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   BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07   

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BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 (https://dejure.org/2009,230)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung

  • rabüro.de

    Zur Mitbestimmung des Betriebsrat bezüglich der Gestaltung von Verschwiegenheitserklärungen

  • hensche.de

    Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Verschwiegenheit, Ordnungsverhalten

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Judicialis

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: BAG: Zur Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verschwiegenheitserklärung abhängig von deren Inhalt ? Mitbestimmung nur bei Fragen der Ordnung des Betriebs ? Keine Mitbestimmung bei Gesetzesvorrang ? Globalantrag insoweit nicht begründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • klsal.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Nicht immer Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.3.2009)

    Praktisch keine Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärungen // Betriebsrat eines EDV-Unternehmens

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung bei Geheimhaltungsvereinbarungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 364
  • ZIP 2009, 2076 (Ls.)
  • MDR 2009, 1176
  • NZA 2010, 180
  • BB 2009, 661
  • BB 2010, 512
  • BB 2010, 771
  • DB 2009, 2275
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Dies soll gewährleisten, dass die Beschäftigten gleichberechtigt an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens teilhaben können (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 28 mwN, BAGE 116, 36).

    Mitbestimmungsfrei sind deshalb Anordnungen, mit denen lediglich die Arbeitspflicht konkretisiert wird (BAG 27. September 2005 - 1 ABR 32/04 - Rn. 29 mwN, BAGE 116, 36).

  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Zwar liegen in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden, und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen, mitbestimmungspflichtige, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer steuernde Regelungen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216; 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Zwar liegen in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden, und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen, mitbestimmungspflichtige, das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer steuernde Regelungen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216; 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23).
  • LAG Hessen, 05.07.2007 - 5 TaBV 223/06

    Mitbestimmungsrecht - Verschwiegenheitsvereinbarung - Geheimhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2007 - 5 TaBV 223/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Für einen weiteren Schutz durch Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats besteht kein Erfordernis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 119 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 9).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    In einer vertraglichen Regelung, die der Begründung neuer und eigenständiger oder der Erfüllung schon bestehender Verpflichtungen dient, die lediglich das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer steuern sollen, liegt keine die betriebliche Ordnung oder das betriebliche Verhalten der Arbeitnehmer betreffende Maßnahme (vgl. für Vertragsstrafenabreden nach § 339 BGB BAG 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - zu B I 3 der Gründe mwN, AP BGB § 339 Nr. 12 = EzA BGB § 339 Nr. 2).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Danach muss der Antrag die Maßnahme, hinsichtlich derer ein Mitbestimmungsrecht reklamiert oder in Abrede gestellt wird, so präzise bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - Rn. 15 mwN, BAGE 118, 205).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 474/86

    Kundenschutzabrede

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig, sondern nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind und nach dem bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen, wenn dieser an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139; 15. Dezember 1987 - 3 AZR 474/86 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 57, 159; ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 711).
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 46/01

    Mitbestimmung bei der Einführung von Namensschildern für Fahrpersonal

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Dieses ist berührt, wenn die Maßnahme auf die Gestaltung des kollektiven Miteinander oder die Gewährleistung und Aufrechterhaltung der vorgegebenen Ordnung des Betriebs zielt (11. Juni 2002 - 1 ABR 46/01 - zu B I der Gründe, BAGE 101, 285).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 37/01

    Mitbestimmung bei Bildungsurlaub - Zuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07
    Gesetz im Sinne der Bestimmung ist jedes formelle oder materielle Gesetz, soweit es sich um eine zwingende Regelung handelt (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 37/01 - zu B II 2 c cc der Gründe, BAGE 101, 203).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Antrag die Maßnahme, für die ein Recht bejaht oder verneint wird, so genau bezeichnen, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Parteien oder Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (st. Rspr., vgl. für Mitbestimmungsrechte zB BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11).

    Die Klage ist nicht schon deshalb unbegründet, weil es sich um einen sog. Globalantrag handelt (vgl. für Mitbestimmungsrechte BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11, 14 ff.; im Bereich der Arbeitszeit LAG Berlin-Brandenburg 19. Februar 2009 - 26 Sa 1991/08 - Rn. 50 ff.).

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf dadurch grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 11; 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 3 Nr. 2; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

    a) Ein Antrag im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, mit dem ein Mitbestimmungsrecht global für eine uneingeschränkte Vielzahl von Fallgestaltungen in Anspruch genommen oder für sämtliche Fallgestaltungen geleugnet wird, ist dann insgesamt unbegründet, wenn es auch nur eine Fallgestaltung gibt, bei der den Antragstellern aus Gründen des Datenschutzes ein unbeschränktes Einsichtsrecht zu versagen wäre (zum Globalantrag allg. BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 21; 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 106, 188 = AP BetrVG 1972 § 89 Nr. 1 = EzA BetrVG 2001 § 89 Nr. 1).

  • BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 2009 (- 1 ABR 87/07 - Rn. 23, BAGE 129, 364) lässt sich nichts Gegenteiliges entnehmen, weil dort nicht gleichzeitig das Arbeits- und das Ordnungsverhalten betroffen waren.
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