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   BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06.   

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https://dejure.org/2007,396
BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • openjur.de

    Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigung innerhalb Dreiwochenfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz des Arbeitnehmers gegen seine fristlose Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit; Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

  • bag-urteil.com

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13 Abs. 1

  • RA Kotz

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 § 7 § 13 Abs. 1
    Kündigungsschutzklage - Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagefrist von drei Wochen gilt auch für außerordentliche Kündigung in der Wartezeit ? Aufgabe entgegenstehender bisheriger Rechtsprechung zur alten Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen gilt auch bei außerordentlichen Kündigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutzklage - Auch für "Neulinge" im Betrieb gilt bei einer Klage die 3-Wochen-Frist

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Klagefrist bei ausserordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage gegen außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreiwöchige Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit - Frühere BAG-Rechtsprechung ist überholt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.6.2007)

    Dreiwöchige Klagefrist auch in der Probezeit // Rechtsprechung an neue Rechtslage angepasst

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.8.2007)

    § 4 KSchG; § 623 BGB
    Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Drei-Wochen-Frist gilt auch für Klagen gegen außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • arbrb.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4, 7, 13 KSchG
    Klagefrist während der Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 209
  • NJW 2007, 2716
  • ZIP 2008, 384
  • MDR 2007, 1202
  • NZA 2007, 972
  • BB 2007, 2015
  • DB 2007, 1986
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben (Aufgabe von BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401).

    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Sie enthält einen individuellen Schriftzug, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (zu diesen Anforderungen BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05

    Klagefrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2006 - 16 Sa 2151/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Allein die mangelnde Schriftform kann noch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden, weil § 4 Satz 1 KSchG nur für schriftliche Kündigungen gilt (Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 56 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 73).
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Durch die Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt die dreiwöchige Klagefrist auch bei außerordentlichen Kündigungen (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 12, BAGE 123, 209).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11

    Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist

    Da § 4 Satz 1 KSchG auf den Zugang der schriftlichen Kündigung abstellt, kann der Mangel der Schriftform auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 10, BAGE 123, 209) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

    Kündigung, Zugang, Einwurf-Einschreiben, Anscheinsbeweis

    Auf diesen Sachverhalt ist § 4 Satz 1 KSchG nicht anwendbar (BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 873/06 - juris, Rn 10).
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses

    Die Klagefrist gilt auch in der Wartezeit (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 11, BAGE 123, 209; 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 16 ff., BAGE 117, 68) .
  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11

    Abgrenzung außerordentliche und ordentliche Kündigung; Klagefrist, Schriftform

    Die mangelnde Schriftform gemäß §§ 623, 125 BGB kann auch noch nach Fristablauf geltend gemacht werden (ErfK/Kiel § 4 KSchG Randnr. 8; BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06).
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Formunwirksamkeit einer Kündigung auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden kann, da § 4 KSchG eine schriftliche Kündigung voraussetze (BAG, Urteil vom 28.06.2007, 6 AZR 873/06, juris Rn. 10; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2010, 12 Ta 363/10, juris Rn. 9 m.w.N.; LAG Köln, Urteil vom 19.03.2008, 7 Sa 919/07, juris Rn. 31).
  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach

    Wann genau dieses kopierte Kündigungsschreiben als Anlage zum Schriftsatz des Beklagten dem Kläger zugegangen und ob die in § 4 KSchG vorgesehene dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 S. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 2 KSchG eingehalten ist, konnte vorliegend dahinstehen, da die vorgenannte Dreiwochenfrist keine Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform rügt (BAG 28.06.2007 NZA 2007, 972, 973; ErfK/Kiel, 11. Aufl. 2011, § 4 KSchG Rn. 6; KR/Friedrich, § 4 KSchG Rn. 135; DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2011, Kap. 4 Rn. 1771).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10

    Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes und entspricht im Übrigen höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz überwiegender Auffassung in der Literatur (vgl. nur BAG vom 28. Juni 2007, 6 AZR 873/06, NZA 2007, 972; Hergenröder in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 4 KSchG, Rdnr. 6; Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Auflage 2010, § 4 KSchG, Rdnr. 6 und 8; alle jew. m.w.Nw.).
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Zwar weist die Verfügungsbeklagte zu Recht darauf hin, dass es unter anderem Sinn und Zweck der Drei-Wochen-Frist ist, alsbald Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht (BAG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 -, BAGE 123, 209 - 212, Rn. 13), und dass ein Interesse an einer schnellen Klärung der Rechtslage regelmäßig auch bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer anzunehmen ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 6 Sa 565/07

    Auslegung schriftlicher Willenserklärungen während der Laufzeit eines befristeten

    Hieraus ergab sich für den Kläger die Notwendigkeit innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - ).
  • LAG München, 14.08.2008 - 4 Ta 179/08

    Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 1447/13

    Zahlungsklage bei nicht titulierten Insolvenzforderungen

  • ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07

    Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 422/11

    Kündigung, Nichtigkeit, Kündigungsschreiben, Schriftform, Schriftformerfordernis,

  • ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08

    Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22

    Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung

  • ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 889/09

    Feststellung des Fortbestehens bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infolge

  • ArbG Cottbus, 18.02.2008 - 7 Ca 863/08

    Mitteilung über das Bestehen einer Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der

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