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   BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05   

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BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 (https://dejure.org/2006,1656)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 (https://dejure.org/2006,1656)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 (https://dejure.org/2006,1656)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bei Berechnung der Betriebsrente eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers; Kriterien für die Berechnung der Höhe einer Betriebsrente; Berücksichtigung der Gesamtversorgungsobergrenze bei der Berechnung ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 4; ; BetrAVG § 2 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 4, 5
    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden - Berücksichtigung einer Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Errechnung der fiktiven Vollrente - fiktive Berechnung der Sozialversicherungsrente

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesamtversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden ? Aufgabe der Rechtsprechung, nach der Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind ? Kriterien für Berechnung der Versorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 268
  • NZA 2006, 1220
  • NZA 2006, 1221
  • DB 2006, 2354
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    (2) Die in einer Versorgungsordnung - hier § 8 RL 1974 - festgelegte Gesamtversorgungsobergrenze ist bereits bei der Berechnung der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen fiktiven Vollrente zu berücksichtigen (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 3 der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B II der Gründe).

    Spätere Steigerungen sind nicht mehr zu berücksichtigen (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 3 der Gründe).

    Die Bestimmung stellt gerade nicht auf die zum Zeitpunkt des Ausscheidens erworbene Rentenanwartschaft ab (vgl. Senat 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 4 der Gründe; Höfer BetrAVG Stand September 2004/Januar 2005 § 2 Rn. 3355, 3464; Blomeyer/Otto BetrAVG 3. Aufl. § 2 Rn. 429, 447; aA Bergner DB 1982, 2186, 2189).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Überschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist (8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe).

    Im Übrigen ist der Abschlag der Höhe nach nicht zu beanstanden (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Von der so berechneten Betriebsrente ist dann ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen (vgl. 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II 1 und 2 der Gründe; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323, zu II der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe).

    Im Übrigen ist der Abschlag der Höhe nach nicht zu beanstanden (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    An der zu § 6 BetrAVG entwickelten Auslegungsregel, dass Höchstbegrenzungsklauseln im Zweifel erst auf den zeitanteilig gekürzten Betrag anzuwenden sind, hält der Senat nicht mehr fest (Aufgabe von Senat 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -).

    In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Überschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist (8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 524/03

    Vorgezogene Betriebsrente und vorzeitiges Ausscheiden - Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Von der so berechneten Betriebsrente ist dann ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen (vgl. 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II 1 und 2 der Gründe; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323, zu II der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe).

    Sie sind im Revisionsverfahren, da es sich um eine typische Regelung handelt, uneingeschränkt auslegbar (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 674/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 82, zu 1 der Gründe; 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B der Gründe).

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Jede Partei kann auf der individuellen Berechnung bestehen (BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250, zu III 1 a bb der Gründe).
  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Diese Bestimmung betrifft die Kürzung von Leistungen, die bei Eintritt des Versorgungsfalles bereits festgesetzt waren, also laufende Betriebsrenten, nicht jedoch die Berechnung der Anwartschaft eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers (BAG 5. Oktober 1999 - 3 AZR 230/98 - BAGE 92, 310, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    (2) Die in einer Versorgungsordnung - hier § 8 RL 1974 - festgelegte Gesamtversorgungsobergrenze ist bereits bei der Berechnung der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen fiktiven Vollrente zu berücksichtigen (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - BAGE 69, 19, zu II 3 der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - BAGE 89, 262, zu B II der Gründe).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Von der so berechneten Betriebsrente ist dann ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen (vgl. 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212, zu B II 1 und 2 der Gründe; 18. November 2003 - 3 AZR 517/02 - BAGE 108, 323, zu II der Gründe; 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; 7. September 2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05
    Die Beschäftigungszeit des Klägers liegt vor dem 17. Mai 1990, so dass er sich insoweit nicht auf Gleichbehandlungsgesichtspunkte stützen kann (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 228/99 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 20, zu II der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 318/03

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Veränderungssperre

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 674/00

    Dynamisierte Betriebsrente - Einmalzahlungen

  • LAG Niedersachsen, 10.06.2005 - 10 Sa 185/05

    Zulässigkeit einer Berufung; Berechnung der Gesamtversorgung; Anspruch eines vor

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    (a) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .

    Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .

    Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .

    bb) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte im vorliegenden Rechtsstreit darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.

    Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .

    Ebenso unzutreffend ist die Auffassung der Beklagten, der Senat habe im Urteil vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) bei vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern erstmals angenommen, die im Rahmen einer Gesamtversorgung anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen.

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 164/00 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 25 zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG 18.11.2003 - 3 AZR 517/02 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 26 zu II der Gründe; BAG 23.03.2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe; BAG 21.03.2006- 3 AZR 374/05- EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31) ist die vorgezogene Betriebsrente (§ 6 BetrAVG) des vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers unter Rückgriff auf die Grundsätze des Betriebsrentengesetzes zu errechnen.

