Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2373
BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06 (https://dejure.org/2007,2373)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2007 - 5 AZR 870/06 (https://dejure.org/2007,2373)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 (https://dejure.org/2007,2373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

  • openjur.de

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Böswillige Unterlassung der Annahme einer zumutbaren Arbeit durch Nichtannahme eines im Zusammenhang mit einer Kündigung erklärten Änderungsangebotes unter Vorbehalt; Beendigung eines böswillig unterlassenen, zumutbaren Arbeitsannahme durch Erklärung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsaufnahme - böswilliges Unterlassen Arbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater

    Annahme zumutbarer Arbeit bei Änderungskündigung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 298; ; BGB § 615 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 814; ; KSchG § 2; ; KSchG § 11 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 551

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslohn; Annahmeverzug - Rückforderung von Annahmeverzugslohn; böswilliges Unterlassen nach Änderungskündigung; zumutbare Beschäftigung während des Annahmeverzugs; Wegfall der Arbeitsmöglichkeit wegen nachfolgender Kündigung; Beendigung des Annahmeverzugs und ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmeverzugslohn nach einer Änderungskündigung ? Böswilliges Unterlassen durch fehlende Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt ? Kein Ausschluss der Rückforderung nach § 814 BGB, wenn Leistung zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Änderungskündigung - Nichtaufnahme der Arbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen als böswilliges Unterlassen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Änderungskündigung - Nichtaufnahme der Arbeit zu geänderten Arbeitsbedingungen als böswilliges Unterlassen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 141
  • NZA 2008, 1063
  • BB 2008, 282
  • DB 2008, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Auch das in Verbindung mit einer Änderungskündigung erklärte Angebot kann die Obliegenheit zur Annahme einer zumutbaren Arbeit auslösen (Senat 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123).

    Das Landesarbeitsgericht geht unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 16. Juni 2004 (- 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123) von den zutreffenden Maßstäben aus und wendet sie rechtsfehlerfrei auf den Streitfall an.

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Es ist nicht auf eine endgültige Vertragsänderung gerichtet, auf die sich der Arbeitnehmer allerdings nicht einlassen muss (Senat 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 -BAGE 116, 359).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Jedenfalls angesichts der Umstrukturierungen bei der Beklagten ist die Übernahme von Aufsichts- und Kassierertätigkeiten nach dem Maßstab des § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG nicht unzumutbar (vgl. Senat 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06 - Rn. 16 ff., AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 19).
  • LAG Niedersachsen, 23.06.2006 - 3 Sa 990/05

    Anrechnung vom fiktiven Arbeitsverdienst bei Unterlassung der Annahme einer

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Juni 2006 - 3 Sa 990/05 - aufgehoben, soweit es über die Widerklage und über die Kosten des Rechtsstreits entschieden hat.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Eine Auseinandersetzung mit der Hauptbegründung kann nur dann genügen, wenn die Begründetheit des einen Anspruchs von der des anderen abhängt (vgl. nur BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45, 51 mwN).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Sofern neben der Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG auch eine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG, etwa wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, zu erfolgen hat, kommen die Grundsätze des Senatsurteils vom 11. Januar 2006 (- 5 AZR 125/05 - BAGE 116, 355, 358) zur Anwendung.
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    b) Nach § 298 BGB endet der Annahmeverzug nicht, solange der Schuldner wirksam ein Zurückbehaltungsrecht ausübt (BAG 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 - BAGE 35, 324, 336).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    § 814 BGB greift dann nicht ein, wenn die Leistung unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, der Anspruch sei nicht berechtigt, oder zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt (BGH 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 - NJW 1995, 3052, zu 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Entgegen der von der Beklagten erstinstanzlich vertretenen Rechtsauffassung muss zur Begründung des Annahmeverzugs die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nicht mitgeteilt werden (BAG 24. November 1994 - 2 AZR 179/94 - BAGE 78, 333).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 870/06
    Grundsätzlich ist es zur Beendigung des Annahmeverzugs nach einer unwirksamen Kündigungserklärung erforderlich und ausreichend, dass der Arbeitgeber die versäumte Arbeitsaufforderung nachholt und dies mit der Erklärung verbindet, die Arbeitsleistung als Erfüllung des fortbestehenden Arbeitsvertrags anzusehen (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 1 b der Gründe mwN; Senat 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - BAGE 108, 27, 29).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auch in diesem Fall kann der Arbeitnehmer regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten (BAG 19. September 1991 - 2 AZR 619/90 - zu B I 1 d der Gründe, RzK I 13b Nr. 18; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - BAGE 90, 329; 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 1 der Gründe, BAGE 93, 179; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 28, BAGE 124, 141; KR/Spilger 9. Aufl. § 11 KSchG Rn. 24, 24a; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 11 Rn. 22, 24) .
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Die unterlassene Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber als gesetzlicher Regelfall von § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG setzt notwendigerweise eine andere vertragliche Grundlage voraus (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141; 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 20, BAGE 140, 42) .

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

    Die Vorschrift begründet keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, eine endgültige Änderung des bestehenden Arbeitsvertrags zu akzeptieren (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - Rn. 24, BAGE 116, 359; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141) .

