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   BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04   

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https://dejure.org/2005,455
BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 (https://dejure.org/2005,455)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht eines Gesamtbetriebsrats bei der Zuweisung von Büroräumen an Außendienstmitarbeiter; Zuweisung von Büros als Frage der betrieblichen Lohngestaltung; Mitbestimmungspflichtige Auswahlkriterien nach § 95 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Einrichtung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Nr. 10; ; BetrVG § 87 Nr. 11; ; BetrVG § 95; ; ArbGG § 83 Abs. 3; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Beteiligte Stelle nach § 83 Abs. 3 ArbGG; (Zwischen-)Beschluss der Einigungsstelle zur Zuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an Außendienstmitarbeiter; Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an Außendienstmitarbeiter allein für dienstliche Zwecke und ohne Aufwandsersparnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heuking.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuweisung eines eigenen Büros

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Zuweisung eines eigenen Büros

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.5.2005)

    Keine Mitbestimmung bei der Zuweisung von Büros // Betriebsrat der Volksfürsorge abgewiesen

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuweisung eines eigenen Büros an einen Außendienstmitarbeiter?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 49
  • ZIP 2005, 2333
  • MDR 2006, 337
  • MDR 2006, 338
  • NZA 2006, 56
  • DB 2005, 2585
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 83 Nr. 14 mwN).

    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO mwN).

    Ihre Anhörung konnte noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz nachgeholt werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe mwN; 23. Oktober 2002 - 7 ABR 55/01 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 26 = EzA BetrVG 2001 § 50 Nr. 1).

    Als Entscheidung über eine Rechtsfrage stellen sie keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung iSd. § 87 Abs. 2 oder § 95 BetrVG dar (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c aa (2) der Gründe).

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, zu B II 2 d der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 76 Rn. 83 mwN; Kreutz GK-BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 123, 174 mwN).

    Auswahlrichtlinien sind Grundsätze, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bewerber in Frage kommen, zu entscheiden ist, welchen gegenüber sie vorgenommen werden sollen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B III 3 a der Gründe; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 95 Rn. 2).

    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne ihn gänzlich zu beseitigen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft GK-BetrVG aaO mwN).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Gegenstand der Mitbestimmung ist die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der Leistung des Arbeitgebers, die dieser zur Abgeltung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer oder sonst mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erbringt, unbeschadet ihrer Benennung (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69; Richardi aaO § 87 Rn. 739 ff.; DKK-Klebe BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 243).

    b) Dem Zweck des Mitbestimmungstatbestands entsprechend sind Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG sämtliche für die Arbeitnehmer vermögenswerten Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt und ob diese freiwillig, nur einmalig oder nachträglich für Leistungen des Arbeitnehmers gewährt werden (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - aaO, zu B II 1 b bb, cc (1) der Gründe; 30. März 1982 - 1 ABR 55/80 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

    Lohncharakter haben aber nur vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; Richardi BetrVG 9. Aufl. § 87 Rn. 739; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 412).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, zu IV 1 a der Gründe mwN, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 a, b dd der Gründe).

    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 1 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -BAGE 97, 379, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 2 der Gründe mwN; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 408 mwN).

    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - aaO, zu C III der Gründe).

  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Das Mitbestimmungsrecht dient dem Zweck, das betriebliche Lohngefüge angemessen und durchsichtig zu gestalten und die betriebliche Lohn- und Verteilungsgerechtigkeit zu wahren, um die Arbeitnehmer vor einer einseitig, nur an den Interessen des Arbeitgebers ausgerichteten oder willkürlichen Lohngestaltung zu schützen (BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 1 a der Gründe; 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 -BAGE 97, 379, zu B II 2 a der Gründe mwN; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 2 der Gründe mwN; Fitting 22. Aufl. § 87 Rn. 408 mwN).

    Dieses erfasst alle Entgeltformen, bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht (BAG 15. Mai 2001 - 1 ABR 39/00 - BAGE 97, 379, zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B I der Gründe; 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 83 Nr. 14 mwN).

    Das Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler des Landesarbeitsgerichts haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch die Rechtsbeschwerdeinstanz ohne eine darauf gerichtete Verfahrensrüge keine Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - BAGE 31, 58, zu II 3 e der Gründe).

