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   BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06   

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BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06 (https://dejure.org/2006,581)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06 (https://dejure.org/2006,581)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 (https://dejure.org/2006,581)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Zahlung von Ortszuschlag für einen in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Angestellten bei Anwendbarkeit des Bundes-Angestelltentarifvertrages in kirchlicher Fassung (BAT-KF); Regelungslücke in einer kirchlichen Vergütungsregelung hinsichtlich ...

  • Judicialis

    BAT-KF § 26 Abs. 1; ; BAT-KF § 29 Abschn. A; ; BAT-KF § 29 Abschn. B Abs. 1; ; BAT-KF § 29 Abs. 2; ; BAT-KF § 29 Abs. 9; ; LPartG § ... 1; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 1310; ; EGBGB Art. 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 3; ; BBesG § 40; ; Kirchenbeamtenbesoldungs- und Versorgungsordnung § 1 Abs. 1 Satz 1; ; Kirchenbeamtenbesoldungs- und Versorgungsordnung § 4; ; EG Art. 141; ; EG Art. 253; ; EG Art. 10; ; EG Art. 151 Abs. 4; ; EUV Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (ABl. L 45 S. 19); ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (ABl. L 303/16) Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (ABl. L 303/16) Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 (ABl. L 303/16) Art. 3 Abs. 1 lit. c; ; Internationaler Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte Art. 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des BAT -KF - Ortszuschlag nach BAT -KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag im kirchlichen Bereich für eingetragene Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag im kirchlichen Bereich für eingetragene Lebensgemeinschaft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 26 Abs. 1, 29 Abschn. B Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BAT-KF; § 611 BGB; Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 WRV; Art. 141 EG
    Ortszuschlag nach BAT-KF für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer diakonischen Einrichtung der evangelischen Kirche [Vergütung nach BAT-KF, Ortszuschlag nach BAT-KF, eingetragene Lebenspartnerschaft, Verheiratetenortszuschlag]

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 55
  • MDR 2007, 846
  • NZA 2007, 1179
  • BB 2007, 947
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Hinweise des Senats: Abgrenzung zum Urteil des Senats vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277.

    Er hat die Auffassung vertreten, auch für den BAT-KF sei die bereits zu der parallelen Vorschrift des § 29 BAT ergangene Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) maßgeblich.

    Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.

    Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) die Lücke im Ortszuschlagsrecht mutmaßlich in dem Sinne schließen würde, wie es der Senat in der Entscheidung vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 -BAGE 110, 277) für die entsprechende Regelung des BAT angenommen habe.

    Solange sie daran festhalten, hat sich eine ergänzende Auslegung an dem bestehenden System und dessen Konzeption zu orientieren (Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).

    Diese Möglichkeit scheidet allerdings dann aus, wenn zur Schließung der Lücke verschiedene Möglichkeiten bestehen und es deshalb auf Grund der bestehenden Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben muss, für welche Lösungsmöglichkeit sie sich entscheiden wollen (BAG 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 - BAGE 91, 358; Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 -aaO).

    b) Die nachträgliche Regelungslücke ist bei § 29 Abschn. B BAT nach der Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Wege der Rechtsanalogie in der Weise zu schließen, dass Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, der Stufe 2 des Ortszuschlages zuzuordnen sind, zu der nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT verheiratete Angestellte gehören.

    bb) Während die Tarifvertragsparteien nach Art. 9 Abs. 3 GG auf die Regelung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen beschränkt sind und die Gewährung von Leistungen, deren Zweck es ist, Anreize zur Eheschließung oder Aufrechterhaltung der Ehe zu schaffen, außerhalb ihrer Regelungskompetenz liegt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277; Schmidt in FS Wissmann 2005, 80, 88), können derartige Leistungen im kirchlichen Bereich gerade der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen dienen.

    In dem Schreiben wird im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) im Auftrag des Präses ausgeführt, dass es keinen durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht geschützten Grund dafür gebe, Angestellte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten, im kirchlichen Bereich anders zu behandeln als staatliche Angestellte; Grund für den höheren Ortszuschlag seien allein die auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehenden Unterhaltsverpflichtungen.

