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   BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06   

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BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06 (https://dejure.org/2006,1995)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 6 AZR 341/06 (https://dejure.org/2006,1995)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 (https://dejure.org/2006,1995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Wegezeiten der Fahrzeugführer zwischen den Ablösestellen; Anspruch auf Vergütung der Wegezeiten nach § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Arbeitsvertrag; Im Interesse des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer verbrachte Wegezeit zwischen Betrieb und Arbeitsplatz als ...

  • Judicialis

    BzTV-N SSB § 23; ; BzTV-N SSB Anlage 3 § 4 Abs. 1; ; BzTV-N SSB Anlage 3 § 2 Abs. 1; ; BzTV-N SSB Anlage 3 § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten zu Ablösestellen in einem kommunalen Nahverkehrsunternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 361
  • NZA 2008, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    So liegen ein Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) oder der Tatbestand des Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) nahe, wenn dem Arbeitnehmer erhebliche Leistungen ohne Vergütung abverlangt werden (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254).

    Das betrifft Fälle, in denen weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung noch auf sonstiger Grundlage eine Vergütung festgelegt ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 -).

  • BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 285/04

    Vergütungsrechtliche Behandlung von Wendezeiten in Nahverkehrs-Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Die Tarifvertragsparteien können die unterschiedlichen Arten der Verfügbarkeit ganz oder teilweise als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandeln (BAG 20. April 2005 - 4 AZR 285/04 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 3).

    Sie sind nicht verpflichtet, die gerechteste, zweckmäßigste Regelung zu wählen, sie dürfen sich vielmehr an der Praktikabilität orientieren, also letztlich an den vorhandenen Gegebenheiten und technischen Möglichkeiten (BAG 20. April 2005 - 4 AZR 285/04 - aaO).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Bei der Kündigung einer solchen Betriebsvereinbarung tritt keine Nachwirkung ein (vgl. BAG 21. August 1990 - 1 ABR 73/89 - BAGE 66, 8; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234).
  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66; 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2).
  • BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 287/04

    Vergütung verlängerter Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Das betrifft Fälle, in denen weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder einzelvertragliche Vereinbarung noch auf sonstiger Grundlage eine Vergütung festgelegt ist (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - BAGE 109, 254; 21. April 2005 - 6 AZR 287/04 -).
  • BAG, 21.03.2002 - 6 AZR 456/01

    Trompeter - Pflicht zum Spielen der Jazztrompete

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    § 612 Abs. 1 BGB greift auch dann ein, wenn über die vertraglich geschuldete Tätigkeit hinaus eine Sonderleistung erbracht wird, die durch die vereinbarte Vergütung nicht abgegolten ist, und weder einzelvertraglich noch tarifvertraglich geregelt ist, wie diese Dienste zu vergüten sind (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - AP BGB § 612 Nr. 66; 21. März 2002 - 6 AZR 456/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 17 = EzA TVG § 4 Musiker Nr. 2).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Bei der Kündigung einer solchen Betriebsvereinbarung tritt keine Nachwirkung ein (vgl. BAG 21. August 1990 - 1 ABR 73/89 - BAGE 66, 8; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 319/97 - BAGE 87, 234).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Für den Prüfmaßstab selbst ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).
  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58

    Mehrarbeitszuschlag - Mehrarbeitsstunden

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Der Arbeitnehmer befriedigt damit weisungsgebunden die Arbeitsbedürfnisse, die aus unternehmerischen Anlässen an einem außerhalb des Betriebes belegenen Ort auftauchen (vgl. BAG 8. Dezember 1960 - 5 AZR 304/58 - AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 3; einschränkend für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gehende Reisezeiten: BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261; s. zu Reisezeiten ferner BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - NZA 2007, 155).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. des BAG zB 30. Mai 2001 - 4 AZR 269/00 - BAGE 98, 35; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204; Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - AP BAT § 29 Nr. 19 zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 17.09.2003 - 4 AZR 540/02

    Vergütungsansprüche eines Busfahrers

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2006 - 3 Sa 48/05

    Vergütungsanspruch für die Wegezeit des Fahrpersonals im öffentlichen Nahverkehr

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Keine Arbeit wird für den Arbeitgeber durch den Weg zur Arbeit erbracht (BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - BAGE 120, 361, 365).
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    b) Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der - eigennützigen - Zurücklegung des Wegs von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden (vgl. BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 29, BB 2013, 445 [Umkleidezeiten]; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366 [Beifahrerzeiten]; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 800/11

    Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD

    Im Regelfall kann nicht angenommen werden, dass Tarifvertragsparteien sinnentleerte Normen schaffen wollen (BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 28, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit getroffen werden (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 31 mwN [Umkleidezeiten]; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 27 [Umkleidezeiten]; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18 [Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle]; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 32, BAGE 137, 366 [Beifahrerzeiten]; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 255/14

    Vergütung bei Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Fahrten zwischen

    a) Wegezeiten von Arbeitnehmern ohne Betriebsratsmandat von der Wohnung zur Betriebsstätte sind in der Regel nicht als Arbeitszeit zu vergüten (BAG 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13, BAGE 120, 361) .
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 765/07

    Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr

    Dagegen sind Wegezeiten, die auf Weisung des Arbeitgebers innerhalb des Betriebes anfallen, zu vergütende Arbeitszeit, sofern keine gegenteilige tarif- oder einzelvertragliche Regelung getroffen worden ist (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 361).

    Damit hatten die Tarifvertragsparteien - anders als im Bezirkstarifvertrag Kommunaler Nahverkehrsbetriebe für die Stuttgarter Straßenbahnen AG (BzTV-N SSB) vom 6. Februar 2003, der der Entscheidung des Senats vom 21. Dezember 2006 (- 6 AZR 341/06 - BAGE 120, 361) zugrunde lag - die vergütungsrechtliche Arbeitszeit unmittelbar bestimmt.

    Eine tarifliche Regelung, die eine Vergütungspflicht für einzeln aufgeführte Zeiten, die nicht zum Kern der geschuldeten Arbeitsleistung gehören, vorsieht, ist regelungstechnisch nur sinnvoll, wenn sie die vergütungspflichtigen Zeiten abschließend normiert und damit zugleich eine Vergütungspflicht für alle nicht ausdrücklich genannten Zeiten, deren Einordnung als vergütungspflichtige Arbeitszeit ebenfalls zweifelhaft ist, endgültig ausschließt (Kamanabrou Anm. AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 10; vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 24, BAGE 120, 361).

    Unter Anwendung des BMT-G II waren Wegezeiten demnach nicht zu vergüten (so bereits Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 28, BAGE 120, 361; ebenso Kamanabrou aaO.).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 30, BAGE 120, 361; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

    Sie müssen dabei den Verlust an Freizeit bei ihrer Vergütungsregelung angemessen berücksichtigen und dürfen den Arbeitnehmern keine erheblichen Leistungen ohne Vergütung abverlangen (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 34, BAGE 120, 361).

    Mit der Vereinbarung eines Fahrdienstzuschlags in § 12 Abs. 2 BTV Nr. 4 hatten sie den Verlust an Freizeit durch die erforderlichen Wegezeiten zwischen zwei Ablösestellen angemessen berücksichtigt (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 33 f., BAGE 120, 361).

    Ein Rückgriff auf § 612 Abs. 1 BGB scheidet damit aus (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 39, BAGE 120, 361).

  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 766/07

    Vergütung von Wegezeit im kommunalen Nahverkehr

    Dagegen sind Wegezeiten, die auf Weisung des Arbeitgebers innerhalb des Betriebes anfallen, zu vergütende Arbeitszeit, sofern keine gegenteilige tarif- oder einzelvertragliche Regelung getroffen worden ist (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 361).

    Damit hatten die Tarifvertragsparteien - anders als im Bezirkstarifvertrag Kommunaler Nahverkehrsbetriebe für die Stuttgarter Straßenbahnen AG (BzTV-N SSB) vom 6. Februar 2003, der der Entscheidung des Senats vom 21. Dezember 2006 (- 6 AZR 341/06 - BAGE 120, 361) zugrunde lag - die vergütungsrechtliche Arbeitszeit unmittelbar bestimmt.

