Rechtsprechung
BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von tariflichen Ausschlussfristen im Rahmen eines Anspruchs auf Einhaltung des Durchführungsweges; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Einhaltung eines externen Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge aufgrund einer Versorgungszusage; Abführung ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
BGB § 288; ; BGB § 291; ; BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § 18a; ; TVG § 4; ; MTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen § 24; ; GKG § 42 Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsrentenrecht; Tarifrecht - Betriebliche Altersversorgung; Durchführungsweg; Ausschlussfrist; Verjährung
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch auf Einhaltung des zugesagten Durchführungswegs ? Keine Erfassung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche durch tarifliche Ausschlussfristen ? Abschließende Regelung der Verjährung in § 18 BetrAVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- pwc.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wechsel des Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.02.2005 - 6 (5) Ca 4925/04
- LAG Hamm, 06.07.2005 - 3 Sa 655/05
- BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Papierfundstellen
- BAGE 123, 82
- BB 2007, 2410
- DB 2008, 2034
- NZA-RR 2008, 537
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88
Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Das hat der Senat für den Anspruch auf laufende Betriebsrenten entschieden, der seiner Natur nach auf lange zurückliegende Vorgänge, nämlich das Arbeitsverhältnis, abstellt (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83, zu 2 c der Gründe).Dieses unterliegt als solches den üblichen Verfallklauseln ohnehin nicht (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebsrentenrechtlich ist (vgl. nunmehr § 1 Abs. 1 BetrAVG) zu unterscheiden zwischen der Versorgungszusage (Satz 1), der Bestimmung des internen oder externen Durchführungsweges (Satz 2) und dem aus der Einstandspflicht (Satz 3) folgenden Verschaffungsanspruch als Erfüllungsanspruch (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B III 2 b bb der Gründe).Aus der Entscheidung des Senats vom 7. März 1995 (- 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B V 1 c der Gründe) folgt nichts anderes.
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 51/92
Insolvenzschutz für Lebensversicherung
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Erst dann stellt sich die Frage, an wen sich der Arbeitnehmer für seine Betriebsrente wenden muss, an den Versorgungsträger oder den Arbeitgeber, und erst dann steht fest, ob sich insolvenzrechtliche Probleme stellen (vgl. einerseits BAG 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364; andererseits BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160).
- BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91
Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, aber nicht Ansprüche beschneiden, deren Verletzung sich erst auswirkt, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Ruhestand beginnt (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 5 der Gründe). - BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96
Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Der Senat hat unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aF unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, die der kürzeren zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB aF unterfielen (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe). - BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92
Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Erst dann stellt sich die Frage, an wen sich der Arbeitnehmer für seine Betriebsrente wenden muss, an den Versorgungsträger oder den Arbeitgeber, und erst dann steht fest, ob sich insolvenzrechtliche Probleme stellen (vgl. einerseits BAG 17. November 1992 - 3 AZR 51/92 - BAGE 71, 364; andererseits BVerwG 28. Juni 1994 - 1 C 20.92 - BVerwGE 96, 160). - BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
In diesen Fällen ist die Zahlung an den Dritten zugleich Erfüllung einer Geldschuld an den Arbeitnehmer (ausführlich Großer Senat des BAG 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150). - BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87
Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer …
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Das folgt allerdings - anders als bei laufenden Betriebsrenten (dazu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 3 b der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 22 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 53, zu 3 der Gründe) - nicht daraus, dass der Anspruch erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig würde. - BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - …
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Der Senat hat unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aF unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, die der kürzeren zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB aF unterfielen (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe). - BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97
Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL
Auszug aus BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Das folgt allerdings - anders als bei laufenden Betriebsrenten (dazu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 3 b der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 22 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 53, zu 3 der Gründe) - nicht daraus, dass der Anspruch erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig würde. - BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 2/89
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht im Konkurs
- BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 651/88
Versicherungsleistungen - Unwiderrufliches Bezugsrecht - …
- BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 550/03
Betriebliche Altersversorgung: Mittelbare Diskriminierung durch Pensionskasse
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03
Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme; …
- BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00
Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen …
- BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01
Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung
- BAG, 23.03.1999 - 3 AZR 631/97
Pensionskasse und arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
- LAG Hamm, 06.07.2005 - 3 Sa 655/05
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10
Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht
Die Einstandspflicht stellt somit sicher, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82) . - BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 302/15 - Rn. 30 mwN; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) . - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Mit der Zahlung der Beiträge für eine Direktversicherung zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt der Veräußerer Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22, BAGE 123, 82).
- BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 65/14
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers - regulierte …
Sie sollen die kurzfristige Abwicklung von Ansprüchen sicherstellen, nicht aber Ansprüche beschneiden, die - wie Betriebsrentenansprüche - erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Eintritt in den Ruhestand entstehen (vgl. etwa BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 123, 82) .Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO) .
- BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - …
Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82).Demgegenüber kann der Arbeitnehmer aufgrund seines Anspruchs auf Einhaltung des Durchführungswegs vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die betriebliche Altersversorgung tatsächlich entsprechend dem vereinbarten Durchführungsweg gestaltet (vgl. etwa BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
Er geht deshalb dahin, dass der Arbeitgeber bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten erforderlichen Handlungen vornimmt, die die spätere Erfüllung des Versorgungsversprechens über den vereinbarten Durchführungsweg sicherstellen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 24; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08
Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter …
Ist der Zusage zufolge die Versorgung über einen externen Versorgungsträger durchzuführen, folgt aus der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung, dass der Arbeitgeber die Versicherungsleistungen oder zumindest gleichwertige Leistungen gegebenenfalls selbst zu erbringen hat, wenn der Versorgungsträger die betriebsrentenrechtlichen Ansprüche des Arbeitnehmers nicht erfüllt (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82).Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer nach den Satzungsbestimmungen des Versorgungsträgers - wie im Streitfall wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - nicht nachversichert werden kann (…vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 191/06 - Rn. 24, BAGE 125, 1; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 157/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
Die Versorgungsregelungen bestimmen den Inhalt der Verpflichtung auf Einhaltung des Durchführungswegs (grundlegend BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22 ff., BAGE 123, 82) und damit auch die Grenzen dieser Verpflichtung. - BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20
Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität
Die Einstandspflicht stellt somit sicher, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82) . - BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07
Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz
Diese Regelung ist abschließend (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 34, AP BetrAVG § 1 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 90).Auch dieser Unterscheidung lag letztlich die Erwägung zugrunde, dass die dem Arbeitnehmer unmittelbar zugute kommenden Betriebsrentenleistungen wie Lohnleistungen zu behandeln sind, wohingegen grundlegende Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 35, AP BetrAVG § 1 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 90).
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
Zwar steht den Arbeitnehmern, denen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt sind, gegen den Arbeitgeber ein Anspruch auf Einhaltung des Durchführungswegs nach Maßgabe der Versorgungsordnung zu (vgl. dazu BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 22, BAGE 123, 82). - LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG
- BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13
Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage
- BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09
Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15
Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08
Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des …
- BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
Leistungsanpassung - Bochumer Verband
- ArbG Hagen, 30.05.2017 - 5 Ca 2325/16
Verjährung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche
- LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber
- BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 903/07
Antragsmodifizierung in der Berufungsinstanz - Auslegung einer Protokollnotiz der …
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 158/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 553/06
Eingriff in Versorgungsregelung
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
- LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14
Berechnung der Höhe einer Betriebsrente
- BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
Eingriff in Versorgungsregelung
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 161/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 162/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
- LAG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 13 Sa 7/14
Einstandspflicht des Arbeitgebers für Leistungskürzungen einer Pensionskasse
- BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 393/17
Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung
- LG Wiesbaden, 06.02.2019 - 12 O 53/18
Auslegung einer Versorgungszusage
- ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
Versorgungszusage KZVK
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 159/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- BAG, 12.05.2020 - 3 AZR 160/19
Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Einstandspflicht
- LAG München, 05.12.2019 - 3 Sa 368/19
Ablösende Betriebsvereinbarung, Rückwirkungsverbot, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 3 Sa 191/18
Verschaffung von Versorgungsleistungen
- LAG München, 12.11.2013 - 6 Sa 508/13
Einstandspflicht des Arbeitgebers für eine Pensionskassenversorgung
- LAG Düsseldorf, 28.08.2009 - 12 Sa 541/09
- LAG Hamm, 09.01.2013 - 4 Sa 426/11
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der …
- LAG München, 30.10.2008 - 3 Sa 480/08
Aufrechnung gegen Betriebsrente
- LAG Köln, 11.12.2013 - 5 Sa 429/13
Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 402/11
Betriebliche Altersversorgung - Nachwirkung eines Tarifvertrags
- ArbG Wuppertal, 20.11.2009 - 3 Ca 3369/09
Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen