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   BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04   

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BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 (https://dejure.org/2005,1192)
BAG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 (https://dejure.org/2005,1192)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 (https://dejure.org/2005,1192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Entgelts während der Freistellungsphase des Blockmodells in der Altersteilzeit; Spiegelbildliche Orientierung an der dem Arbeitnehmer zustehenden erarbeiteten Vergütung in der Arbeitsphase; Berechnung der Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers sowie der ...

  • Judicialis

    AltTZG § 3; ; AltTZG § ... 4; ; AltTZG § 6 Abs. 1 aF; ; TV ATZ idF vom 30. Juni 2000 § 4; ; TV ATZ idF vom 30. Juni 2000 § 9 Abs. 3; ; Anlage 1a (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) zum BAT-O (VKA); ; BAT-O § 26; ; BAT-O § 34; ; SGB IV § 7; ; SGB IV § 7d; ; BGB § 611; ; ZPO § 551 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Altersteilzeitvergütung während der Freistellungsphase im Blockmodell - Maßgeblichkeit der Vergütungsgruppe während der Arbeitsphase

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bemessung der Vergütung nach dem Blockmodell während der Freistellungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Altersteilzeit - Altersteilzeit im Blockmodell: Berechnungder Vergütung in der Freistellungsphase

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 86
  • NZA 2006, 506
  • BB 2006, 1456
  • DB 2006, 1167
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats orientiert sich die Höhe der anteiligen Vergütung während der Freistellungsphase des Blockmodells spiegelbildlich an der dem Arbeitnehmer zustehenden erarbeiteten Vergütung in der Arbeitsphase (24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).

    Im Blockmodell der Altersteilzeit tritt der Arbeitnehmer in diesem Sinne während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

    Dabei wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils "spiegelbildlich" für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - aaO; Hock/Klapproth ZTR 2000, 97, 98 f.).

    Bei der Bemessung der Grundvergütung wird an die Lohngruppe und Lohnstufe angeknüpft, die der Arbeitnehmer zur Zeit der Arbeitsphase hatte (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -aaO; Hock/Klapproth ZTR 2000, 97, 98).

    Das sind im Blockmodell typischerweise die durch Vorarbeit erworbenen, jedoch nicht ausgezahlten Vergütungen (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 -BAGE 106, 353).

    Dieses Entgelt, welches der Arbeitnehmer als Altersteilzeitvergütung zu erhalten hat, wird allein von § 4 TV ATZ bestimmt (vgl. Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Im Blockmodell der Altersteilzeit tritt der Arbeitnehmer in diesem Sinne während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

    Das während der Freistellungsphase auszuzahlende Entgelt ist daher Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Vollarbeit (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - aaO; Zwanziger RdA 2005, 226, 230).

    Dabei wird die in der Freistellungsphase gezahlte Vergütung jeweils "spiegelbildlich" für die entsprechenden Monate der Arbeitsphase gezahlt (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - aaO; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - aaO; Hock/Klapproth ZTR 2000, 97, 98 f.).

    Insofern handelt es sich nicht um Gegenleistungen für die vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitsleistung (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Im Blockmodell der Altersteilzeit tritt der Arbeitnehmer in diesem Sinne während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).

    Das während der Freistellungsphase auszuzahlende Entgelt ist daher Gegenleistung für die bereits während der Arbeitsphase geleistete, über die verringerte Arbeitszeit hinausgehende Vollarbeit (Senat 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - und - 9 AZR 647/03 - aaO; Zwanziger RdA 2005, 226, 230).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    in einem Änderungsvertrag eine für einen Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst typische Vereinbarung, die grundsätzlich nicht dahin gehend ausgelegt werden kann, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zusteht (BAG 19. März 2003 - 4 AZR 391/02 - BAGE 105, 291).
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Vielmehr verfolgt der Ortszuschlag insoweit den Zweck, die mit einem bestimmten Familienstand oder einer bestimmten Lebensgemeinschaft verbundenen finanziellen Belastungen eines Angestellten zu mindern (vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Ihnen kommt demnach eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zu (BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • LAG Brandenburg, 12.03.2004 - 5 Sa 371/03

    Anspruch auf Zahlung der anteiligen Differenz zu Vergütungsgruppe IV a;

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 12. März 2004 - 5 Sa 371/03 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.05.1970 - III ZR 155/68

    Notwendigkeit von förmlichen Sachanträgen in den Rechtsmittelinstanzen - Begriff

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Förmliche Anträge sind dann nicht notwendig (BGH 26. Mai 1970 - III ZR 155/68 - LM BRAGebO § 32 Nr. 5 = NJW 1970, 1462).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
    Im Blockmodell der Altersteilzeit tritt der Arbeitnehmer in diesem Sinne während der Arbeitsphase mit seinen vollen Arbeitsleistungen im Hinblick auf die anschließende Freistellungsphase in Vorleistung (Senat 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 146/03 - BAGE 108, 95; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 -AP InsO § 55 Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 29, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, 527).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    bb) Kommt es in der Freistellungsphase zu einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen, ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (vgl. BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - Rn. 30; 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; vgl. auch BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 30, BAGE 116, 86) .

    Es bleibt dabei den Tarifvertragsparteien oder den Parteien eines Individualarbeitsvertrags unbenommen, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu treffen (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - aaO; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 11) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Die Besonderheit der im Blockmodell geführten Altersteilzeit wirkt sich nur insoweit aus, als der Arbeitnehmer trotz seiner (vollen) Arbeitsleistung während der Arbeitsphase lediglich das hälftige Entgelt erhält und die weitere Vergütung erst während der Freistellungsphase gezahlt wird (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 -NZA 2006, 506, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese sind zeitversetzt "spiegelbildlich" zu bemessen (24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353; zuletzt 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - NZA 2006, 506, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Nach der bestehenden tariflichen Regelung kommt ein Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase nicht in Betracht (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 d und g (3) der Gründe, BAGE 116, 86).

    Die maßgeblichen tarifvertraglichen Bestimmungen sind allerdings nicht geändert worden (vgl. auch Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 d der Gründe, BAGE 116, 86).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.

    Komme es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen sei (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet habe (sh. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 30, BAGE 116, 86) .

    Nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhielten von der Vergütung, die für entsprechende vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer festgelegt sei, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspreche (vgl. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 14, aaO) .

    Nach dieser Protokollerklärung seien für die Berechnung des Aufstockungsbetrags im Blockmodell allgemeine Bezügeerhöhungen zu berücksichtigen, soweit die zugrunde liegenden Bezügebestandteile ebenfalls an allgemeinen Bezügeerhöhungen teilnähmen (vgl. zum sog. Hätte-Entgelt: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 21 ff., BAGE 116, 86) .

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (3) der Gründe, aaO) .

    Nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhalten von der Vergütung, die für entsprechende vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer festgelegt ist, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspricht (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 116, 86) .

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

    Sie führt weiter ausführlich aus, warum das Landesarbeitsgericht zu Unrecht von einem Ausnahmefall zur Rechtsprechung des Senats über die "Spiegelbildlichkeit" (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - BAGE 116, 86) ausgegangen sei.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; vgl. 4. Oktober 2005 -   9 AZR 449/04  - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02  - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Kommt es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen ist (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet hat (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (3) der Gründe, BAGE 116, 86) .

  • LAG Köln, 20.06.2008 - 11 Sa 499/08

    Höhe einer Zuwendung während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit

    Bei der Bemessung der Grundvergütung wird an die Lohngruppe und Lohnstufe angeknüpft, die der Arbeitnehmer zur Zeit der Arbeitsphase hatte (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - AP § 3 ATG Nr. 16; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - AP § 55 InsO Nr. 5; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - BAGE 106, 353).

