Rechtsprechung
   BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1161
BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06 (https://dejure.org/2008,1161)
BAG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 ABR 74/06 (https://dejure.org/2008,1161)
BAG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 (https://dejure.org/2008,1161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern; Aufnahme von Leiharbeitnehmern in einen Stellenpool als eine nach § 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtige Übernahme; Einsatz von ...

  • Judicialis

    AÜG § 14 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern; Einstellungsbegriff; Pool von Leiharbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern: Aufnahme in Stellenpool, aus dem Verleiher auf Anforderung des Entleihers Leiharbeitnehmer für Einsätze auswählt, keine mitbestimmungspflichtige Übernahme i. S. von § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 306
  • NZA 2008, 603
  • NZA 2009, 82
  • DB 2008, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 60/06

    Mitbestimmung bei Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    a) Nach dem im Beschlussverfahren entsprechend anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraft entschieden werden kann (Senat 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15, BAGE 118, 205; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 10).

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (vgl. etwa Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206, zu B II 2 a der Gründe; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 13).

    Das folgt aus Sinn und Zweck des § 99 Abs. 1 BetrVG, die ihren Niederschlag in den Zustimmungsverweigerungsgründen des § 99 Abs. 2 BetrVG gefunden haben und vorrangig der Wahrung der Interessen der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft dienen (vgl. Senat 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 19 mwN).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (vgl. etwa Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206, zu B II 2 a der Gründe; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 13).

    Dementsprechend kann auch eine erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers eine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstellen (Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Erfolgen nacheinander mehrere befristete Einsätze, ist jeder von ihnen nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (Hamann in Schüren/Hamann § 14 Rn. 149; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses Senat 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    a) Nach dem im Beschlussverfahren entsprechend anwendbaren § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet sein, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraft entschieden werden kann (Senat 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15, BAGE 118, 205; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 10).
  • LAG Niedersachsen, 09.08.2006 - 15 TaBV 53/05

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. August 2006 - 15 TaBV 53/05 - aufgehoben.
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. dazu näher Senat 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 52 ff., EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3 mwN).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Dies folgt zugleich aus § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG (vgl. Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Dementsprechend kann auch eine erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit eines bereits beschäftigten Arbeitnehmers eine mitbestimmungspflichtige Einstellung darstellen (Senat 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - Rn. 52, EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 5).
  • ArbG Braunschweig, 22.06.2005 - 3 BV 34/05
    Auszug aus BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 22. Juni 2005 - 3 BV 34/05 - wird hinsichtlich der Anträge auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung der folgenden Arbeitnehmer zurückgewiesen: B B, D B, Do B, H D, T G, D H, B K, J K, I K, M L, A M, R M, K N, Z P, A S, M S, T T, A B S, W B, B P, R R, J v G, N T, C L, J G, C F, M G.
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Gleichwohl ordnet § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG das Mitbestimmungsrecht des im Entleiherbetrieb gebildeten Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern nach § 99 Abs. 1 BetrVG an (vgl. dazu BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 22, BAGE 125, 306) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 69/11

    Leiharbeitnehmer - Betriebsratsgröße

    (bbb) Im Rahmen der personellen Mitbestimmung ist der Betriebsrat bei Einstellungen und Versetzungen von überlassenen Arbeitnehmern zu beteiligen (vgl. dazu BAG 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 - Rn. 26, BAGE 137, 194; 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 125, 306 ) .
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auch die Verlängerung eines Einsatzes von Leiharbeitnehmern ist als Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG, § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG mitbestimmungspflichtig (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 24 f., BAGE 125, 306) .
  • BVerwG, 07.04.2010 - 6 P 6.09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern zur

    Zur Begründung hat es sich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - (BAGE 125, 306) gestützt.

    In der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt dies zutreffend darin zum Ausdruck, dass in der Übernahme des Leiharbeitnehmers nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG die als Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG zu erachtende Eingliederung in den Entleiherbetrieb gesehen wird (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - BAGE 125, 306 Rn. 22 und vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 39/07 - AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Rn. 21).

    Deren Beschäftigte sind noch nicht betroffen (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 23).

    Bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Einsätzen löst jeder von ihnen die Mitbestimmung aus (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 24; vgl. zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 10 und vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349 bzw. S. 2).