    Durch entsprechende Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden der anderen beiden verfassten Evangelischen Kirchen, die in den Geltungsbereich des BAT-KF fallen, wird aufzuklären sein, ob ein Lückenschluss entsprechend dem Urteil des Senats vom 29. April 2004 (- 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277) mit den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirchen im Einklang steht.

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Die Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsverhältnisse in das staatliche Arbeitsrecht hebt indessen deren Zugehörigkeit zu den "eigenen Angelegenheiten" der Kirchen nicht auf (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 139, 165).

    Dagegen kommt es weder auf die Auffassung der einzelnen betroffenen kirchlichen Einrichtungen, bei denen die Meinungsbildung von verschiedensten Motiven beeinflusst sein kann, noch auf diejenige breiter Kreise unter den Kirchengliedern oder etwa gar einzelner bestimmten Tendenzen verbundener Mitarbeiter an (BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 139, 166).

    Soweit die kirchlichen Vorgaben den anerkannten Maßstäben der verfassten Kirchen Rechnung tragen, was in Zweifelsfällen durch entsprechende gerichtliche Rückfragen bei den zuständigen Kirchenbehörden aufzuklären ist, sind die Arbeitsgerichte an sie gebunden, es sei denn, die Gerichte begäben sich dadurch in Widerspruch zu Grundprinzipien der Rechtsordnung, wie sie im allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie in dem Begriff der "guten Sitten" (§ 138 Abs. 1 BGB) und des ordre public (Art. 6 EGBGB, früher Art. 30 EGBGB) ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerfG 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83, 2 BvR 1718/83, 2 BvR 856/84 - BVerfGE 70, 139, 168).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Damit würde nicht nach dem Geschlecht der Angestellten unterschieden (vgl. Senat 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Wird eine Leistung nur verheirateten Mitarbeitern gewährt, sind hiervon alle Unverheirateten ausgeschlossen, ohne Rücksicht darauf, ob Grund der Ehelosigkeit eine die Verbindung von Mann und Frau ausschließende sexuelle Orientierung ist (vgl. Senat 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313 mwN; BVerwG 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26. Januar 2006 (- 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79) entschieden, dass im Bereich des öffentlichen Dienstrechts ein Beamter, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, keinen Anspruch auf den erhöhten Familienzuschlag der Stufe 1 wie ein verheirateter Beamter hat.

    Diese Begründungserwägung gibt gemäß Art. 253 EG einen der Gründe wieder, von dem der Rat als zuständiges Organ sich bei Erlass der Richtlinie hat leiten lassen und ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie und als solcher mitentscheidend für ihre Auslegung (vgl. BVerwG 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gegenüber dem Familienstand "ledig" ein anderer Personenstand (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313; BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - BVerwGE 120, 188).

    Danach gehört zu den wesentlichen Strukturprinzipien der Ehe die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313; BAG 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 - BAGE 85, 375).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313 mwN; BVerwG 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 430/03

    Auslegung von §§ 2, 8 SicherungsO

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Sie finden auf das Arbeitsverhältnis - wie vorliegend - nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme Anwendung (vgl. Senat 23. September 2004 - 6 AZR 430/03 - AP AVR § 1a Caritasverband Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 4).

    Auch wenn den Regelungen keine normative Wirkung zukommt, erfolgt ihre Auslegung nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Tarifauslegung maßgeblich sind (vgl. Senat 23. September 2004 - 6 AZR 430/03 - AP AVR § 1a Caritasverband Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 11).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung;

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Der Begriff des Familienstandes bezeichnet den Personenstand des Angestellten, aus dem sich ergibt, ob dieser ledig oder verheiratet ist oder in einem anderen familienrechtlichen Status lebt (vgl. BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - BVerwGE 120, 188).

