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   BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06   

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https://dejure.org/2007,453
BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 (https://dejure.org/2007,453)
BAG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 (https://dejure.org/2007,453)
BAG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 (https://dejure.org/2007,453)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung von so genannten Ein-Euro-Jobbern als mitbestimmungspflichtige Einstellung; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen; Vorliegen einer Auswahlentscheidung des Arbeitgebers bei der Einstellung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrat - Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Einstelllung von Ein-Euro-Jobbern

  • hensche.de

    Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Ein-Euro-Job

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II [sog. Ein-Euro-Jobber]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (sog. Ein-Euro-Jobber) unterliegt Mitbestimmung des Betriebsrats ? Mitwirkung an Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Einstellung von Ein- Euro Jobbern ist mitbestimmungspflichtig

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

  • arbrb.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einstellung von "Ein-Euro-Jobbern"

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Betriebsrat - Mitbestimmung bei Ein-Euro-Jobbern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.10.2007)

    Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern // Betriebsrat eines Vereins für Altenpflege Recht gegeben

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • heuking.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    "Ein-Euro-Jobs"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 182
  • NJW 2008, 685 (Ls.)
  • NZA 2008, 244
  • DB 2008, 536
  • JR 2008, 263
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    Hiernach ist die Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern eine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (ebenso für das Personalvertretungsrecht BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301; 21. März 2007 - 6 P 8/06 - PersR 2007, 309).

    Diese übt nicht der Leistungsträger, sondern der Arbeitgeber im Betrieb aus (ebenso im Ergebnis BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 2 d der Gründe, das ein Weisungsrecht kraft Gesetzes annimmt).

    Wenn die den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zugewiesenen Tätigkeiten keine zusätzlichen Arbeiten iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind, erscheint auch eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG nicht ausgeschlossen (vgl. zu § 77 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BPersVG BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 4 a bis c der Gründe).

    Wird der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf Grund einer Eingliederungsvereinbarung, durch Verwaltungsakt oder sonstiges Verwaltungshandeln einem Arbeitgeber als Maßnahmeträger zugewiesen, so bindet dies den Maßnahmeträger nicht (BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - PersR 2007, 301, zu 3 a der Gründe).

    Die Regelungen in § 15 Abs. 1, § 16 Abs. 3 SGB II enthalten keine Rechtsgrundlage, nach welcher der Leistungsträger befugt wäre, dem Maßnahmeträger gegen seinen Willen einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzuweisen (BVerwG 21. März 2007 - 6 P 4/06 - aaO; 21. März 2007 - 6 P 8/06 - PersR 2007, 309, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats schließt der Umstand, dass die Eingliederung einer im Betrieb beschäftigten Person auf einem an diese gerichteten Verwaltungsakt beruht, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG nicht von vorneherein aus (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 -BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    Folgt jedoch das behördliche Handeln der tatsächlichen Auswahlentscheidung des Arbeitgebers, wird die mitzubestimmende Arbeitgeberentscheidung vor und im Hinblick auf die Zuweisung durch die Behörde getroffen (vgl. 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dient das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen gemäß § 99 BetrVG vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft (12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 a aa der Gründe; 19. Juni 2001 - 1 ABR 25/00 - BAGE 98, 70, zu B II 2 der Gründe).

    Für die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösende tatsächliche Betroffenheit der Belegschaft ist es in einem solchen Fall unerheblich, welchen rechtlichen Status die aufzunehmende Person hat (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - aaO).

  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2006 - 4 TaBV 9/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    Danach muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    Er muss in diesem Sinne Personalhoheit besitzen und damit wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung gegenüber den betreffenden Personen wahrnehmen (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 51/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 50 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 4, zu B I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    a) Der Annahme eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG steht nicht entgegen, dass zwischen dem Arbeitgeber und den auf den Arbeitsgelegenheiten eingesetzten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, wie § 16 Abs. 3 Satz 2 2. Halbs. SGB II ausdrücklich bestimmt, kein Arbeitsverhältnis begründet wird (st. Rspr. BAG, vgl. etwa 17. Januar 2007 - 5 AZB 43/06 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 78 Nr. 8, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann der Streit der Betriebsparteien über Bestand, Inhalt und Umfang eines Mitbestimmungsrechts Gegenstand eines Feststellungsbegehrens iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sein (vgl. etwa 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    a) Nach dem im Beschlussverfahren entsprechend anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraft entschieden werden kann (Senat 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15, BAGE 118, 205; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 10).

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (vgl. etwa Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206, zu B II 2 a der Gründe; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 13).

    Das folgt aus Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 BetrVG, die ihren Niederschlag in den Zustimmungsverweigerungsgründen des § 99 Abs. 2 BetrVG gefunden haben und vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft dienen (vgl. Senat 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 19 mwN).

  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, BAGE 124, 182) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

    aa) Eine Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, BAGE 124, 182).

    Für die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösende tatsächliche Betroffenheit der Belegschaft ist es in einem solchen Fall unerheblich, welchen rechtlichen Status die aufzunehmende Person hat (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 19, BAGE 124, 182).

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