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   BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04   

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https://dejure.org/2005,2725
BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 (https://dejure.org/2005,2725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bundesrepublik Deutschland als Prozessstandschafterin für die amerikanischen Streitkräfte; Befragungen von Zivilbeschäftigten; Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung bei der Aufstellung genereller Regelungen zur Umsetzung eines Befragungsersuchens; Darlegung des ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 15; ; BPersVG § ... 75 Abs. 3 Einleitungssatz; ; BPersVG § 82 Abs. 1; ; Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 56 Abs. 9; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 1 letzter Satz; ; Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Personalvertretungsrecht - Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Regelungen zur Umsetzung von Vernehmungsersuchen eines Ermittlers innerhalb der Dienststelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 36
  • NZA 2006, 568 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 137
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    (1) Zwar stellt die im Abschnitt "Unser Programm zur Einhaltung der Verhaltensregeln und zur Wahrung der Integrität (I&C-Programm)" unter der Überschrift "Alle Mitarbeiter" vorgesehene Meldepflicht - "Alle Honeywell-Mitarbeiter müssen den Verhaltenskodex sowie die Grundsätze und Verfahren des Unternehmens genau befolgen und mutmaßliche Verstöße umgehend melden" - jedenfalls in Verbindung mit der Einrichtung hierfür vorgesehener "Telefon-Helplines" eine Regelung dar, die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer betrifft und daher gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zu einem standardisierten Meldeverfahren beim zivilen Gefolge der US-Stationierungsstreitkräfte BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Schuster/Darsow NZA 2005, 273, 276; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

    Die Einführung und Ausgestaltung eines solchen - jedenfalls in gewissem Umfang standardisierten - Meldeverfahrens unterliegt der Mitbestimmung (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216, zu B I 2 a der Gründe; ferner LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Kock MDR 2006, 673, 675; DKK-Klebe § 87 Rn. 50; Fitting § 87 Rn. 71; Hako-BetrVG/Kothe 2. Aufl. § 87 Rn. 35; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

  • LAG Köln, 18.08.2010 - 3 TaBV 15/10

    Vorschriften über Fingernägel, Haare und Unterwäsche

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG, Beschluss vom 27.09.2005 - 1 ABR 32/04, BAGE 116, 36; BAG, Beschluss vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 28 mwN, BAGE 116, 36).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 29 mwN, BAGE 116, 36).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Abs. 9 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS als Prozessstandschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika, der Arbeitgeberin der Zivilbediensteten bei ihren Streitkräften, beteiligt (vgl. BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36 = AP Zusatzabkommen NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 25, zu B I der Gründe mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.06.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, bei denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 28.05.2002 - 1 ABR 32/01 - BAGE 101, 216; 27.09.2005 - 1 ABR 32/04 - BAGE 116, 36; 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 - BAGE 129, 364).

  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Zwar können Regelungen, mit denen Beschäftigten rechtlich verbindliche Mitwirkungsverpflichtungen zur Aufklärung von Diskriminierungen, insbesondere von Belästigungen oder sexuellen Belästigungen auferlegt werden, der Mitbestimmung unterliegen (vgl. von Roetteken, HBR, Kommentar, § 74 HPVG, Rdnr. 274a und BAG, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07

    Zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des Personalrates bei der Einrichtung einer

    Sie können der Mitbestimmung zugänglich sein, wenn dadurch auch ergänzende Pflichten der Beschäftigten bei der Bearbeitung einer Beschwerde einschließlich des ihr jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts begründet werden sollen (vgl. BAG B. v. 27.9.2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
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