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   BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05   

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https://dejure.org/2006,1352
BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05 (https://dejure.org/2006,1352)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2006 - 10 AZR 698/05 (https://dejure.org/2006,1352)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 (https://dejure.org/2006,1352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

  • openjur.de

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Anbringung sowie Reparatur von Leitplanken als bauliche Tätigkeit; Unterhalten eines Baubetriebes im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes (VTV); Betrieblicher Geltungsbereich des VTV; Notwendigkeit eines überwiegenden Erbringens baulicher ...

  • Judicialis

    VTV vom 20. Dezember 1999 § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV (Bau) § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 32
    Anbringen und Reparaturen von Leitplanken an Straßen als bauliche Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leitplankenmontage und -reparatur als bauliche Tätigkeit ? Seitliche Begrenzung, die der Verkehrssicherheit dient, als Voraussetzung für bestimmungsgemäßen Zweck einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Leitplanken schützen nicht vor der ZVK! (IBR 2007, 223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 197
  • NZA 2007, 701
  • DB 2007, 2154
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Hinweise des Senats: Aufgabe von BAG 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66.

    An der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1985 (- 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66), in der der bauliche Charakter von Leitplankenmontage und -reparatur verneint worden war, sei nicht mehr festzuhalten.

    Insoweit wird die Rechtsprechung des Vierten Senats im Urteil vom 8. Mai 1985 (- 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66) durch den nunmehr allein für diese Art von Rechtsstreitigkeiten zuständigen erkennenden Senat aufgegeben.

    Dass die Tarifvertragsparteien die Leitplankenmontage und -reparatur auch nach der Entscheidung aus dem Jahre 1985 (BAG 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 66) nicht in den Katalog der Straßenbauarbeiten eingefügt haben, hindert den Senat nicht, die Leitplankenmontage diesen Arbeiten nunmehr zuzuordnen.

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Sowohl das Aufbringen von Markierungsfarben als auch das Ein- und Aufbringen von Plastikmassen zu Markierungszwecken sowie das Anbringen von Markierungsnägeln und ähnlichen Einrichtungen gehören zu den Fahrbahnmarkierungsarbeiten (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59).

    Im Urteil vom 18. Januar 1984 (- 4 AZR 13/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 59) wurden Fahrbahnmarkierungen als bauliche Leistungen ua. deshalb qualifiziert, weil das Bauwerk "Straße" erst dann erstellt und damit baulich vollendet sei, wenn es in vollem Umfang seinen bestimmungsgemäßen Zweck zu erfüllen in der Lage sei.

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Es muss darin mit den Werkstoffen, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden des Baugewerbes gearbeitet werden (st. Rspr. vgl. BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 230/86 - BAGE 55, 67).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 182/03

    Sozialkassen im Baugewerbe - Kugelstrahlarbeiten

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Wenn die Werkzeuge und Arbeitsmethoden auch in anderen Berufssparten Verwendung finden, ist dies unschädlich (BAG 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263).
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Im Urteil vom 23. November 1988 (- 4 AZR 395/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 103 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 46) sind Zäune als Bauwerke in diesem Sinne angesehen worden.
  • BAG, 02.10.1973 - 4 AZR 611/72

    Tarifverträge - Bau - Aufstellung von Leitplanken - Straßenbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    aa) In dem genannten Urteil hatte der Vierte Senat unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (BAG 2. Oktober 1973 - 4 AZR 611/72 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 15) angenommen, dass Straßenbauarbeiten im tariflichen Sinne nur solche seien, die unmittelbar zum Bau einer Straße zu leisten seien, also die Straße als Baukörper, als das von Bauarbeitern herzustellende Werk beträfen.
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Den baugewerblichen Tätigkeiten ebenfalls zuzuordnen sind diejenigen Nebenarbeiten, die zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - BAGE 55, 78).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des Abschn. V genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass im Betrieb des beklagten Arbeitgebers überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten verrichtet wurden, obliegt der ZVK (BAG 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 130).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auszug aus BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 698/05
    Nicht maßgeblich sind dagegen wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst oder handels- oder gewerberechtliche Kriterien wie zB die Eintragung im Handelsregister (st. Rspr. zB BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81).
  • BSG, 22.03.1979 - 12 RAr 51/77

    Bauleistung - Bauarbeiten an Straßenleitplanken - Förderung der Beschäftigung -

  • LAG Berlin, 10.08.2005 - 4 Sa 2006/04
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - Rn. 11, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 317 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 138; 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197, 201 f.; 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - BAGE 120, 1, 8 f., jeweils mwN) .

    (a) Nebenarbeiten sind den baugewerblichen (Haupt-)Tätigkeiten zuzuordnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der baulichen Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - Rn. 15, BAGE 120, 197; 20. März 2002 - 10 AZR 458/01 - zu II 2 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 253).

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

    b) Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - BAGE 120, 197; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschn. I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07

    Baugewerbe - Fertiggaragen

    Für die Frage, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 287 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 128; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132).

    Betriebe, die überwiegend eine oder mehrere der in den Beispielen des § 1 Abs. 2 Abschn. V VTV genannten Tätigkeiten ausführen, fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV, ohne dass die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale der Abschnitte I bis III geprüft werden müssen (st. Rspr. vgl. BAG 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -BAGE 45, 11; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - aaO; 13. Mai 2004 - 10 AZR 488/03 - 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 -aaO; 15. November 2006 - 10 AZR 637/05 - und - 10 AZR 698/05 - aaO).

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