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   BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06   

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BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06 (https://dejure.org/2007,232)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2007 - 3 AZR 269/06 (https://dejure.org/2007,232)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 (https://dejure.org/2007,232)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung des Ausschlusses von betrieblichen Altersversorgungsleistungen durch unterschiedliche Vergütungssysteme; Besonderer Wert der Betriebszugehörigkeit einer bestimmten Arbeitnehmergruppe als ein zulässiger Differenzierungsgrund ; Bedeutung der Nennung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung - Territorialitätsprinzip

  • hensche.de

    Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • RA Kotz

    Gleichbehandlungsgrundsatz: Ungleichbehandlung bei Vergütungssystemen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4; GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Geltungsbereich des BetrVG; Territorialitätsprinzip; persönlicher Geltungsbereich; "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs; teilmitbestimmte ...

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1b Abs. 1 S. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebsverfassungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Geltungsbereich des BetrVG ; Territorialitätsprinzip; persönlicher Geltungsbereich; "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs; teilmitbestimmte ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechtigte Ungleichbehandlung aufgrund unterschiedlich hoher Vergütung ? Kein Erfordernis zur Benennung der Gründe für die Differenzierung in der Versorgungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Mitarbeiter mit Auslandseinsatz können ohne Anspruch sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung greift

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Sachlicher Grund für Ungleichbehandlung greift

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ungleichbehandlung bei unterschiedlichen Mitarbeitergruppen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Spitzenverdiener dürfen von Betrieblicher Altersvorsorge ausgenommen werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privilegierte Auslandsmitarbeiter erhalten keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Mitarbeiter mit Auslandseinsatz können ohne Anspruch sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersvorsorge: Differenzierung zwischen Arbeitnehmern im Inland und im Ausland zulässig

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 22
  • MDR 2008, 32
  • BB 2007, 2576
  • BB 2008, 245
  • DB 2008, 710
  • NZA-RR 2008, 649
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Es ist nicht erforderlich, dass in dem laufenden Entgelt der Arbeitnehmergruppe, die keine Versorgungszusage erhalten hat, Bestandteile enthalten sind, die einen gleichwertigen Ausgleich für die Benachteiligung in der betrieblichen Altersversorgung bezwecken (Aufgabe von BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1997 (- 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16) ausgeführt, dass ein Gesamtvergleich der den Arbeitnehmergruppen in unterschiedlicher Form zufließenden Entgelte überhaupt nur dann in Betracht komme, wenn den betrieblichen Entgeltfestlegungen entnommen werden kann, dass in dem laufenden Entgelt der aus dem ausschließlich arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Versorgungswerk ausgenommenen Arbeitnehmergruppe Bestandteile enthalten sind, die einen gleichwertigen Ausgleich für die Benachteiligung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bezwecken.

  • BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 237/04

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung: Begriff des

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Zu beachten ist dabei der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil er auf den wirklichen Willen und damit auf den Zweck der Regelung schließen lassen kann (BAG 15. Februar 2005 - 3 AZR 237/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 194 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 131 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Diese Anforderungen sind durch das Urteil des Senats vom 15. Februar 2005 (- 3 AZR 237/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 194 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 131, zu II 1 der Gründe) dahingehend konkretisiert worden, dass die Versorgungsordnung nicht im Widerspruch zu dem geltend gemachten Differenzierungsgrund stehen darf.

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Ob es auch im Ausland tätige Arbeitnehmer deutscher Betriebe erfasst, ist eine Frage des persönlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144; 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - AP Internat.

    Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfertigt, die Auslandstätigkeit der im Inland entfalteten Betriebstätigkeit zuzurechnen (BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - aaO; zu den Voraussetzungen einer Ausstrahlungswirkung vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - aaO).

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Ob es auch im Ausland tätige Arbeitnehmer deutscher Betriebe erfasst, ist eine Frage des persönlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144; 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - AP Internat.

    Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfertigt, die Auslandstätigkeit der im Inland entfalteten Betriebstätigkeit zuzurechnen (BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - aaO; zu den Voraussetzungen einer Ausstrahlungswirkung vgl. BAG 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - aaO).

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Die Abgrenzung der Versorgungsberechtigten muss auf die Bedeutung der ausgeübten Tätigkeiten für das Unternehmen zugeschnitten sein (BAG 18. November 2003 - 3 AZR 655/02 -).

    Zwar hat der Senat noch in seiner Entscheidung vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 2 der Gründe) diese Forderung ausdrücklich erhoben; allerdings hat er bereits in seinem Urteil vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -, zu B II 1 a der Gründe) formuliert, die Differenzierungsgründe müssten mit dem Inhalt der Versorgungsregelungen übereinstimmen; der Arbeitgeber müsse sich an die von ihm behaupteten Ordnungsgrundsätze halten.

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Aus diesem Grunde stellt sich nicht die Frage, ob die Beklagte, die nicht bereits vor dem Arbeitsgericht, sondern erst in der Berufungsinstanz diesen Differenzierungsgrund offengelegt hatte, mit diesem Vorbringen verspätet war (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    die Gründe für die Ungleichbehandlung, müssen auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürfen nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53).
  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Zwar hat der Senat noch in seiner Entscheidung vom 19. März 2002 (- 3 AZR 229/01 -, zu B II 2 der Gründe) diese Forderung ausdrücklich erhoben; allerdings hat er bereits in seinem Urteil vom 18. November 2003 (- 3 AZR 655/02 -, zu B II 1 a der Gründe) formuliert, die Differenzierungsgründe müssten mit dem Inhalt der Versorgungsregelungen übereinstimmen; der Arbeitgeber müsse sich an die von ihm behaupteten Ordnungsgrundsätze halten.
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Die Beklagte als Arbeitgeber bestimmt eigenverantwortlich, ob sie eine betriebliche Altersversorgung schaffen und welchen Personenkreis sie begünstigen will (vgl. BAG 26. April 1988 - 3 AZR 168/86 - BAGE 58, 156).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06
    Ob es auch im Ausland tätige Arbeitnehmer deutscher Betriebe erfasst, ist eine Frage des persönlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 23 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 7; 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 - BAGE 94, 144; 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - AP Internat.
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

  • LAG Hessen, 02.11.2005 - 8 Sa 941/05

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung - Auslandsmitarbeiter

  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 414/03

    Gleichbehandlung in der Fleischbeschau

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Allerdings hat der Senat für den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in einem nicht die Benachteiligung wegen des Geschlechts betreffenden Fall entschieden, dass Vergünstigungen beim Arbeitsentgelt den Ausschluss aus der betrieblichen Altersversorgung rechtfertigen können, wenn die ausgeschlossene Arbeitnehmergruppe durchschnittlich eine erheblich höhere Vergütung als die begünstigte Arbeitnehmergruppe erhält (21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 27, EzA-SD 2007 Nr. 23 S. 11).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Dem steht nicht die Entscheidung des Senats vom 21. August 2007 (- 3 AZR 269/06 - BAGE 124, 22) entgegen.

    Darauf, ob die konkrete Regelung deshalb mitbestimmungspflichtig ist, weil es nicht um die Festlegung des begünstigten Personenkreises an sich, sondern um die Verteilung der Mittel auf den vom Arbeitgeber als Leistungsempfänger vorgesehenen Personenkreis geht (dazu BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 20, BAGE 124, 22), kommt es nicht an.

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfertigt, die Auslandstätigkeit der im Inland entfalteten Betriebstätigkeit zuzurechnen (st. Rspr., BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - Rn. 17, BAGE 124, 22; 20. Februar 2001 - 1 ABR 30/00 - zu B II 2 der Gründe) .

    Demzufolge findet das Betriebsverfassungsgesetz keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die ausschließlich für eine ausländische Baustelle eingestellt wurden (vgl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 269/06 - aaO; 30. April 1987 - 2 AZR 192/86 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 55, 236) .

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