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   BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05   

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https://dejure.org/2006,2071
BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05 (https://dejure.org/2006,2071)
BAG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 5 AZR 125/05 (https://dejure.org/2006,2071)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 (https://dejure.org/2006,2071)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bezug von Arbeitslosengeld während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers; Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst auf das Arbeitsentgelt; Voraussetzungen einer proportionalen Zuordnung

  • hensche.de

    Annahmeverzug

  • Judicialis

    BGB § 615; ; KSchG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; KSchG § 11
    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und Arbeitslosengelds

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzug: Kumulative Anrechnung böswillig unterlassenen Verdiensts und anteiligen Arbeitslosengelds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Annahmeverzug - Anrechnung von Arbeitslosengeld bei zeitgleichem böswillig unterlassenem Verdienst

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Annahmeverzug - Anrechnung von Arbeitslosengeld bei zeitgleichem böswillig unterlassenem Verdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 355
  • NJW 2006, 1452
  • MDR 2006, 1048
  • NZA 2006, 313
  • BB 2006, 722
  • DB 2006, 563
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05
    Deshalb ist der Arbeitnehmer gehalten, eine ihm nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) zumutbare anderweitige Arbeit aufzunehmen (Senat 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 11 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05
    Da in der Kündigung zugleich die Erklärung der Beklagten lag, sie werde die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsleistung als Fotoverkäufer nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht annehmen, bedurfte es zur Begründung des Annahmeverzugs keines Angebots des Klägers (Senat 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29, zu I der Gründe).
  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

    In der Kündigung liegt zugleich die Erklärung, die Arbeitsleistung - nach Ablauf der Kündigungsfrist - nicht mehr anzunehmen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 12, BAGE 141, 340; 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 - Rn. 10, BAGE 116, 355; 13. Juli 2005 - 5 AZR 578/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 115, 216) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Der Arbeitnehmer soll seine Annahmeverzugsansprüche nicht ohne Rücksicht auf den Arbeitgeber durchsetzen können (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 - Rn. 16, BAGE 116, 355) .
  • LAG Nürnberg, 18.04.2018 - 2 Sa 408/17

    Annahmeverzug - Schadensersatz - Leistungsfähigkeit - Direktionsrecht -

    Sie ist jedenfalls im Anwendungsbereich des § 11 KSchG nicht anzurechnen (BAG 24.09.2003 - 5 AZR 125/05 für die Berufsunfähigkeitsrente; ErfK-Preis a.a.O. Rn 94; Küttner, Personalbuch 2018, "Erwerbsminderung" Rn 2).
  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/06

    Direktionsrecht - Entfernung - Arbeitsort - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05, AP Nr. 113 zu § 615 BGB = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11).
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    b) Wenn sich der Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs nach § 11 Nr. 2 KSchG auf das vom Arbeitgeber geschuldete Arbeitsentgelt böswillig unterlassenen Verdienst anrechnen lassen muss, ist nur in Höhe des Anteils, den der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Anrechnung nach § 11 Nr. 2 KSchG noch vom Arbeitgeber verlangen kann, das bezogene Arbeitslosengeld nach § 11 Nr. 3 KSchG zur Anrechnung zu bringen (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 - Rn. 15 ff., BAGE 116, 355) .
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

    Sofern neben der Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auch eine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG, etwa wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, zu erfolgen hat, kommen die Grundsätze des Senatsurteils vom 11. Januar 2006 (- 5 AZR 125/05 - BAGE 116, 355, 358) zur Anwendung.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Im Fall der Senatsentscheidung vom 11. Januar 2006 (- 5 AZR 125/05 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat nicht der Senat eine entsprechende Anrechnung vorgenommen, sondern der dortige Kläger die vom Landesarbeitsgericht erkannte Anrechnung nicht angegriffen.

    Da keine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG erfolgt, verbleibt es bei der vom Landesarbeitsgericht erkannten vollen Anrechnung des gezahlten Arbeitslosengeldes nach § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG (vgl. Senat 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 -AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

  • KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14

    Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs:

    Vorher konnte die Beklagte nicht aufrechnen, nachdem sie das Mietobjekt erst am 3.2.2014 zurückgegeben hatte und - was nicht zu beanstanden war - die Betriebskostenabrechnungen für 2013 und 2014 noch ausstanden (vgl. BGH, Urteil vom 18.1.2006 - VIII ZR 71/05 - NJW 2006, 1452).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 10 Sa 69/20

    Außerordentliche Kündigung - Besuchs- und Betretungsverbot - Corona - allgemeiner

    Die vom Arbeitsgericht auf S. 28 f. des Urteils vorgenommene prozentuale Berechnung ist nur erforderlich, wenn Arbeitslosengeld bezogen worden ist und zeitgleich der Arbeitnehmer sich böswillig unterlassenen Verdienst anrechnen lassen muss (BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 - zu III. 2. b) der Gründe; Linck/Krause/Bayreuther KSchG 16. Aufl. § 11 Rn. 40) .
  • LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert ( BAG, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05, AP Nr. 113 zu § 615 BGB = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11 ).
  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/07
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2006 - 6 Sa 357/06

    Böswilligkeit

  • LAG Nürnberg, 14.11.2012 - 2 Sa 127/12

    Annahmeverzug - betriebsbedingte Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung -

  • LAG Sachsen, 18.08.2022 - 9 Sa 460/20

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Betriebsschließung; Anrechnung anderweitigen

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