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Der Arbeitnehmer soll erkennen können, warum er und nicht ein anderer von einer ihn belastenden Personalmaßnahme betroffen wird oder warum eine günstigere Maßnahme nicht ihn, sondern einen anderen trifft (BAG 31. Mai 1983 - 1 ABR 6/80 - BAGE 43, 26).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Die Richtlinien sollen lediglich seinen Ermessensspielraum durch die Aufstellung von Entscheidungskriterien einschränken, ohne ihn gänzlich zu beseitigen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO; 27. Oktober 1992 - 1 ABR 4/92 - BAGE 71, 259; Kraft GK-BetrVG aaO mwN).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Das Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler des Landesarbeitsgerichts haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses durch die Rechtsbeschwerdeinstanz ohne eine darauf gerichtete Verfahrensrüge keine Bedeutung (BAG 15. Januar 2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157, zu B I der Gründe; 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - BAGE 31, 58, zu II 3 e der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Als Entscheidung über eine Rechtsfrage stellen sie keine die Einigung der Betriebsparteien ersetzende und diese bindende Regelung iSd. § 87 Abs. 2 oder § 95 BetrVG dar (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - BAGE 101, 203, zu B II 2 c aa (2) der Gründe).
  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Auszug aus BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04
    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; 30. Januar 1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117, zu B II 2 d der Gründe; Fitting 22. Aufl. § 76 Rn. 83 mwN; Kreutz GK-BetrVG 7. Aufl. § 76 Rn. 123, 174 mwN).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

  • BAG, 04.07.1989 - 1 ABR 40/88

    Vorrang des Tarifvertrages nach § 87 Abs. 1 BetrVG - Unanfechtbarkeit eines

  • BAG, 23.10.2002 - 7 ABR 55/01

    Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

  • LAG Hamburg, 08.01.2004 - 1 TaBV 5/03

    Entgeltbegriff bei umsatzabhängiger Zuweisung eines eigenen Büros und eines

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 10/97
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Das Unterlassen der Anhörung in den Vorinstanzen und der darin liegende Verfahrensfehler haben für die Überprüfung des angefochtenen Beschlusses ohne eine darauf gerichtete Verfahrensrüge keine Bedeutung (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B I der Gründe, BAGE 115, 49).

    Dementsprechend ist ein Antrag, der auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle gerichtet ist, mit dem sich diese mit der Begründung, es fehle für den betreffenden Gegenstand an einem Mitbestimmungsrecht, für unzuständig erklärt hat, regelmäßig dahin auszulegen, es möge das Bestehen eines entsprechenden Mitbestimmungsrechts festgestellt werden (10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 104, 187; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 49).

    (Zwischen-)Beschlüsse, mit denen eine Einigungsstelle ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint, begründen kein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO (10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - aaO.; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - aaO.).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Die Hilfsanträge haben - entgegen dem äußeren Anschein - keine eigenständige Bedeutung (vgl. hierzu BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - BAGE 104, 187, zu B II 1 a der Gründe; vgl. auch 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen , zu B II 1 a der Gründe).

    Bei einer stattgebenden Entscheidung stünde zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, einen Sozialplan zu beschließen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren wäre dann fortzusetzen (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 7 zVv., zu B II 1 a der Gründe mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2017 - 6 TaBV 21/16

    Mitbestimmung bei Maßnahmen der betrieblichen Berufsausbildung - Zusatzaufgaben

    Nur hierüber können die Gericht mit Bindungswirkung entscheiden (vgl. insgesamt BAG 23. Februar 2016 - 1 ABR 18/14 - Rn. 13, 25. September 2012, 1 ABR 45/11 Rn. 12; 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).

    Neben ihm hat der Antrag zu 1) keinen selbständigen Inhalt (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 15, aaO).

    Mit der Feststellung eines Mitbestimmungsrechts steht zugleich fest, dass die Einigungsstelle ihrer Aufgabe, eine Sachregelung zu treffen, noch nicht nachgekommen ist; ihr Verfahren ist dann fortzusetzen (BAG 31. Mai 2005 - 1 ABR 22/04 - Rn. 16, aaO; 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - mwN, zitiert nach juris).

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