    Auszugehen ist von einem unveränderten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der Bemessungsgrundlagen (BAG 22.11.1994 - 3 AZR 767/93 - zu I 1 der Gründe, EzA § 7 BetrAVG Nr. 50; BAG 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 11.12.2007 - 3 AZR 127/07 - AP BetrAVG § 1 Nr. 51, zu II 1 der Gründe; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31).

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Übrigen in der Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - (EzA § 2 BetrAVG Nr. 24) ebenfalls bei Vorliegen einer Gesamtversorgungsregelung und der Anrechnung der gesetzlichen Renten eine zeitratierliche Kürzung unter Berücksichtigung einer Hochrechnung bis zur festen Altersgrenze (65. Lebensjahr) vorgenommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 24 m.w.N.) sind, soweit bei der Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigen ist, Zeiten bis zum Ausscheiden nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktive Zeiten bis zur festen Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim Ausscheiden zu rechnen.

    Davon geht auch § 2 Abs. 5 S. 2 BetrAVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Errechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen (BAG 21.03.2006 a.a.O).

    Nicht angezeigt ist es dagegen, erst die durch die zeitratierliche Kürzung ermittelte Teilrente zu kürzen, wenn durch sie die Gesamtversorgungsobergrenze überschritten wird (BAG - 3 AZR 374/05 - a.a.O).

    Bei derartigen Fallgestaltungen ist unter Zugrundelegung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalles, gegebenenfalls durch Heranziehung angemessener Durchschnittswerte, festzustellen, welches Einkommen typisch und damit auch für die Zukunft maßgeblich ist (BAG 21.03.2006 a.a.O).

    Es gilt die individuelle Berechnungsmethode (BAG 21.03.2006 a.a.O).

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    (aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .

    Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .

    Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .

    cc) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe (vgl. dazu bereits BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 66 ff.) .

    Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    (aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .

    Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .

    Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .

    bb) Unerheblich ist, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.

    Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .

  • LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13

    Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der

    Darüber hinaus folge aus der Entscheidung des BAG vom 21. März 2006 (3 AZR 374/05), dass die Sozialversicherungsrente fiktiv auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen sei.

    Darüber hinaus folge aus der Entscheidung des BAG vom 21. März 2006 (3 AZR 374/05), dass die Sozialversicherungsrente fiktiv auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen sei.

    Die darüber hinaus auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - sowie 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - gestützte Abänderung des Urteils ist nicht begründet.

    Dies sei nun durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Entscheidungen vom 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - sowie 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - abgeändert worden.

    Die Praxis der Klägerin bei der Berechnung der vorgezogenen in Anspruch genommen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen des 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) sowie vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 -).

    Ebenso unzutreffend ist die Auffassung der Beklagten, der Senat habe im Urteil vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 -) bei vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern erstmals angenommen, die im Rahmen einer Gesamtversorgung anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sei auf die feste Altersgrenze von 65 Jahren hochzurechnen.

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 194/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    (aa) Bei der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist im Rahmen der Gesamtversorgung die fiktiv auf die feste Altersgrenze hochgerechnete Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen (vgl. ausführlich BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, BAGE 117, 268; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 30) .

    Bei Gesamtversorgungsregelungen kann dies sachgerecht nur dadurch geschehen, dass auch die anzurechnende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Zeitpunkt der festen Altersgrenze hochgerechnet wird (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - aaO) .

    Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 36 f., BAGE 117, 268) .

    dd) Unerheblich ist auch, dass sich die Beklagte darauf berufen hat, ihre Berechnungsweise habe im Einklang mit der früheren Rechtsprechung des Senats gestanden, die dieser durch die Urteile vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - BAGE 117, 268) geändert habe.

    Die Praxis der Beklagten bei der Berechnung der vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente eines vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers entsprach nicht der früheren Rechtsprechung des Senats vor den Urteilen vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) und vom 21. März 2006 (- 3 AZR 374/05 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2014 - 2 Sa 97/14

    Gesamtversorgung - Höchstbegrenzungsklausel - Veränderungssperre

    Danach ist hinsichtlich des maßgebenden Einkommens vom tatsächlichen Ausscheiden auszugehen, während spätere Steigerungen nicht mehr zu berücksichtigen sind ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 26, NZA 2006, 1220; BAG 12. November 1991 - 3 AZR 520/90 - Rn. 25, NZA 1992, 466 ).

    Davon geht auch § 2 Abs. 5 Satz 2 BetrVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Errechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 28, NZA 2006, 1220 ).

    Jede Partei kann auf der individuellen Berechnung bestehen ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 31, NZA 2006, 1220 ).

    § 2 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG konkretisiert Satz 1 dieses Absatzes, ändert aber nicht das diesem zugrunde liegende Prinzip ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 34, NZA 2006, 1220 ).

