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   BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05   

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https://dejure.org/2006,3039
BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05 (https://dejure.org/2006,3039)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2006 - 3 AZR 307/05 (https://dejure.org/2006,3039)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 3 AZR 307/05 (https://dejure.org/2006,3039)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Betriebszugehörigkeit; Maßgebliche Versorgungsordnung für die Berechnung einer Versorgungsanwartschaft; Nichttypische Verlautbarung als eine bindende Willenserklärung im Sinne eines Antrages; Unschädlichkeit kurzer Pausen zwischen ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    ArbPlSchG § 6; ; ArbPlSchG § 9; ; ArbPlSchG § 12; ; ArbPlSchG § 16a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbPlSchG § 6 § 9 § 12 § 16a
    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf die Betriebszugehörigkeit? ? Keine Fiktion eines früheren Einstellungsdatums aufgrund des Arbeitsplatzschutzgesetzes ? Alleiniger Bezug des Gesetzes auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anrechnung von Wehrdienstzeiten auf Betriebszugehörigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 132
  • NZA 2007, 512
  • DB 2007, 583
  • DB 2007, 637
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    Die Erklärungen der Rechtsvorgängerin der Beklagten vom 4. Januar 1984 und vom 27. März 1984 sind nichttypische Verlautbarungen, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden können, ob das angefochtene Urteil auf einem Verstoß gegen allgemeine Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze beruht oder darauf, dass für die Auslegung wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - BAGE 112, 50, 53 mwN).
  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 414/82

    Wehrdienst - Zeitsoldat - Dauerarbeitsverhältnis - Anrechnung als

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    Einer Anrechnung durch eine Handlung des Arbeitgebers bedarf es nicht (Sahmer/Busemann Arbeitsplatzschutzgesetz Stand Oktober 2005 E § 12 Anm. 4; vgl. BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68; 30. Januar 1985 - 7 AZR 414/82 - BAGE 48, 35, 40 (zu § 8 SVG)).
  • BAG, 20.10.1976 - 5 AZR 507/75

    Bergmannsversorgung: Anrechnung der unter Tage verbrachten Beschäftigungszeiten

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    So hat der ehemalige Soldat auch keinen Anspruch auf Leistungen aus einer vor seinem Eintritt in den neuen Beschäftigungsbetrieb außer Kraft gesetzten einzelvertraglichen Regelung, die vor einem bestimmten Stichtag angestellte Arbeitnehmer nur aus Gründen der Besitzstandswahrung weiter erhalten (vgl. BAG 20. Oktober 1976 - 5 AZR 507/75 - AP BergmannsVersorgScheinG NRW § 9 Nr. 13).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    Zum Auslegungsstoff kann auch die Frage gehören, ob eine nichttypische Verlautbarung überhaupt eine bindende Willenserklärung im Sinne eines Antrages darstellt (§ 145 BGB; BAG 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 5).
  • LAG Hamm, 13.04.2005 - 3 Sa 2453/04

    Feststellungsinteresse bei betrieblichen Versorgungsregelungen - Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. April 2005 - 3 Sa 2453/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.09.1995 - 6 AZR 18/95

    Beschäftigungszeit - Anrechnung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 307/05
    Einer Anrechnung durch eine Handlung des Arbeitgebers bedarf es nicht (Sahmer/Busemann Arbeitsplatzschutzgesetz Stand Oktober 2005 E § 12 Anm. 4; vgl. BAG 21. September 1995 - 6 AZR 18/95 - BAGE 81, 68; 30. Januar 1985 - 7 AZR 414/82 - BAGE 48, 35, 40 (zu § 8 SVG)).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

    Es ist nach dem SVG nicht erforderlich, den ehemaligen Soldaten in allen Punkten so zu behandeln, als ob er schon während der Wehrdienstzeit bei dem neuen Arbeitgeber beschäftigt worden wäre (zum vergleichbaren § 6 ArbPlSchG BAG 25. Juli 2006 - 3 AZR 307/05 - Rn. 23, 25, BAGE 119, 132) .
  • LAG München, 08.09.2021 - 5 Sa 977/20

    Anrechnung von Zeiten des Wehrdienstes, Übergangszahlung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (25.07.2006, 3 AZR 307/05) ergebe sich kein Anspruch aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz auf Teilhabe an einer Regelung, die bereits vor dem Eintritt in den neuen Beschäftigungsbetrieb außer Kraft gesetzt worden sei.

    Die Anrechnung der Wehrdienstzeiten wirkt sich nur insoweit aus, wie Rechte dem Grunde oder der Höhe nach von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen (BAG 25.07.2006, 3 AZR 307/05).

  • VG Berlin, 15.04.2021 - 28 K 205.18

    Anerkennung des Zivildienstes als Erfahrungszeit im Rahmen der erstmaligen

    Vielmehr muss ein innerer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende des geleisteten Dienstes und dem Beginn des Studiums bestehen (Huke in Bocken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 1. Auflage 2016, § 12 ArbPlSchG Rn. 3; Herrmann in Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 4. Auflage 2017, § 12 ArbPlSchG Rn. 3; vgl. BAG, Urteil vom 25. Juli 2006 - 3 AZR 307/05 -, juris Rn. 21 für einen einmonatigen zeitlichen Abstand, und Urteil vom 19. August 2008 - 3 AZR 1063/06 -, juris Rn. 4, 19 bei Zweitem Staatsexamen im September 1991 und Einstellung zum 1. Dezember 1991; vgl. auch VG München, Urteil vom 28. Juli 1998 - M 5 K 96.4286 -, juris Rn. 34).
  • ArbG Augsburg, 06.08.2019 - 8 Ca 255/19

    Betriebsrente: Wehrdienst in Kroatien unterbricht Arbeitsverhältnis

    Der persönliche Geltungsbereich der Versorgungsordnung 1971 und der Versorgungsordnung 1974 und nachfolgend der der beiden Gesamtbetriebsvereinbarungen ist nicht (!) nach dem Kriterium der Betriebszugehörigkeit, sondern nach dem der Einstellung vor oder ab einem bestimmten Stichtag abgegrenzt." (vgl. BAG 25.07.2006, 3 AZR 307/05, NZA 2007, 512, Rn. 25).
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