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   BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06   

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https://dejure.org/2007,1642
BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06 (https://dejure.org/2007,1642)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06 (https://dejure.org/2007,1642)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 (https://dejure.org/2007,1642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 2
    Arbeitnehmerähnliche Person; wirtschaftliche Abhängigkeit; Gewährung einer Verdienstmöglichkeit; Beleghebamme; Rechtsweg

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen des Status als arbeitnehmerähnliche Person (hier: Beleghebamme) ? Wirtschaftliche Unselbstständigkeit liegt nicht schon vor, wenn eine Person für ihre Existenzsicherung auf den Abschluss des Vertrags angewiesen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 304
  • NJW 2007, 1709
  • MDR 2007, 840
  • NZA 2007, 699
  • DB 2007, 919
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Sie ist regelmäßig gegeben, wenn der Selbstständige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11, BAGE 121, 304) .
  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 857/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

    Ohnehin war die Klägerin keine arbeitnehmerähnliche Person, weil sie nicht wirtschaftlich von der Beklagten abhängig war (vgl. ausführlich zu der wirtschaftlichen Abhängigkeit als dem Wesensmerkmal arbeitnehmerähnlicher Personen Senat 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 64 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 41), vielmehr lebte sie von Sozialleistungen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2019 - 20 Sa 1689/18

    Ordentliche Kündigung - Fremdgeschäftsführer - Ehrenamtlicher Richter -

    Sie ist regelmäßig gegeben, wenn der Selbstständige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl BAG, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 -, Rn. 34; BAG, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11).
  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 21. Februar 2007 - 5 AZB 52/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 121, 304) .
  • LAG Hamm, 08.09.2011 - 2 Ta 738/10

    Arbeitsrechtsweg für Zahlungsklage eines selbständigen Veranstaltungsmanagers;

    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer soziologischen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschl. v. 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; Beschl. v. 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 NZA 1997, 344).

    Eine arbeitnehmerähnliche Person kann für mehrere Auftraggeber tätig sein, wenn die Beschäftigung für einen von ihnen überwiegt und die daraus fließende Vergütung die entscheidende Existenzgrundlage darstellt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007, 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709).

    Diese Personengruppe zeichnet sich im Verhältnis zu Arbeitnehmern gerade dadurch aus, dass an die Stelle der das Arbeitsverhältnis prägenden persönlichen Abhängigkeit durch Weisungsgebundenheit die wirtschaftliche Abhängigkeit tritt (vgl. BAG, Beschl. v. 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, NZA 2011, 309; Beschl. v. 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

    Der Kläger war nicht nur für eine relativ kurze Zeit für die Beklagte tätig, sondern erbrachte über einen Zeitraum von drei Jahren im erheblichen Umfang Dienstleistungen für die Beklagte (vgl. zu diesem Aspekt LAG Köln, Beschluss vom 03.07.1998 - 11 Ta 94/98 - ZTR 1998, 563 zu II der Gründe), sodass für die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz des Klägers die vertraglich vereinbarte Gegenleistung der Beklagten für die geleisteten Dienste maßgeblich war (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699).

  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

    Denn auch sogenannte Beleghebammen und Belegärztesind grundsätzlich keine Arbeitnehmer, obwohl auch sie die Einrichtungen eines Krankenhauses nutzen und mit anderen Mitarbeitern des Krankenhauses zusammen arbeiten (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NZA 2007, 699; Urteil vom 26.06.1991 - 5 AZR 453/90, Juris; OLG München, Beschluss vom 29.03.2007 - 21 W 1179/07, Juris).

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Bewertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, juris; BAG, Beschluss vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709; Beschluss vom 14.09.1997 - 5 AZB 22/96, NZA 1997, 344).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2014 - 11 U 46/13

    Unwirksame Preisbindungsklausel in Bezirkshändlervertrag

    Vielmehr folgt die dem Gesetz zu Grunde liegende Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person aus der Höhe der ihr vertraglich eingeräumten Vergütung (BAG NZA 2007, 699; LAG Köln, Beschluss vom 18.5.09, 4 Ta 72/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 16 Sa 1213/12

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus; Keine

    Auch Belegärzte sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer, obwohl auch sie Einrichtungen eines Krankenhauses nutzen und mit anderen Mitarbeitern des Krankenhauses zusammenarbeiten (Bundesarbeitsgericht 21. Februar 2007-5 AZB 52/06-NZA 2007, 699).
  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Von der bloßen Gewährung einer Verdienstmöglichkeit nach der für die Tätigkeit eines Selbständigen maßgeblichen Gebühren- und Vergütungsordnung (vgl. dazu die Beleghebamme in dem Beschluss des BAG vom 21.02.2007 - 5 AZB 52/06, NJW 2007, 1709) kann vorliegend keine Rede sein.
  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

  • LAG Köln, 24.07.2007 - 9 Ta 140/07

    Rechtsweg; Rechtsanwalt; Beratervertrag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • LSG Bayern, 28.03.2012 - L 2 U 424/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person -

  • LAG Köln, 15.10.2009 - 10 Ta 129/09

    Rechtsweg bei Streit um Entgeltfortzahlungs- und Verzugslohnanspruch einer

  • OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09

    Rechtswegbestimmung: Entgeltanspruch eines Fachzahnarztes für Oralchirurgie für

  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

  • LAG Köln, 03.02.2011 - 6 Ta 409/10

    Rechtsweg; arbeitnehmerähnliche Person; Rechtsanwalt

  • LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 608/09

    Freies Dienstverhältnis eines Beleghebamme in Krankenhaus

  • BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 858/06

    Status von Ein-Euro-Jobbern

  • LAG Köln, 08.04.2013 - 4 Ta 11/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Urlaubsabgeltung; Sic-non-Fall

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2008 - 2 Ta 145/08

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Arbeitnehmereigenschaft,

  • OLG Zweibrücken, 12.10.2009 - 4 W 67/09

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Rückforderung von Honorarzahlungen für die

  • LAG Köln, 18.05.2009 - 4 Ta 72/09

    Golftrainer

  • OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09

    Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

  • LAG Nürnberg, 14.04.2010 - 7 Ta 7/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - wirtschaftliche Abhängigkeit -

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2013 - 26 O 176/12
  • LAG Hamm, 07.06.2010 - 2 Ta 116/10

    Rechtsweg für Vergütungsklage aus dem Betrieb von Videotheken;

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 24 W 90/10

    Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 2. Alt.;

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