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   BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05   

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BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 (https://dejure.org/2006,641)
BAG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 (https://dejure.org/2006,641)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 (https://dejure.org/2006,641)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

  • openjur.de

    Kostenlast bei Lohnpfändungen; Fehlen eines Erstattungsanspruchs; kein Erstattungsanspruch aufgrund freiwilliger Betriebsvereinbarung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenlast für die Bearbeitung von Lohnpfändungen oder Gehaltspfändungen durch den Arbeitgeber des Vollstreckungsschuldners; Gesetzlicher Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Gehaltspfändungen; Wirksamkeit einer freiwilligen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 4; ; BetrVG § 88; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BetrVG § 75 Abs. 2; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 285 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 619a; ; BGB § 387; ; BGB § 394; ; ZPO § 788 Abs. 1; ; ZPO § 840 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Schadensersatz; Arbeitsvertragsrecht und Prozessrecht - Kostenlast bei der Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen; kein gesetzlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers; Unwirksamkeit einer anspruchsbegründenden Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenlast bei der Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen ? Kein gesetzlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ? Unwirksamkeit einer anspruchsbegründenden Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnpfändung - Wer trägt bei Lohnpfändungen die Kostenlast?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung: Arbeitgeber kann die Kosten der Lohnpfändung nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen

  • bag-sb.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für die Bearbeitung von Lohn- oder Gehaltspfändungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kosten für Bearbeitung von Lohn und Gehaltspfändungen allein tragen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lohn- und Gehaltspfändung - Wer trägt die Kosten und können Pfändungen ein Kündigungsgrund sein?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lohn- und Gehaltspfändung - Bearbeitungsgebühren des Arbeitgebers sind unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung - Kann der ArbG die Kosten der Lohnpfändung auf den ArbN abwälzen?

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 662 ff., 677 ff., 280 Abs. 1, 619a BGB; §§ 87, 88, 75 Abs. 2 BetrVG
    Keine Erstattung bei Lohn- und Gehaltspfändung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 122
  • NJW 2007, 1302
  • ZIP 2007, 1134
  • NZA 2007, 462
  • BB 2007, 221
  • DB 2007, 227
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Sie führen zu Einschränkungen der dem Arbeitnehmer zustehenden Freiheit, über seinen Lohn zu verfügen, und greifen auf diese Weise in dessen außerbetriebliche Lebensgestaltung ein (BAG 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 -BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe mwN; Fitting 23. Aufl. § 77 Rn. 56, 58; Kreutz GK-BetrVG 8. Aufl. Bd. II § 77 Rn. 331 f.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien jedenfalls in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gem. § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. 7. November 1989 - GS 3/85 - aaO, zu C I 3 der Gründe) und in der Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer aus § 75 Abs. 2 BetrVG (vgl. 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 der Gründe mwN) erblickt.

    Zugleich sind jedoch die einzelnen Grundrechtsträger vor unverhältnismäßigen Beschränkungen ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zzu schützen (BAG 11. Juli 200 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 a der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Innerhalb der Prüfung der Angemessenheit ist eine Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe erforderlich (BAG 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316, zu A II 3 der Gründe; 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - aaO).

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Sie gewährt dem Drittschuldner keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner (BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 b aa der Gründe mwN).

    Die Vorschrift verhält sich nicht über eine Kostenerstattung, weder durch den Vollstreckungsgläubiger noch durch den Vollstreckungsschuldner (BAG 31. Oktober 1984 - 4 AZR 535/82 - BAGE 47, 138; BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 a aa der Gründe).

    Im Übrigen gewährt § 670 BGB nur einen Anspruch auf Erstattung tatsächlich angefallener Aufwendungen, nicht aber auf Vergütung für eigene Tätigkeit (BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 b bb der Gründe).

    Selbst wenn eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Vermeidung von Gehaltspfändungen anzunehmen sein sollte (ablehnend für die Parteien eines Girovertrags aber BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 b cc der Gründe; vgl. auch BAG 4. November 1981 - 7 AZR 264/79 - BAGE 37, 64, zu III 2 a, b der Gründe), setzt ein Schadensersatzanspruch jedenfalls eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht voraus.

    Schließlich ist auch die "Schadens"-Verlagerung auf den Drittschuldner und die darauf beruhende Aufspaltung der Gläubigerstellung nicht zufällig (BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 b cc der Gründe).

  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien jedenfalls in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gem. § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. 7. November 1989 - GS 3/85 - aaO, zu C I 3 der Gründe) und in der Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer aus § 75 Abs. 2 BetrVG (vgl. 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 der Gründe mwN) erblickt.

    bb) Über § 75 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG sind die Betriebsparteien mittelbar an die Grundrechte gebunden (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 3 b aa der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe; Fitting § 77 Rn. 55; Kreutz GK-BetrVG § 77 Rn. 294).

    Zugleich sind jedoch die einzelnen Grundrechtsträger vor unverhältnismäßigen Beschränkungen ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zzu schützen (BAG 11. Juli 200 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 a der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 -BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe mwN).

  • BAG, 04.11.1981 - 7 AZR 264/79

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Selbst wenn eine Pflicht des Arbeitnehmers zur Vermeidung von Gehaltspfändungen anzunehmen sein sollte (ablehnend für die Parteien eines Girovertrags aber BGH 18. Mai 1999 - XI ZR 219/98 - NJW 1999, 2276, zu II 1 b cc der Gründe; vgl. auch BAG 4. November 1981 - 7 AZR 264/79 - BAGE 37, 64, zu III 2 a, b der Gründe), setzt ein Schadensersatzanspruch jedenfalls eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht voraus.

