Rechtsprechung
BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06. |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
- openjur.de
Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kündigung innerhalb Dreiwochenfrist
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsschutz des Arbeitnehmers gegen seine fristlose Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit; Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung
- bag-urteil.com
Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
- Judicialis
- RA Kotz
Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 4 § 7 § 13 Abs. 1
Kündigungsschutzklage - Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Klagefrist von drei Wochen gilt auch für außerordentliche Kündigung in der Wartezeit ? Aufgabe entgegenstehender bisheriger Rechtsprechung zur alten Rechtslage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Drei-Wochen-Frist auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit!
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen gilt auch bei außerordentlichen Kündigungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigungsschutzklage - Auch für "Neulinge" im Betrieb gilt bei einer Klage die 3-Wochen-Frist
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zur Klagefrist bei ausserordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klage gegen außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang erhoben werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Dreiwöchige Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit - Frühere BAG-Rechtsprechung ist überholt
- 123recht.net (Pressemeldung, 28.6.2007)
Dreiwöchige Klagefrist auch in der Probezeit // Rechtsprechung an neue Rechtslage angepasst
- 123recht.net (Kurzinformation, 29.8.2007)
§ 4 KSchG; § 623 BGB
Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 03.11.2005 - 3 Ca 630/05
- LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05
- BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06.
- BAG, 28.06.2007 - 2 AZR 873/06
Papierfundstellen
- BAGE 123, 209
- NJW 2007, 2716
- ZIP 2008, 384
- MDR 2007, 1202
- NZA 2007, 972
- BB 2007, 2015
- DB 2007, 1986
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71
Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben (Aufgabe von BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401).Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
- BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00
Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Sie enthält einen individuellen Schriftzug, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (zu diesen Anforderungen BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11). - LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05
Klagefrist
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2006 - 16 Sa 2151/05 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter …
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben. - BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05
§ 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Allein die mangelnde Schriftform kann noch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden, weil § 4 Satz 1 KSchG nur für schriftliche Kündigungen gilt (Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 56 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 73). - BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage; …
Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07
Klagefrist
Durch die Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt die dreiwöchige Klagefrist auch bei außerordentlichen Kündigungen (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 12, BAGE 123, 209). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 858/11
Kündigung durch vollmachtlosen Vertreter - Beginn der Klagefrist
Da § 4 Satz 1 KSchG auf den Zugang der schriftlichen Kündigung abstellt, kann der Mangel der Schriftform auch noch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 10, BAGE 123, 209) . - LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 1 Sa 159/21
Kündigung, Zugang, Einwurf-Einschreiben, Anscheinsbeweis
Auf diesen Sachverhalt ist § 4 Satz 1 KSchG nicht anwendbar (BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 873/06 - juris, Rn 10).
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15
Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses …
Die Klagefrist gilt auch in der Wartezeit (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 11, BAGE 123, 209; 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 16 ff., BAGE 117, 68) . - ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11
Abgrenzung außerordentliche und ordentliche Kündigung; Klagefrist, Schriftform
Die mangelnde Schriftform gemäß §§ 623, 125 BGB kann auch noch nach Fristablauf geltend gemacht werden (ErfK/Kiel § 4 KSchG Randnr. 8; BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06). - OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12
Kündigung - Geschäftsführer
Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Formunwirksamkeit einer Kündigung auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden kann, da § 4 KSchG eine schriftliche Kündigung voraussetze (BAG, Urteil vom 28.06.2007, 6 AZR 873/06, juris Rn. 10; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.04.2010, 12 Ta 363/10, juris Rn. 9 m.w.N.; LAG Köln…, Urteil vom 19.03.2008, 7 Sa 919/07, juris Rn. 31). - ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11
Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach …
Wann genau dieses kopierte Kündigungsschreiben als Anlage zum Schriftsatz des Beklagten dem Kläger zugegangen und ob die in § 4 KSchG vorgesehene dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 S. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 2 KSchG eingehalten ist, konnte vorliegend dahinstehen, da die vorgenannte Dreiwochenfrist keine Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform rügt (BAG 28.06.2007 NZA 2007, 972, 973;… ErfK/Kiel, 11. Aufl. 2011, § 4 KSchG Rn. 6;… KR/Friedrich, § 4 KSchG Rn. 135;… DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2011, Kap. 4 Rn. 1771). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10
Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach …
Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes und entspricht im Übrigen höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz überwiegender Auffassung in der Literatur (vgl. nur BAG vom 28. Juni 2007, 6 AZR 873/06, NZA 2007, 972;… Hergenröder in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 4 KSchG, Rdnr. 6;… Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Auflage 2010, § 4 KSchG, Rdnr. 6 und 8; alle jew. m.w.Nw.). - LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15
Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während …
Zwar weist die Verfügungsbeklagte zu Recht darauf hin, dass es unter anderem Sinn und Zweck der Drei-Wochen-Frist ist, alsbald Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht (BAG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 -, BAGE 123, 209 - 212, Rn. 13), und dass ein Interesse an einer schnellen Klärung der Rechtslage regelmäßig auch bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer anzunehmen ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 6 Sa 565/07
Auslegung schriftlicher Willenserklärungen während der Laufzeit eines befristeten …
Hieraus ergab sich für den Kläger die Notwendigkeit innerhalb von drei Wochen Klage zu erheben (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - ). - LAG München, 14.08.2008 - 4 Ta 179/08
Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung
- LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 1447/13
Zahlungsklage bei nicht titulierten Insolvenzforderungen
- ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07
Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft
- LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 422/11
Kündigung, Nichtigkeit, Kündigungsschreiben, Schriftform, Schriftformerfordernis, …
- ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22
Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung
- ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 889/09
Feststellung des Fortbestehens bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infolge …
- ArbG Cottbus, 18.02.2008 - 7 Ca 863/08
Mitteilung über das Bestehen einer Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der …