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   BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06   

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BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 (https://dejure.org/2007,1120)
BAG, Entscheidung vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 (https://dejure.org/2007,1120)
BAG, Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 AZR 862/06 (https://dejure.org/2007,1120)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • openjur.de

    Eintritt der Bindungswirkung nach § 559 Abs 2 ZPO; Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang; vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag; Sperrwirkung eines Tarifvertrags; Gleichstellungsabrede

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung oder Beseitigung der Transformation von Vergütungsregelungen eines Tarifvertrags in ein Arbeitsverhältnis durch ungünstigere Regelungen einer Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb; Ersetzung der Bestimmungen eines Vergütungstarifvertrags durch Regelungen ...

  • Betriebs-Berater

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 1; ; Richtlinie 2001/23/EG des Rat... es vom 12. März 2001 (Betriebsübergangsrichtlinie) Art. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 88; ; BetrVG § 112 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; ZPO § 559 Abs. 2

  • streifler.de

    Eintritt der Bindungswirkung nach § 559 Abs 2 ZPO - Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Betriebsübergang; Prozessrecht - Tatsachenvortrag durch die Verwendung von Rechtsbegriffen; Eintritt des Betriebserwerbers in vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag; Sperrwirkung einesTarifvertrags; Günstigkeitsprinzip; Gleichstellungsabrede; ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Betriebsübergang; Prozessrecht - Tatsachenvortrag durch die Verwendung von Rechtsbegriffen; Eintritt des Betriebserwerbers in vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag; Sperrwirkung einesTarifvertrags; Günstigkeitsprinzip; Gleichstellungsabrede; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Transformation tariflicher Vergütungsregelung nach Betriebsübergang ? Keine Ablösung durch ungünstigere Betriebsvereinbarung beim Betriebserwerber ? Gilt auch für Bezugnahme i. S. einer Gleichstellungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 323
  • ZIP 2008, 710
  • MDR 2008, 694
  • MDR 2008, 695
  • NZA 2008, 542
  • BB 2008, 1290
  • DB 2008, 935
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Sie setzt auch nicht voraus, dass der den gleichen Gegenstand regelnde Tarifvertrag gerade im Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung normativ gilt, solange der betreffende Gegenstand jedenfalls üblicherweise tariflich geregelt wird (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B II 2 c ee (1) der Gründe mwN).

    Der Geltungsanspruch eines Firmentarifvertrags erstreckt sich nicht über die Betriebe des an ihn gebundenen Unternehmens hinaus (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - aaO, zu B II 2 c ee (3) (b) der Gründe mwN).

    Allerdings könnte der Wortlaut ebenso gut dahin zu verstehen sein, dass die Ablösungsfähigkeit einer beim Erwerber geltenden Kollektivnorm auf ihr im voranstehenden Satz 2 genanntes und in der gleichen Reihenfolge aufgeführtes normatives Pendant beschränkt ist (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B II 2 c ee (5) (b) der Gründe).

    Eine solche Betriebsvereinbarung ist wegen des Günstigkeitsprinzips auch unabhängig von § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG keine wirksame "andere Abmachung" iSv. § 4 Abs. 5 TVG, die in die aus dem ehemals normativ wirkenden Tarifvertrag abgeleiteten Rechtspositionen der Arbeitnehmer verschlechternd eingreifen könnte (BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B II 2 c ee (5) (b) der Gründe).

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Da mit dem Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers die Normen eines Tarifvertrags gegenüber den tarifgebundenen Arbeitnehmern nur noch statisch - kraft Nachwirkung - gelten, wirkten sie um der beabsichtigten Gleichstellung willen auch gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nicht dynamisch, sondern nur statisch weiter (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 27, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35 mwN aus der Rechtsprechung bis 2004).

    Diese Auslegungsmaxime hat das Bundesarbeitsgericht nach einer entsprechenden Ankündigung im Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326) mit Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - Rn. 28 ff., aaO) für vertragliche Verweisungsklauseln, die nach dem 31. Dezember 2001 vereinbart wurden, aufgegeben.

