Rechtsprechung
   BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,253
BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 (https://dejure.org/2007,253)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2007 - 9 AZR 823/06 (https://dejure.org/2007,253)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2007 - 9 AZR 823/06 (https://dejure.org/2007,253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • openjur.de

    Benachteiligung wegen Behinderung; Diskriminierungsverbot vor Inkrafttreten des AGG

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Diskriminierungsverbot wegen Behinderung vor Inkrafttreten des AGG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch wegen einer Benachteiligung aufgrund von Behinderung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Begriffsbestimmung der "Behinderung"; Rechtmäßigkeit einer Bewerberauswahl für die Einstellung im Bereich der Parkraumüberwachung

  • hensche.de

    Behinderung, Benachteiligung, Diskriminierung, Diskriminierung, Schwerbehinderung

  • Judicialis

    AGG § 1; ; AGG § ... 7 Abs. 1; ; AGG § 15; ; SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung § 81 Abs. 2 Satz 2; ; SGB IX § 2; ; SGB IX § 68; ; SGB IX § 69; ; SGB IX § 81 Abs. 2 Satz 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 2; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 5; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 10; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, Erwägungen Abs. 18, Art. 17; ; ZPO § 294

  • RA Kotz

    AGG - Benachteiligung wegen Behinderung im öffentl. Dienst

  • RA Kotz

    Behinderung - Benachteiligung um eine Stelle im öffentlichen Dienst

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot; Behinderung - Diskriminierungsverbot vor Inkrafttreten des AGG; Richtlinie 2000/78/EG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Diskriminierungsverbot bei Schwerbehinderten vor Inkrafttreten des AGG auf alle Beschäftigten mit Behinderung anzuwenden ? Gemeinschaftskonforme Auslegung von § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Diskriminierungsverbot wegen Behinderung vor Inkrafttreten des AGG

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Diskriminierungsverbot wegen Behinderung vor Inkrafttreten des AGG

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Diskriminierung wegen Behinderung vor Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Benachteiligung wegen Behinderung - Diskriminierungsverbort vor Inkrafttreten des AGG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 54
  • NJW 2007, 3515
  • MDR 2007, 1265
  • EuZW 2007, 293
  • NZA 2007, 1098
  • BB 2007, 2014
  • DB 2007, 2100
  • JR 2009, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Weiterer Angaben bedarf es nicht (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -BAGE 113, 361).

    Danach obliegt es immer dann, wenn Personen, die sich durch die Nichtanwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für verletzt halten, Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, dem Beklagten zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Das Gericht muss daher die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Behinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265).

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Der Begriff der Behinderung ist weder in der Richtlinie selbst definiert noch verweist die Richtlinie für die Bestimmung des Begriffs auf das Recht der Mitgliedsstaaten (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 3 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 1).

    Aus Art. 1 der Richtlinie geht hervor, dass es Zweck der Richtlinie ist, einen allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen wegen der Behinderung in Beschäftigung und Beruf zu schaffen (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 3 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 1).

    Damit eine Einschränkung unter den Begriff der Behinderung fällt, muss es wahrscheinlich sein, dass sie von langer Dauer ist (EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - aaO).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-43/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Das folgt schon aus dem Urteil des EuGH vom 23. Februar 2006 (- C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2).

    Das hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 23. Februar 2006 (- C-43/05 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 2) festgestellt.

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Das Gericht muss daher die überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Behinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265).
  • LAG Berlin, 09.03.2006 - 5 Sa 1794/05

    Entschädigungsanspruch: Benachteiligung wegen der Behinderung bei der Begründung

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 9. März 2006 - 5 Sa 1794/05 - aufgehoben.
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Dazu fehlt schon der erforderliche Antrag; denn der Antrag des behinderten Menschen auf Gleichstellung ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Erlass des konstitutiven Verwaltungsaktes (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG Krankheit Nr. 51).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-438/99

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT SEINE RECHTSPRECHUNG ZUM VERBOT DER ENTLASSUNG

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs obliegt die sich aus einer Richtlinie ergebende Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, das darin vorgesehene Ziel zu erreichen sowie ihre Aufgabe gem. Art. 5 EG-Vertrag (jetzt Art. 10 EG), alle zur Erfüllung dieser Verpflichtung geeigneten allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu treffen, allen öffentlichen Stellen der Mitgliedsstaaten (vgl. 4. Oktober 2001 - C-438/99 - EuGHE I 2001, 6915 mwN).
  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Um den rechtlichen Schutz, der sich für den behinderten Menschen aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu garantieren, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, jede dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen (so zur Diskriminierung wegen des Alters: EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06
    Um den rechtlichen Schutz, der sich für den behinderten Menschen aus dem Gemeinschaftsrecht ergibt, zu gewährleisten und die volle Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu garantieren, sind die nationalen Gerichte verpflichtet, jede dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts unangewendet zu lassen (so zur Diskriminierung wegen des Alters: EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - EuGHE I 2005, 9981; BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Der Gesetzgeber hat sich damit für einen modernen Behindertenbegriff entschieden, der an die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anknüpft (BT-Drucks. 14/5074 S. 98; vgl. BAG 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - Rn. 20, BAGE 122, 54) .
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Der Begriff der "Behinderung" ist damit weiter als der Begriff der "Schwerbehinderung" im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX; auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht an (vgl. BAG 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - BAGE 122, 54 = AP SGB IX § 81 Nr. 14 = EzA SGB IX § 81 Nr. 15; Schleusener in: Schleusener/Suckow/Voigt AGG 2. Aufl. § 1 Rn. 66; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 3. Aufl. § 1 Rn. 39) .

    Im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG ist eine einheitlich geltende Auslegung des Behindertenbegriffs notwendig, der eine Beschränkung auf "Schwerbehinderung" nicht kennt (vgl. BAG 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - aaO) .

    Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG, wonach selbst dann eine Entschädigung zu leisten ist, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre (vgl. BAG 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - BAGE 122, 54 = AP SGB IX § 81 Nr. 14 = EzA SGB IX § 81 Nr. 15) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Der Begriff der Behinderung im Sinne des Unionsrechts und der UN-BRK ist daher nicht auf behinderte Menschen beschränkt, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX: GdB wenigstens 50) oder die diesen gleichgestellt sind, weil nach § 2 Abs. 3 SGB IX der GdB weniger als 50 aber wenigstens 30 beträgt, und die aus arbeitsplatzbezogenen Gründen ihre Gleichstellung beantragt haben (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - Rn. 36; 3. April 2007 - 9 AZR 823/06 - Rn. 23, BAGE 122, 54) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht