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   BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05   

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https://dejure.org/2006,1104
BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 (https://dejure.org/2006,1104)
BAG, Entscheidung vom 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 (https://dejure.org/2006,1104)
BAG, Entscheidung vom 01. März 2006 - 5 AZR 511/05 (https://dejure.org/2006,1104)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsgestaltung - Unwirksame Ausschlussfrist, wenn Ende des Arbeitsverhältnisses Frist in Gang setzen soll

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausschlußfristen - AGB-Kontrolle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Klausel im Arbeitsvertrag: - "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind nach dessen Ende innerhalb eines Monats geltend zu machen"

  • chefarztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist unwirksam

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zu Ausschlussfristen: Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 165
  • NJW 2006, 2205
  • NZA 2006, 783
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    In Formulararbeitsverträgen können Ausschlussfristen vereinbart werden (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 151, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 1 der Gründe; BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, 381 f., zu VI 2 der Gründe).

    Die Klausel entspricht auch nicht einer tariflichen Bestimmung oder anderen Norm iSd. § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB, die auf das Arbeitsverhältnis der Parteien unmittelbar Anwendung finden kann (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 151, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 b der Gründe).

    Ein Anspruch ist regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 152, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 5 d der Gründe).

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die rechtsbegründenden Tatsachen in der Sphäre des Schuldners liegen und der Gläubiger es nicht durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung benötigt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174, zu I 4 b bb der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 11 Sa 26/05

    Unwirksamkeit einer 1-monatigen Ausschlussfrist in Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juli 2005 - 11 Sa 26/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    In Formulararbeitsverträgen können Ausschlussfristen vereinbart werden (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 151, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 1 der Gründe; BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, 381 f., zu VI 2 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    Der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist in Ausschlussfristen dadurch Rechnung zu tragen, dass für den Fristbeginn die "Fälligkeit" der Ansprüche maßgebend ist (vgl. BAG 18. November 2004 - 6 AZR 651/03 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 36 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 175, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 2 a dd der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    In Formulararbeitsverträgen können Ausschlussfristen vereinbart werden (Senat 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149, 151, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu IV 1 der Gründe; BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, 381 f., zu VI 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    Der Begriff der Fälligkeit wird dabei von den Gerichten für Arbeitssachen unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht ausgelegt (vgl. Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 5 c der Gründe mwN).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05
    Sie setzt voraus, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und das Unterbleiben der Ergänzung des Vertrags keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Dabei kann dahinstehen, ob die Vereinbarung überhaupt wirksam ist, wofür angesichts der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu einzelvertraglichen Ausschlussfristen (zB BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165) wenig spricht.
  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

    Ein Anspruch ist deshalb regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist in Ausschlussfristen dadurch Rechnung zu tragen, dass für den Fristbeginn die "Fälligkeit" der Ansprüche maßgebend ist (vgl. BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14 mwN, BAGE 117, 165; CKK/Klumpp AGB-Arbeitsrecht 2. Aufl. § 307 BGB Rn. 120) .

    bb) Das Anknüpfen des Laufs der Ausschlussfrist an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt ebenfalls zu einer unangemessenen Benachteiligung und ist damit nach § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; HWK/Roloff 8. Aufl. Anhang §§ 305 - 310 BGB Rn. 11; Staudinger/Richardi/Fischinger (2016) BGB § 611 Rn. 1661) .

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