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   BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05   

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BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05 (https://dejure.org/2006,1231)
BAG, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4 AZR 558/05 (https://dejure.org/2006,1231)
BAG, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4 AZR 558/05 (https://dejure.org/2006,1231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Eingruppierung des Führers eines motorgetriebenen Fahrgastschiffes; Folgen einer Anwendbarkeit des Bundes-Manteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) auf das Arbeitsverhältnis; Regelungslücke für die ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schiffsführer - tarifvertragliche Eingruppierung

  • Judicialis

    BzT 2 zum BMT-G II § 2; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil I Protokollerklärungen Nr. 8; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil I Protokollerklärungen Nr. 9; ; Lohngruppenver... zeichnis zum BzT 2 Teil I Protokollerklärungen Nr. 10; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil I Protokollerklärungen Nr. 17; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil II Lohngr. 3; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil II Lohngr. 4; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil II Lohngr. 4a; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil II Lohngr. 5; ; Lohngruppenverzeichnis zum BzT 2 Teil II insbesondere Lohngr. 4 Fallgr. 4.8; ; TVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst; Tarifauslegung - Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem gemeindlichen See; bewusste und unbewusste Tariflücke; Schließung einer unbewussten Tariflücke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem gemeindlichen See - Tariflücke

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem gemeindlichen See - Tariflücke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schiffsführer wird nicht in höhere Lohngruppe eingeordnet - Anscheinende Tariflücke besteht nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 120, 72
  • NZA-RR 2007, 205
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 232/00

    Eingruppierung: Leiterin eines integrativen Kindergartens

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05
    Die Neuregelung bzw. Ergänzung bleibt dann den Tarifvertragsparteien überlassen (st. Rspr. des Senats, zB 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 225 f.; 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 3; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 260).

    Die Tätigkeit eines Schiffsführers erscheint nach den für eine Eingruppierung in Betracht kommenden Kriterien - beispielsweise Qualifikation, Schwierigkeit der Tätigkeit, Umfang der Verantwortung (Senat 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 261) - mit derjenigen solcher Busfahrer, wenn sie den "Führerschein der Klasse II" (alt) benötigen, ebenso vergleichbar wie mit den Tätigkeiten der Lohngr.

    Die Sachgerechtigkeit einer Vergütungsregelung können sie in der Regel besser einschätzen als ein Gericht (Senat 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 262).

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05
    Die Neuregelung bzw. Ergänzung bleibt dann den Tarifvertragsparteien überlassen (st. Rspr. des Senats, zB 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 225 f.; 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 3; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 260).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 155/83

    Berechnung eines verdienstgesicherten Tariflohns - Wechsel vom Stundenlohn zum

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05
    Die Neuregelung bzw. Ergänzung bleibt dann den Tarifvertragsparteien überlassen (st. Rspr. des Senats, zB 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218, 225 f.; 6. Februar 1985 - 4 AZR 155/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 3; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251, 260).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05
    Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts steht im Widerspruch zu dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Tarifauslegung an erster Stelle maßgebenden Wortlaut (Senat 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - BAGE 113, 291, 299 mwN) des Tätigkeitsmerkmals der Lohngr.
  • LAG Nürnberg, 15.03.2005 - 6 Sa 486/02

    Anspruch auf Eingruppierung in eine andere Lohngruppe auf Grund eines

    Auszug aus BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 558/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 15. März 2005 - 6 Sa 486/02 - aufgehoben.
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 12. Oktober 2004 - 3 AZR 571/03 - AP BAT § 3g Nr. 2 = EzA GG Art. 3 Nr. 102, zu B II 2 b der Gründe; 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - Rn. 28, AP BMT-G II § 2 Nr. 1; 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 25).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - 5 Sa 269/11

    Dienstvereinbarung - Zulässigkeit der Kappung von Arbeitszeitguthaben zum

    Denn auch im Falle einer planwidrigen Regelungslücke müsste eine ergänzende Vertragsauslegung darauf abstellen, wie die Dienststellenpartner die entsprechende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Abschlusses der Dienstvereinbarung voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie das Regelungsbedürfnis bedacht hätten (vgl. BAG, Urt. v. 08.11.2006 - 4 AZR 558/05 -, AP Nr. 1 zu § 2 BMT-G II).
  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 392/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Denn auch in einem solchen Fall müsste eine ergänzende Vertragsauslegung darauf abstellen, wie die Tarifvertragsparteien die entsprechende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie das Regelungsbedürfnis bedacht hätten (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72 = AP BMT-G II § 2 Nr. 1; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251 = AP DienstVO ev.

    Da dann eine Lückenschließung durch den Rechtsanwender in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien eingriffe, ist sie nicht zulässig ( BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - aaO; 23. Se ptember 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 19; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - aaO) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 69/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - Rn. 24 mwN., zitiert nach juris ).