    Gleiches gilt für Erschwerniszuschläge, die bei Verrichtung einer entsprechenden Tätigkeit in der Arbeitsphase in vollem Umfang anfallen und daher in der Freistellungsphase nicht nochmals zur Auszahlung kommen (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - AP § 3 ATG Nr. 16, zu B I 3 g (1) und (2) der Gründe = juris Rz 27 ff.).

    Dementsprechend hat das BAG die Zahlung von Zuwendungen ausdrücklich der spiegelbildlichen Berechnung unterworfen, ohne dass das BAG auf den Zweck der Sonderzuwendung abgestellt hätte (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - AP § 3 ATG Nr. 16, zu B I 3 g (3) der Gründe = juris Rz 30).

    Aus der Formulierung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Ortzuschlag "nicht rein auf die Arbeitsleistung bezogen" sei (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - AP § 3 ATG Nr. 16, zu B I 3 g (1) der Gründe = juris Rz 27), lässt sich keine andere Betrachtung ableiten.

    Auf Grund der unterschiedlichen Zielsetzungen sind das Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung und die Aufstockungsleistungen nach § 5 TV ATZ eigenständig zu ermitteln (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - AP § 2 ATG Nr. 7; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - AP § 3 ATG Nr. 16).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    Die Besonderheit des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht darin, dass das während der Freistellungsphase zu zahlende Arbeitsentgelt Gegenleistung für die während der Arbeitsphase über die verringerte Arbeitszeit hinaus erbrachte Arbeitsleistung ist, der Arbeitnehmer also für eine Vorleistung nachträglich entlohnt wird (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - BAGE 116, 86 = AP ATG § 3 Nr. 16 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 18 mwN).
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 489/10

    Altersteilzeit im Blockmodell - Wegfall der Voraussetzungen für den Ortszuschlag

    Der Arbeitnehmer erarbeitet sich damit im Umfang seiner Vorleistungen zum einen Ansprüche auf die spätere Zahlung der Bezüge und zum anderen einen entsprechenden Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistungspflicht (st. Rspr., vgl. BAG 21. Januar 2011 - 9 AZR 870/09  - Rn. 18, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 52; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 116, 86; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 112, 214; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) .

    Ab der Stufe 2 ist der Ortszuschlag damit nicht allein auf die Arbeitsleistung bezogen, sondern bezweckt darüber hinaus, die mit einem bestimmten Familienstand oder einer bestimmten Lebensgemeinschaft verbundenen finanziellen Belastungen zu mindern (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (1) der Gründe, BAGE 116, 86; 16. August 2005 - 9 AZR 580/04 - zu II 2 c der Gründe, EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 17; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BAT § 34 Nr. 10) .

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 4. Oktober 2005 (-   9 AZR 449/04 - zu B I 3 g (1) der Gründe, BAGE 116, 86) erwogen hat, bei einem auch von den persönlichen Verhältnissen des Angestellten mit bestimmten Ortszuschlag eine Änderung der persönlichen Verhältnisse des Angestellten in der Freistellungsphase zu berücksichtigen, wird daran nicht festgehalten.

    Sie bezweckt als Teil der allgemeinen Förderung flexibler Arbeitszeitregelungen den sozialversicherungsrechtlichen Schutz in Freistellungsphasen (KassKomm/Seewald Bd. 1 Stand Dezember 2011 § 7 SGB IV Rn. 145a) , besagt jedoch nichts über die Art und Weise, in der bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis das Entgeltguthaben zur Auszahlung zu kommen hat (in diesem Sinne bereits BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - zu B I 3 f der Gründe, BAGE 116, 86) .

