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   BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06   

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https://dejure.org/2007,1032
BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 (https://dejure.org/2007,1032)
BAG, Entscheidung vom 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 (https://dejure.org/2007,1032)
BAG, Entscheidung vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 (https://dejure.org/2007,1032)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer befristeten Vereinbarung zusätzlicher Wochenarbeitsstunden zwischen dem Arbeitgeber und Teilzeitbeschäftigten; Feststellung des Personalbedarfs durch jährliche Neubemessungen; Behandlung einer Übertragung von ...

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit wenn zum Zeitpunkt der Änderung nach Planung des Arbeitgebers zeitlich überschaubar ? Betriebsübliche Arbeitszeit i. S. von § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist bei Teilzeitbeschäftigten ihre regelmäßige individuelle ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs 1 Nr. 3
    Vereinbarung einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit Teilzeitbeschäftigten; Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitszeitverlängerung einer Teilzeitkraft - Beteiligung des Betriebsrats

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligung des Betriebsrats bei Arbeitszeitverlängerung einer Teilzeitkraft

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Arbeitszeitverlängerung von Teilzeitkräften

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Erhöhung der Arbeitszeit - mitbestimmungspflichtige Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 127
  • MDR 2007, 1081
  • NZA 2007, 818
  • DB 2007, 1475
 
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Wird zitiert von ... (66)

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 74/07

    Arbeitszeiterhöhung und Einstellung

    Insbesondere schließt die nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in Betracht kommende Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (vgl. dazu BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 124 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 11) ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht aus.
  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

    Zwar trifft es zu, dass die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht zwingend für alle Arbeitnehmer einheitlich sein muss, sondern abhängig von dem jeweils vertraglich geschuldeten regelmäßigen Umfang der Arbeitsleistung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein kann (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 122, 127) .

    c) Die betriebsübliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte ist die in dem jeweiligen Betrieb von Vollzeitkräften regelmäßig geleistete Arbeitszeit (vgl. BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 16 mwN, BAGE 122, 127) .

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Nach seiner zum Antrag gegebenen Begründung sind dabei solche Situationen nicht vom Antrag zu 1. erfasst, in denen ein "Notfall" iSd. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gegeben ist und daher kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG besteht (vgl. BAG 20. März 2018 - 1 ABR 70/16 - Rn. 29, BAGE 162, 98; 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 - Rn. 11 mwN, BAGE 122, 127) .
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