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   BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05   

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BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 (https://dejure.org/2006,1360)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 (https://dejure.org/2006,1360)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2006 - 5 AZR 706/05 (https://dejure.org/2006,1360)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch Vereinbarung und Behandlung des Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit; Gebotenheit der Festlegung des Arbeitsverhältnisses; Verzicht auf eine Geltendmachung der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf Arbeitnehmereigenschaft bei Vereinbarung einer freien Mitarbeit

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 812; ; BGB § 814; ; GG Art. 5; ; TzBfG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus; Ungerechtfertigte Bereicherung - Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses; Musikarchivar einer Rundfunkanstalt; programmgestaltende Tätigkeit; Rechtsmissbrauch; Rückzahlung überzahlter Honorare; ungerechtfertigte Bereicherung; Wegfall der ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses trotz Vereinbarung einer freien Mitarbeit muss für bestimmte Zeiträume geltend gemacht werden ? Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Honorare für diese Zeiträume nicht rechtsmissbräuchlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn sich ein freier Mitarbeiter erfolgreich "einklagt" Bei Arbeitnehmerstatus können Honorare zurückgefordert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Feststellung eines Arbeitsverhältnisses kann Einkommen mindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 104
  • NJW 2007, 1023 (Ls.)
  • MDR 2007, 666
  • NZA 2007, 321
  • BB 2007, 836
  • DB 2007, 577
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Die Beklagte muss sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum Umfang des Bereicherungsanspruchs (29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250, 256; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 3 der Gründe) dazu erklären, ob sie die Überzahlungen abschließend für die vom Kläger geltend gemachte Zeit des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses verlangt.

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats zur Rückzahlung überzahlter Honorare nach einer Feststellung des Arbeitnehmerstatus ausgegangen (vgl. 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 1 a der Gründe mwN).

    Das ist nur der Fall, wenn er aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zieht, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe mwN; 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - ZTR 2006, 319, zu I 3 a der Gründe).

    Soweit sich der Kläger auf einen Wegfall der Bereicherung beruft, kann auf die Rechtsprechung des Senats zu § 818 Abs. 3 BGB verwiesen werden (vgl. nur 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 4 der Gründe mwN).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn feststeht, dass das Vertragsverhältnis kein freier Dienstvertrag, sondern ein Arbeitsverhältnis war (vgl. zuletzt 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 5 c aa der Gründe mwN).

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Die Widerklage ist als Eventualwiderklage zulässig (vgl. nur BGH 13. Mai 1996 - II ZR 275/94 - BGHZ 132, 390, 397 mwN).

    Der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch muss nicht unmittelbar von dem Klageanspruch abhängig sein (vgl. BGH - 13. Mai 1996 - II ZR 275/94 - aaO).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Diese überwog zeitlich eindeutig und diente nicht etwa der Vorbereitung der Sprechertätigkeit (vgl. Senat 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 352; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 274 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 273 mwN) kann die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen, ohne dass weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Die Aufstellung von Dienstplänen stellte sich nach alledem als tatsächliche Verfügung über die Arbeitszeit des Klägers dar (vgl. Senat 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 353 f.).

    Diese überwog zeitlich eindeutig und diente nicht etwa der Vorbereitung der Sprechertätigkeit (vgl. Senat 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 352; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 274 f.).

  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 395/05

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Das ist nur der Fall, wenn er aus den ihm bekannten Tatsachen auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung zieht, wobei allerdings eine entsprechende "Parallelwertung in der Laiensphäre" genügt (Senat 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe mwN; 1. Februar 2006 - 5 AZR 395/05 - ZTR 2006, 319, zu I 3 a der Gründe).
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Ob Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt sind und inwieweit die Beklagte zur Leistung verpflichtet war, ergibt sich erst auf Grund der Eingruppierung des Klägers (vgl. BGH 14. Dezember 1994 - IV ZR 304/93 - BGHZ 128, 167, 170, zu 3 c der Gründe).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 708/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Sie hat nicht behauptet, dem Kläger den Abschluss eines Arbeitsvertrags angeboten zu haben, den dieser abgelehnt habe (vgl. Senat 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung Nr. 36 = EzA BGB § 242 Rechtsmißbrauch Nr. 2, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Die Bestimmung der Einsatzzeiten durch Übersendung von Einsatzplänen, ohne dass es längere Zeit zu den im Begleitschreiben erbetenen schriftlichen Bestätigungen durch den Kläger kam, bekräftigt die weisungsgebundene Beschäftigung (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Die Beklagte muss sich im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats zum Umfang des Bereicherungsanspruchs (29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250, 256; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 818 Nr. 1, zu III 3 der Gründe) dazu erklären, ob sie die Überzahlungen abschließend für die vom Kläger geltend gemachte Zeit des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses verlangt.
  • LAG Brandenburg, 19.05.2005 - 3 Sa 597/03
    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 19. Mai 2005 - 3 Sa 597/03 und 598/03 - insoweit aufgehoben, als es über den Feststellungsantrag und die Widerklage entschieden hat.
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Eine gerichtliche Feststellung des Arbeitnehmerstatus auf Antrag des Mitarbeiters ist zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung überzahlter Honorare nicht per se erforderlich (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 40, BAGE 120, 104) .