    Die im Interesse der Beschäftigten bestehenden Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei der Einstellung von Arbeitnehmern würden weitgehend entwertet und wären nicht sinnvoll wahrzunehmen, wenn sie sich auf die Übernahme eines Leiharbeitnehmers in einen Stellenpool oder seinen erstmaligen Einsatz beschränken würden und völlig offen wäre, wie oft, wie lange und in welchem zeitlichen Umfang er künftig eingesetzt werden wird (BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 25; Wank, a.a.O. § 14 AÜG Rn. 20; Koch, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Aufl. 2009, § 120 Rn. 95; Schüren, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2009, § 318 Rn. 59; Wensing/Freise, BB 2004, 2238 ; von Tiling, BB 2009, 2422 f.; Böhm, DB 2008, 2026; Hamann, a.a.O. § 14 Rn. 149).

    Denn es hat "auch" den Fall einbezogen, in welchem Arbeitgeber und Verleiher die Entscheidung über die konkrete Auswahl der auf Anforderung des Arbeitgebers zum Einsatz kommenden Leiharbeitnehmer dem Verleiher überlassen (Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 25); der andere Fall - direkter Abruf durch den Arbeitgeber - sollte offenbar erst recht erfasst sein (a.A. Hamann, NZA 2008, 1042 ).

    In solchen Fällen müssen die Beteiligten zu 1 und 2 die Vorlage entweder zurückziehen oder in der Weise ergänzen, dass die Zustimmung zu bestimmten, in ihrem Umfang konkretisierten Eingliederungen begehrt wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23. Januar 2008 a.a.O. Rn. 26).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Sie liegt (erst dann) vor, wenn der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb zur Arbeitsleistung eingegliedert wird (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 22 f. mwN, BAGE 125, 306) .

    Dies gilt auch dann, wenn den jeweils befristeten Eingliederungen eine zwischen Verleiher und Entleiher geschlossene Rahmenvereinbarung zugrunde liegt (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 24 f. mwN, aaO) .

    Ebenso wenig wie Dauer und zeitlicher Umfang des Leiharbeitnehmereinsatzes das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Entleiherbetrieb reduzieren - auch nicht im Hinblick auf die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 25, BAGE 125, 306) - , ist es bei einem bloßen personellen Wechsel des eingesetzten Leiharbeitnehmers eingeschränkt.

    Der Erste Senat hat im Beschluss vom 23. Januar 2008 (- 1 ABR 74/06 - Rn. 25, BAGE 125, 306) zum kurzfristigen Einsatz von Leiharbeitnehmern entschieden, dass die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung insoweit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Entleiherbetrieb nicht reduzieren.

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2017 - 12 TaBV 66/17

    Matrixstruktur; Übertragung einer Führungsfunktion als Einstellung i.S.v. § 99

    So ist z.B. bei dem Einsatz von Leiharbeitnehmern jede noch so kurze tatsächliche Beschäftigung mitbestimmungspflichtig (BAG 23.01.2008 - 1 ABR 74/06, juris Rn. 24).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Zu den nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zustimmungspflichtigen Einstellungen gehört daher auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 21 f., BAGE 125, 306) .
  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 25/08

    Aushilfen - Einstellung - Zustimmungsersetzung

    Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Januar 2008 (- 1 ABR 74/06 - NZA 2008/603) betreffe allein den Sonderfall der Arbeitnehmerüberlassung und sei daher nicht einschlägig.

    Dies entspricht nach wie vor der aktuellen Rechtsprechung (vgl. etwa BAG 23. Januar 2008 a. a. O., zu B II 2 a aa).

    Mit ähnlichen Erwägungen hat der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts nunmehr mit Beschluss vom 23. Januar 2008 (a. a. O., zu B II 2 a dd) angenommen, die Aufnahme von Leiharbeitnehmern in einen Stellenpool, aus dem der Verleiher auf Anforderung des Entleihers Kräfte für den Einsatz im Entleiherbetrieb auswählt, sei keine nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Übernahme im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG.

    Die Erwägungen des ersten Senats aus dem Beschluss vom 23. Januar 2008 (a. a. O.) beruhen auch nicht auf Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung.