    Die Gestaltung der eigenen Vermögensangelegenheiten ist aber Teil des außerdienstlichen Verhaltens (BAG 4. November 1981 - 7 AZR 264/79 - BAGE 37, 64, zu III 2 b aa der Gründe; vgl. ferner Preis DB 1990, 630, 632).

    Dies folgt schon daraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts nicht anweisen kann, privat begründete Verbindlichkeiten in bestimmter Weise zu erfüllen (BAG 4. November 1981 - 7 AZR 264/79 - aaO, zu III 2 b aa der Gründe) oder gar nicht erst zu begründen.

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    (2) Inwieweit diese Konzepte zu einer generellen Grenzbestimmung taugen und ob darüber hinaus auch das Günstigkeitsprinzip nicht nur als Kollisionsregel zwischen - als solcher wirksamer - Betriebsvereinbarung und individueller Rechtsposition (so BAG 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211, zu C II der Gründe), sondern schon als Kompetenzbegrenzung und Regelungsschranke für die Betriebsparteien infrage kommt (dazu BAG 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40, zu II 2 der Gründe), braucht nicht entschieden zu werden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenze der allgemeinen Regelungsbefugnis der Betriebsparteien jedenfalls in den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gem. § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. 7. November 1989 - GS 3/85 - aaO, zu C I 3 der Gründe) und in der Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer aus § 75 Abs. 2 BetrVG (vgl. 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 der Gründe mwN) erblickt.

  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer, das der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts oder seiner Organisationsbefugnis beeinflussen und koordinieren kann (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 -BAGE 109, 235, zu B II 1 a aa der Gründe).

    § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG berechtigt diese nicht, in die private Lebensführung der Arbeitnehmer einzugreifen (BAG 27. Januar 2004 - 1 ABR 7/03 - aaO, zu B II 1 a bb der Gründe mwN).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    bb) Über § 75 Abs. 1, Abs. 2 BetrVG sind die Betriebsparteien mittelbar an die Grundrechte gebunden (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 3 b aa der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe; Fitting § 77 Rn. 55; Kreutz GK-BetrVG § 77 Rn. 294).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    (2) Inwieweit diese Konzepte zu einer generellen Grenzbestimmung taugen und ob darüber hinaus auch das Günstigkeitsprinzip nicht nur als Kollisionsregel zwischen - als solcher wirksamer - Betriebsvereinbarung und individueller Rechtsposition (so BAG 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211, zu C II der Gründe), sondern schon als Kompetenzbegrenzung und Regelungsschranke für die Betriebsparteien infrage kommt (dazu BAG 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40, zu II 2 der Gründe), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Da aber nicht ersichtlich ist, dass der Kläger Zinsen nach einem anderen als dem gesetzlichen Zinssatz hätte verlangen wollen, ist der Klageantrag dahin zu verstehen, dass dieser Satz begehrt wird (vgl. BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - BAGE 109, 369, zu VII 2 der Gründe).
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05
    Als Sanktionen dürfen sie nur verhängt werden, wenn eine mitbestimmte betriebliche Bußordnung besteht, die den formellen Anforderungen des § 77 Abs. 2 BetrVG entspricht (BAG 17. Oktober 1989 - 1 ABR 100/88 - BAGE 63, 169, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

  • LAG München, 10.08.2005 - 9 Sa 239/05

    Kostenpauschale für die Bearbeitung von Lohnpfändungen

  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 535/82

    Stillschweigende Bejahung der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besitzen die Betriebsparteien eine umfassende Kompetenz, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Regelungen über den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu treffen (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - BAGE 63, 211, zu C I 2 der Gründe; vgl. auch schon 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - BAGE 56, 18, zu II 2 der Gründe; ferner 9. April 1991 - 1 AZR 406/90 - BAGE 67, 377, zu II 2 der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40, zu II 2 der Gründe; 11. Juli 2000 -1 AZR 551/99 -BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen , zu II 2 b der Gründe).

    Sie erstreckt sich nicht auf den außerbetrieblichen, privaten Lebensbereich der Arbeitnehmer (vgl. BAG 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 der Gründe mwN; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - zVv., zu II 2 b der Gründe).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Betriebsparteien beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte verpflichtet (19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 - BAGE 90, 316, zu A II 3 der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - BAGE 111, 173, zu B I 2 a der Gründe; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - zVv., zu II 2 b bb der Gründe jeweils mwN).

    Zugleich sind jedoch die einzelnen Grundrechtsträger vor unverhältnismäßigen Grundrechtsbeschränkungen durch privatautonome Regelungen zu schützen (BAG 11. Juli 2000 - 1 AZR 551/99 - BAGE 95, 221, zu II 2 a der Gründe; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - aaO mwN).

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    Bei der Drittschadensliquidation macht derjenige, in dessen Person die Voraussetzungen einer Anspruchsnorm mit Ausnahme des Schadens erfüllt sind, einen fremden Schaden geltend (z.B.: BAG NJW 2007, 1302, 1303 Rn. 15).
  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht auf die in § 88 BetrVG genannten Gegenstände beschränkt, wie schon der Wortlaut der Bestimmung ("insbesondere") verdeutlicht (BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211; BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 13, BAGE 120, 308; 18. Juli 2006 - 1 AZR 578/05 - BAGE 119, 122).
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