    Der Arbeitnehmer, der ein objektiv zumutbares Vertragsangebot eines anderen Arbeitgebers vorbehaltlos ablehnt, weil er einen Betriebsübergang für möglich hält und, bei Vertragsannahme, seine Rechte aus § 613a Abs. 1 BGB als gefährdet ansieht, handelt auf eigenes Risiko, wenn sich die Befürchtung einer Umgehung von § 613a Abs. 1 BGB mangels Vorliegen eines Betriebsübergangs als unzutreffend erweist (vgl. zur Ablehnung eines im Zusammenhang mit einer Kündigung erklärten Änderungsangebots BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141) .

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die Beklagte befand sich im streitbefangenen Zeitraum infolge ihrer unwirksamen Kündigung zum 31. Dezember 2008 im Annahmeverzug, ohne dass es eines Angebots des Klägers (§ 296 BGB) bedurft hätte (vgl. nur BAG 27. August 2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 16, AP BGB § 615 Nr. 124 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 26; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 21, BAGE 124, 141 - jeweils mwN) .

    Das zeigt gerade der gesetzliche Regelfall der böswillig bei einem anderen Arbeitgeber unterlassenen Arbeit, die notwendigerweise auf einer anderen vertraglichen Grundlage stattgefunden hätte (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 23, BAGE 124, 141).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    dd) Entsprechend dem Grundgedanken des § 273 Abs. 1 BGB, dass der Gläubiger, der selbst nicht leisten will, arglistig handelt, wenn er die vertraglich geschuldete Leistung einfordert (BGH 11. April 1984 - VIII ZR 302/82 - BGHZ 91, 73, 83; Ahrens Zivilrechtliche Zurückbehaltungsrechte Rn. 168; MünchKommBGB/Krüger § 273 Rn. 2), steht die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts selbst auch unter dem Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. insb. RG 21. Juli 1936 - II 30/36 - RGZ 152, 71, 74; MünchKommBGB/Krüger § 273 Rn. 72 mwN; Söllner ZfA 1973, 1, 11) und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. zuletzt BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 21; ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 690; MünchKommBGB/ Müller-Glöge § 611 Rn. 11; AnwK-BGB/Schmidt-Kessel § 273 Rn. 3).
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Wegen des Ausspruchs der rechtsunwirksamen Kündigung vom 28. Juni 2005 zum 31. Dezember 2005 bedurfte es für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 keines Angebots der Klägerin mehr, § 296 BGB (vgl. Senat 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 21, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 21).
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21

    Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Für die Annahme eines fortbestehenden Leistungswillens des Arbeitnehmers trotz Zurückbehaltung seiner Arbeitskraft muss jedoch das Zurückbehaltungsrecht auch wirksam ausgeübt werden (vgl. BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 33, BAGE 124, 141) .
  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Das ergibt sich aus § 298 BGB, der für alle Fälle des Zurückbehaltungsrechts und damit auch für § 273 BGB gilt (BAG 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 32 f., BAGE 124, 141; Schaub/Linck ArbR-HdB 15. Aufl. § 95 Rn. 57) .
  • LAG Hamm, 11.02.2010 - 8 Sa 1395/09

    Verzugslohn ohne Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes bei bloßer

    Hieraus folgt - je nach den Umständen - eine (zeitabschnittsweise oder dauerhafte ) Kürzung oder auch ein vollständiger Wegfall des Verzugslohnanspruchs (vgl. BAG, 26.09.2007, 5 AZR 870/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13 = NZA 2008, 1063).

    Auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2007 (5 AZR 870/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13 = NZA 2008, 1063) - betreffend die Zahlung von Verzugslohn nach einer Änderungskündigung - ist davon auszugehen, dass es für ein böswilliges Unterlassen i. S. d. 11 Nr. 2 KSchG genügt, wenn der Arbeitnehmer die sich aus § 2 KSchG kraft Gesetzes ergebende Möglichkeit einer Vorbehaltserklärung nicht wahrnimmt.

  • ArbG Hamburg, 25.01.2011 - 21 Ca 235/08

    Altersgrenzenregelung des § 19 RTV Gebäudereinigung - Beendigung des

    Das BAG verlangt von einem Arbeitnehmer nach Lage der Umstände nicht unbeträchtliche Einschnitte in Gehalt und Tätigkeit (BAG 26.9.2007, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 13).
  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 842/11

    Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung -

    Da das Angebot mit einer endgültigen Abänderung des Arbeitsvertrages verbunden gewesen wäre, war die Klägerin nicht verpflichtet, sich darauf einzulassen (vgl. BAG 26.09.2007 - 5 AZR 870/06 - Rn 23, zit. nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15

    Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot -

  • LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1720/11

    Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung -

  • LAG Hamm, 15.11.2012 - 15 Sa 239/12

    Hinweispflicht bei der Ausübung des urückbehaltungnsrechts durch den Arbeitnehmer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2009 - 10 Ta 22/09

    Prozesskostenhilfe - Zurückbehaltungsrecht des Auszubildenden an seiner

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 7 Sa 519/11

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2011 - 7 Sa 507/11

    Annahmeverzugslohn - böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 7 Sa 530/11

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 7 Sa 522/11

    Vergütung des Arbeitnehmers bei Annahmeverzug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 7 Sa 506/11

    Anspruch auf Annahmeverzugslohn - Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 7 Sa 508/11

    Annahmeverzug - Unwirksamkeit einer Versetzungsanordnung - böswilliges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2011 - 7 Sa 438/11

    Anspruch auf Annahmeverzugslohn - Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht

  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 2 Sa 2/22

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers

  • SG Osnabrück, 29.04.2009 - S 16 AL 153/08
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht