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   BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04   

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BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 (https://dejure.org/2005,1152)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 (https://dejure.org/2005,1152)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 (https://dejure.org/2005,1152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Vorkehrungen einer GmbH zur "Erfüllung der Wertguthaben" aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH; Persönliche Haftung der Geschäftsführer der GmbH für die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen ...

  • Judicialis

    AltTZG § 8a; ; BGB § 164; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1922; ; GmbHG § 13 Abs. 2; ; SGB IV § 7d; ; StGB § 263; ; StGB § 266 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht; Altersteilzeit - Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbliebene Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus Altersteilzeit: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für bis zum 1. 7. 2004 entstandene Schäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 293
  • ZIP 2006, 1213
  • NZA 2006, 729
  • NZI 2007, 184 (Ls.)
  • BB 2006, 1692
  • DB 2006, 1619
  • NZG 2006, 547 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, so richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen §§ 164, 278 BGB gegen den Vertretenen und nicht gegen den Vertreter (BGH 3. April 1990 - XI ZR 206/88 - NJW 1990, 1907; BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP GmbHG § 13 Nr. 1).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ausnahmsweise jedoch auch ein Vertreter aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen persönlich haften, wenn er entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gleichsam in eigener Sache handelt oder wenn er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH 3. April 1990 - XI ZR 206/88 - a.a.O.; BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - a.a.O.).

    a) Einen Betrug, § 263 StGB, der in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB einen Schadensersatzanspruch begründen würde (st. Rspr., BGH 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - NJW 2002, 1643; 22. Juni 1992 - II ZR 178/90 - NJW 1992, 3167; BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP GmbHG § 13 Nr. 1), hat der Beklagte zu 1) gegenüber dem Kläger nicht begangen.

    Für den Arbeitnehmer ist eine der wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsschlusses, dass er mit einer pünktlichen Gehaltszahlung rechnen kann, zumal er zur Vorleistung verpflichtet ist (BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP GmbHG § 13 Nr. 1).

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Eine persönliche Haftung des Beklagten zu 1) als Geschäftsführer der RKTT im Wege der sog. Durchgriffshaftung scheidet hingegen grundsätzlich aus (vgl. BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - BAGE 89, 349).

    Etwas anderes gälte nur, wenn dieses Ergebnis im Einzelfalle mit Treu und Glauben nicht im Einklang stünde, also Rechtsmissbrauch vorläge (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 189/97 - a.a.O.).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 79/05

    Persönliche Haftung wegen unzulänglicher Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Dieses begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers in Altersteilzeit gegen seinen Arbeitgeber, ihm während der Freistellungsphase das während der Arbeitsphase erarbeitete Arbeitsentgelt auszuzahlen (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - DB 2006, 677 und - 9 AZR 79/05 - DB 2006, 679).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der jeweilige Organvertreter der persönlichen Haftungsübernahme zustimmt (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - DB 2006, 677 und - 9 AZR 79/05 - DB 2006, 679).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 470/04

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Dieses begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch des Arbeitnehmers in Altersteilzeit gegen seinen Arbeitgeber, ihm während der Freistellungsphase das während der Arbeitsphase erarbeitete Arbeitsentgelt auszuzahlen (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - DB 2006, 677 und - 9 AZR 79/05 - DB 2006, 679).

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der jeweilige Organvertreter der persönlichen Haftungsübernahme zustimmt (Senat 16. August 2005 - 9 AZR 470/04 - DB 2006, 677 und - 9 AZR 79/05 - DB 2006, 679).

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 206/88

    Haftung des Unternehmensberaters

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Werden Vertragsverhandlungen von einem Vertreter geführt, so richten sich Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen wegen §§ 164, 278 BGB gegen den Vertretenen und nicht gegen den Vertreter (BGH 3. April 1990 - XI ZR 206/88 - NJW 1990, 1907; BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP GmbHG § 13 Nr. 1).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ausnahmsweise jedoch auch ein Vertreter aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen persönlich haften, wenn er entweder dem Vertragsgegenstand besonders nahe steht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gleichsam in eigener Sache handelt oder wenn er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BGH 3. April 1990 - XI ZR 206/88 - a.a.O.; BAG 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - a.a.O.).

  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 487/01

    Spielbank - Automatenspielsaal - Trinkgeldverteilung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Nur so kann die Entscheidung des Gesetzgebers verwirklicht werden, dass es grundsätzlich keine allgemeine Haftung für Vermögensschäden geben soll (vgl. BGH 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BGH, 27.11.1963 - V ZR 201/61

    Reichsgaragenordnung als Schutzgesetz

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Als Schutzgesetze kommen solche gesetzlichen Gebote oder Verbote in Betracht, durch die das geschützte Interesse, die Art seiner Verletzung und der Kreis der geschützten Personen hinreichend klargestellt und bestimmt sind (BGH 27. November 1963 - V ZR 210/61 - BGHZ 40, 306).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Nur so kann die Entscheidung des Gesetzgebers verwirklicht werden, dass es grundsätzlich keine allgemeine Haftung für Vermögensschäden geben soll (vgl. BGH 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; BAG 6. November 2002 - 5 AZR 487/01 - AP GG Art. 3 Nr. 300).
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Insbesondere dient der Untreuetatbestand nicht dem Schutz der Gläubiger einer Gesellschaft (BGH 20. Juli 1999 - 1 StR 668/98 - NJW 2000, 154).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04
    Dafür reicht es aus, dass die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - BAGE 97, 350).
  • BGH, 04.11.1997 - 1 StR 273/97

    BGH beanstandet Verurteilung eines Theaterintendanten wegen Untreue durch

  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

  • BAG, 24.11.2005 - 8 AZR 1/05

    Haftung bei Insolvenz einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft

  • LAG Hamburg, 30.03.2004 - 2 Sa 96/03

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Schadensersatzanspruchs wegen unterlassener

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

  • BAG, 04.06.1998 - 8 AZR 786/96

    Schadensersatz nach Druckkündigung

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Nur wenn diese Vertrauenswürdigkeit des Beklagten die entscheidende Rolle für die Verlängerung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im August 2002 und für die irrige Annahme einer Insolvenzsicherung gespielt hätte, käme eine persönliche Haftung des Beklagten wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen in Frage (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine Verpflichtung zur Insolvenzsicherung für künftige Forderungen des Klägers bestand bei der Verlängerung des Altersteilzeitarbeitsvertrages noch nicht (vgl. Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Insbesondere dient der Untreuetatbestand nicht dem Schutz der Gläubiger einer Gesellschaft (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

    Ein anderes Ergebnis widerspräche der klaren Trennung zwischen Delikt- und Vertragshaftung des BGB (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 44/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Geschäftsführerhaftung

    (aa) § 8a AltTZG aF begründete eine unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers, das Wertguthaben gegen seine Zahlungsunfähigkeit abzusichern (Senat 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 43, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 47, BAGE 116, 293).

    § 7d Abs. 1 SGB IV aF sei kein Schutzgesetz, weil auch der Arbeitnehmer verpflichtet sei, an seinem Schutz mitzuwirken (vgl. zuletzt Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 19 f., BAGE 121, 182; grundlegend 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 43 und 45, BAGE 116, 293; ablehnend Schlegel jurisPR-SozR 7/2007 Anm. 3 zu C; derselbe in Küttner Personalbuch 2009 Wertguthaben/Zeitguthaben Rn. 31).

    dd) Besondere Umstände, die es im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen, wenn lediglich die Arbeitgeberin für die unterbliebene Insolvenzsicherung haftet und nicht auch die Beklagten als frühere Geschäftsführer der Arbeitgeberin, sind weder dargelegt noch ersichtlich (vgl. zu möglichem Rechtsmissbrauch Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 50 mwN, BAGE 116, 293).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

    Nach dieser Vorschrift entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis auch mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 311 BGB: Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4 mwN).

    Denn die Pflicht zur Absicherung der Wertguthaben wurde durch diese Norm beiden Vertragsparteien auferlegt (vgl. ausführlich Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4 mwN).

    Eine solche Pflichtenstellung ist zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und den dort beschäftigten Angestellten nicht gegeben (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4).

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 106/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Nach dieser Vorschrift entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis auch mit dem Dritten, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst (vgl. zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 311 BGB: Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen mwN).

    Insbesondere dient der Untreuetatbestand nicht dem Schutz der Gläubiger einer Gesellschaft (Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 -AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen mwN).

    Ein anderes Ergebnis widerspräche der klaren Trennung zwischen Delikt- und Vertragshaftung des BGB (Senat 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - jurisPR-ArbR 14/2007 Anm. 1 Hamann; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - AP ATG § 8a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 16 Sa 530/09

    Deliktischer Schadenersatz wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines

    Nach dieser Vorschrift entsteht ein haftungsbegründendes Schuldverhältnis auch mit dem Dritten, wenn er im besonderen Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsabschluss erheblich beeinflusst (vgl. BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 9 AZR 106/06 - zitiert nach juris, dort Rz. 15; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 311 BGB : BAG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 23).

    Eine Insolvenzsicherung musste bei Abschluss des Vertrages am 16. Dezember 2003 noch nicht bestehen, da die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung nach dem auf das Arbeitsverhältnis des Klägers anwendbaren Tarifvertrages - § 8a AltTZG galt zu diesem Zeitpunkt noch nicht - künftige Forderungen betraf (vgl. dazu BAG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 35).