  • BGH, 27.11.2019 - IV ZR 314/17

    Klage auf Rückgewährung von Krankentagegeld; Wegfall der Voraussetzungen für die

    Während der Freistellungsphase hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche (BAGE 118, 1 [juris Rn. 50]; 116, 86 [juris Rn. 16]; 106, 353 [juris Rn. 32 f.]).
  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 51/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - pauschales Leistungsentgelt - LeistungsTV-Bund

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1380/12

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freistellungsphase - Tariflohnerhöhung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - 10 Sa 2021/08

    Altersteilzeit - Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase

  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 952/13

    Altersteilzeit - Mindestnettobetrag iSd. § 5 Abs. 2 TV ATZ

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 889/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

  • BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 14/11

    Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen in der Freistellungsphase der

  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

  • LAG Hamm, 24.08.2022 - 9 Sa 160/22

    Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der

  • LAG Hamm, 27.04.2022 - 9 Sa 172/22

    Altersteilzeit; Blockmodell; Corona-Sonderzahlung; Freistellungsphase;

  • ArbG Stuttgart, 28.05.2014 - 11 Ca 7716/13

    Altersteilzeit - Blockmodell - Umgruppierung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 371/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 420/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 368/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

  • LAG Hamm, 26.01.2022 - 9 Sa 1023/21

    Keine Corona-Sonderzahlung im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell;

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1202/21

    Keine Vergütungsansprüche in der Freistellungsphase für Altersteilzeit im

  • LAG Niedersachsen, 22.06.2009 - 6 Sa 389/09

    Ausschluss freigestellter Altersteilzeitarbeitnehmer von Jahresbonuszahlung

  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1138/21

    Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in Freistellungsphase für Alterszeitzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.08.2014 - 16 Sa 482/14

    Entgelterhöhung bei Altersteilzeit - Einmalzahlung - Freistellungsphase

  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
  • LAG Hamm, 09.02.2022 - 9 Sa 1031/21

    Kein Anspruch auf Corona-Sonderzahlung in einer Freistellungsphase im

  • LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07

    Außertarifliche Angestellte

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.04.2010 - 25 Sa 2550/09

    Anspruch auf Zuwendung nach dem ZuwAngTVtr-O bei Altersteilzeit im Blockmodell

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06

    Tarifauslegung - Altersteilzeitvergütung

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 258/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

  • BAG, 17.09.2013 - 9 AZR 9/12

    Altersteilzeit - Trennungsgeld

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 Sa 258/19

    Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 15 Sa 379/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freizeitphase - Spiegelbildtheorie -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2016 - 2 Sa 105/14

    Altersteilzeit nach TV ATZ für den öffentlichen Dienst - Private Kranken- und

  • LAG München, 18.06.2009 - 3 Sa 135/09

    Altersteilzeit, Erfolgsanteile des spieltechnischen Personals in der

  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 680/09

    Altersteilzeit - Freistellungsphase - Schichtausgleichszulage

  • LAG Hessen, 10.07.2013 - 2 Sa 1564/12

    Altersteilzeitarbeit - Berechnung des Mindestnettobetrages in der

  • LAG Düsseldorf, 09.09.2014 - 8 Sa 355/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Auszahlung des von ihm erarbeiteten

  • LAG Sachsen, 16.07.2009 - 9 Sa 658/08

    Urlaubsgeld für den Arbeitnehmer in Altersteilzeit bei Tarifänderung;

  • LAG Nürnberg, 01.04.2009 - 1 Sa 564/08

    Wirksamkeit der Änderungskündigung eines EDV-Projektleiters -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 8 Sa 301/17

    Altersteilzeit - Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund in der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 508/15

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Altersteilzeit -

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.2023 - 5 Sa 200/22

    Altersteilzeit, Blockmodell, Vergütung, Freistellungsphase, Tariferhöhung

  • ArbG Essen, 21.12.2015 - 6 Ca 908/15

    Vergütungsansprüche während der Passivphase der Altersteilzeit; Verteilung der

  • ArbG Cottbus, 17.01.2008 - 6 Ca 1676/07
  • ArbG Berlin, 18.07.2012 - 43 Ca 1487/12

    Streichung von Urlaubsgeld und Kürzung von Weihnachtsgeld in Freistellungsphase

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