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   BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03   

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https://dejure.org/2005,644
BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 (https://dejure.org/2005,644)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 (https://dejure.org/2005,644)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 (https://dejure.org/2005,644)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber im Falle der Befristung des Verhältnisses auf den Tag vor dem Betriebsübergang und Neuabschluss am Folgetag; Pflichten des Konkursverwalters im Zusammenhang mit nach der Eröffnung des Konkurses und vor dem ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 1; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 60; ; InsO § 108

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsübergang; Insolvenzrecht - Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstandspflicht für Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz ? Übergang eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei nahtlosem Anschlussarbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 54 (Kurzinformation)

    Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Die Insolvenzmasse haftet bei einem Betriebsübergang nicht für die späteren Betriebsrentenansprüche - Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 349
  • ZIP 2005, 1706
  • BB 2006, 943
  • DB 2005, 2362
  • NZA-RR 2006, 373
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86

    Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden -

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Derartige Verbindlichkeiten unterliegen nicht dem gerichtlichen Verteilungsverfahren nach §§ 149 ff. KO und damit nicht dem Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (vgl. BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380; unklar dagegen 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Die Arbeitnehmer seien dadurch nicht benachteiligt, weil sie dann, wenn keine Masseunzulänglichkeit vorliege, aus der Masse befriedigt werden könnten (grundlegend Willemsen Anm. AP BGB § 613a Nr. 56; ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG § 7 Rn. 173; Windel Anm. AP InsO § 113 Nr. 16 und 17; Moll Anm. AP BGB § 613a Nr. 148 sowie - mit Ausnahme jedoch des hier vorliegenden Falles von Versorgungsanwartschaften - Henckel ZIP 1980, 173 f.).

    Es kann deshalb letztlich dahingestellt bleiben, ob - wie das Bundesarbeitsgericht dies noch für die Konkursordnung angenommen hat (4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380) - der Betriebserwerber auch bei Masseunzulänglichkeit voll haftet.

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Ebenso wenig kann sie herangezogen werden, wenn der Betriebsübergang vor der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens stattgefunden hat (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143), auch wenn diese Veräußerung im Sequestrationsverfahren erfolgte (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Derartige Verbindlichkeiten unterliegen nicht dem gerichtlichen Verteilungsverfahren nach §§ 149 ff. KO und damit nicht dem Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung (vgl. BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 246/86 - BAGE 53, 380; unklar dagegen 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Ebenso wenig kann sie herangezogen werden, wenn der Betriebsübergang vor der Eröffnung des insolvenzrechtlichen Verfahrens stattgefunden hat (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143), auch wenn diese Veräußerung im Sequestrationsverfahren erfolgte (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der Pensionssicherungsverein (Senat 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143).

  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Im Jahre 1998 hatte der Kläger keine Ansprüche auf Betriebsrente (vgl. Senat 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP BGB § 613a Nr. 12 = EzA BGB § 613a Nr. 19).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Sieht die Versorgungsordnung - wie hier - für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente keine versicherungsmathematischen Abschläge vor, so werden die größeren Belastungen des Arbeitgebers in der Weise berücksichtigt, dass die nach Erreichen der festen Altersgrenze zu zahlende Betriebsrente ein weiteres Mal zeitratierlich, nunmehr auf den Zeitpunkt der vorgezogenen Inanspruchnahme, gekürzt wird - sogenannter unechter versicherungsmathematischer Abschlag (Senat 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    bb) Die Rechtsprechung des Senats, wonach Arbeitsverhältnisse bei der Prüfung, ob Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich unverfallbar sind, nur unter engen Voraussetzungen zusammenzuzählen sind (zB 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256), betrifft nicht den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern lediglich die - hier nicht zur Entscheidung stehende - Frage, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Unverfallbarkeit im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eintritt.
  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 751/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Neuer Träger - Konkurseröffnung - Bisheriger