    Das Fehlen eines entsprechenden Antrags des Beklagten führt im Streitfall nicht dazu, dass ihm gegenüber dem Rückzahlungsverlangen der Klägerin Vertrauensschutz zuzubilligen wäre (zu den Voraussetzungen vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 37, aaO) .

    Selbst wenn die Unkenntnis der Klägerin von der zutreffenden Rechtslage auf grober Fahrlässigkeit beruht hätte, schlösse das den Rückforderungsanspruch nicht aus (BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 34, BAGE 120, 104) .

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Damit bezieht sie sich allein auf ihre Ankündigung in der Klageschrift vom 16. Oktober 2015 und im Schriftsatz vom 14. April 2016, in dem sie unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. November 2006 (- 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) mitgeteilt hat, zu einem späteren Zeitpunkt den "Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des BAG" klarzustellen.
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Es ist zB ein Unterschied, ob ein Mitarbeiter als Nachrichtentechniker in einem Tonarchiv zu festgelegten Zeiten ihm vorgeschriebene archivarische Leistungen zu erbringen hat oder ob er sich zu bestimmten Zeiten in einem Studio einzufinden und dort humoristische Beiträge individuell extemporierend zu gestalten hat, die für das Programm derart prägend sind, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Sender mit der Stimme des Sprechers nachgerade identifiziert wird (vgl. dazu BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 21, BAGE 120, 104; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 104, 86) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn dies unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich geschähe.

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Von einem prägenden Einfluss einer Teiltätigkeit auf die tarifliche Bewertung des gesamten Arbeitsvorgangs kann regelmäßig dann ausgegangen werden, wenn die speziellen Tätigkeitsmerkmale von Angestellten "mit ihrer überwiegenden Tätigkeit" (für einen Fernmelderevisor BAG 6. Dezember 1989 - 4 AZR 485/89 - EzBAT BAT §§ 22, 23 P VergGr. Vc Nr. 1; für "überwiegend mit der Erteilung von Unterricht im Fach Sport eingesetzte Lehrer": 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23; vgl. auch 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - Rn. 19, BAGE 120, 104) oder "mit mindestens 50 % seiner Arbeitszeit" (zB BAG 10. März 2004 - 4 AZR 212/03 - zu II 2 g der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 B1 VergGr. IVb Nr. 31; 22. April 1998 - 4 AZR 20/97 - zu 2 c der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 240) erfüllt werden.
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2020 - 1 Sa 115/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

    Gegenüber dem entsprechenden Begehren kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich auf Vertrauensschutz berufen (mit BAG v. 8.11.2006 - 5 AZR 706/05).

    Wenn der Arbeitgeber entsprechend diesem Anliegen verfährt und das Rechtsverhältnis auch vergütungsrechtlich als Arbeitsverhältnis behandelt, kann der Arbeitnehmer insoweit keinen Vertrauensschutz geltend machen (BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 - Juris, Rn. 37).

    In den Fällen, in denen der Beschäftigte jedoch für sich selbst nicht eine eigene Arbeitnehmereigenschaft in Anspruch nimmt, bleibt es beim vom BAG aufgestellten Grundsatz (vergl. den ausdrücklichen Verweis des BAG in der Entscheidung vom 26.06.2019 auf die Rn. 37 der Entscheidung vom 08.11.2006 - 5 AZR 706/05).