    Scheidet ein Arbeitnehmer - wie hier der Kläger - vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist die in der Versorgungsordnung festgelegte Gesamtversorgungsobergrenze - wie hier in Ziffer 1 der Übergangsregelung - bereits bei der Berechnung der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen fiktiven Vollrente zu berücksichtigen und nicht etwa erst auf die durch zeitratierliche Kürzung ermittelte Teilrente anzuwenden ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 -Rn. 23, NZA 2006, 1220; BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - Rn. 55, NZA 1999, 444 ).

    In diesem Fall ist es sachgerecht, sie schon bei der Berücksichtigung des Ausgangspunktes für Kürzungen aufgrund vorzeitigen Ausscheidens heranzuziehen ( BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 25, NZA 2006, 1220 ).

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

    Zugrunde zu legen ist deshalb das letzte Bruttomonatsgehalt vor dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, sofern dieses nicht ausnahmsweise für das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Arbeitnehmers untypisch ist (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 849/11 - Rn. 44; 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 37, BAGE 117, 268) .
  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 771/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. bereits BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) .

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.

    Sofern die Entscheidung des Senats vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - aaO) dahin zu verstehen sein sollte, dass die Frage, ob eine Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Ermittlung der fiktiven Vollrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen ist, davon abhängt, welcher Zweck mit der Höchstbegrenzungsklausel verfolgt wird, insbesondere, ob durch diese auch eine Überversorgung verhindert werden soll, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Dort ist das letzte Gehalt fortzuschreiben, da ein "Wechsel" auf ein niedrigeres Gehalt in aller Regel nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - zu II 2 c cc (4) der Gründe, BAGE 117, 268).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2024 - 6 Sa 763/22

    DRK Schwesternschaft - Gesamtversorgung

  • BAG, 24.10.2006 - 3 AZR 362/05

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente einer auf Grund

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 438/15

    Betriebliche Altersversorgung - Öffentlicher Dienst - vorzeitiges Ausscheiden -

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 892/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 328/21

    Gesamtversorgung - Nachversicherung - Anrechnung

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 982/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 894/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13

    Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden -

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 127/07

    Betriebliche Altersversorgung - Festschreibeeffekt

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

  • ArbG Essen, 10.04.2014 - 4 Ca 467/12

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • ArbG Essen, 15.01.2013 - 2 Ca 4839/09

    Quotierung einer Betriebsrente wegen der Inanspruchnahme vorgezogenen

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 11 Sa 1504/06

    Anrechnung der fiktiven Sozialversicherungsrente auf Altersversorgung -

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

  • LAG München, 21.01.2021 - 8 Sa 853/19

    Anrechnungen bei der Berechnung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung

  • LAG Köln, 06.12.2012 - 13 Sa 484/12

    Betriebsrente; CFK

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4847/09

    Berechnung der Betriebsrente hinsichtlich Vornahme der Quotierung des Ruhegeldes

  • ArbG Essen, 11.01.2013 - 5 Ca 4853/09

    Änderung des Durchführungsweges einer betrieblichen Altersvorsorge; Verschaffung

  • ArbG Köln, 11.02.2014 - 11 Ca 9976/12

    Feststellung einer zukünftigen Betriebsrente; Fiktive Hochrechnung auf die feste

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 334/13

    Betriebliche Altersversorgung - Ausscheiden mit 63 - versicherungsmathematischer

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 18.12.2012 - 7 Ca 4859/09

    Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften Erstberechnung der

  • LAG München, 22.01.2021 - 8 Sa 853/19

    Gesamtversorgung, Nachversicherung eines "versorgten" Arbeitnehmers, Anrechnung

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

  • LAG Köln, 12.04.2013 - 9 Sa 465/12

    Streit über Betriebsrente

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1309/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

  • LAG Köln, 12.10.2011 - 9 Sa 1459/10

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - ratierliche Kürzung - Verwirkung

  • LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1558/10

    Betriebsrente, Auslegung Versorgungsordnung, Gesamtversorgung, Quotierung,

  • LAG Köln, 25.11.2011 - 4 Sa 1258/10

    Berichtigung einer Rentenberechnung durch Arbeitgeberin; unbegründete

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11

    Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10

    Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf

  • LAG Köln, 18.01.2007 - 10 Sa 937/05

    Besitzstandsrente; Ablösung; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogenes Ruhegeld

  • LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 469/14

    Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1357/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

  • LAG Köln, 03.08.2011 - 3 Sa 1301/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.08.2017 - 1 Sa 116/16

    Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Quotierung,

  • LAG Köln, 22.10.2014 - 11 Sa 315/14

    Anwartschaftsberechnung, Näherungsverfahren

  • LAG Hamm, 20.10.2021 - 4 Sa 425/21

    Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

  • ArbG München, 07.08.2019 - 14 Ca 9199/18

    Berücksichtigung von in berufsständischem Versorgungswerk erworbenen

  • ArbG Köln, 01.06.2012 - 19 Ca 10572/10

    Neuberechnung einer Betriebsrente; Ansprüche eines Arbeitnehmers auf vorzeitige

  • LAG Nürnberg, 06.12.2013 - 3 Sa 633/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgungskasse - Anpassung - Ausschluss

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