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   BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61   

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BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61 (https://dejure.org/1961,293)
BAG, Entscheidung vom 23.12.1961 - 5 AZR 53/61 (https://dejure.org/1961,293)
BAG, Entscheidung vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 (https://dejure.org/1961,293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit - Wirtschaftliche Abhängigkeit - Aufhebung von Urteilen - Klageanspruch - Rückgängigmachung einer Vermögensverschiebung - Wegfall der Vollstreckungsgrundlage - Ordentliche Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 158
  • NJW 1962, 1125
  • MDR 1962, 431
  • DB 1962, 410
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 605/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grenzen der Zulässigkeit einer Widerklage;

    Auszug aus BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61
    tals beteiligen und entsprechend am Gewinn und Verlust dieser Gesellschaft partizipieren solltegHweiterhin sollte der Klüger von dieser Gesellschaft als Geschäftsführer mit einem monatlichen Pestgehalt von 4.000,- W und einer Tantieme von 5 ü des Jahresgewinns angestellt werden" Die Gesamtheit der ußeren Umstände sowie die Gründe, die zum Abschluß dieses Vertrages sowie des durch die Erteilung eines weiteren Pla nungsauft rages erforderlich gewordenen Vertrages vom 6 " Dezember 1957 geführt haben, schließlich die Gestaltung des Vertragsinhalts selbst schließen die Annahme einer wirtschaftlichen Unselbständigkeit des Klägers im Sinne von § 5 Abs" 1 Satz 2 ArbGG aus" Wenn auch, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13. September 1956 (BAG 3, 11o = AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1953) ausgeführt hat, die Höhe der Vergütung nicht allein entscheidend ist für die Präge der wirtschaftlichen Abhängigkeit, so kann sie doch von Bedeutung sein unter dem Gesichtspunkt der sozialen Schutzbedürftigkeit, die nach dem Sinn des Gesetzes im Nahmen des § 5 ArbGG die Gleich stellungsonstiger arbeitnehmerähnlicher Personen mit dem in dieser Vorschrift ausdrücklich genannten Personenkreis recht fertigt" Bei Inbetrachtziehung der dem Kläger aus dem Vertrag sufließendon finanziellen Erträgnisse sowie unter Berücksichtigung des maßgeblichen Einflusses, dos Klägers auf die Erreichung des von den Parteien gemeinsam verfolgten Zieles ist in q -.
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61
    Auf den Hilfsantrag des Klägers war deshalb der Rechtsstreit gemäß § 48 ArbGG i.V. mit § 276 Abs. 1 ZPO an das zu ständige Landgericht zu verweisen, dem auch die Entscheidung über die durch das Verfahren bei den Arbeitsgerichten entstandenen Kosten obliegt« Die auch in der Revisionsinstanz zulässige Verweisung (vgl. BGH 16, 339 £~345 /jmußte durch Urteil erfolgen, weil sie die Aufhebung der vorinstanzlichen Sachentscheidungen voraussetzt.
  • RG, 21.01.1941 - VII 32/40

    1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das

    Auszug aus BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61
    Dies kann aber nur durch Ur teil, nicht durch Beschluß geschehen (BAG AP Ur. 25 zu § 2 553; RGZ 165, 374 ff. /.
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Der mit dem Widerklageantrag verfolgte Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 166; Senat 5. November 1981 - 6 AZR 577/79 -) und, soweit wie hier der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist, noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (Wieczorek/Schütze/Heß ZPO 3. Aufl. § 717 Rn. 31; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13; vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27; BGH 29. Oktober 1980 - VIII ZR 148/79 - NJW 1981, 222) .

    Er kann nach Wahl des Antragstellers als Inzidentantrag (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - aaO; BGH 4. November 1981 - VIII ZR 215/80 - NJW 1982, 435), aber auch im Wege der Widerklage verfolgt werden (vgl. Senat 29. Februar 1996 - 6 AZR 381/95 - AP TV Ang Bundespost § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 72 Nr. 6 für § 717 Abs. 2 ZPO; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13, 18 und Zöller/Vollkommer aaO § 33 Rn. 10; MünchKommZPO/Krüger 3. Aufl. § 717 Rn. 32).

    Der Vollstreckungsschuldner soll nicht darunter leiden, dass der Gläubiger sich durch voreilige Ausnutzung der ihm vom Staat durch die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils eingeräumten Machtstellung in den Genuss der Urteilssumme gesetzt hat (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 167 f.) .

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

    Der folgende Satz drei betrifft die Frage, wie weit die einmal entstandene Erstattungspflicht reicht (RGZ 139, 17, 21 f; BAGE 11, 202, 206; 12, 158, 167; Becker-Eberhardt in Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhardt, aaO § 15 Rn. 34; Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl., Rn. 15.37).