    Soweit ein Vertragspartner Regelungsziele verfolgt, die sich aus dem Wortlaut der Verweisung nicht ergeben, gehen diese in die Auslegung nur ein, wenn sie für die andere Vertragspartei mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommen (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 28, aaO).

    Für Verweisungsklauseln in Verträgen, die vor dem 1. Januar 2002 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Schuldrechtsreform - geschlossen worden, verbleibt es allerdings aus Gründen des Vertrauensschutzes bei der früheren Auslegungspraxis (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 -Rn. 43 ff., aaO).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Von dieser Vorschrift wird auch eine Klausel im Arbeitsvertrag mit dem Veräußerer erfasst, die hinsichtlich der Vergütung auf einen Tarifvertrag verweist (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 27, EuGHE I 2006, 2397 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44).

    Diese Regelung erlaubt zwar das Verständnis, dass der Erwerber, der selbst keiner Tarifbindung unterliegt, an spätere, ablösende Tarifverträge nicht gebunden ist (EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 37, aaO).

    Ob einer "dynamischen" Bindung das Prinzip der negativen Koalitionsfreiheit entgegenstünde (vgl. dazu EuGH 9. März 2006 - C-499/04 - [Werhof] Rn. 34, aaO), braucht nicht entschieden zu werden.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    a) Im Verhältnis von vertraglich begründeten Ansprüchen und anspruchsgewährenden Normen einer Betriebsvereinbarung gilt grundsätzlich das Günstigkeitsprinzip (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, zu C der Gründe).

    Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn vertragliche Ansprüche auf bestimmte Sozialleistungen auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehen und die Neuregelung durch eine Betriebsvereinbarung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Es handelt sich in jedem Fall um einvernehmlich getroffene Regelungen in Form einer Betriebsvereinbarung, zu denen die Betriebsparteien im Rahmen ihrer umfassenden Kompetenz zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen nach § 88 BetrVG befugt sind (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).

    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen sind gegenüber belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vorrangig (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 21, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 94 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 1).

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Dieser Umstand berechtigt zwar zu einer Ablösung von zuvor auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden individualrechtlichen Positionen iSv. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB durch eine spätere, ungünstigere Betriebsvereinbarung beim Erwerber (BAG 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I 2 b der Gründe mwN).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Die Parteien lösen auch auf diese Weise eine Erklärungspflicht der Gegenseite gem. § 138 Abs. 2 ZPO aus (BGH 19. März 2004 - V ZR 104/03 - BGHZ 158, 295; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 138 Rn. 2).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2006 - 5 Sa 385/05
    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Mai 2006 - 5 Sa 385/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    Diese Auslegungsmaxime hat das Bundesarbeitsgericht nach einer entsprechenden Ankündigung im Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326) mit Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - Rn. 28 ff., aaO) für vertragliche Verweisungsklauseln, die nach dem 31. Dezember 2001 vereinbart wurden, aufgegeben.
  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
    (1) Durch eine vertragliche Gleichstellungsabrede soll der (möglicherweise) nicht tarifgebundene Arbeitnehmer schuldrechtlich so gestellt werden, wie ein tarifgebundener Arbeitnehmer tarifrechtlich steht (BAG 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Die Parteien lösen auf diese Weise eine Erklärungspflicht der Gegenseite gemäß § 138 Abs. 2 ZPO aus (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 13, BAGE 124, 323, zum Begriff "Betriebsübergang") .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Günstigere einzelvertragliche Vereinbarungen gehen daher den belastenden Regelungen einer Betriebsvereinbarung vor (BAG 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 23, BAGE 124, 323) .
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Eine Beschäftigungssicherung durch den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen ist daher nicht geeignet, Verschlechterungen bei der Arbeitszeit oder dem Arbeitsentgelt zu rechtfertigen (st. Rspr. BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 60, BAGE 131, 176; 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 29, BAGE 128, 63; 6. November 2007 - 1 AZR 862/06 - Rn. 24, BAGE 124, 323; 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - zu B I 1 d bb (2) der Gründe, BAGE 103, 265) .
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