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Zu dieser Einschränkung kommt es dagegen nicht, wenn ein Sanierungsverfahren außerhalb des formalisierten insolvenzrechtlichen Verfahrens durchgeführt wird, selbst wenn das insolvenzrechtliche Verfahren von vornherein mangels Masse nicht eröffnet werden kann (Senat 20. November 1984 - 3 AZR 584/83 - BAGE 47, 206 unter Aufgabe von 3. Juli 1980 - 3 AZR 751/79 - BAGE 34, 38).
  • BAG, 13.11.1986 - 2 AZR 771/85

    Haftung des Betriebserwerbers für Abfindungsforderung bei Betriebsübergang im

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Das gilt jedoch nicht für die Haftung des Betriebserwerbers, soweit sie Ansprüche betrifft, die dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegen (Senat 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326; BAG 13. November 1986 - 2 AZR 771/85 - AP BGB § 613a Nr. 57 = EzA BGB § 613a Nr. 55; 13. Juli 1994 - 7 ABR 50/93 - BAGE 77, 218).
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 11. Februar 1992 (- 3 AZR 117/91 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 13 = EzA BGB § 613a Nr. 97) ausgesprochen hat, der Erwerber schulde im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung, ist damit nichts anderes gemeint.
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03
    bb) Die genannte Einschränkung setzt voraus, dass nach altem Recht ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren durchgeführt wurde (Senat 4. Juli 1989 - 3 AZR 756/87 - BAGE 62, 224) oder nach neuem Recht ein Insolvenzverfahren stattfindet (BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 459/01 - AP InsO § 113 Nr. 10 = EzA BGB § 613a Nr. 211).
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 330/02

    Kündigungsfrist und Betriebsübergang

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 270/01

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG und Betriebsübergang

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 22.04.1993 - 2 AZR 313/92

    Betriebsübergang; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 95/03

    Urlaub bei Betriebsübergang nach Insolvenz

  • BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 58/01

    Haftungsbeschränkung für nachkonkurslichen Sozialplan

  • BAG, 13.07.1994 - 7 ABR 50/93

    Betriebsratskosten im Konkurs

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 491/02

    Betriebsübergang - Widerruf eines Widerspruchs

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 3 Sa 918/02

    Konkursrechtliche Behandlung der nach einer Konkurseröffnung entstandenen

  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

  • BAG, 08.04.1988 - 2 AZR 777/87

    Uneigentlicher Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Diese Einschränkung galt bei Versorgungsanwartschaften unabhängig davon, ob der PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für diese einzustehen hatte (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d aa der Gründe, BAGE 114, 349; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 50, 62) .

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung der Haftung des Erwerbes nach § 613a Abs. 1 BGB ergreift also lediglich Insolvenzforderungen, nicht jedoch Masseverbindlichkeiten (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 112, 214) .

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, bei der Berechnung des vom Betriebserwerber zu tragenden Umfangs der Betriebsrente komme es auf die vom Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. der in der Versorgungsordnung vorgesehenen festen Altersgrenze fiktiven Vollleistung an (in diesem Sinne BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 114, 349) , hält er hieran nicht weiter fest.

    Die Berechnung des jeweiligen Anteils der Betriebszugehörigkeit auch aufgrund Insolvenz erfolgt nämlich nach der tatsächlichen Beschäftigungszeit (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 114, 349; vgl. grds. Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 48) .

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Das bezieht vorgeschaltete befristete Arbeitsverhältnisse ein, denn insgesamt bilden befristete und sich unmittelbar anschließende unbefristete Arbeitsverhältnisse betriebsrentenrechtlich eine Einheit, jedenfalls soweit es um die Betriebszugehörigkeit für die Berechnung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung geht (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - unter B I 2 a dd der Gründe, BAGE 114, 349) .

    Dadurch sind sie - jedenfalls für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung - als einheitliches Arbeitsverhältnis zu behandeln mit der Folge, dass dieses mit der ersten Befristung begann (vgl. für den Fall einer nahtlosen Fortführung eines befristeten durch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Fall eines Betriebsübergangs BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 a dd der Gründe, BAGE 114, 349; zur Berücksichtigung der gesamten Betriebszugehörigkeit bei vorgeschalteter Befristung iSv. § 2 BetrAVG auch Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 2 Rn. 67) .

