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   BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06   

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BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 (https://dejure.org/2007,1925)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 AZR 455/06 (https://dejure.org/2007,1925)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 (https://dejure.org/2007,1925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer planmäßigen Überversorgung durch einen Vergleich der Betriebsrente mit dem Einkommen aktiver Arbeitnehmer; Rechtfertigung von Eingriffen in den erdienten Besitzstand durchden beabsichtigten Abbau einer Höherversorgung; Störung der Geschäftsgrundlage im ...

  • Betriebs-Berater

    Die Anpassung einer Versorgungsregelung wegen Störung der Geschäftsgrundlage muss sich an der ursprünglichen Vereinbarung orientieren

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75; BGB § 313
    Betriebsrentenrecht - Betriebsrente; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Planwidrige Überversorgung: Grenzen des Eingriffs in die Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage ? Auch hier Einhaltung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit ? Keine Regelungsbefugnis des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 11
  • MDR 2008, 694
  • BB 2008, 1012
  • DB 2008, 994
  • NZA-RR 2008, 520
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Der Abbau einer Höherversorgung rechtfertigt grundsätzlich auch Eingriffe in den erdienten Besitzstand (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - BAGE 89, 279, zu II 4 a aa der Gründe).

    Das Anpassungsrecht des Arbeitgebers dient andererseits nicht dazu, die Versorgungsordnung umzustrukturieren und veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zu verwirklichen (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 - BAGE 89, 279, 293).

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Dahingestellt bleiben kann, ob die der Versorgungsordnung zugrundeliegende Gesamtzusage - jedenfalls unter Berücksichtigung des Einführungsschreibens vom Februar 1961 - "betriebsvereinbarungsoffen" war und den Betriebsparteien deshalb Änderungen der Versorgungsordnung grundsätzlich möglich waren (dazu zuletzt Senat 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, zu I 2 b der Gründe).

    Es gilt also nichts anderes als bei der Ablösung einer Betriebsvereinbarung (dazu BAG 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, zu II der Gründe).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03
    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Eingriff möglich ist, insbesondere ob die Beklagte, die wirtschaftlich zu 100 % der Stadt H gehört, insoweit als Teil des öffentlichen Dienstes zu behandeln ist (vgl. dazu BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11, zu B I 4 b bb (3) der Gründe).

    Um eine planmäßige Überversorgung handelt es sich dann, wenn die Versorgungsberechtigten mehr erhalten sollen als eine volle Sicherung ihres bisherigen Lebensstandards, die das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben berücksichtigt, also die sog. Vollversorgung überschritten wird (vgl. dazu BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 -AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 11, zu B I 4 b bb (3) der Gründe).

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Durch das Anpassungsrecht darf in die geltende Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 2 c der Gründe; 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100, zu I 2 c bb (2) der Gründe).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Maßgeblich ist dabei die durchschnittliche Wirkung (BAG 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 6 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 37, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Durch das Anpassungsrecht darf in die geltende Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Anpassung an die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist (vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294, zu A III 2 c der Gründe; 18. Februar 2003 - 9 AZR 136/02 - BAGE 105, 100, zu I 2 c bb (2) der Gründe).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 423/90

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Sie begrenzt die Betriebsrenten nicht mehr auf ein Niveau deutlich unterhalb des verfügbaren Einkommens der aktiven Arbeitnehmer, sondern führt zu dessen Überschreitung (vgl. dazu auch BAG 8. Oktober 1991 - 3 AZR 423/90 -, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98
    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Bei der Beurteilung einer Versorgungszusage, die - wie hier - als Gesamtzusage erteilt wurde, ist auf den Zeitpunkt ihrer Erteilung und nicht auf den Beginn des einzelnen Arbeitsverhältnisses abzustellen, da sie für alle angesprochenen Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung hat (BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 74/98 -, zu III 1 b aa der Gründe).
  • BAG, 13.05.1997 - 1 AZR 75/97
    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Bedenken können sich hier daraus ergeben, dass nach ständiger Rechtsprechung sich die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien nicht auf Betriebsrentner und bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer erstreckt (vgl. etwa BAG 13. Mai 1997 - 1 AZR 75/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 1).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01
    Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 455/06
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage löst ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers aus, das dieser nach billigem Ermessen auszuüben hat (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 496/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36, zu I 1 d dd der Gründe).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 460/06

    Betriebsrente - Störung der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 459/06

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 01.02.2006 - 3 Sa 514/05

    Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung auf 100 v.H. der letzten

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 457/06

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 458/06

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    f) Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob die Betriebsparteien, soweit die BV 2015 nach § 1 Nr. 1.2, § 2 Nr. 2 verschlechternde Regelungen für den Bezug von Tickets durch bereits ausgeschiedene und im Ruhestand befindliche Arbeitnehmer trifft, regelungsbefugt waren (dazu bspw. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 35 mwN, BAGE 125, 11; offengelassen zuletzt durch BAG 11. Juli 2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Im Übrigen besteht bei der Festlegung der maßgeblichen Vollversorgung ein Spielraum (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 125, 11) .

    Abzustellen ist bei der Beurteilung einer Versorgungszusage, die - wie hier - als Gesamtzusage erteilt wurde, auf den Zeitpunkt ihrer Erteilung und nicht auf den Beginn des einzelnen Arbeitsverhältnisses, da sie für alle angesprochenen Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung hat (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 22 mwN, BAGE 125, 11) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Es geht um die Feststellung, auf welcher Rechtsgrundlage das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis der Parteien abzuwickeln ist (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu A der Gründe, BAGE 68, 248; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - zu A I der Gründe, BAGE 104, 1; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu A der Gründe, BAGE 105, 212; 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 16, BAGE 125, 11).

    Auf den Vorrang der Leistungsklage - zumal teilweise für die Zukunft nach den §§ 257 ff. ZPO - kann der Kläger nicht verwiesen werden, da der Feststellungsantrag geeignet ist, den wesentlichen Streitpunkt zwischen den Parteien zu beseitigen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - aaO; 29. Januar 2008 - 3 AZR 42/06 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 87 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 14).

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