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   BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06   

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https://dejure.org/2007,1237
BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 (https://dejure.org/2007,1237)
BAG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 (https://dejure.org/2007,1237)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 (https://dejure.org/2007,1237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von tariflichen Ausschlussfristen im Rahmen eines Anspruchs auf Einhaltung des Durchführungsweges; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einhaltung eines externen Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund einer Versorgungszusage; Abführung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 18a; ; TVG § 4; ; MTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen § 24; ; GKG § 42 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenrecht; Tarifrecht - Betriebliche Altersversorgung; Durchführungsweg; Ausschlussfrist; Verjährung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Einhaltung des zugesagten Durchführungswegs ? Keine Erfassung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche durch tarifliche Ausschlussfristen ? Abschließende Regelung der Verjährung in § 18 BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wechsel des Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 82
  • BB 2007, 2410
  • DB 2008, 2034
  • NZA-RR 2008, 537
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Das hat der Senat für den Anspruch auf laufende Betriebsrenten entschieden, der seiner Natur nach auf lange zurückliegende Vorgänge, nämlich das Arbeitsverhältnis, abstellt (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83, zu 2 c der Gründe).

    Dieses unterliegt als solches den üblichen Verfallklauseln ohnehin nicht (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Betriebsrentenrechtlich ist (vgl. nunmehr § 1 Abs. 1 BetrAVG) zu unterscheiden zwischen der Versorgungszusage (Satz 1), der Bestimmung des internen oder externen Durchführungsweges (Satz 2) und dem aus der Einstandspflicht (Satz 3) folgenden Verschaffungsanspruch als Erfüllungsanspruch (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B III 2 b bb der Gründe).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B V 1 c der Gründe) folgt nichts anderes.

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92

    Insolvenzschutz für Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Erst dann stellt sich die Frage, an wen sich der Arbeitnehmer für seine Betriebsrente wenden muss, an den Versorgungsträger oder den Arbeitgeber, und erst dann steht fest, ob sich insolvenzrechtliche Probleme stellen (vgl. einerseits BAG 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364; andererseits BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, aber nicht Ansprüche beschneiden, deren Verletzung sich erst auswirkt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Ruhestand beginnt (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Der Senat hat unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aF unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, die der kürzeren zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB aF unterfielen (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Erst dann stellt sich die Frage, an wen sich der Arbeitnehmer für seine Betriebsrente wenden muss, an den Versorgungsträger oder den Arbeitgeber, und erst dann steht fest, ob sich insolvenzrechtliche Probleme stellen (vgl. einerseits BAG 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364; andererseits BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    In diesen Fällen ist die Zahlung an den Dritten zugleich Erfüllung einer Geldschuld an den Arbeitnehmer (ausführlich Großer Senat des BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Das folgt allerdings - anders als bei laufenden Betriebsrenten (dazu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 3 b der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 22 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 53, zu 3 der Gründe) - nicht daraus, dass der Anspruch erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig würde.
  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Der Senat hat unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aF unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, die der kürzeren zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB aF unterfielen (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe).
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

    Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
    Das folgt allerdings - anders als bei laufenden Betriebsrenten (dazu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 3 b der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 22 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 53, zu 3 der Gründe) - nicht daraus, dass der Anspruch erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig würde.
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 2/89

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Konkurs

  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88

    Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht -

  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03

    Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse

  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97

    Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot

  • LAG Hamm, 06.07.2005 - 3 Sa 655/05
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Die Einstandspflicht stellt somit sicher, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06

    Direktversicherung - Insolvenz

    Mit der Zahlung der Beiträge für eine Direktversicherung zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt der Veräußerer Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22, BAGE 123, 82).
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