandlung (vgl. BAG 22. März 2018 - 8 AZR 779/16 - Rn. 19, BAGE 162, 275; 10. Mai 2005 - 9 AZR 251/04 - zu I 2 c der Gründe mwN, BAGE 114, 313) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 02.10.2018 - 5 AZR 376/17

    Fortbildungskosten eines Flugzeugführers für die Schulung auf anderen Flugmustern

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05

    Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2022 - 5 Sa 241/21

    Urlaub, Covid 19, Ansteckungsverdacht, Absonderungsanordnung, Urlaubbstage,

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21

    Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz

  • OVG Saarland, 22.07.2009 - 1 A 184/08

    Ausbildungsveranstaltung im Katastrophenschutz; Beamter; Freistellung vom Dienst

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 08.06.2021 - 6 Ca 6035/21

    Jahresurlaub - Nichtanrechnung behördlich angeordnete Corona-Quarantäne

  • ArbG Oberhausen, 28.07.2021 - 3 Ca 321/21

    Nachgewährung von Urlaub bei Corona-Quarantäne während des Urlaubs?

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2021 - 21 Sa 13/21

    Rückwandlung von krankheitsbedingt nicht realisierbaren Freistellungstagen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2016 - 1 A 890/15

    Gewährung einer Entschädigung wegen Dienstausfalls eines Auszubildenden als

  • LAG Hessen, 07.05.2009 - 11 Sa 2240/08

    Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte/VKA

  • LAG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 Sa 379/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Leistungsklage

  • LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2009 - 8 Sa 151/08

    Sonderurlaub zur Teilnahme an gewerkschaftlichen Veranstaltung für Sachbearbeiter

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Bremen, 10.02.2022 - 2 Sa 137/21

    Folgen einer Quarantäneanordnung für bewilligten Urlaub

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1245/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • ArbG Ulm, 09.07.2021 - 6 Ca 597/20
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 25.03.2015 - 2 Sa 1236/14

    Auslegung der Freistellungserklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Gewährung

  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 11 Sa 193/09

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1244/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 11.09.2015 - 14 Sa 1246/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 2 Sa 326/09

    Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste während der Nachtzeit -

  • LAG Hessen, 25.02.2008 - 17 Sa 1561/07

    Freie Tage am dienstlichen Wohnsitz - Berechnung bei Teilzeitbeschäftigung -

  • VG Augsburg, 17.01.2022 - Au 9 K 21.1925

    Keine infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung für die Dauer

  • ArbG Darmstadt, 23.10.2008 - 12 Ca 240/08

    Zusatzurlaub für geleisteten Bereitschaftsdienst nach § 28 Abs 3 TV-Ärzte/VKA

  • LAG Niedersachsen, 23.11.2022 - 2 Sa 93/22

    Risikoverteilung bei der Urlaubnahme Grundsätze zur analogen Gesetzesanwendung

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