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Durch § 613a Abs. 1 BGB soll insbesondere verhindert werden, dass eine Betriebsveräußerung zum Anlass genommen wird, die erworbenen Besitzstände der Arbeitnehmer abzubauen (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - Rn. 35, BAGE 114, 349 = AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33; 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05 - Rn. 27, BAGE 117, 112 = AP BetrAVG § 16 Nr. 58 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 54).
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Diese Einschränkung galt bei Versorgungsanwartschaften unabhängig davon, ob der PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für diese einzustehen hatte (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d aa der Gründe, BAGE 114, 349; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - zu B II 3 b der Gründe, BAGE 50, 62) .

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung der Haftung des Erwerbes nach § 613a Abs. 1 BGB ergreift also lediglich Insolvenzforderungen, nicht jedoch Masseverbindlichkeiten (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 23; 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - zu I 1 der Gründe; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 1 der Gründe, BAGE 112, 214) .

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, bei der Berechnung des vom Betriebserwerber zu tragenden Umfangs der Betriebsrente komme es auf die vom Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. der in der Versorgungsordnung vorgesehenen festen Altersgrenze fiktiven Vollleistung an (in diesem Sinne BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 114, 349) , hält er hieran nicht weiter fest.

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Der Bestandsschutz des § 613a BGB bleibt gewahrt, wenngleich der Erwerber aus insolvenzrechtlichen Gründen in vor der Insolvenzeröffnung entstandene Ansprüche des Arbeitnehmers nicht einzutreten hat (vgl. nur BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 114, 349).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Die insolvenzrechtliche Beschränkung des Eintritts der Haftung nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betrifft danach Insolvenz-, nicht jedoch Masseforderungen (BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 -, juris; BAG 14.11.2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 13, juris).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 384/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung - Mitbestimmung bei

    Maßgeblich für die konkursrechtliche Einschränkung der Erwerberhaftung nach § 613a BGB ist demnach allein der Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens (vgl. ua. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - zu B I 2 d dd der Gründe mwN, BAGE 114, 349).
  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Auch die Regeln über den Übergang des Arbeitsverhältnisses wegen eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs sind, soweit es das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem zur Masse fortbestehenden Arbeitsverhältnis angeht, anwendbar (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349, zu B I 2 d aa der Gründe mwN).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung

    Dies gilt nach der Rechtsprechung jedoch nicht für die Haftung des Betriebserwerbers, soweit sie Ansprüche betrifft, die dem insolvenzrechtlichen Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegen (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349 mwN).

    Deshalb ist aus insolvenzrechtlichen Gründen die Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz auf Masseforderungen beschränkt (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

    Bei dem für die Arbeitsleistung im September 2002 erarbeiteten Vergütungsanspruch handelt es sich nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO um eine Masseforderung, für welche die Beklagte nach den oben dargestellten Grundsätzen als Betriebserwerberin nach § 613a BGB haftet (BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - BAGE 114, 349; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

    Diese Kürzung erfolgt in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG v. 12.12.2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 32; BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 - zu BI 3b der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2016 - 1 Sa 118/16

    Haftungsbeschränkung des Betriebserwerbers in der Insolvenz - betriebliche

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz

  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 3 Ca 1072/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 385/07

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 2 Ca 1812/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

  • LAG Köln, 04.10.2007 - 5 Sa 941/07

    Tariflicher Urlaubsanspruch eines Fluggastkontrolleurs - Betriebszugehörigkeit

  • LAG Hessen, 17.07.2008 - 5 Sa 1937/06

    Betriebsübergang bei Insolvenz - Neuvermietung der Betriebsräume nach Rückfall

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 365/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2021 - 6 Sa 366/20

    Prozessführungsbefugnis - Verletzung von Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 20 Sa 1945/08

    Höhe der Betriebsrente aufgrund Gesamtversorgungszusage bei vorzeitigen

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