    Das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ist gegenüber dem Familienstand "ledig" ein anderer Personenstand (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313; BVerwG 4. März 2004 - 1 WB 32/03 - BVerwGE 120, 188).

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Die Eheschließung ist gleichermaßen eine Institution des Kirchenrechts bzw. eine Äußerung des kirchlichen Lebens und der Religionsausübung (vgl. BAG 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 -BAGE 42, 272).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Diese Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie kommt nicht nur den verfassten Kirchen und deren rechtlich selbständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck oder ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, den Auftrag der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (BVerfG 30. Juni 1983 - 2 AZR 524/81 - AP GG Art. 140 Nr. 15 = EzA KSchG § 1 Tendenzbetrieb Nr. 14).
  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
    Dem entspricht, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 31. Mai 2001 - Rs. C-122/99 P und C-125/99 P -EuGHE I 2001, 4319) die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei der Gewährung von familienstandsbezogenen Vergütungsbestandteilen keine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung darstellt.
  • BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96

    Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2006 - 13 (7) Sa 298/05

    Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland, der

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    In der Folgezeit gingen auch die obersten Bundesgerichte einheitlich von einer von der Senatsauffassung abweichenden Verfassungsrechtslage aus (vgl. exemplarisch BVerwGE 125, 79 ff.; BAGE 120, 55 ff.; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, FamRZ 2006, S. 620 f.).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Der Vorsitzende des Sechsten Senats hat auf die bisherigen Entscheidungen seines Senats zu Fragen der Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern verwiesen (BAGE 110, 277-287; BAGE 120, 55-68).
  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 579/12

    Kündigung wegen Kirchenaustritts

    Ob bereits dies eine Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG im Sinne einer vollständigen Wahrung des sich aus Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV ergebenden kirchlichen Selbstbestimmungsrechts gebietet (so Fischermeier ZMV-Sonderheft zur Fachtagung 2012 S. 30 ff.; ders. ZMV-Sonderheft 2009 S. 10 f.; ders. KR/Fischermeier 10. Aufl. Kirchl. ArbN Rn. 8; Schoenauer Die Kirchenklausel des § 9 AGG im Kontext des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts 2010 S. 136 f., 163 f.; vgl. auch BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 43, BAGE 120, 55) , bedarf keiner Entscheidung.
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

    Allerdings hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - zu II 5 e der Gründe, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9, insoweit nicht abgedruckt in BAGE 120, 55) angenommen, die Rahmenrichtlinie sei so auszulegen, dass eine Anknüpfung von Leistungen an die unterschiedlichen Familienstände Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft dem nicht entgegenstehe.

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seiner Entscheidung nicht mit der Auslegung des AGG befasst, weil es für den dort streitbefangenen Zeitraum noch nicht in Kraft getreten war (26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - zu II 5 c der Gründe, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9, insoweit nicht abgedruckt in BAGE 120, 55).

    Der Senat hat nicht über die Frage entschieden, ob und ggf. welche Ansprüche gegenüber Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen bestünden (vgl. zu dieser Problematik im Zusammenhang mit ergänzender Auslegung von kirchlichen Regelungen: BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - BAGE 120, 55).

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Erwägungsgründe stellen deshalb nicht etwa unbeachtliche Programmsätze dar, sondern geben für die Auslegung der Regelungen einer Richtlinie entscheidende Hinweise (vgl. Senat 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 43, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9 [insoweit in der amtl. Sammlung nicht abgedruckt]; vgl. auch BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 33, NJW 2008, 209).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Das Bundesarbeitsgericht und der Bundesgerichtshof haben sich später der Auslegung der Richtlinie durch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (BAG, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - JURIS; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - JURIS).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Dennoch erfolgt die Auslegung kirchenrechtlicher Arbeitsvertragsordnungen nach denselben Grundsätzen, die für die Tarifauslegung maßgeblich sind (BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 23, BAGE 120, 55; 16. Februar 2012 - 6 AZR 573/10 - Rn. 21, BAGE 141, 16) .
  • BAG, 12.06.2013 - 7 AZR 917/11