    Aus welchem Grund das Rechtsmittel erfolgreich war, ist unerheblich (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1958 - VIII ZR 431/56, WM 1958, 1507; RGZ 64, 278, 281; RG JW 1926, 816, 817; BAGE 12, 158, 166 f; Wieczorek/Schütze/Heß, aaO § 717 Rn. 15; Zöller/Herget, aaO § 717 Rn. 16; Musielak/Lackmann, aaO § 717 Rn. 8).

    cc) Der Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO lässt sich vielmehr ebenso wie derjenige aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf den Grundsatz zurückführen, dass der Gläubiger, der von einem noch nicht endgültig rechtsbeständigen Vollstreckungstitel Gebrauch macht, dies auf eigene Gefahr unternimmt und die Folgen zu tragen hat, falls der Titel letztlich keinen Bestand hat (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 166/75, BGHZ 69, 373, 378; vom 3. Juli 1997 - IX ZR 122/96, BGHZ 136, 199, 205; BAGE 11, 202, 206; BAGE 12, 158, 167 f).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Zur Auslösung der Schadensersatzpflicht genügte die Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts aus verfahrensrechtlichen Gründen, weil damit die Grundlage der Vollstreckung weggefallen ist (RG JW 1926, 816, 817; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1958 - VIII ZR 431/56, LM ZPO § 551 Ziff. 1 Nr. 27; Beschl. v. 4. Mai 1972 - III ZR 218/68, LM ZPO § 91 a Nr. 32; BAG NJW 1962, 1125, 1126) [BAG 23.12.1961 - 5 AZR 53/61].

    Das Bundesarbeitsgericht (NJW 1962, 1125, 1126) hat die Ansicht vertreten, materiellrechtliche Einwendungen gegen einen Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO seien nur dann zu berücksichtigen, wenn sie - wie bei Aufrechnung mit einer unstreitigen Gegenforderung - im Einklang stünden mit dem Zweck dieser Bestimmung, nach Aufhebung des Urteils, das die Vollstreckung ermöglicht habe, die dadurch bewirkte Vermögensverschiebung so schnell wie möglich rückgängig zu machen.

    Diese Beurteilung weicht nicht ab von den Entscheidungen des VIII. Zivilsenats vom 28. Oktober 1958 (VIII ZR 431/56, LM ZPO § 551 Ziff. 1 Nr. 27) und des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1962, 1125, 1126).

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Darüber hinaus muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (ständige Rechtsprechung BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 25, 248, 251 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 15. April 1993 - 2 AZB 32/92 - AP Nr. 12 zu § 5 ArbGG 1979, zu III 2b aa der Gründe).
  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Wann dies der Fall ist, kann unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung nur den gesamten Umständen des Einzelfalles entnommen werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl., BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu 11 3 a der Gründe; BAGE 25, 248, 253 = AP Nr. 2 zu § 2 BUrlG, zu 2 der Gründe; BAGE 12, 158 AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; ebenso BGHZ 68, 127, 130 = AP Nr. 15 zu 850 h ZPO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits in dem Urteil vom 23. Dezember 1961 (BAGE 12, 158 = AP, a.a.O.) auf den Zusammenhang der "sonstigen Personen" mit den ebenfalls in § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zunächst erwähnten "in Heimarbeit Beschäftigten" und "ihnen Gleichgestellten" hingewiesen.

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung -

    Der auf § 717 Abs. 3 ZPO beruhende Erstattungsanspruch ist seiner Art nach prozeßrechtlicher Natur; sein Umfang wird durch die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB bestimmt (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158).

    Daraus ergibt sich, daß die Erhebung materiell-rechtlicher Einwendungen gegenüber einem Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO mit dem Sinn dieser Vorschrift im Einklang stehen muß, da nur in diesem Fall dem von dem Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 717 Abs. 3 ZPO verfolgten Zweck Rechnung getragen wird (BAG - 5 AZR 53/61 - aaO).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, daß das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und daß die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158; 14, 17; 66, 95; Hauck, ArbGG, § 5 Rdnr. 11).
  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 106/90

    Arbeitnehmerähnlichkeit eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Soziale Schutzbedürftigkeit ist anzunehmen, wenn das Maß der Abhängigkeit nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt und die geleisteten Dienste nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BAGE 12, 158 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch , 6. Aufl., § 9 I 1, S. 36).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, ob eine mit einem Arbeitsverhältnis vergleichbare vertragliche Bindung vorliegt und ob der Mitarbeiter aus dieser Vertragsgestaltung im wesentlichen seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BAG Urteil vom 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - AP Nr. 2 zu § 717 ZPO ; BAG Urteil vom 17. Dezember 1968 - 5 AZR 86/68 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1953; BAGE 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ferner das zur Veröffentlichung vorgesehene BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 106/90 -).
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

    Dieser Anspruch kann auch noch in der Revisionsinstanz erhoben oder - wie vorliegend - durch Klageerweiterung geltend gemacht werden (vgl. BAGE 12, 158, 166 = AP Nr. 2 zu § 717 ZPO; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl. 1990, § 717 Anm. 3 B).
  • BGH, 21.04.1980 - II ZR 107/79

    Aufrechnungsmöglichkeit des Vollstreckungsgläubigers gegen Schadensersatzanspruch

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 246/77

    Teilzeitarbeit - Freies Mitarbeiterverhältnis - Urlaubsanspruch

  • BAG, 28.09.1995 - 5 AZB 32/94

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten - Definition des Begriffs der

  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 86/68

    Theaterintendant - Arbeitnehmerähnliche Person

  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68

    Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines für die Dauer der Jagdpacht -

  • BAG, 05.11.1981 - 6 AZR 577/79
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