    Eine Lückenschließung im Weg der ergänzenden Tarifauslegung hat zu unterbleiben, wenn unter Berücksichtigung von Treu und Glauben den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 19, zitiert nach juris; 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - Rn. 24, zitiert nach juris ).

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 393/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Denn auch in einem solchen Fall müsste eine ergänzende Vertragsauslegung darauf abstellen, wie die Tarifvertragsparteien die entsprechende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie das Regelungsbedürfnis bedacht hätten (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72 = AP BMT-G II § 2 Nr. 1; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251 = AP DienstVO ev.

    Da dann eine Lückenschließung durch den Rechtsanwender in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien eingriffe, ist sie nicht zulässig ( BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - aaO; 23. Se ptember 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 19; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - aaO) .

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 394/09

    Betriebsübergang - "Ausscheiden" aus Unternehmen oder aus dem Arbeitsverhältnis -

    Denn auch in einem solchen Fall müsste eine ergänzende Vertragsauslegung darauf abstellen, wie die Tarifvertragsparteien die entsprechende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Abschlusses des Tarifvertrages voraussichtlich geregelt hätten, wenn sie das Regelungsbedürfnis bedacht hätten (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72 = AP BMT-G II § 2 Nr. 1; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251 = AP DienstVO ev.

    Da dann eine Lückenschließung durch den Rechtsanwender in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien eingriffe, ist sie nicht zulässig ( BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - aaO; 23. Se ptember 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 19; 4. April 2001 - 4 AZR 232/00 - aaO) .

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2009 - 10 Sa 1578/08

    Schließung von Tariflücken durch das Gericht; Begründete Klage eines

    Nach dem für die Tarifauslegung in erster Linie maßgebenden Wortlaut (vgl. BAG 8, 11.2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72 = AP BMT-G II § 2 Nr. 1 = ZTR 2007, 259 m. w. N.) kann hierunter also auch nur der Stundenlohn verstanden werden, der sich für die jeweilige Lohngruppe aus dem RTV ergibt.

    Die Neuregelung oder Ergänzung bleibt dann den Tarifvertragsparteien überlassen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 8, 11.2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72 = AP BMT-G II § 2 Nr. 1 = ZTR 2007, 259; 4.4.2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251 = AP DienstVO ev.

  • BAG, 15.06.2011 - 10 AZR 92/10

    Tarifliche Übergangsversorgung - Beitragspflicht zur Rentenversicherung

    Eine Neuregelung oder Ergänzung bleibt den Tarifvertragsparteien vorbehalten und überlassen (vgl. BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - Rn. 13, BAGE 124, 210; 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - Rn. 24, BAGE 120, 72; 23. September 1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218) .
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2011 - 16 Sa 30/11

    Leistungsentgelt bei unterbliebener betrieblicher Regelung; unbegründete

    Da dann eine Lückenschließung durch den Rechtsanwender in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien eingriffe, ist sie nicht zulässig (BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 392/09 - a.a.O.; BAG v. 08.11.2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72; BAG v. 04.04.2001 - 4 AZR 232/00 - BAGE 97, 251; BAG v. 23.09.1981 - 4 AZR 569/79 - BAGE 36, 218; LAG Düsseldorf v. 13.01.2011 - 13 Sa 1424/10 - a.a.O.).
  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

    Die Neuregelung oder Ergänzung bleibt dann den Tarifvertragsparteien überlassen (BAG 8. November 2006 - 4 AZR 558/05 - BAGE 120, 72; 4. April 2001 - 4 AZR 232/ BAGE 97, 251; LAG Niedersachsen 17. Juli 2009 - 10 Sa 1578/08 - zitiert nach juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2007 - 10 Sa 1867/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Alterspfleger - Bewährungsaufstieg - Anrechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 12 Sa 56/09

    Persönliche Zulage nach TVUmBw

  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 TaBV 52/07

    Einigungsstelle - offensichtlich unzuständig - Zusatzurlaub - Nachtarbeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2020 - 60 PV 8.18

    Mitbestimmung; Fragen der Lohngestaltung; Regelung durch Tarifvertrag;

  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2009 - 7 Sa 25/09

    Anspruch auf Auskehrung von Arbeitgeberbeiträgen für die gesetzliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2007 - 4 Sa 1804/06

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Altenpfleger - Bewährungsaufstieg -

  • ArbG Stuttgart, 02.10.2008 - 1 Ca 3100/08

    Verbandsaustritt des Arbeitgebers während der Einführungsphase des

  • LAG Niedersachsen, 03.12.2010 - 16 Sa 189/10

    Zulage für vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im

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