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   BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05   

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https://dejure.org/2006,824
BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 (https://dejure.org/2006,824)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2006 - 1 ABR 4/05 (https://dejure.org/2006,824)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 (https://dejure.org/2006,824)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Streichung von Leistungen für neu eingestellte Arbeitnehmer; Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats; Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassen der Änderung des betrieblichen Vergütungssystems; "Bestimmtheit" eines ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Änderung des betrieblichen Vergütungssystems ? Streichung von bisher in Bezug genommenen tariflichen Entgeltleistungen (hier: Zulagen) durch nicht tarifgebundenen Arbeitgeber bei Neueinstellungen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 130
  • NZA 2006, 1426
  • BB 2006, 2419
  • DB 2006, 2823
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 der Gründe; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu IV 1 a der Gründe).

    In allen Fällen unterliegt ihre Änderung der Mitbestimmung (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu IV 1 a der Gründe).

    Auch liegt darin, dass die tatsächliche Entlohnung ihrer Arbeitnehmer die tariflichen Vergütungssätze jeweils um 20% unterschreitet, nur eine mitbestimmungsfreie Änderung der absoluten Lohnhöhe, nicht aber eine Änderung der bisherigen Entlohnungsgrundsätze (vgl. dazu BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu IV 1 c bb der Gründe).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Der Betriebsrat kann zu erwartenden Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 23 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich mit Hilfe eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs begegnen (grundlegend BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -BAGE 76, 364; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).
  • LAG Berlin, 13.10.2004 - 4 TaBV 905/04
    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. Oktober 2004 - 4 TaBV 905/04 - hinsichtlich der dort ausgesprochenen Untersagung eines Abschlusses von Verträgen mit nur freiwilligen vermögenswirksamen Leistungen aufgehoben.
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Unklarheiten über den Inhalt der Unterlassungsverpflichtung dürfen nicht aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 35, zu III der Gründe).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Der Betriebsrat kann zu erwartenden Verstößen des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 23 Abs. 3 BetrVG grundsätzlich mit Hilfe eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs begegnen (grundlegend BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -BAGE 76, 364; 23. Juli 1996 - 1 ABR 13/96 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 56 mwN).
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Dieser muss zweifelsfrei erkennen können, durch welche Handlungen er gegen das ihm auferlegte Verbot verstößt und die Verhängung eines Ordnungsgelds zu gewärtigen hat (BAG 28. Februar 2003 - 1 AZB 53/02 - BAGE 105, 195, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Mitbestimmungspflichtig ist auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (BAG 3. Dezember 1991 - GS 1/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 52, zu C III 3 c der Gründe).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Der allgemeine Unterlassungsanspruch verlangt eine bevorstehende (wiederholte) Verletzungsgefahr (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 der Gründe; 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Der allgemeine Unterlassungsanspruch verlangt eine bevorstehende (wiederholte) Verletzungsgefahr (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 2 der Gründe; 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 7/00

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung - Mitbestimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05
    Mitbestimmungspflichtig sind die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (vgl. BAG 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 3 der Gründe; 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu IV 1 a der Gründe).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Durch die Streichung eines für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen gleich hohen Urlaubsgelds ändert sich darüber hinaus nicht nur der bisherige Grundsatz zur Stückelung der Jahres-Gesamtvergütung, sondern auch der relative Abstand der Gesamtvergütungen zueinander (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18, BAGE 117, 130).

    Die tariflichen Vorgaben schließen ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung nach § 85 Abs. 1 Einleitungssatz PersVG Berlin aus (für das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 20, 21, BAGE 117, 130; 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134, zu C III 6 der Gründe).

    Der Arbeitgeber/Dienststellenleiter ist mangels Bindung an eine tarifliche Vergütungsordnung rechtlich nicht gehindert, das verbleibende Vergütungsvolumen mit Zustimmung der Personalvertretung für die neu einzustellenden Mitarbeiter anders zu verteilen als bisher (zu § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130 = AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 127 mit zust. Anm. Engels).

    Einzelne Entlohnungsbestandteile sind dabei nicht isoliert, sondern in Abhängigkeit zu anderen zu betrachten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18, BAGE 117, 130).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Die Vergütungsstruktur wird daher in der Regel geändert, wenn nur einer der mehreren Bestandteile, aus denen sich die Gesamtvergütung zusammensetzt, gestrichen, erhöht oder vermindert wird (BAG 26. August 2008 - 1 AZR 354/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 297; 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130) .

    Die bloße Vereinbarung eines Widerrufsrechts für den Arbeitgeber unterfällt nicht dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 354/07

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Nachwirkung einer

    BetrVG ausschließt - die bisher geltenden Entlohnungsgrundsätze auch bezüglich des verbleibenden Vergütungsvolumens zu beachten und im Falle ihrer Änderung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 22, BAGE 117, 130).

    Die Vergütungsstruktur wird auch dann geändert, wenn sich durch die Streichung einer Jahreszuwendung zwar nicht der relative Abstand der jeweiligen Gesamtvergütungen zueinander verändert, aber Teile der Gesamtvergütung nicht mehr als zusätzliche Einmalzahlung zu einem bestimmten Datum geleistet werden, sondern die Gesamtvergütung auf monatlich gleichbleibende Beträge verteilt wird (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - Rn. 18 aaO; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 25 aaO).

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