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   BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05   

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https://dejure.org/2006,2336
BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05 (https://dejure.org/2006,2336)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 7 AZR 332/05 (https://dejure.org/2006,2336)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 (https://dejure.org/2006,2336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Streit ob der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund auflösender Bedingung; Erhalt einer außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung bestehenden Versorgung durch den Arbeitgeber oder eine Versorgungseinrichtung; Rechtsfolgen der Zustellung des Bescheides eines ...

  • Judicialis

    BAT § 59; ; TzBfG § 21; ; TzBfG § 15 Abs. 2; ; SGB IX § 92; ; SGB IX § 68 Abs. 1; ; SGB VI § 89 Abs. 1; ; SGB VI § 102 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Auflösende Bedingung; Erwerbsminderung; Zusammentreffen einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung; Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 255
  • BB 2006, 2760
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Das in § 59 Abs. 3 BAT bestimmte Schriftformerfordernis hat nicht nur deklaratorische Bedeutung, sondern ist konstitutiv (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 4 b aa der Gründe).

    § 59 BAT setzt deshalb voraus, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug ab dem Rentenbeginn enden soll (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu II 1 b bb (1) der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 4 a aa der Gründe).

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BT-Drucks. 14/4374 S. 18; BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 4 a bb der Gründe).

    Dies gilt auch für die in § 59 Abs. 3 BAT normierte Antragsfrist und das konstitutive Schriftformerfordernis (1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 4 b aa und bb der Gründe mwN).

    Der Arbeitgeber setzt sich dann in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit oder Nichteinhaltung der Form veranlasst und danach aus dem von ihm veranlassten Tatbestand einen Vorteil für sich selbst ableiten will (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 5 a der Gründe; vgl. zur Berufung auf eine Ausschlussfrist: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 1 der Gründe).

    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis umfasst nicht die Verpflichtung, den Arbeitnehmer über das Bestehen von Formvorschriften zu belehren (ErfK/Preis 6. Aufl. §§ 125 bis 127 BGB Rn. 68; BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 5 a der Gründe).

    Deshalb obliegt es dem Arbeitnehmer, sich über die rechtlichen Folgen seines Rentenantrags zu informieren (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT § 59 Nr. 20, zu I 3 d der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - aaO).

    Sie gehen damit von der gesetzlichen Frist auch in den anderen Fällen, somit auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 BAT, aus (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 6 der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 AZR 661/02

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Sie beruht auf der Annahme der Tarifvertragsparteien, der Arbeitnehmer werde im Falle der Erwerbsminderung künftig die arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen können (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT § 59 BAT Nr. 20, zu I 1 a der Gründe).

    Deshalb obliegt es dem Arbeitnehmer, sich über die rechtlichen Folgen seines Rentenantrags zu informieren (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - BAGE 107, 241 = AP BAT-O § 59 Nr. 1 = EzBAT § 59 Nr. 20, zu I 3 d der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - aaO).

    Eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers kann sich zwar dann ergeben, wenn er das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis veranlasst (BAG 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - aaO).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Der Arbeitgeber setzt sich dann in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten, wenn er zunächst den Arbeitnehmer zur Untätigkeit oder Nichteinhaltung der Form veranlasst und danach aus dem von ihm veranlassten Tatbestand einen Vorteil für sich selbst ableiten will (BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 5 a der Gründe; vgl. zur Berufung auf eine Ausschlussfrist: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 1 der Gründe).

    Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, sich selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, in welcher Form und Frist er seine Rechte geltend zu machen hat (vgl. zur Ausschlussfrist BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 459/96 - AP BAT § 70 Nr. 27 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 125, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16, zu B II 2 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BA-GE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 b der Gründe).

    Das Verlangen sollte so rechtzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber in der Lage war zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Falle der Rentenbewilligung endete oder ob es fortbestand, weil eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers entsprechenden freien Arbeitsplatz gegeben war (31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BAGE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (BAG 6. Dezember 2000 - 7 AZR 302/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Post Nr. 3 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 16, zu B II 2 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - BA-GE 102, 114 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 749/98

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Gewährung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Allerdings hat der Senat aus Gründen der Rechtssicherheit eine vorhandene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit nur berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer spätestens im Zeitpunkt der tarifvertraglich vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das konkrete Verlangen nach einer Weiterbeschäftigung auf einem bestimmten Arbeitsplatz geäußert hatte (9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - ZTR 2001, 270, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 8/90

    Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft an Vertreter des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Diese bedurfte nach der hier maßgeblichen, bis zum 30. April 2004 geltenden Rechtslage der Zustimmung des Integrationsamts nach § 85 SGB IX, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Kündigung einen Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch - oder auf Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen - gestellt hatte und dies dem Arbeitgeber bekannt war oder ihm innerhalb einer angemessenen Frist, die im Falle der ordentlichen Kündigung in der Regel einen Monat betrug, bekannt gegeben wurde (st. Rspr. zu der bis 30. April 2004 geltenden Rechtslage, vgl. etwa BAG 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP SchwbG 1986 § 15 Nr. 1 = EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 3).
  • LAG Niedersachsen, 31.05.2005 - 13 Sa 1943/04

    Fortbestehen oder Nichtfortbestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 31. Mai 2005 - 13 Sa 1943/04 -, unter Zurückweisung der Revision im Übrigen, teilweise aufgehoben.
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    § 59 BAT setzt deshalb voraus, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug ab dem Rentenbeginn enden soll (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - BAGE 111, 148 = AP TzBfG § 17 Nr. 5 = EzA TzBfG § 17 Nr. 5, zu II 1 b bb (1) der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - AP BAT § 59 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 620 Bedingung Nr. 3, zu I 4 a aa der Gründe).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs

    Auszug aus BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
    Der Senat hatte § 59 Abs. 1 BAT aF und vergleichbare Tarifbestimmungen aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf den Schutz der Freiheit der Berufsausübung des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend dahingehend ausgelegt, dass das Arbeitsverhältnis trotz der Zustellung eines Bescheids über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nicht endete, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden konnte (st. Rspr., vgl. etwa 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10 = EzBAT § 59 BAT Nr. 17, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Mit der Ruhensanordnung in § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 TVöD-AT tragen die Tarifvertragsparteien der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung, wonach eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente nur bei voraussichtlich dauerhaftem Rentenbezug in Betracht kommt (für § 33 TV-L BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52, aaO; für § 59 BAT BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255) .

    (b) Die Form- und Fristanforderungen des § 33 Abs. 3 TVöD-AT, die Klarstellungs- und Beweisfunktion haben, sind verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 30, BAGE 117, 255; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b bb (1) der Gründe, BAGE 113, 64) .

    Die Ruhensanordnung des § 33 Abs. 2 Satz 5 und Satz 6 TVöD-AT beruht gerade auf der Erwartung, dass mit der Wiederherstellung des vollen Leistungsvermögens und deshalb mit der Fortsetzung des aktiven Arbeitsverhältnisses gerechnet werden kann (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 29, BAGE 117, 255) .

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255) .

    Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255) .

    Die daraufhin in § 59 BAT nF entsprechend der Vorgaben der Rechtsprechung ausgestaltete Neuregelung diente der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (dazu BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24, BAGE 117, 255) .

    (1) Der Senat ist allerdings in seiner Rechtsprechung zu der - § 33 Abs. 3 TV-L entsprechenden - Regelung in § 59 Abs. 3 BAT in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung davon ausgegangen, die Zweiwochenfrist ende zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24 f., BAGE 117, 255) .

    Das Verlangen solle so rechtzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber in der Lage war zu prüfen, ob das Arbeitsverhältnis im Falle der Rentenbewilligung endete oder ob es fortbestand, weil eine Beschäftigungsmöglichkeit auf einem dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers entsprechenden freien Arbeitsplatz gegeben war (dazu BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24 mwN, aaO) .

    Vielmehr tritt das Ende nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung ein (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 36, BAGE 117, 255) .

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Die Aufzählung der Sachgründe in dieser Vorschrift ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 49) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51) .

    (a) Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52) .

  • BGH, 21.06.2018 - IX ZR 80/17

    Rechtsanwaltsvertrag: Warn- und Hinweispflichten des Anwalts außerhalb des ihm

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, dass sich ein teilweise erwerbsgeminderter Angestellter nicht auf eine tarifvertraglich vorgesehene Weiterbeschäftigungsmöglichkeit berufen kann, wenn er seine Weiterbeschäftigung auf einem geeigneten Arbeitsplatz nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt hat (vgl. etwa BAGE 113, 64; 117, 255).
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Die Aufzählung der Sachgründe in dieser Vorschrift ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 49) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51) .

    (a) Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. BAG 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 52) .

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des TzBfG anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51, BAGE 148, 357; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255) .

    Die daraufhin zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene, mit § 33 Abs. 3 TV-L inhaltsgleiche, den Vorgaben der Rechtsprechung entsprechende Neufassung des § 59 Abs. 3 BAT diente der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (BAG 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 55, BAGE 148, 357; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 24, BAGE 117, 255) .

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 15.   März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64) .

    Eine Tarifvorschrift, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall der unbefristeten vollen oder teilweisen Erwerbsminderung als sachlich gerechtfertigt ansieht, verlangt zu ihrer Wirksamkeit, dass das Arbeitsverhältnis nur bei einem voraussichtlich dauerhaften Rentenbezug enden soll (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 22, BAGE 117, 255; 1. Dezember 2004 - 7 AZR 135/04 - zu I 4 a aa der Gründe mwN, BAGE 113, 64) .