    Eine tarifliche Regelung, die eine Vergütungspflicht für einzeln aufgeführte Zeiten, die nicht zum Kern der geschuldeten Arbeitsleistung gehören, vorsieht, ist regelungstechnisch nur sinnvoll, wenn sie die vergütungspflichtigen Zeiten abschließend normiert und damit zugleich eine Vergütungspflicht für alle nicht ausdrücklich genannten Zeiten, deren Einordnung als vergütungspflichtige Arbeitszeit ebenfalls zweifelhaft ist, endgültig ausschließt (Kamanabrou Anm. AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 10; vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 24, BAGE 120, 361).

    Unter Anwendung des BMT-G II waren Wegezeiten demnach nicht zu vergüten (so bereits Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 28, BAGE 120, 361; ebenso Kamanabrou aaO.).

    Für den Prüfungsmaßstab ist die dogmatische Herleitung ohne Bedeutung (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 30, BAGE 120, 361; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 16).

    Sie müssen dabei den Verlust an Freizeit bei ihrer Vergütungsregelung angemessen berücksichtigen und dürfen den Arbeitnehmern keine erheblichen Leistungen ohne Vergütung abverlangen (Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 34, BAGE 120, 361).

    Mit der Vereinbarung eines Fahrdienstzuschlags in § 12 Abs. 2 BTV Nr. 4 hatten sie den Verlust an Freizeit durch die erforderlichen Wegezeiten zwischen zwei Ablösestellen angemessen berücksichtigt (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 33 f., BAGE 120, 361).

    Ein Rückgriff auf § 612 Abs. 1 BGB scheidet damit aus (vgl. Senat 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 39, BAGE 120, 361).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

    Er ist kein Beschäftigter im feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin iSd. § 47 Nr. 2 Abs. 1 TV-L. Die dahingehende Auslegung des Tarifvertrags (vgl. zum Auslegungsmaßstab zuletzt BAG 20. September 2017 - 6 AZR 143/16 - Rn. 33, BAGE 160, 192) durch das Landesarbeitsgericht, die der vollen Nachprüfung durch den Senat unterliegt (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 831/16 - Rn. 17 mwN; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 15, BAGE 120, 361) , lässt keine Rechtsfehler erkennen.
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

    Da nicht angenommen werden kann, dass Tarifvertragsparteien sinnentleerte Normen schaffen wollen (BAG 23. März 2017 - 6 AZR 161/16 - Rn. 15, BAGE 158, 360; 25. April 2013 - 6 AZR 800/11 - Rn. 23; 21. Dezember 2006 - 6 AZR 341/06 - Rn. 28, BAGE 120, 361) , sind die Anwendungsbereiche der beiden Tarifnormen dahingehend abzugrenzen, dass § 5 Abs. 1 TV IKK-BR die Renten der vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach Grund und Höhe regelt und die §§ 8 ff. TV IKK-BR die Renten der Arbeitnehmer, bei denen im laufenden Arbeitsverhältnis ein Leistungsfall eintritt und die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis in den Ruhestand übertreten.
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07

    Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr

  • LAG Niedersachsen, 10.10.2008 - 14 Sa 1753/07

    Unbegründete Klage auf Arbeitszeitzulage für Bordhandwerker auf

  • LAG München, 17.04.2007 - 8 Sa 1097/06

    Wegezeiten, Omnisbusfahrer

  • LAG Hamm, 15.12.2011 - 11 Sa 1107/11

    Zusatzentschädigung für Wegezeiten bei Einsatz auf auswärtigen Baustellen

  • LAG München, 17.04.2007 - 8 Sa 1096/06

    Wegezeiten, Omnisbusfahrer

  • LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06

    Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 513/15

    Vergütung von Fahrtzeiten nach ALTV 2

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13

    Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 90/10

    Überstundenvergütung für Fahrtzeiten - Verwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

  • ArbG Düsseldorf, 18.12.2017 - 9 Ca 5485/17
  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 3 Sa 2334/07

    Besitzstand nach § 71 BAT und nachfolgender Statuswechsel

  • ArbG Paderborn, 27.02.2019 - 4 Ca 1374/18

    Überstunden, Darlegungs- und Beweislast, Verwirkung

  • LAG Düsseldorf, 09.12.2008 - 6 Sa 1138/08

    Vergütungsansprüche eines Vertretungslehrers bei Unterbrechung des

  • LAG Düsseldorf, 08.06.2009 - 10 Sa 195/09

    Auslösung; Wochenendheimfahrt; Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag

  • LAG München, 28.06.2007 - 4 TaBV 18/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

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