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   BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05   

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https://dejure.org/2007,402
BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 (https://dejure.org/2007,402)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 (https://dejure.org/2007,402)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 (https://dejure.org/2007,402)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten in einem Konzern; Möglichkeit einer fiktiven Fortschreibung früherer gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse; Entstehung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Auswirkungen einer Verschmelzung auf die Betriebsrentenanpassung

  • hensche.de

    Betriebsrente, Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 30c; ; UmwG § 2; ; UmwG § 20; ; BGB § 315; ; ZPO § 253; ; ZPO § 291

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16; BetrAVG § 30 c; BGB § 315
    Betriebsrentenanpassung nach einer Verschmelzung

  • RA Kotz

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht - Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage, Verschmelzung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsrentenanpassung bei Verschmelzung ? Kriterien für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des neuen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Betriebsrentenanpassung nach einer Fusion

  • 123recht.net (Pressemeldung, 31.7.2007)

    Fusion kann zu höherer Betriebsrente führen // Rentner profitieren von stärkerer Ertragskraft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 319
  • ZIP 2007, 2372
  • MDR 2008, 213
  • VersR 2008, 1419
  • BB 2008, 49
  • DB 2008, 135
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353).

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine ist in den im Urteil des Senats vom 30. August 2005 (- 3 AZR 395/04 - BAGE 115, 353) aufgezeigten Grenzen zulässig.

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137).
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49, zu C II 1 a der Gründe).
  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 -BAGE 84, 246, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auf alle die Anpassungsentscheidung beeinflussenden Umstände (BAG 20. Mai 2003 - 3 AZR 179/02 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1, zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (st. Rspr. des Senats seit 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, zu II 3 c (1) der Gründe).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Die Rechtsprechung des Senats zur Anpassung von Betriebsrenten im Konzern (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -BAGE 78, 87) kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil die verschmolzenen Unternehmen keinen Konzern bilden, sondern die beiden ursprünglich selbständigen Unternehmen zu einem Unternehmen verschmolzen wurden.
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

  • LAG Niedersachsen, 11.11.2005 - 10 Sa 548/05

    Anpassung einer Betriebsrente; Anpassungsbedarf der Betriebsrentner; Frage einer

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65 Rn. 13).

    Die Kaufkraft der Betriebsrenten soll erhalten werden, soweit es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erlaubt (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    bb) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09

    Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dabei ist auf die Indexwerte der Monate abzustellen, die dem erstmaligen Rentenbezug und dem Anpassungsstichtag vorausgehen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    aa) Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 30c Abs. 4 BetrAVG auf den Preisindex für die Lebenshaltung von 4-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65 Rn. 13).

    Die Kaufkraft der Betriebsrenten soll erhalten werden, soweit es die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers erlaubt (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.10.1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Beurteilungsgrundlage für die langfristig zum Anpassungsstichtag zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens vor dem Anpassungsstichtag, soweit daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    bb) Der Arbeitgeber hat darzulegen und zu beweisen, dass seine Anpassungsentscheidung billigem Ermessen entspricht und sich in den Grenzen des § 16 BetrAVG hält (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23.04.1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Auch die wirtschaftlichen Daten aus der Zeit nach dem Anpassungsstichtag können die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 23.05.2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43).

    Je günstiger die weitere wirtschaftliche Entwicklung ausfällt und je schneller die Besserung eintritt, desto genauer und sorgfältiger muss der Arbeitgeber vortragen, dass seine frühere negative Einschätzung trotzdem nicht zu beanstanden ist (BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Aus § 16 Abs. 4 Satz 1 BetrAVG lässt sich eine Veränderung des Prüfungszeitraums nicht entnehmen (BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65; BAG 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 43).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Dementsprechend ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht (vgl. etwa BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13, BAGE 123, 319) .
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