    Eine Täuschung ist jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt (vgl. BAG, Urteil vom 13. Februar 2005 - 9 AZR 436/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 32).

    Eine Täuschung kann auch durch Unterlassen bei entsprechender Offenbarungspflicht erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - zitiert nach juris, dort Rz. 34).

    Insbesondere dient der Untreuetatbestand nicht dem Schutz der Gläubiger einer Gesellschaft (vgl. BAG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 -).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung

    (aaa) § 8a AltTZG aF begründete eine unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers, das Wertguthaben gegen seine Zahlungsunfähigkeit abzusichern (Senat 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 43, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 47, BAGE 116, 293).

    § 7d Abs. 1 SGB IV aF sei kein Schutzgesetz, weil auch der Arbeitnehmer verpflichtet sei, an seinem Schutz mitzuwirken (vgl. zuletzt Senat 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 19 f., BAGE 121, 182; grundlegend 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 43 und 45, BAGE 116, 293; ablehnend Schlegel jurisPR-SozR 7/2007 Anm. 3 zu C; derselbe in Küttner Personalbuch 2009 Wertguthaben/Zeitguthaben Rn. 31).

    (4) Besondere Umstände, die es im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen, wenn lediglich die Arbeitgeberin für die unterbliebene Insolvenzsicherung haftet und nicht auch der Beklagte als früheres Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin, sind weder dargelegt noch ersichtlich (vgl. zu möglichem Rechtsmissbrauch Senat 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 50 mwN, BAGE 116, 293).

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    Aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers, am Insolvenzschutz seines Wertguthabens mitzuwirken, wurde die Vorgängerregelung nicht als Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 BGB angesehen (vgl. zu § 7d SGB IV aF BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - Rn. 19, BAGE 121, 182; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - Rn. 43 und 45, BAGE 116, 293) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 22 Sa 579/09

    Insolvenzsicherung der Altersteilzeit; unbegründete Schadensersatzklage gegen

    Die von ihm zitierte Rechtsprechung (vgl. etwa BAG, Urteil vom 12.12.2002 - 8 AZR 497/01 - juris) befasst sich mit Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber, nicht jedoch gegen die als dessen Vertreter Handelnden (so auch ausdrücklich BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 23).

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage bisher offen gelassen und nur die Vorgängernorm, § 7 d SGB IV a.F., nicht als Schutzgesetz angesehen (Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris).

    Dafür reicht es aus, dass die Gewährung von Individualschutz wenigstens eines der vom Gesetzgeber mit der Norm verfolgten Anliegen ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 44 m.w.N.).

    Voraussetzung für eine solche Ausnahme von der gesellschaftsrechtlichen Haftungssystematik ist jedoch, dass die die Haftung des Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB begründende Schutznorm zweifelsfrei - nach dem Maßstab von Straftat- oder Ordnungswidrigkeitstatbeständen - erkennen lässt, wer Adressat ihres Ge- oder Verbotes ist (BAG, Urteil vom 13.12.2005 - 9 AZR 436/04 - juris, Rn 44 m.w.N.).

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 229/10

    Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des

    cc) Der Senat hat mit Urteil vom 13. Dezember 2005 (- 9 AZR 436/04 - Rn. 43, BAGE 116, 293) entschieden, dass § 7d Abs. 1 SGB IV aF kein Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB ist, dessen Verletzung zu einer deliktischen Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung führen kann.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden -

    Denn die Pflicht zur Absicherung der Wertguthaben wurde durch diese Norm beiden Vertragsparteien auferlegt (vgl. BAG 13. Februar 2007 - 9 AZR 207/06 - BAGE 121, 182, 186; 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - BAGE 116, 293, 303 ff. mwN).
  • LAG Thüringen, 09.02.2022 - 4 Sa 223/19

    Schadenersatz aufgrund unterbliebener Entgeltfortzahlung

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2009 - 16 Sa 577/09

    Ausschluss von Beziehern einer Erwerbsminderungsrente oder Betriebsrente von

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche

  • LAG München, 30.07.2008 - 9 Sa 271/08

    Insolvenzsicherung - Wertguthaben - Altersteilzeit - § 8a AltTZG 1996 kein

  • LAG Hessen, 26.09.2008 - 10 Sa 295/08

    Schadenersatz bei mangelnder Sicherung des Altersteilzeitwertguthaben gegen das

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 2 Sa 420/06

    Persönliche Haftung der Geschäftsführer einer GmbH

  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 5 Sa 21/22
  • LAG Köln, 14.02.2023 - 6 Sa 584/22

    Haftung; Geschäftsführer; UG; Ausbildungsverhältnis

  • LAG Sachsen, 17.09.2019 - 1 Sa 77/19

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für aufgrund GmbH-Insolvenz ausgefallene

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