    Altersgrenze in einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung

    a) Kirchliche Arbeitsrechtsregelungen sind, obwohl sie nicht als Tarifverträge anzusehen sind, nach den Grundsätzen, die für die Tarifauslegung gelten, auszulegen (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 6 AZR 592/10 - Rn. 20 mwN; für Arbeitsvertragsrichtlinien vgl. 18. November 2009 - 4 AZR 493/08 - Rn. 29 mwN; für kirchliche Arbeitsvertragsordnungen vgl. 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 23, BAGE 120, 55) .

    Verbleibende Zweifel können durch die Heranziehung weiterer Auslegungskriterien, wie der Entstehungsgeschichte der Arbeitsrechtsregelungen oder der praktischen Handhabbarkeit geklärt werden (vgl. BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - Rn. 23, aaO; 14. Januar 2004 - 10 AZR 188/03 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 147/07

    Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist

    Dementsprechend ist nicht erkennbar, dass das Landesarbeitsgericht das in Art. 140 GG iVm. Art. 137 Abs. 3 WRV garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, die Freiheit, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten (vgl. hierzu BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - BAGE 120, 55), im Entscheidungsfall nicht hinreichend berücksichtigt haben soll.
  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

    (a) Die Voraussetzungen, die an eine Fortbildung (Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 1 TVG Randnr. 102 f; Kamanabrou, Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen, 1997, S. 268; Schaub, NZA 1994, S. 597, 601; Wank in Wiedemann, 7. Aufl. 2007, § 1 TVG Randnr. 1037 m. w. N.) bzw. ergänzende Auslegung (z. B. BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 15.11.2005 - 3 AZR 520/04; Urteil vom 26.10.2006 - 6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Zachert in Kempen/Zachert, 4. Aufl. 2006, Grundlagen Randnr. 399) tarifvertraglicher Vorschriften zu stellen sind, liegen vor.

    (aa) Wie bei der Rechtsfortbildung von Gesetzen oder bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist auch für die Fortbildung von Tarifverträgen erforderlich, dass eine unbewusste Regelungslücke besteht, die die Gerichte zu schließen befugt sind (BAG, Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 102 f.; Kamanabrou, S. 296 ff.; Wank in Wiedemann, § 1 TVG Randnr. 1038 ff.; Zachert in Kempen/Zachert, Grundlagen Randnr. 399ff.).

    (aa) Tariflücken sind unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu schließen; dabei ist zu berücksichtigen, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge geregelt hätten, wobei für den Regelungswillen der Tarifvertragsparteien hinreichende und sichere Anhaltspunkte im Tarifvertrag erkennbar sein müssen (BAG, Urteil vom 23.09.1981 4 AZR 569/79; Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03; Urteil vom 26.10.2006 -6 AZR 307/06; Urteil vom 11.11.2010 - 8 AZR 392/09; Franzen in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, § 1 TVG Randnr. 103).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09

    Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare

  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf

  • LAG Köln, 27.11.2014 - 13 Sa 557/14

    Altersgrenzenregelung; Regelaltersgrenze; Schwerbehinderung

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 Sa 1253/06

    Auslandszuschlag

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 719/09

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  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

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  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in

  • BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 548/09

    Schichtzulage - Schichtplan - Mautkontrolleur

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 786/08

    Einmalzahlung - Auszubildende - Mitarbeiterbegriff

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 634/09

    Diakonische Einrichtung - Bezugnahme auf Arbeitsordnung

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06

    Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an

  • LAG Hamm, 15.10.2009 - 15 Sa 860/09

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  • LAG Hamm, 13.08.2009 - 16 Sa 1729/08

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  • ArbG Bielefeld, 07.01.2014 - 5 Ca 620/13

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  • LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14

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  • LAG Düsseldorf, 11.01.2012 - 7 Sa 686/11

    Tarifauslegung

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