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    In diese Kategorie hat die Rechtsprechung zB Sprecher und Übersetzer von Nachrichten- und Kommentartexten (vgl. BAG 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 -) , Musikarchivare (vgl. BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) und Cutter (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - BAGE 145, 26) eingeordnet und deshalb die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien geprüft.
  • LAG München, 24.01.2012 - 6 Sa 411/11

    Arbeitnehmereigenschaft

    Die Klägerin beruft sich ersichtlich darauf, während der gesamten Vertragsdauer Arbeitnehmerin gewesen zu sein (vgl. dazu BAG v. 8.11.2006 - 5 AZR 706/05, NZA 2007, 321).

    Dafür genügt regelmäßig nicht, dass ein Arbeitnehmer die Handhabung als freies Dienstverhältnis hingenommen und auch etwaige Vorteile entgegengenommen hat (vgl. BAG v. 8.11.2006, a.a.O.; BAG v. 4.12.2002 - 5 AZR 556/01, NZA 2003, 341; LAG München v. 11.6.2010, a.a.O.).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 668/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin - nicht programmgestaltende Tätigkeit

    Es ist zB ein Unterschied, ob ein Mitarbeiter als Nachrichtentechniker in einem Tonarchiv zu festgelegten Zeiten ihm vorgeschriebene archivarische Leistungen zu erbringen hat oder ob er sich zu bestimmten Zeiten in einem Studio einzufinden und dort humoristische Beiträge individuell extemporierend zu gestalten hat, die für das Programm derart prägend sind, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Sender mit der Stimme des Sprechers nachgerade identifiziert wird (vgl. dazu BAG 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 - BAGE 120, 104) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 118/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

    Gegenüber dem entsprechenden Begehren kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich auf Vertrauensschutz berufen (mit BAG v. 8.11.2006 - 5 AZR 706/05).

    Wenn der Arbeitgeber entsprechend diesem Anliegen verfährt und das Rechtsverhältnis auch vergütungsrechtlich als Arbeitsverhältnis behandelt, kann der Arbeitnehmer insoweit keinen Vertrauensschutz geltend machen (BAG, Urt. v. 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 -, Rn. 37, juris; BAG Urt. v. 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 -, Rn. 22).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2020 - 5 Sa 150/19

    Rückzahlung, Überzahlung, freier Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertrauensschutz,

    Gegenüber dem entsprechenden Begehren kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich auf Vertrauensschutz berufen (mit BAG v. 8.11.2006 - 5 AZR 706/05).

    Wenn der Arbeitgeber entsprechend diesem Anliegen verfährt und das Rechtsverhältnis auch vergütungsrechtlich als Arbeitsverhältnis behandelt, kann der Arbeitnehmer insoweit keinen Vertrauensschutz geltend machen (BAG, Urt. v. 08.11.2006 - 5 AZR 706/05 -, Rn. 37, juris; BAG Urt. v. 26.06.2019 - 5 AZR 178/18 -, Rn. 22).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.2011 - L 4 R 1036/10

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • LAG München, 11.08.2023 - 7 Sa 610/22

    Rückabwicklung eines freien Mitarbeiterverhältnisses

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • LAG Hessen, 13.03.2015 - 10 Sa 575/14

    Arbeitnehmer kann auch sein, wer in einem Home-Office EDV-Programme entwickelt,

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 981/08

    Auslegung eines Sozialplans - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 975/07

    Rückforderung einer Gehaltsüberzahlung an eine Dienstordnungsangestellte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2018 - 8 Sa 62/18

    Eingruppierung eines Kameramanns - VergGr 7 Vergütungs-TV ZDF - Darlegungs- und

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09

    Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16

    Rückzahlung geleisteter Vergütung

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 567/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

  • LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1053/07

    Arbeitnehmereigenschaft - Redakteur - Statusprozess - Rechtskraft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20

    "Cutter(in)mbA" - Eingruppierung MTV Deutsche Welle

  • LAG Nürnberg, 28.10.2020 - 3 Ta 109/20

    Rechtsweg - Entgeltrückforderung

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09

    Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22

    Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis,

  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.2015 - 6 Sa 244/14

    Befristungskontrolle - Kettenbefristung

  • LAG Hamm, 23.08.2012 - 8 Sa 334/12

    Befristung des Arbeitsverhältnis; Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot

  • ArbG München, 10.11.2022 - 31 Ca 11764/21

    Vertrauenstatbestand, Sozialversicherungsrechtliche, Rechtsvorgänger,

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