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

    Vielmehr erhält der Versicherte, wenn für denselben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung bestehen, nach § 89 Abs. 1 Satz 1 SGB VI die höchste Rente (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 27, BAGE 117, 255) .

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats tritt die auflösende Bedingung beim Zusammentreffen einer unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung jedenfalls dann mit der Zustellung des Bescheids über die Gewährung der unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ein, wenn der Arbeitnehmer nicht form- und fristgerecht seine Weiterbeschäftigung beantragt hat (BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 28, BAGE 117, 255 zu § 59 BAT) .

    Der Senat hat des Weiteren offengelassen, ob bei einer solchen Fallgestaltung die Ermittlung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer bereits im Zeitpunkt der Bewilligung der unbefristeten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erfolgen hat oder erst bei Wegfall der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung (vgl. BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 30, aaO zu § 59 BAT) .

    Nach Sinn und Zweck von § 33 Abs. 2 TV-L, dass das Arbeitsverhältnis bei Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Regelfall endet und es nur ausnahmsweise ruhend fortbestehen soll, wenn mit einer Wiederherstellung des vollen Leistungsvermögens gerechnet werden kann, endet das Arbeitsverhältnis auch dann, wenn dem Arbeitnehmer gleichzeitig eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wird (vgl. zu § 59 BAT BAG 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 29, BAGE 117, 255) .

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Die Aufzählung ist jedoch nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des TzBfG anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen oder auflösende Bedingungen ausschließen (BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 26; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 23, BAGE 117, 255) .

    Diese berechtigten Interessen beider Arbeitsvertragsparteien sind grundsätzlich geeignet, einen sachlichen Grund iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung abzugeben (vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 27; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 21, BAGE 155, 1; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 28; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 51 , BAGE 148, 357; 15. März 2006 -  7 AZR 332/05  - Rn. 22 , aaO) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

    cc) Diese Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, dass auch für das Bestehen von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nach § 33 Abs. 3 TV DRV KBS auf die Umstände bei Mitteilung des Arbeitgebers über den Eintritt der auflösenden Bedingung und nicht auf die Umstände bei Zustellung des Rentenbescheids abzustellen ist (vgl. zu inhaltsgleichen Tarifbestimmungen: BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 34, BAGE 156, 8; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 65 f., BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. März 2006 - 7 AZR 332/05 - Rn. 36, BAGE 117, 255) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 3 Sa 639/11

    Frist für den Weiterbeschäftigungsantrag - auflösende Bedingung - Rente wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 3 Sa 1544/13

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer Masseurin/Bademeisterin in einer

  • ArbG Rheine, 19.10.2012 - 1 Ca 1634/11

    Ausgleichszahlung

  • LAG Nürnberg, 26.09.2012 - 2 Sa 75/12

    TVöD: kein Verstoß der auflösenden Bedingung bei Erwerbsminderung gegen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 12.14

    Schwerbehinderte; Deutsche Rentenversicherung Bund; Berufung; Zulässigkeit;

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 Sa 8/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Sachgrund -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2016 - 3 Sa 429/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund amtsärztlichen Gutachtens

  • LAG Hamm, 19.05.2011 - 17 Sa 25/11

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nach Nichtigerklärung eines Rentenbescheids;

  • LAG München, 25.01.2017 - 11 Sa 764/16

    Auflösende Bedingung; Beurlaubung; Beamter

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1670/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 17.12.2018 - 17 Sa 1693/17

    Die in § 20 Abs. (1) lit. a) "Manteltarifvertrag Nr. 2 für das Kabinenpersonal in

  • LAG Hessen, 26.11.2018 - 17 Sa 397/17
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.09.2007 - 5 Sa 110/07

    Integrationsamt - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Rente - teilweise

  • LAG Hamburg, 09.11.2017 - 7 Sa 70/17

    Befristung - Sachgrund - In-Sich-Beurlaubung eines Beamtenverhältnisses

  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Hamburg, 01.09.2016 - 7 Sa 24/16
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

  • LAG Köln, 15.11.2022 - 4 Sa 104/22

    Annahmeverzugslohn; Leistungsunfähigkeit

  • LAG Sachsen, 21.07.2006 - 2 Sa 818/05

    Bestandsstreitigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.11.2012 - 6 Sa 99/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Winterruhe nach TVÜ-Forst -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 18 Sa 1143/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Versetzung in den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 17 Sa 1142/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - dauernde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 505/10

    Geltendmachung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 87 Abs. 2 SGB IX

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 45/13

    Anspruch auf monatliche Ausgleichszahlungen aufgrund der Härtefallregelung des §

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 627/10

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eintritt der Erwerbsunfähigkeit - § 5

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