    Da der erste Senat im Beschluss vom 23. Januar 2008 (a. a. O.) nicht ausdrücklich klargestellt hat, dass mit diesem die Entscheidung des Senats vom 28. April 1992 (a. a. O.) aufgegeben werden sollte, kann eine die vorliegende Entscheidung tragende Divergenz zu dem Beschluss vom 28. April 1992 nicht hinreichend eindeutig ausgeschlossen werden.

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Handelt es sich - wie vorliegend - um die Verlängerung des befristeten Einsatzes eines Leiharbeitnehmers, ist auch diese nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 24 mwN, BAGE 125, 306) .
  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 81/07

    Mitbestimmung bei der Einstellung Auszubildender

    Auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum Betriebsinhaber stehen, kommt es nicht an (vgl. etwa 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 21 mwN, AP AÜG § 14 Nr. 14 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 8).

    Vielmehr ist grundsätzlich jede noch so kurze tatsächliche Beschäftigung als Einstellung nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig (23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 24, AP AÜG § 14 Nr. 14 = EzA BetrVG 2001 § 99 Einstellung Nr. 8).

  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 27/08

    Aushilfen - Einstellung - Zustimmungsersetzung

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 21/09

    Unterlassungsanspruch wegen grober Pflichtverletzung; allgemeiner

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 131/16

    Definition des arbeitsrechtlichen Versetzungsbegriffs

  • LAG Hessen, 13.12.2016 - 4 TaBV 133/16

    Wird ein Arbeitnehmer, dessen bisherige Tätigkeit weggefallen ist, zum Zweck

  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17

    Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • ArbG Cottbus, 25.04.2012 - 2 BV 8/12

    Zustimmungsersetzung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern als Verstoß gegen das AÜG

  • ArbG Cottbus, 23.02.2011 - 2 BV 65/10
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 TaBV 43/11

    Beschlussverfahren, Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Leiharbeitnehmer,

  • ArbG Cottbus, 26.05.2011 - 8 BV 38/11
  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 59/16

    Parallelverfahren zu Hess. LAG - 4 TaBV 133/16 -.

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 9 TaBV 175/09

    Unterlassung der Einstellung von Arbeitnehmern ohne Beteiligung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09

    Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer

  • LAG Bremen, 12.11.2009 - 3 TaBV 14/09

    Unbegründeter Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur befristeten Einstellung im

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 10 TaBV 85/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitszeitbestimmung in Betreuungsheim für geistig

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 10 TaBV 19/11

    Einstellung; Eingliederung in den Betrieb

  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 288/07

    Aufhebungsanspruch gemäß § 101 Satz 1 BetrVG

  • LAG Hessen, 04.04.2017 - 4 TaBV 18/16

    Begriff der Versetzung i.S. von §§ 99 , 95 Abs. 3 BetrVG

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Hamm, 24.02.2012 - 10 TaBVGa 1/12

    Wahrnehmung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Verhinderungsfall durch

  • LAG Bremen, 05.11.2009 - 3 TaBV 16/09

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur befristeten Einstellung einer

  • ArbG Leipzig, 15.02.2012 - 11 BV 79/11

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2009 - 11 TaBV 303/08

    Mitbestimmungsfreier Einsatz von Arbeitnehmern durch Fremdfirmen bei fehlender

  • LAG Hamm, 10.02.2012 - 10 TaBV 59/11

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Weitergabe von

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 4 TaBV 68/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 70/11

    Einschränkung von Mitbestimmungsrechten in einer Betriebsvereinbarung -

  • LAG Niedersachsen, 19.11.2008 - 15 TaBV 159/07
  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 13 TaBV 58/09

    Mitbestimmung bei Einstellung einer Leiharbeitnehmerin; unzulässiger

  • LAG Bremen, 26.05.2010 - 2 TaBV 5/10

    Betriebsverfassungsrechtliche Pflichten des Arbeitgebers bei Einsatz von

  • LAG Hessen, 02.12.2010 - 5 TaBV 115/10

    Vereinbarung einer Vertragsstrafenabrede bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 4 TaBV 295/07

    Aufhebung, Umfang, Unterlassung, Unterrichtung, Versetzung, Vornahme,

  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelisch-Lutherischen Kirc, 29.08.2012 - 2 KG 22/11
  • MAVG der Nordkirche, 29.08.2012 - 2 KG 22/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht